Regelwerk; Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

MEPC.320(74)
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Anlage
Richtlinien von 2019 für die konsequente und einheitliche Umsetzung des Schwefelgrenzwertes von 0,50 % gemäß Anlage VI von MARPOL

1 Einleitung

1.1 Ziel

1.2 Begriffsbestimmungen

2 Planung der Umsetzung auf Schiffen ab 2020

3 Auswirkungen auf Brennstoff und Maschinensysteme

3.1 Destillatbrennstoffe

3.2 Destillatbrennstoff mit FAME-Gehalt

3.3 Rückstandsbrennstoffe

3.3.1 Stabilität und Kompatibilität

3.3.2 Katalysatorabrieb (Catfines)

3.4 Die wichtigsten technischen Aspekte für Schiffseigner und Schiffsbetreiber

3.5 ISO-Norm für Rückstandsbrennstoffe

3.6 Zylinderschmierung

4 Schwierigkeiten bei der Überprüfung sowie Kontrollmechanismen und Maßnahmen

4.1 Besichtigung und Zertifizierung durch die Verwaltungen

4.2 Kontrollmaßnahmen durch die Hafenstaaten

4.2.3 Überprüfungen, die auf Dokumenten und anderen möglichen gezielten Messungen beruhen

4.2.4 Brennstoffprobenanalyse

4.3 Kontrolle der Lieferanten von ölhaltigem Brennstoff

4.4 Informationsaustausch über Nichteinhaltungen der Vorschriften nach Anlage VI von MARPOL

5 Nichtverfügbarkeit von Brennstoffen

5.1 Anleitung und Informationsaustausch über Nichtverfügbarkeit von ölhaltigen Brennstoffen

5.1.2 Anleitung zu einheitlichen Beweisen

5.1.6 Untersuchung der Nichtverfügbarkeit

5.2 Standardformular für den Bericht über die Nichtverfügbarkeit von ölhaltigem Brennstoff

6 Mögliche sicherheitsrelevante Auswirkungen im Zusammenhang mit ölhaltigen Brennstoffen, die den Schwefelgrenzwert von 0,50 % m/m einhalten

Anhang 1
Bericht über die Nichtverfügbarkeit von ölhaltigem Brennstoff (Fuel Oil NonAvailability Report, FONAR)

1 Angaben zum Schiff

2 Beschreibung des Reiseplans des Schiffes

3 Nachweis der Versuche, vorschriftsmäßigen ölhaltigen Brennstoff zu erwerben

4 Nur bei Lieferausfällen von ölhaltigem Brennstoff

5 Betriebliche Beschränkungen, falls zutreffend

6 Pläne zum Erwerb von vorschriftsmäßigem ölhaltigen Brennstoff

7 Zuvor eingereichte Berichte über die Nichtverfügbarkeit von ölhaltigem Brennstoff

8 Angaben zum Kapitän/Unternehmen

Anhang 2
Technische Prüfung von festgestellten sicherheitsrelevanten Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von vorschriftsmässigen ölhaltigen Brennstoffen ab 2020

Literaturhinweise