Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

Entschließung MEPC.357(78)
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Entschließung
1 Einleitung
2 Erstüberprüfung
2.1 Schiffe, die ein IAFS-Zeugnis oder eine Erklärung über Bewuchsschutzsysteme mitführen müssen (Vertragsparteien des AFS-Übereinkommens)
2.2 Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-Übereinkommens
3 Gründlichere Überprüfung
3.1 Triftige Gründe
3.2 Probenentnahme
4 AFS-Bericht an den Flaggenstaat im Falle von angeblichen Zuwiderhandlungen
Anhang 1
Probenentnahme
1 Verfahren der Probenentnahme
2 Aussagekraft der Probenentnahme
3 Gesundheit und Sicherheit bei der Probenentnahme
4 Durchführung von Analysen
5 Erste Stufe der Analyse von zinnorganischen Verbindungen
6 Zweite Stufe der Analyse von zinnorganischen Verbindungen
7 Einstufige Analyse von Cybutryn
8 Einstufige Analyse von Cybutryn und zinnorganischen Verbindungen
9 Schlussfolgerungen zur Einhaltung der Vorschriften
Formblatt S/1
Formblatt S/2
Formblatt S/3
Formblatt S/4
Anhang 2
Verfahren für Überprüfungen nach dem AFS-Übereinkommen