Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.244(66)
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1 Geltungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Werkstoffe und Herstellung

4 Betriebsanforderungen

5 Betriebsüberwachung

6 Sonstige Anforderungen

6.1 Dokumentation
6.2 Einbau
6.3 Verbrennungsanlage

7 Prüfungen

7.1 Baumusterprüfungen

7.2 Werksprüfungen

7.3 Einbauprüfungen

8 Zertifizierung

9 Kennzeichnung

10 Qualitätssicherung

Anhang I Emissionsnormen für bordseitige Verbrennungsanlagen mit einer Leistung bis zu 4000 kW

Anhang 2 Verbrennungsanlagen mit eingebauten Wärmerückgewinnungsanlagen

Anhang 3 Rauchgastemperatur

Anhang 4 Muster der IMO-Baumusterzulassung für bordseitige Verbrennungsanlagen mit einer Leistung bis zu 4000 kW