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Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt
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Entschließung MEPC.323(74) Aufforderung an Mitgliedstaaten, die freiwillige Zusammenarbeit zwischen dem Hafen- und dem Schifffahrtssektor zu Fördern, um zur Verringerung der Treibhausgase von Schiffen beizutragen

Vom 17. Mai 2019
(VKBl. Nr. 24 vom 31.12.2020 S. 855)



Siehe Fn.: 0)

DER AUSSCHUSS FÜR DEN SCHUTZ DER MEERES-UMWELT,

GESTÜTZT AUF Artikel 38 Buchstabe a des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden,

NACH ANNAHME der Entschließung MEPC.304(72) über die Anfangsstrategie der IMO zur Verringerung der THGEmissionen von Schiffen (im Folgenden Anfangsstrategie genannt),

IM HINBLICK DARAUF, dass die Anfangsstrategie zur Förderung von Hafenentwicklungen und weltweiten Maßnahmen zur Erleichterung der Verringerung von THG-Emissionen aus der Schifffahrt aufruft, einschließlich der Bereitstellung einer schiffs- und landseitigen Stromversorgung/Landstromversorgung aus erneuerbaren Quellen, der Infrastruktur zur Unterstützung der Versorgung mit alternativen kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Brennstoffen sowie der weiteren Optimierung der Logistikketten und ihrer Planung einschließlich der Häfen,

IN ANERKENNUNG DER TATSACHE, dass viele Häfen bereits Maßnahmen zur Erleichterung der Verringerung von THG-Emissionen von Schiffen ergreifen,

AUCH IN ANERKENNUNG der gegenwärtigen Initiativen zur Steigerung der Zusammenarbeit der Häfen und anderer Beteiligter der maritimen Industrie bei der Entwicklung von Maßnahmen, die behilflich dabei sind, THG-Emissionen des maritimen Transportsektors zu verringern,

DES WEITEREN IN ANERKENNUNG des Werts eines Kapazitätsausbaus, eines Wissensaustauschs und einer Zusammenarbeit aller Staaten, einschließlich der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries, LDC) und kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (Small Island Developing States, SIDS),

NACH ÜBEREINSTIMMUNG ÜBER die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Häfen und dem Schifffahrtssektor zur Erleichterung der Verringerung der THG-Emissionen von Schiffen zu fördern, und den Wert einer Zusammenarbeit,

1 FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, die Prüfung und Annahmen von regulatorischen, technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Verringerung von THG-Emissionen von Schiffen durch Häfen ihres Hoheitsgebietes zu fördern. Diese könnten unter anderem die Bereitstellung umfassen von: (a) Landstromversorgung* (vorzugsweise aus erneuerbaren Quellen); (b) sicherem und effizientem Bunkern alternativer kohlenstoffarmer und kohlenstofffreier Brennstoffe; (c) Anreizen zur Förderung einer nachhaltigen kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Schifffahrt; und (d) der Unterstützung zur Optimierung von Hafenanläufen;

2 FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, die Aufnahme von Maßnahmen wie jene, die in Absatz 1 genannt sind, zu erleichtern, indem angemessene Maßnahmen ergriffen werden, die folgende umfassen können:

  1. Unterstützen der Realisierbarkeit von Geschäftsideen für erneuerbare Stromversorgungslösungen für Schiffe auf dem Schiff und im Hafen und die Nutzung dieser Lösungen;
  2. Fördern der Zusammenarbeit von Häfen, Bunkeranbietern, Reedereien und allen relevanten Zuständigkeits- und Kompetenzebenen bei der Versorgung mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Brennstoffen und der Erhältlichkeit dieser, einschließlich der rechtlichen, regulatorischen und infrastrukturellen Hindernisse, hin zu einer effizienten und sicheren Handhabung und einem effizienten und sicheren Bunkern der alternativen kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Brennstoffe;
  3. Vorantreiben der Förderprogramme, die die Themen THG-Emissionen und Nachhaltigkeit der internationalen Schifffahrt angehen, und Fördern der Beteiligung weiterer Anreizgeber und der Reedereien; und
  4. Unterstützen der vereinten Bemühungen der Industrie, die Qualität und Verfügbarkeit von Daten zu verbessern und die notwendigen weltweiten digitalen Datenstandards zu entwickeln, die einen verlässlichen und effizienten Datenaustausch zwischen Schiffen und der Landseite sowie eine bessere Zeitplangestaltung möglich machen würden, wodurch Reisen und Hafenanläufe optimiert und eine abgepasste Ankunft der Schiffe (justin-time arrival) ermöglicht würden;

3 FORDERT die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen AUCH AUF, die Zusammenarbeit, den Kapazitätsausbau und den Austausch bewährter Verfahren und Praktiken durch Initiativen zu unterstützen, die relevante Beteiligte zusammenbringen, z.B. das GloMEEP-Projekt und dessen Global Industry Alliance to Support Low Carbon Shipping (globales Industriebündnis zur Unterstützung einer kohlenstoffarmen Schifffahrt) sowie das Global MTTC Network (GMN);

4 FORDERT die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen EBENFALLS AUF, den Ausschuss über erfolgreiche Beispiele, einschließlich der Ergebnisse, von Initiativen in Zusammenhang mit Hafenentwicklungen und Fördermaßnahmen zur Verringerung von THG-Emissionen von Schiffen in Kenntnis zu setzen;

5 ERSUCHT Mitgliedstaaten und internationale Organisationen, die Aufmerksamkeit der Hafenbehörden, Hafen- und Terminalbetreiber, Schiffseigner, Schiffsbetreiber, Ladungsumschlagsanbieter, maritimen Dienstleister und anderer interessierter Gruppen auf diese Entschließung zu lenken.

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0) Bekanntmachung der Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.323(74), "Aufforderung an Mitgliedstaaten, die freiwillige Zusammenarbeit zwischen dem Hafen und dem Schifffahrtssektor zu fördern, um zur Verringerung der Treibhausgase von Schiffen beizutragen", vom 02.12.2020

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt MEPC.323(74), "Aufforderung an Mitgliedstaaten, die freiwillige Zusammenarbeit zwischen dem Hafen und dem Schifffahrtssektor zu fördern, um zur Verringerung der Treibhausgase von Schiffen beizutragen", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

* Es wird verwiesen auf MEPC.1/Circ.794 und weitere Richtlinien bezüglich des sicheren Betriebs von Landstromversorgung, die derzeit vom Schiffssicherheitsauschuss entwickelt werden.

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