Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.358(78)
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Entschließung |
1 Allgemeines |
2 Begriffsbestimmungen |
3 Allgemeine Vorschriften für Besichtigungen |
4 Antrag auf Besichtigung |
5 Durchführung der Besichtigungen |
5.1 Erstmalige Besichtigungen (Besichtigungen im Sinne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Übereinkommens) |
5.2 Besichtigungen, wenn die BewuchsschutzsysteÂ-me geändert oder ersetzt werden (Besichtigungen im Sinne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Übereinkommens) |
5.3 Besichtigungen bei vorhandenen Schiffen, die lediglich ein Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem beantragen |
6 Ausstellung oder Bestätigung eines Internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem |
Anhang I Leitlinie für vorschriftsmäßige Bewuchsschutzsysteme |
1 Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1 des Übereinkommens in Bezug auf zinnorganische Verbindungen |
2 Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1 des Übereinkommens in Bezug auf Cybutryn |
2.1 Wenn Proben direkt am Schiffskörper genommen werden |
2.2 Wenn Proben nasser Farbe aus Behältern genommen werden |
Anhang II Leitlinie für Besichtigungen nach dem Internationalen Übereinkommen über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS 2001) |
(FI) 1 Erstmalige Besichtigung (AFS 2001, Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe a) |
(FR) 2 Besichtigungen, wenn die Bewuchsschutzsysteme geändert oder ersetzt werden (AFS 2001, Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b) |