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IMO-Entschließung A.959(23)
Vollversammlung über das Format und die Richtlinien zur Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation (CSR)
Vom 14. Juli 2004
(VkBl. Nr. 15 vom 14.08.2004 S. 414; 04.09.2008 S. 504 MSC.198(80))
(angenommen am 05. Dezember 2003)
Die vollversammlung -
unter Hinweis auf Artikel 15 (j) des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrtsorganisation betreffend die Aufgaben der Vollversammlung in Bezug auf Verordnungen und Richtlinien zur Sicherheit auf See,
weiter unter Hinweis darauf, dass die Konferenz im Jahr 2002 der Vertragsstaaten des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See bei der Erörterung besonderer Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf See und der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen unter anderem die SOLAS-Regel XI-1/5 über die lückenlose Stammdatendokumentation angenommen hat,
nach Kenntnisnahme der Debatte auf der 77. Sitzung des Schiffssicherheitsausschusses betreffend das Format, die Richtlinien und sachdienliche Fragen im Zusammenhang mit der lückenlosen Stammdatendokumentation,
in der Erkenntnis, dass ein Format und Richtlinien für die Umsetzung der SOLAS-Regel XI-1/5 bis zum 1. Juli 2004 dringend erforderlich sind,
1. billigt das Format und die Richtlinien für die Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation (CSR), wie es in der Anlage zu dieser Entschließung dargelegt ist;
2. ersucht die Regierungen dringend, das Format und die Richtlinien in der Anlage zur Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation (CSR) bei der Umsetzung der SOLAS-Regel XI-1/5 zu verwenden und der Organisation über Erfahrungen mit ihrer Verwendung Bericht zu erstatten;
3. unterstreicht die Notwendigkeit der baldmöglichsten Ausstellung der Stammdatendokumente durch die Verwaltungsbehörden bis spätestens 1. Juli 2004;
4. fordert den Schiffssicherheitsausschuss auf,
Format und die Richtlinien zur Führung der Lückenlosen Stammdatendokumentation (CSR)
Einführung
1. Ab dem 1. Juli 2004 müssen nach Maßgabe von SOLAS Kapitel XI-1, Regel 5 alle Fahrgastschiffe und Frachtschiffe mit einem Bruttoraumgehalt von 500 Tonnen und darüber, die in der Auslandsfahrt eingesetzt sind, ein lückenloses Stammdatendokument (CSR) mit sich führen. Zu den CSR-Unterlagen eines Schiffes gehören:
Das Stammdatendokument
2. Nur die Verwaltung kann einem Schiff ein Stammdatendokument (Formblatt 1) ausstellen. Das erste Stammdatendokument, das einem Schiff ausgestellt wird, erhält die Nummer "1", die Folgedokumente werden fortlaufend nummeriert. Die fortlaufende Nummerierung wird auch bei einem Flaggenwechsel während der gesamten Lebensdauer des Schiffes beibehalten.
3. Jedes Stammdaten-Originaldokument muss dem Schiff zugeleitet und während der gesamten Lebensdauer des Schiffes aufbewahrt werden. Die Verwaltung muss eine Abschrift (dabei kann es sich auch um eine elektronische Kopie handeln) jedes Stammdatendokuments aufbewahren, das dem Schiff ausgestellt wurde.
4. Bei der Ausgabe eines Stammdatendokuments an ein Schiff muss die Verwaltung alle Angaben in den Zeilen 1 bis 13 des Formblatts 1 (falls nicht zutreffend bitte "N/A" eintragen) bereitstellen. Nummer 7 des Stammdatendokuments ist nur dann auszufüllen, wenn die Verwaltung die Eintragung von Bareboat-Charterern verlangt und das Schiff zurzeit ohne Mannschaft gechartert ist.
Änderungen und Verzeichnisse, die durch das Unternehmen oder den Kapitän ergänzt werden
5. Ist es bei den Einträgen in das laufende Stammdatendokument des Schiffes zu einer Änderung gekommen, muss diese Änderung unverzüglich in die Stammdatenunterlagen des Schiffes aufgenommen werden. Bis zur Ausgabe eines revidierten und aktualisierten Stammdatendokuments durch die Verwaltung ist das Unternehmen oder der Kapitän gehalten, ein Änderungsformular auszufüllen (Formblatt 2) und das Original dem aktuellen Stammdatendokument beizufügen. Eine Abschrift des ausgefüllten Änderungsformulars ist unverzüglich der Verwaltung zur Prüfung und zur Veranlassung weiterer Maßnahmen zuzuleiten.
6. Wird denn aktuellen Stammdatendokument des Schiffes ein Änderungsformular beigefügt, müssen die näheren Einzelheiten der Änderung zusätzlich in das Verzeichnis der Änderungen (Formblatt 3) aufgenommen und dem laufenden Stammdatendokument in chronologischer Reihenfolge beigefügt werden.
Ausgabe revidierter und aktualisierter Stammdatendokumente durch die Verwaltung
7. Nach Erhalt von Abschriften eines oder mehrerer Änderungsformulare muss die Verwaltung ein geändertes und aktualisiertes Stammdatendokument so bald wie praktisch möglich, aber nicht mehr als drei Monate nach dem Datum der Änderung ausstellen. Die Änderungsformulare sollten nicht von den Verwaltungen ausgefüllt werden.
8. Bei einem Flaggenwechsel muss der vorherige Flaggenstaat dem Schiff ein neues Stammdatendokument (CSR-Dokument) ausstellen, in dem das Datum angegeben ist, an dem das Schiff in dem Staat aus dem Schiffsregister gelöscht worden ist. Der genannte Flaggenstaat muss dem neuen Flaggenstaat so bald wie möglich, vorzugsweise nicht später als einen Monat ab dem Tag, an dem das Schiff nicht mehr eingetragen ist, eine Abschrift der Stammdatenunterlagen (CSR-Unterlagen) zuleiten. Der neue Flaggenstaat muss dann dem Schiff so bald wie möglich, jedoch nicht mehr als drei Monate nach dem Flaggenwechsel, ein neues Stammdatendokument (CSR-Dokument) ausstellen.
9. Der neue Flaggenstaat muss dann dem Schiff so bald wie möglich, jedoch nicht mehr als drei Monate danach, ein fortlaufend nummeriertes Stammdatendokument ausstellen.
9.1 In Fällen, in denen der vorherige Flaggenstaat nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Flaggenwechsel die Stammdatenunterlagen (CSR-Unterlagen) des Schiffes für den Zeitraum, in dem das Schiff zur Führung seiner Flagge berechtigt war, an den neuen Flaggenstaat übermittelt hat, stellt der neue Flaggenstaat dem Schiff ein Stammdatendokument (CSRDokument) auf der Grundlage der von Bord des Schiffes übermittelten Stammdaten aus. Dem auszustellenden Stammdatendokument (CSR-Dokument) sollte die zweite fortlaufende Nummer nach der letzten fortlaufenden Nummer des vorhandenen Stammdatendokuments zugewiesen werden (d.h. die erste fortlaufende Nummer wird nicht verwendet). Der neue Flaggenstaat muss in Zeile 14 den Grund angeben, warum das Stammdatendokument (CSR-Dokument) in dieser Art und Weise ausgestellt wird.
Maßnahmen der Kapitäne bei Erhalt eines revidierten und aktualisierten Stammdatendokuments
10. Bei Erhalt eines revidierten und aktualisierten Stammdatendokuments sollte der Kapitän seine Serien- nummer und das Dokument überprüfen um sicherzustellen, dass es alle sachdienlichen Änderungsformulare enthält, die dem vorangegangenen Stammdatendokument beigefügt waren.
11. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass wichtige Änderungen im neuesten Stannmdatendokument nicht verzeichnet sind, sollte der Kapitän wie folgt vorgehen:
Verlust oder Beschädigung von Dokumenten in den Stammdatenunterlagen
12. Bei Verlust oder Beschädigung von Stammdatenunterlagen eines Schiffes sollte das Unternehmen oder der Kapitän die Verwaltung unverzüglich schriftlich benachrichtigen und die verloren gegangenen oder beschädigten Papiere auflisten. Die Verwaltung sollte daraufhin dem Schiff entsprechende Zweitschriften der Stammdatendokumente und der darin enthaltenen Änderungsformulare ausstellen, um diese Papiere zu ersetzen. Derartige Zweitschriften sind entsprechend zu kennzeichnen.
Mögliche Widersprüche
13. Der Hauptzweck der lückenlosen Stammdatendokumentation besteht darin, einen Überblick über den Werdegang des Schiffes zu geben, der von den zuständigen offiziellen Stellen überprüft werden kann. Angesichts der Flexibilität und der Fristen in Regel 5 ist es möglich, dass die in einem aktuellen Stammdatendokument enthaltenen Angaben hinter den Angaben in den Schiffszeugnissen zurückbleiben. Da die Verwaltung gehalten ist, innerhalb von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt der Änderung ein neues Stammdatendokument auszustellen, könnte die sich ergebende Zeitverzögerung in dieser Größenordnung sein. Bei Feststellung von Widersprüchen sollten die Gründe dafür geprüft werden, ehe Maßnahmen ergriffen werden, die allein auf der Tatsache beruhen, dass ein Widerspruch existiert.
13.1 Bei der Prüfung der Stammdatenunterlagen (CSR-Unterlagen) von Schiffen, die einen Flaggenwechsel vorgenommen haben, sollten die mit der Ausübung von Kontrollen nach SOLAS-Regel 1/19 oder von Kontrollmaßnahmen und Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften nach SOLAS-Regel XI-2/9 betrauten Personen sich von den Bestimmungen der Absätze 8, 9 und 9.1 sowie von den Anmerkungen in Zeile 14 des Stammdatendokuments (CSR-Dokuments) leiten lassen. In den unter Absatz 9.1 genannten Fällen sollte die fehlende fortlaufende Nummer als ein Mangel des vorherigen Flaggenstaats angesehen werden. Ein solcher Mangel beruht auf der Tatsache, dass der vorherige Flaggenstaat die Stammdatenunterlagen (CSR-Unterlagen) nicht übermittelt und somit seine Pflichten aufgrund der SOLAS-Regel XI-1/5 nicht erfüllt hat.
Die Benutzung der Spalte "Bemerkungen"
14 Der Flaggenstaat sollte die Spalte "Bemerkungen" nur dann benutzen, wenn Schwierigkeiten bei der Durchführung der SOLAS-Regel XI-1/5 oder der Entschließung A.959(23) in ihrer geänderten Fassung auftreten, wie etwa im Fall der Eintragung von Bareboat-Charterern und dem Flaggenwechsel.
Anhang (MSC.198(80)) |
Formblatt 1
Stammdatendokument (CSR) Nr. ... für das Schiff mit der IMO-Nummer:
IMO ..............................
(MSC.198(80))
Die Daten sind im Format JJJJ/MM/TT anzugeben.
Angaben | ||
1 | Dieses Dokument gilt ab (Datum): | |
2 | Flaggenstaat: | |
3 | Datum der Registrierung in dem unter 2 angegebenen Staat: | |
4 | Name des Schiffes: | |
5 | Heimathafen: | |
6 | Name des gegenwärtigen eingetragenen Eigners:
Eingetragene Anschrift(en): | |
7 | Identifikationsnummer für den eingetragenen Schiffseigner | |
8 | Falls zutreffend, Name des gegenwärtigen eingetragenen Bareboat-Charterers:
Eingetragene Anschrift(en): | |
9 | Name des Unternehmens:
Eingetragene Anschrift(en): Anschrift(en), bei der/denen Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens initiiert werden: | |
10 | Identifikationsnummer für das Unternehmen | |
11 | Name aller Klassifikationsgesellschaften bei denen das Schiff klassifiziert wurde: | |
12 | Verwaltung/Regierung/Anerkannte Stelle, die das Zeugnis über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften ausgestellt hat: Stelle, die die Überprüfung durchgeführt hat (wenn unterschiedlich): | |
13 | Verwaltung/Regierung/Anerkannte Stelle, die das Zeugnis über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen ausgestellt hat:
Stelle, die die Überprüfung durchgeführt hat (wenn unterschiedlich): | |
14 | Verwaltung/Regierung/Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr, welche das Internationale Zeugnis über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes ausgestellt hat:
Stelle, welche die Kontrolle durchgeführt hat (wenn unterschiedlich): | |
15 | Datum, an dem das Schiff nicht mehr in dem unter 2 genannten Staat registriert war: | |
16 | Bemerkungen (gegebenenfalls sachdienliche Informationen eintragen) |
Hiermit wird bescheinigt, dass diese Aufstellung in allen Punkten richtig ist.
Ausgestellt durch die Verwaltung von:
Ort und Datum der Ausstellung:
Unterschrift der berechtigten Person:
Name der berechtigten Person:
Dieses Dokument ging zum folgendem Zeitpunkt beim Schiff ein und wurde den Stammdatenunterlagen des Schiffes beigefügt:
(bitte ausfüllen): | Unterschrift: |
Formblatt 2
Änderungen zum Stammdatendokument (CSR) Nr. ... für das Schiff mit der IMO-Nummer:
IMO ..............................
(MSC.198(80))
Die Änderungen sind in der Übersicht aufgeführt. Bitte kennzeichnen Sie alle Punkte, die nicht geändert wurden, mit N/C. Daten sind im Format JJJJ/MM/TT anzugeben.
Angaben | ||
1 | Dieses Dokument gilt ab (Datum): | |
2 | Flaggenstaat: | |
3 | Datum der Registrierung in dem unter 2 angegebenen Staat: | |
4 | Name des Schiffes: | |
5 | Heimathafen: | |
6 | Name der (des) gegenwärtigen eingetragenen Eigner(s):
Eingetragene Anschrift(en): | |
7 | Identifikationsnummer für den eingetragenen Schiffseigner | |
8 | Falls zutreffend, Name (der) des gegenwärtigen eingetragenen Bareboat-Charterer(s):
Eingetragene Anschrift(en): | |
9 | Name des Unternehmens:
Eingetragene Anschrift(en): Anschrift(en) der (des) Unternehmen(s), bei denen (dem) Sicherheitsmaßnahmen initiiert werden: | |
10 | Identifikationsnummer für das Unternehmen | |
11 | Name aller Klassifikationsgesellschaften, bei denen das Schiff klassifiziert wurde: | |
12 | Verwaltung/Regierung/Anerkannte Stelle, die das Zeugnis über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften ausgestellt hat:
Stelle, die die Überprüfung durchgeführt hat (wenn unterschiedlich): | |
13 | Verwaltung/Regierung/Anerkannte Stelle, die das Zeugnis über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen ausgestellt hat:
Stelle, die die Überprüfung durchgeführt hat (wenn unterschiedlich): | |
14 | Verwaltung/Regierung/Anerkannte Stelle zur Gefahrenabwehr, welche das Internationale Zeugnis über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes ausgestellt hat:
Stelle, welche die Kontrolle durchgeführt hat (wenn unterschiedlich): | |
15 | Datum, an dem das Schiff nicht mehr in dem unter 2 genannten Staat registriert war. | |
16 | Bemerkungen (gegebenenfalls sachdienliche Informationen eintragen) |
hiermit wird bestätigt, dass diese Aufstellung in allen Punkten richtig ist.
Ausgestellt von dem Unternehmen oder dem Kapitän.
Datum der Ausstellung:
Unterschrift der berechtigten Person:
Name der berechtigten Person:
Formblatt 3
Verzeichnis der Änderungen des Stammdatendokuments Nr...... für das Schiff mit der IMO-Nummer:
IMO ..................................
Nach Ausstellung des vorliegenden Stammdatendokuments wurden folgende Änderungen an Einträgen im Dokument von dem Unternehmen oder dem Kapitän vorgenommen, die den Stammdatenunterlagen beigefügt und der Verwaltung mitgeteilt wurden:
Datum der Anwendung der Änderungen: | Änderung der Stammdaten Angaben (2-13) | Datumsänderungsformular als Anlage zu den Stammdatenunterlagen des Schiffes: |
Anmerkung: Sind mehr Änderungen erfolgt, als in der oben stehenden Übersicht vorgesehen, so sind Abschriften dieser Übersicht als Anhänge beizufügen. Sokhe Anhänge sollten von I aufwärts nummeriert werden. Falls erforderlich, bitte wie folgt kennzeichnen: Anhang Nr. ... wurde dieser Seite beigefügt.
Bekanntmachung der IMO-Entschließung A.959(23) der Vollversammlung über das Format und die Richtlinien zur Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation
Vom 14. Juli 2004
(VkBl. Nr. 15 vom 14.08.2004 S. 414)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBVV) ist als Vertragsregierung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO = International Maritime Organisation) verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt, die in Kapitel XI des SOLAS-Übereinkommens völkerrechtlich verbindlich und weltweit festgeschrieben sind.
Gemäß Kapitel XI-1, Regel 5 des SOLAS-Übereinkommens wird für jedes Schiff, auf das Kapitel I, Regel 2 des SOLAS-Übereinkommens (Auflistung der Schiffskategorien) Anwendung findet, eine lückenlose Stammdatendokumentation angelegt.
Der Hauptzweck der Stammdatendokumentation besteht darin, einen lückenlosen Überblick über den Werdegang des Schiffes zu geben. Bei Schadens- oder Bedrohungsfällen bzgl. des Schiffes erleichtert diese Datendokumentation den Einblick in Verantwortlichkeiten und Hintergrundinformationen.
Die am 05. Dezember 2003 angenommene IMO-Entschließung A.959(23) über das Format und die Richtlinien zur Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation wird nachfolgend in englischer und deutscher Sprache bekannt gemacht.
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