Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.210(63)
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1 Einführung
1.1 Ziele der Richtlinien1.2 Konzept der Richtlinien
2 Begriffsbestimmungen
3 Betriebsplan der Abwrackeinrichtung (SRFP)
3.1 Bewirtschaftung der Anlage3.1.1 Angaben zum Unternehmen
3.1.2 Schulungsprogramm
3.1.3 Mitarbeitermanagement
3.1.4 Aufzeichnungsverwaltung3.2 Betrieb der Anlage
3.2.1 Informationen zur Anlage
3.2.2 Genehmigungen, Lizenzen und Zulassung
3.2.3 Eignung von Schiffen
3.2.4 Erstellung des Schiffsrecyclingplans (SRP)
3.2.5 Lenkung der Ankunft der Schiffe
3.2.6 Schiffsrecyclingmethode
3.2.7 Meldung nach Abschluss der Arbeiten3.3 Konzept zur Einhaltung der Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften für die Arbeiter
3.3.1 Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter
3.3.2 Wichtige Mitarbeiter für die Bereiche Sicherheit und Gesundheit
3.3.3 Bewertung von Berufsrisiken
3.3.4 Verhütung nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
3.3.5 Notfallbereitschafts- und Hilfsplan (ERPR)
3.3.6 Brand- und Explosionsschutz, Erkennung und Bekämpfung3.4 Konzept für die Einhaltung der Umweltschutzauflagen
3.4.1 Umweltüberwachung
3.4.2 Behandlung von gefährlichen Materialien
3.4.3 Umweltgerechte Behandlung von gefährlichen Materialien
3.4.4 Verhütung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt
Anhang 1 Empfohlenes Format für den Betriebsplan der Abwrackeinrichtung
Anhang 2 Beispielformat für die Angaben zur Anlage im SRFP
Anhang 3 Schiffsrecycling von der Vorbereitung bis zum Abschluss
Anhang 4 Einschlägige Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Grundlegende
ILO-Übereinkommen
Anhang 5 Einschlägige Übereinkünfte und Referenzmaterialien des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
(UNEP) und anderen
Anhang 6 Materialien an Bord von Schiffen, auf deren Handhabung die Abwrackeinrichtung vorbereitet sein sollte (enthalten in Teil III des Bestandsverzeichnisses der gefährlichen Materialien)