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Entschließung MEPC.292(71)
Richtlinien von 2017 für die Überprüfung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen durch die Verwaltung
Vom 5. November 2019
(VkBl. Nr. 22 vom 30.11.2019 S. 789; 31.12.2022 S. 894, aufgehoben)
zur Nachfolgeregelung MEPC.349(78)
Siehe Fn. *
(angenommen am 7. Juli 2017)
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt,
gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz
der Meeresumwelt durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden,
auch darauf gestützt, dass er mit Entschließung MEPC.203(62) Änderungen der Anlage des Protokolls von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (Aufnahme von Regeln betreffend die Energieeffizienz von Schiffen in Anlage VI von MARPOL) angenommen hat,
im Hinblick darauf, dass die vorgenannten Änderungen der Anlage VI von MARPOL, die ein neues Kapitel 4 mit Regeln betreffend die Energieeffizienz von Schiffen in der Anlage enthalten, am 1. Januar 2013 in Kraft traten,
sowie im Hinblick darauf, dass er mit Entschließung MEPC.278(70) Änderungen der Anlage VI von MARPOL betreffend das System zur Erfassung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen angenommen hat, die voraussichtlich am 1. März 2018 nach ihrer geltenden Annahme am 1. September 2017 in Kraft treten,
ferner im Hinblick darauf, dass Regel 22A Absatz 7 der Anlage VI von MARPOL vorschreibt, dass Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen nach den von der Verwaltung festgelegten Verfahren unter Berücksichtigung der von der Organisation entwickelten Richtlinien zu überprüfen sind,
in der Erkenntnis, dass die vorgenannten Änderungen der Anlage VI von MARPOL entsprechende Richtlinien für eine einheitliche und wirksame Umsetzung der Regeln, und um eine ausreichende Vorlaufzeit für die Industrie für die Vorbereitung vorzusehen, erfordern,
nach der auf seiner einundsiebzigsten Tagung erfolgten Prüfung des Entwurfs der Richtlinien von 2017 für die Überprüfung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen durch die Verwaltung,
Richtlinien von 2017 für die Überprüfung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen durch die Verwaltung
1 Einleitung
1.1 Regel 22A der Anlage VI von MARPOL führt die von der Organisation verwaltete Datenbank der IMO über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen ein, der jede Verwaltung die relevanten Daten der bei ihr eingetragenen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von 5.000 und mehr übermittelt. Regel 22A Absatz 7 legt fest: "Die Daten sind nach den von der Verwaltung festgelegten Verfahren unter Berücksichtigung der von der Organisation auszuarbeitenden Richtlinien zu überprüfen". Dieses Dokument enthält die in dieser Regel aufgeführten Richtlinien und ist dafür vorgesehen, die Verwaltungen bei der Ausarbeitung ihres eigenen Überprüfungsprogramms zu unterstützen.
1.2 Ein Daten-Überprüfungsverfahren muss die Zuverlässigkeit der gesammelten Daten sicherstellen und gleichzeitig die Kosten und die damit verbundenen Belastungen für das Schiff und die Verwaltung minimieren.
2 Begriffsbestimmungen
Für den Zweck dieser Richtlinien gelten die Begriffsbestimmungen in Anlage VI von MARPOL.
3 Verantwortlichkeiten
3.1 Die Verantwortlichkeiten der Verwaltung und der Schiffe sind in der Anlage VI von MARPOL aufgeführt. Diese Richtlinien ändern diese nicht und schaffen auch keine neuen Verpflichtungen.
3.2 Nach dem in Anlage VI von MARPOL angegebenen System zur Erfassung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen kann eine Verwaltung eine Organisation ermächtigen 1, die Daten von einem Schiff zu empfangen, die Daten auf Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen, die Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen, die Daten an die Organisation zu übermitteln und weitere von der Verwaltung genehmigte Tätigkeiten in Bezug auf die Datenbank der IMO über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen durchzuführen. In jedem Fall trägt die Verwaltung die volle Verantwortung für alle von der Verwaltung oder einer ordnungsgemäß von ihr ermächtigten Organisation (im Folgenden als "Verwaltung" bezeichnet) durchgeführten Aufgaben.
4 Überprüfung der gemeldeten Daten
4.1 Um die Datenüberprüfung zu erleichtern, hat die Verwaltung anzugeben, welche zusätzlichen Dokumentationsunterlagen ein Schiff zusammen mit seiner jährlichen Datenmeldung zu übermitteln hat. Die Vorgaben zu diesen Dokumentationsunterlagen können auf der Grundlage des jeweiligen Schiffes als Teil der Bewertung des Datenerfassungsplans 2 vorgenommen werden, oder sie können als eine allgemeine Grundsatzerklärung oder mittels anderer Maßnahmen, die die Verwaltung für angebracht hält, vorgenommen werden. Zusätzliche Dokumentationsunterlagen zur Erleichterung der Datenüberprüfung können das Folgende als auch andere Dokumentationsunterlagen, welche die Verwaltung für maßgeblich hält, enthalten:
4.2 Zusätzlich zu den in Absatz 4.1 beschriebenen Dokumentationsunterlagen kann die Verwaltung von einem Schiff verlangen, solche Dokumentationsunterlagen zu übermitteln, die erforderlich sind, um eine umfassende Überprüfung des jährlichen Verbrauchs an ölhaltigem Brennstoff, der zurückgelegten Entfernung und der Reisedauer in Stunden eines Schiffes durchzuführen. Die Verwaltung kann verlangen, dass diese Dokumentationsunterlagen von allen Schiffen oder einer Untergruppe der Schiffe, die ihrer Zuständigkeit unterliegen, übermittelt wird. Diese Dokumentationsunterlagen können von der Verwaltung dafür verwendet werden zu überprüfen, ob das Schiff die in seinem Datenerfassungsplan vorgegebene Vorgehensweise befolgt hat, wobei Folgendes zu bestätigen ist:
4.3 Sollte irgendeine Unstimmigkeit in den gemeldeten Daten von der Verwaltung festgestellt werden, ist diese dem Unternehmen zeitnah für eine Richtigstellung mitzuteilen. Nach Eingang der berichtigten Daten vom Unternehmen und dem zufriedenstellenden Abschluss der Überprüfung wird die Übereinstimmungsbescheinigung von der
_____
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.292(71), "Richtlinien von 2017 für die Überprüfung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen durch die Verwaltung", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
1) Es wird auf die von der Organisation mit Entschließung A.739(18) angenommenen und durch Entschließung MSC.208(81) geänderten Richtlinien für die Beauftragung von anerkannten Organisationen, die für die Verwaltung tätig werden und auf die von der Organisation mit Entschließung A.789(19) angenommenen und gegebenenfalls von der Organisation geänderten Spezifikationen für die Besichtigungs- und Zertifizierungsaufgaben der für die Verwaltung tätigen anerkannten Organisationen verwiesen.
2) Es wird auf die mit Entschließung MEPC.282(70) angenommenen Richtlinien von 2016 für die Erstellung eines Schiffsenergieeffizienz-Managementplans (SEEMP) verwiesen.
Muster der BDN-Zusammenfassungen Sample of the BDN summaries | Anhang 1 |
Datum der Vorgänge (TT/MM/JJJJ)
Date of operation | Art des ölhaltigen Brennstoffs/Masse (MT) Fuel Oil Type/Mass(MT) | Erläuterungen Descriptions | ||||||
Dieselöl/ Gasöl (Heizöl EL) | Leichtes Heizöl | Schweröl | Flüssiggas (Propan) | Flüssiggas (Butan) | Flüssigerdgas | Andere Brennstoffe (spezifischer Kohlenstoffgehalt) | ||
DO/GO | LFO | HFO | LPG(P) | LPG(B) | LNG | Others (CF - Carbon factor) | ||
BDN BDN | ||||||||
09/01/2019 | ||||||||
02/05/2019 | 150 | |||||||
08/07/2019 | ||||||||
09/10/2019 | ||||||||
10/12/2019 | 300 | |||||||
Jährliche Liefermenge Annual Supply Amount | 0 | 0 | 450 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| ||||||||
01/01/2019 | 400 | |||||||
31/12/2019 | 200 | |||||||
Korrektur für den restlichen Brennstoff im Tank Correction for the tank oil remainings | 0 | 0 | 200 | 0 | 0 | 0 | 0 | Die Mengendifferenz des Rest-Brennstoffs im Tank zu Beginn/ am Ende des Datenerfassungs-Zeitraums
The difference in the amount of the remaining tank oil at the beginning/ end of the data collection period. |
Sonstige Korrekturen Other corrections | ||||||||
30/03/2019 | ||||||||
15/09/2019 | ||||||||
31/12/2019 | ||||||||
Jährliche sonstige Korrekturen Annual other corrections | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Jährlicher Brennstoffverbrauch Annual Fuel Consumption | ||||||||
Jährlicher Brennstoffverbrauch
Annual Fuel Consumption | 0 | 0 | 650 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Erläuternde Bemerkungen:
Wenn Bunkerlieferungs-/Korrektur-Daten im elektronischen Meldesystem des Unternehmens aufgezeichnet worden sind, ist es vertretbar, die Daten im vorhandenen Format anstatt nach diesem Format zu übermitteln.
Explanatory remarks:
If bunker supply/correction data have been recorded in a company's electronic reporting system, the data is acceptable to be submitted in the existing format instead of submitting the data by this format.
Muster der Zusammenfassung der erfassten Daten Sample of the collected data summaries | Anhang 2 |
Datum vom (TT/MM/JJJJ) |
Datum bis* |
zurückgelegte Entfernung |
Reisedauer in Stunden |
Brennstoffverbrauch (Metrische Tonnen) | ||||||
Dieselöl/Gasöl |
Leichtes Heizöl |
Schweröl |
Flüssiggas |
Flüssiggas |
Flüssigerdgas |
Andere Brennstoffe | ||||
DO/GO |
LFO |
HFO |
LPG(P) |
LPG(B) |
LNG |
Others | ||||
01/01/2019 |
210 |
24:00 |
2 |
3 |
19 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
02/01/2019 |
283 |
24:00 |
2 |
20 |
20 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
03/01/2019 |
321 |
24:00 |
2 |
20 |
18 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
04/01/2019 |
221 |
24:00 |
1 |
0 |
19 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
05/01/2019 |
320 |
18:00 |
2 |
20 |
13 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
06/01/2019 |
302 |
24:00 |
2 |
20 |
17 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
07/01/2019 |
210 |
24:00 |
1 |
0 |
19 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
08/01/2019 |
302 |
24:00 |
1 |
0 |
20 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
09/01/2019 |
280 |
24:00 |
2 |
0 |
21 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
10/01/2019 |
50 |
01:00 |
3 |
0 |
20 |
0 |
0 |
0 | ||
11/01/2019 |
198 |
24:00 |
3 |
0 |
21 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" | |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" | |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" |
" | |
30/12/2019 |
320 |
24:00 |
0 |
0 |
20 |
0 |
0 |
0 |
0 | |
31/12/2019 |
213 |
24:00 |
1 |
0 |
17 |
0 |
0 |
0 |
0 |
*) Im Fall von täglich zugrunde liegenden Daten bleibt diese Spalte leer.
In the case of daily underlying data, this column would be left in blank.
Erläuternde Bemerkungen:
Wenn die im Muster aufgeführten Daten im elektronischen Meldesystem des Unternehmens aufgezeichnet worden sind, ist es vertretbar, die Daten im vorhandenen Format anstatt nach diesem Format zu übermitteln.
Explanatory remarks:
If the listed data in the format have been recorded in a company's electronic reporting system, the data is acceptable to be submitted in the existing format instead of submitting the data by this format.
ENDE |