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Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

MEPC.1/Circ.778/ Rev.1
Liste der Sondergebiete nach MARPOL und der Besonders empfindlichen Meeresgebiete

Vom 26. Februar 2013
(VkBl. Nr. 6 vom 30.03.2013 S. 267)



Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation hat am 16. November 2012 das Rundschreiben MEPC.1/Circ.778/ Rev.1 herausgegeben. Es enthält eine aktualisierte Auflistung der Sondergebiete nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) sowie der Besonders empfindlichen Meeresgebiete. Das Rundschreiben wird nachstehend veröffentlicht.

Liste der Sondergebiete nach MARPOL und der Besonders empfindlichen Meeresgebiete

1 Dieses Rundschreiben wurde zur besseren Übersicht für alle Beteiligten erstellt.

Sondergebiete nach MARPOL

2 Im MARPOL-Übereinkommen sind bestimmte Meeresgebiete als "Sondergebiete" definiert, in denen aus technischen Gründen im Zusammenhang mit ihrem ozeanografischen und ökologischen Zustand und ihrem Seeverkehr die Annahme besonderer obligatorischer Methoden zur Verhütung der Meeresverschmutzung erforderlich ist. Nach dem Übereinkommen gilt für diese Sondergebiete ein höherer Grad des Schutzes als für andere Meeresgebiete. Sie werden vom IMO-Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) durch Änderungen der einschlägigen Anlagen von MARPOL festgelegt. Solche Gebiete sind in den Anlagen I, II, IV und V von MARPOL aufgeführt. In Anlage VI von MARPOL werden solche Gebiete als Emissions-Überwachungsgebiete bezeichnet.

3 Anlage 1 dieses Rundschreibens enthält eine Liste der Sondergebiete und Emissions-Überwachungsgebiete nach MARPOL. Sie enthält ebenfalls Angaben zum Tag der Annahme von Änderungen der Anlagen von MARPOL beziehungsweise zum Tag des Inkrafttretens solcher Änderungen sowie zu dem Tag, an dem die strengeren Maßnahmen für die Sondergebiete wirksam geworden sind.

Besonders empfindliche Meeresgebiete

4 Als Reaktion auf die Entschließung Nr. 9 der Internationalen Konferenz von 1978 über Tankschiffsicherheit und Verschmutzungsverhütung betreffend den Schutz solcher Gebiete begann sich der MEPC eingehender mit dem Thema der Besonders empfindlichen Meeresgebiete (Particularly Sensitive Sea Areas, PSSAs) zu befassen.

5 In Anerkennung der Wichtigkeit dieses Themas definierte der MEPC demnach ein PSSA als ein Meeresgebiet, das aufgrund seiner ökologischen, sozioökonomischen oder wissenschaftlichen Bedeutung und seiner Gefährdung durch die internationale Seeschifffahrt besonderen Schutz durch Maßnahmen der IMO erfordert.

6 Die IMO ist über den MEPC das einzige internationale Gremium, das für die Bewertung von Vorschlägen für die Identifizierung und Festlegung von PSSAs sowie für die Annahme damit verbundener Schutzmaßnahmen (associated protective measures, APMs), die auf die internationale Seeschifffahrt Anwendung finden, zuständig ist.

7 Seit 1990 hat der MEPC in Übereinstimmung mit den von der IMO-Vollversammlung verabschiedeten PSSA-Leitlinien insgesamt 14 PSSAs bewertet und ausgewiesen. Die wichtigsten Angaben zu jedem PSSA sind in Anlage 2 dieses Rundschreibens aufgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anlage auch Angaben zu dem (den) vorschlagenden Staat(en), den APMs und dem Datum der Entschließungen des MEPC enthält, mit denen die PSSAs ausgewiesen worden sind.

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Liste der Sondergebiete nach MARPOLAnlage 1


Sondergebiete Änderung zur Anlage von MARPOL Inkrafttreten der Änderungen Strengere Maßnahmen wirksam ab
MARPOL Anlage I: Öl
Mittelmeer 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 2. Okt. 1983
Ostsee 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 2. Okt. 1983
Schwarzes Meer 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 2. Okt. 1983
Rotes Meer 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 *
Gebiet der Golfe 2. Nov. 1973 2. Okt. 1983 1. Aug. 2008
(Entschließung MEPC.168(56))
Golf von Aden 1. Dez. 1987
(Entschließung MEPC.29(25))
1. Apr. 1989 *
Antarktisgebiet 16. Nov. 1990
(Entschließung MEPC.42(30))
17. März 1992 17. März 1992
Nordwesteuropäische Gewässer 25. Sept. 1997
(Entschließung MEPC.75(40))
1. Feb. 1999
(Entschließung MEPC.77(41))
1. Aug. 1999
Gebiet von Oman des Arabischen Meeres 15. Okt. 2004
(Entschließung MEPC.117(52))
1. Jan. 2007 *
Gewässer vor der Südküste Südafrikas 13. Okt. 2006
(Entschließung MEPC.154(55))
1. März 2008
(Entschließung MEPC.167(56))
1. Aug. 2008
MARPOL Anlage II: Schädliche flüssige Stoffe
Antarktisgebiet 30. Okt. 1992
(Entschließung MEPC.57(33))
1. Juli 1994 1. Juli 1994
MARPOL Anlage IV: Abwasser
Ostsee 15. Juli 2011
(Entschließung MEPC.200(62))
1. Jan. 2013 **
MARPOL Anlage V: Schiffsmüll
Mittelmeer 2. Nov. 1973
(Entschließung MEPC.172(57))
31. Dez. 1988 1. Mai 2009
Ostsee 2. Nov. 1973
(Entschließung MEPC.31(26))
31. Dez. 1988 1. Okt. 1989
Schwarzes Meer 2. Nov. 1973 31. Dez. 1988 *
Rotes Meer 2. Nov. 1973 31. Dez. 1988 *
Gebiet der Golfe 2. Nov. 1973
31. Dez. 1988 1. Aug. 2008
(Entschließung MEPC.168(56))
Nordsee 17. Okt. 1989

(Entschließung MEPC.36(28))

18. Feb. 1991 18. Feb. 1991
(Entschließung MEPC.37(28))
Antarktisgebiet
(südlich von 60° südlicher Breite)
16. Nov. 1990
(Entschließung MEPC.42(30))
17. März 1992 17. März 1992
Region der Karibik einschließlich Golf von Mexiko und Karibisches Meer 4. Juli 1991
(Entschließung MEPC.48(31))
4. Apr. 1993
(Entschließung MEPC.191(60))
1. Mai 2011
MARPOL Anlage VI: Luftverschmutzung (Emissions-Überwachungsgebiete)
Ostsee (SOx) 26. Sept. 1997 19. Mai 2005 19. Mai 2006
Nordsee (SOx) 22. Juli 2005
(Entschließung MEPC.132(53))
22. Nov. 2006 22. Nov. 2007
Nordamerikanisches Emissions-Überwachungsgebiet
(SOx, NOx und Partikelmasse)
26. März 2010
(Entschließung MEPC.190(60))
1. Aug. 2011 1. Aug. 2012
US-amerikanischer Teil des Karibischen Meeres 15. Juli 2011
(Entschließung MEPC.202(62))
1. Jan. 2013 1. Jan. 2014

*) Die für die Sondergebiete geltenden Anforderungen sind aufgrund des Fehlens von Notifikationen der Vertragsparteien von MARPOL, deren Küstenlinien an die entsprechenden Sondergebiete angrenzen, über das Vorhandensein von geeigneten Auffangeinrichtungen noch nicht wirksam geworden (Anlage I Regel 38 Absatz 6 und Anlage V Regel 5 Absatz 4 von MARPOL).

**) Die neuen Sondergebietsanforderungen, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten, werden erst wirksam, wenn genügend Notifikationen von Vertragsparteien der Anlage IV von MARPOL, deren Küstenlinien an das entsprechende Sondergebiet angrenzen, über das Vorhandensein von geeigneten Auffangeinrichtungen eingegangen sind (mit Entschließung MEPC.200(62) angenommene revidierte Anlage IV Regel 13 Absatz 2 von MARPOL).

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Liste der durch den MEPC festgelegten PSSAsAnlage 2


PSSA Vorschlagende(r) Staat(en) Zusätzliche Schutzmaßnahmen 1 Entschließung MEPC
Großes Barriere-Riff Australien Von der IMO empfohlenes australisches Lotsensystem; verbindliches Schiffsmeldesystem September 1990
(Entschließung MEPC.44(30))
Sabana-Camagüey-Archipel Kuba Gebiet meiden September 1997
(Entschließung MEPC.74(40))
Gebiet um die Insel Malpelo Kolumbien Gebiet meiden März 2002
(Entschließung MEPC.97(47))
Meeresgebiet um die Florida Keys Vereinigte Staaten Gebiete meiden; verbindliche Ankerverbotszonen März 2002
(Entschließung MEPC.98(47))
Wattenmeer Niederlande, Dänemark, Deutschland Verbindliche Tiefwasser-Route Oktober 2002
(Entschließung MEPC.101(48))
Nationalpark Paracas Peru Gebiet meiden Juli 2003
(Entschließung MEPC.106(49))
Westeuropäische Gewässer Belgien, Frankreich, Irland, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich Verbindliches Schiffsmeldesystem Oktober 2004
(Entschließung MEPC.121(52))
Ausweitung des PSSA
Großes Barriere-Riff auf die Torres-Straße
Australien und Papua Neuguinea Von der IMO empfohlenes australisches Lotsensystem; Zwei-Wege-Route Juli 2003
(Entschließung MEPC.133(53))
Kanarische Inseln Spanien Gebiete meiden;
Verkehrstrennungssysteme;
empfohlene Routen;
verbindliches Schiffsmeldesystem
März 2004
(Entschließung MEPC.134(53))
Galapagos-Archipel Ecuador Gebiet meiden;
verbindliches Schiffsmeldesystem;
empfohlene Routen
März 2004
(Entschließung MEPC.135(53))
Ostseegebiet Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden Verkehrstrennungpläne, Tiefwasser-Route, Gebiete meiden, verbindliches Schiffsmeldesystem, MARPOL-Sondergebiet;
SOx- Emissions-Überwachungsgebiet nach MARPOL
März 2004
(Entschließung MEPC.136(53))
Meeresschutzgebiet Papahanaumokuakea
(Nordwestliche Hawaii-Inseln)
Vereinigte Staaten Gebiete meiden;
empfohlenes/verbindliches Schiffsmeldesystem
März 2007
(Entschließung MEPC.171(57))
Straße von Bonifacio Frankreich und Italien Empfehlung zur Schifffahrt Juli 2011
(Entschließung MEPC.204(62))
Saba-Bank (Karibik-Insel Saba) Niederlande Gebiet meiden;
verbindliche Ankerverbotszone
Oktober 2012
(Entschließung MEPC.226(64))

1) In dieser Übersicht sind nur die zusätzlichen Maßnahmen (APMs) aufgeführt, die per se als APM angegeben worden sind. Es können andere von der IMO beschlossene Maßnahmen in den festgelegten PSSAs zur Anwendung kommen. In einigen Fällen können auch nationale Maßnahmen von Bedeutung sein.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE