Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.208(62)
Inhalt =>
1 Einleitung
2 Erstüberprüfung
2.1 Schiffe, die ein IAFS-Zeugnis oder eine Erklärung über Bewuchsschutzsysteme mitführen müssen (Vertragsparteien des AFS-Übereinkommens)
2.2 Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-Übereinkommens
3 Gründlichere Überprüfung
3.1 Triftiger Grund
3.2 Probenentnahme
3.3 Maßnahmen im Rahmen des AFS-Übereinkommens
4 AFS-Bericht an den Flaggenstaat im Falle von angeblichen Zuwiderhandlungen
Anhang 1 Probenentnahme
1 Methoden der Probenentnahme
2 Aussagekraft der Probenentnahme
3 Gesundheit und Sicherheit bei der Probenentnahme
4 Durchführung von Analysen
5 Analyse der ersten Stufe
6 Analyse der zweiten Stufe
7 Schlussfolgerungen zur Einhaltung der Vorschriften
Formblatt S/1
Formblatt S/2
Formblatt S/3
Formblatt S/4
Formblatt S/5
Anhang 2 Verfahren für Überprüfungen nach dem AFS-Übereinkommen