Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.336(76)
- Inhalt =>

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen

3 Anwendung

4 Betrieblicher Kohlenstoffintensitätsindikator (KII) einzelner Schiffe zur Verwendung bei der Umsetzung von Regel 28 der Anlage VI von MARPOL

4.1 Masse der CO2-Emissionen (M)

4.2 Transportleistung (W)

5 Betrieblicher Kohlenstoffintensitätsindikator (KII) einzelner Schiffe zu Versuchszwecken