Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.208(62)
Inhalt =>

1 Einleitung

2 Erstüberprüfung

2.1 Schiffe, die ein IAFS-Zeugnis oder eine Erklärung über Bewuchsschutzsysteme mitführen müssen (Vertragsparteien des AFS-Übereinkommens)
2.2 Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-Übereinkommens

3 Gründlichere Überprüfung

3.1 Triftiger Grund
3.2 Probenentnahme
3.3 Maßnahmen im Rahmen des AFS-Übereinkommens

4 AFS-Bericht an den Flaggenstaat im Falle von angeblichen Zuwiderhandlungen

Anhang 1 Probenentnahme

1 Methoden der Probenentnahme

2 Aussagekraft der Probenentnahme

3 Gesundheit und Sicherheit bei der Probenentnahme

4 Durchführung von Analysen

5 Analyse der ersten Stufe

6 Analyse der zweiten Stufe

7 Schlussfolgerungen zur Einhaltung der Vorschriften

Formblatt S/1
Formblatt S/2
Formblatt S/3
Formblatt S/4
Formblatt S/5

Anhang 2 Verfahren für Überprüfungen nach dem AFS-Übereinkommen