Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.252(67)
Inhalt =>
Kapitel 1
Allgemeines
1.1 Zweck
1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
1.3 Anwendung
Kapitel 2
Überprüfung von Schiffen, die verpflichtet sind ein Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung mitzuführen
2.1 Vier-Stufen-Überprüfung
2.2 Erstüberprüfung
2.3 Gründlichere Überprüfung
2.4 Probenentnahme
2.5 Verstöße und Kontrolle von Schiffen
Kapitel 3
Meldevorschriften