Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.210(63)
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1 Einführung

1.1 Ziele der Richtlinien

1.2 Konzept der Richtlinien

2 Begriffsbestimmungen

3 Betriebsplan der Abwrackeinrichtung (SRFP)

3.1 Bewirtschaftung der Anlage
3.1.1 Angaben zum Unternehmen
3.1.2 Schulungsprogramm
3.1.3 Mitarbeitermanagement
3.1.4 Aufzeichnungsverwaltung

3.2 Betrieb der Anlage

3.2.1 Informationen zur Anlage
3.2.2 Genehmigungen, Lizenzen und Zulassung
3.2.3 Eignung von Schiffen
3.2.4 Erstellung des Schiffsrecyclingplans (SRP)
3.2.5 Lenkung der Ankunft der Schiffe
3.2.6 Schiffsrecyclingmethode
3.2.7 Meldung nach Abschluss der Arbeiten

3.3 Konzept zur Einhaltung der Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften für die Arbeiter

3.3.1 Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter
3.3.2 Wichtige Mitarbeiter für die Bereiche Sicherheit und Gesundheit
3.3.3 Bewertung von Berufsrisiken
3.3.4 Verhütung nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
3.3.5 Notfallbereitschafts- und Hilfsplan (ERPR)
3.3.6 Brand- und Explosionsschutz, Erkennung und Bekämpfung

3.4 Konzept für die Einhaltung der Umweltschutzauflagen

3.4.1 Umweltüberwachung
3.4.2 Behandlung von gefährlichen Materialien
3.4.3 Umweltgerechte Behandlung von gefährlichen Materialien
3.4.4 Verhütung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt

Anhang 1 Empfohlenes Format für den Betriebsplan der Abwrackeinrichtung

Anhang 2 Beispielformat für die Angaben zur Anlage im SRFP

Anhang 3 Schiffsrecycling von der Vorbereitung bis zum Abschluss

Anhang 4 Einschlägige Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Grundlegende
ILO-Übereinkommen

Anhang 5 Einschlägige Übereinkünfte und Referenzmaterialien des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
(UNEP) und anderen

Anhang 6 Materialien an Bord von Schiffen, auf deren Handhabung die Abwrackeinrichtung vorbereitet sein sollte (enthalten in Teil III des Bestandsverzeichnisses der gefährlichen Materialien)