Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.336(76)
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1 Einleitung
2 Begriffsbestimmungen
3 Anwendung
4 Betrieblicher Kohlenstoffintensitätsindikator (KII) einzelner Schiffe zur Verwendung bei der Umsetzung von Regel 28 der Anlage VI von MARPOL
4.1 Masse der CO2-Emissionen (M)
4.2 Transportleistung (W)
5 Betrieblicher Kohlenstoffintensitätsindikator (KII) einzelner Schiffe zu Versuchszwecken