Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.252(67)
Inhalt =>

Kapitel 1
Allgemeines

1.1 Zweck

1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

1.3 Anwendung

Kapitel 2
Überprüfung von Schiffen, die verpflichtet sind ein Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung mitzuführen

2.1 Vier-Stufen-Überprüfung

2.2 Erstüberprüfung

2.3 Gründlichere Überprüfung

2.4 Probenentnahme

2.5 Verstöße und Kontrolle von Schiffen

Kapitel 3
Meldevorschriften