Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.357(78)
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Entschließung |
1 Einleitung |
2 Erstüberprüfung |
2.1 Schiffe, die ein IAFS-Zeugnis oder eine Erklärung über Bewuchsschutzsysteme mitführen müssen (Vertragsparteien des AFS-Übereinkommens) |
2.2 Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-Übereinkommens |
3 Gründlichere Überprüfung |
3.1 Triftige Gründe |
3.2 Probenentnahme |
4 AFS-Bericht an den Flaggenstaat im Falle von angeblichen Zuwiderhandlungen |
Anhang 1 Probenentnahme |
1 Verfahren der Probenentnahme |
2 Aussagekraft der Probenentnahme |
3 Gesundheit und Sicherheit bei der Probenentnahme |
4 Durchführung von Analysen |
5 Erste Stufe der Analyse von zinnorganischen Verbindungen |
6 Zweite Stufe der Analyse von zinnorganischen Verbindungen |
7 Einstufige Analyse von Cybutryn |
8 Einstufige Analyse von Cybutryn und zinnorganischen Verbindungen |
9 Schlussfolgerungen zur Einhaltung der Vorschriften |
Formblatt S/1 |
Formblatt S/2 |
Formblatt S/3 |
Formblatt S/4 |
Anhang 2 Verfahren für Überprüfungen nach dem AFS-Übereinkommen |