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MSC/Rundschreiben 1165
Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 567; geändert durch
MSC.1 Rundschreiben 1237 vom 25.07.2011 S. 595 11;
MSC.1/Rundschreiben 1269 vom 25.07.2011 S. 608 11a;
MSC.1/Rundschreiben 1386 vom 03.12.2013 S. 1265 13)



Siehe Fn. *

(Einheitliche Interpretationen MSC.1/Rundschreiben 1458) Interpr.

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vierundsechzigsten Tagung (5. bis 9. Dezember 1994) in der Erkenntnis, dass clie dringende Notwendigkeit besteht, Richtlinien für alternative Einrichtungen für Halon-Feuerlöschsysteme zu erstellen, die Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Feuerlöschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 verwiesen wird, angenommen (MSC/Rundschreiben 668).

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundsechzigsten Tagung (28. Mai bis 6. Juni 1996) nach Prüfung eines vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner vierzigsten Tagung gemachten Vorschlags, das im MSC/Rundschreiben 668 enthaltene vorläufige Brandprüfverfahren für gleichwertige Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis zu überarbeiten, ein vorläufiges Brandprüfverfahren für gleichwertige Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen der Kategorie A und in Ladepumpenräumen angenommen, das im MSC/Rundschreiben 668 in der mit MSC/Rundschreiben 728 geänderten Fassung wiedergegebenen ist.

3 Der Unterausschuss "Feuerschutz" hat auf seiner neunundvierzigsten Tagung (24. bis 28. Januar 2005) die Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 verwiesen wird (dem MSC/Rundschreiben 668 in der mit MSC/Rundschreiben 728 geänderten Fassung beigefügt), überarbeitet und Änderungen zum Brandprüfverfahren für gleichwertige Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen der Kategorie A und in Ladepumpenräumen unter Berücksichtigung des in diesem Fachbereich erfolgten technologischen Fortschritts ausgearbeitet.

4 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2005) nach Prüfung des vorstehenden, vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner neunundvierzigsten Tagung gemachten Vorschlags clie "Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume" angenommen, die in der Anlage wiedergegeben sind.

5 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

6 Zulassungen und Prüfungen, die bereits nach den im MSC/Rundschreiben 668 in der mit MSC/Rundschreiben 728 geänderten Fassung aufgeführten Richtlinien durchgeführt wurden, bleiben bis 5 Jahre nach dem Datum dieses Rundschreibens gültig.

Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume

Allgemeines

1 Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für die Verwendung in Maschinenräumen der Kategorie A und in Ladepumpenräumen, die den nach Regel II-2/10 SOLAS und dem Kapitel 5 des FSS-Codes vorgeschriebenen Feuerlöschsystemen gleichwertig sind, müssen den Nachweis erbringen, dass sie die gleiche Zuverlässigkeit haben, die als bedeutsam für die Leistungsanforderungen von fest eingebauten Druckwasser-Sprühfeuerlöschsystemen, zugelassen nach den Vorschriften der Regel II-2/10 SOLAS und Kapitel 7 des FSS-Codes, festgestellt worden sind. Zusätzlich muss ein System durch Versuch zeigen, dass es die Fähigkeit hat, eine Vielzahl von Bränden, die in Schiffsmaschinenräumen auftreten können, zu löschen.

Begriffsbestimmungen

2 Frostbeständiges System ist ein Nasssystem, das eine Frostschutzlösung enthält und an eine Wasserversorgung angeschlossen ist. Die Frostschutzlösung wird unmittelbar nach Auslösen der Düsen versprüht, anschließend folgt Wasser.

3 Bilgenbereich ist der Raum zwischen den festen Maschinenraum-Flurplatten und dem Boden des Maschinenraums.

4 Sprühflutsystem ist ein Wassersprühsystem mit offenen Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das an die Wasserversorgung über eine Absperreinrichtung angeschlossen ist; die Absperreinrichtung öffnet bei Auslösung durch ein Feuermeldesystem, dessen Melder im selben Raum wie die Düsen installiert sind oder durch Handauslösung. Wenn die Absperreinrichtung öffnet, strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird aus allen angeschlossenen Düsen versprüht.

5 Trockenrohrsystem ist ein System mit Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das Luft oder Stickstoff unter Druck enthält; der Druckabfall (bewirkt durch Öffnen einer Düse) führt durch den Wasserdruck zum Öffnen einer Absperreinrichtung, eine sog. Trockenrohr-Absperreinrichtung. Danach strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird durch die geöffneten Düsen versprüht.

6 Brandlöschung ist eine Verringerung der Wärmefreigabe des Brandes und eine vollständige Beseitigung aller Flammen und glühenden Teile durch eine unmittelbare und ausreichende Anwendung von Löschmitteln.

7 Vorgesteuertes System ist ein System mit selbsttätigen Düsen, die an ein luftgefülltes Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das drucklos oder unter Druck stehend sein kann, und einem ergänzenden Feuermeldesystem, dessen Melder im selben Raum wie die Düsen installiert sind. Bei Auslösung des Feuermeldesystems öffnet eine Absperreinrichtung, die dem Wasser ermöglicht, in das Rohrleitungssystem einzuströmen und aus jeder geöffneten Düse auszutreten.

8 Feuerlöschmittel auf Wasserbasis ist Frischwasser oder Meerwasser mit oder ohne Zusätze, die zugemischt werden, um die Feuerlöschwirksamkeit zu erhöhen.

9 Nassrohrsystem ist ein System mit Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das mit Wasser gefüllt und mit einer Wasserversorgung verbunden ist, so dass Wasser nach Inbetriebsetzung unmittelbar aus den Düsen versprüht wird.

Grundsätzliche Anforderungen an das System

10 Das System muss von Hand ausgelöst werden können.

11 Das System muss geeignet sein, einen Brand zu löschen, und muss entsprechend den Anforderungen der Verwaltung in Übereinstimmung mit Anhang B dieser Richtlinien geprüft sein.

12 Das System muss zum sofortigen Einsatz bereit sein und dafür geeignet sein, Wasser für eine Dauer von mindestens 30 min ununterbrochen abzugeben, um eine Rückzündung oder Brandausbreitung innerhalb dieses Zeitraums zu verhindern. Systeme, die nach der anfänglichen Löschzeit mit einer reduzierten Abgaberate arbeiten, müssen eine zweite vollständige Löschmöglichkeit haben, die innerhalb eines Zeitraums von 5 min nach der ersten Auslösung verfügbar ist.

13 Das System mit den zugehörigen Komponenten muss zweckmäßig ausgeführt sein, um Schwankungen der Umgebungstemperatur, Vibration, Feuchtigkeit, Schlag, Stoß, Verstopfung und Korrosion, wie sie normalerweise in Maschinenräumen oder Ladepumpenräumen auf Schiffen angetroffen werden, standzuhalten. Die Komponenten innerhalb des geschützten Raumes müssen so ausgelegt sein, dass sie erhöhten Temperaturen, die während eines Brandes auftreten könnten, widerstehen.

14 Das System und seine Komponenten müssen in Übereinstimmung mit internationalen, von der Organisation 1 anerkannten Normen ausgelegt und eingebaut sein und entsprechend den Anforderungen der Verwaltung in Übereinstimmung mit den zutreffenden Teilen in den Anhängen A und B dieser Richtlinien hergestellt und geprüft sein.

15 Der Einbauort, der Typ und die Charakteristik der Düsen müssen innerhalb der geprüften Grenzen liegen, um einen Brand entsprechend Absatz 11 zu löschen.

16 Die elektrischen Komponenten der Druckeinrichtung des Systems müssen einen Mindestschutzgrad von IP 54 haben. Das System muss sowohl von der Haupt- als auch von der Notenergiequelle aus versorgt werden können und muss mit einem Umschalter ausgerüstet sein. Die Notenergieversorgung muss von außerhalb des geschützten Maschinenraums aus erfolgen.

17  Das System muss mit einer redundanten Pump-Einrichtung versehen sein. Die Leistung der redundanten Einrichtung muss ausreichend sein, um den Ausfall einer einzigen Versorgungspumpe auszugleichen. Der Ausfall einer einzigen Komponente im Energie- und Steuerungs-System darf nicht zu einer Verringerung der erforderlichen Pumpenleistung führen. Die Starteinrichtung der Hauptpumpe kann manuell oder selbsttätig ausgeführt sein. Das Umschalten auf die redundante Pump-Einrichtung kann manuell oder selbsttätig erfolgen.

18 Das Rohrleitungssystem muss entsprechend einem hydraulischen Berechnungsverfahren 2 ausgelegt sein.

19 Systeme, die Wasser bei voller Abgaberate für die Dauer von 30 min abgeben können, dürfen innerhalb eines geschützten Raumes in getrennte Abschnitte unterteilt sein. Das Unterteilen des Systems in getrennte Abschnitte innerhalb solcher Räume ist in jedem Einzelfall von der Verwaltung zuzulassen.

20 Die Leistung und die Auslegung des Systems müssen sich in allen Fällen auf den vollständigen Schutz des Raumes beziehen, der das größte Wasservolumen erfordert.

21 Die Bedienungseinrichtungen des Systems müssen an leicht zugänglichen Stellen außerhalb der zu schützenden Räume erreichbar sein und dürfen bei einem Brand in den geschützten Räumen nicht dazu neigen, (leicht) abgeschnitten zu werden.

22 Komponenten der Druckeinrichtungen des Systems müssen außerhalb des geschützten Raumes angeordnet sein.

23 Es muss eine Einrichtung zum Prüfen der Funktion des Systems zwecks Sicherstellung des erforderlichen Drucks und Volumenstroms vorgesehen sein.

24 Die Aktivierung jeder Wasserverteilungs Absperrarmatur muss in dem geschützten Raum und in der ständig besetzten zentralen Kontrollstation einen optischen und akustischen Alarm auslösen. Ein Alarm in der zentralen Kontrollstation muss die betreffende aktivierte Absperrarmatur anzeigen.

25 An jeder Bedienungsstelle sind Bedienungsanleitungen für das System sichtbar anzubringen. Die Bedienungsanleitungen sind in der Amtssprache des Flaggenstaates abzufassen. Ist die Sprache weder Englisch noch Französisch , so ist eine Übersetzung in eine dieser Sprachen beizufügen.

26 Ersatzteile sowie Bedienungsanleitungen und Wartungsanweisungen für das System sind entsprechend den Empfehlungen des Herstellers vorzuhalten.

27 Zusätze dürfen für den Schutz von normalerweise besetzten Räumen nicht verwendet werden, sofern sie nicht für die Brandbekämpfung durch eine unabhängige Stelle zugelassen worden sind. Die Zulassung muss mögliche gesundheitsschädigende Wirkungen einschließlich Inhalationstoxizität für ungeschützte Personen berücksichtigen.

.

Bauteil-Herstellungsstandards für gleichwertige Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis Anhang A 11a

Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf die Norm ISO 6182-1

Einleitung

Diese Richtlinien bezwecken, die Brandschutz-Mindestleistungsmerkmale, die Konstruktion und die Kennzeichnung - mit Ausnahme des Brandverhaltens - von Wassernebeldüsen aufzuzeigen.

Die Zahlen in eckigen Klammern hinter der Überschrift eines Abschnittes oder Absatzes beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt oder Absatz der Norm ISO 6182-1 - Fire protection - Automatic sprinkler systems - Part 1: Requirements and test methods for sprinklers (ISO 6182-1 - Brandschutz - Automatische Sprinkleranlagen - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für Sprinkler)

Die Anforderungen für automatisch ansprechende Düsen, die mit Auslöseeinrichtungen verbunden sind, brauchen nicht von Düsen für Systeme mit Handauslösung erfüllt zu werden.

1 Begriffsbestimmungen

1.1 Wärmeleitfaktor ist ein Maß für die Leitfähigkeit zwischen dem thermischen Auslöseelement der Düse und der Rohrverbindung in (m/s)".

1.2 Nennarbeitsdruck ist der maximale Betriebsdruck, der für das Betreiben einer hydraulischen Einrichtung vorgesehen ist.

1.3 Trägheits-Index (Response Time Index - RTI) ist ein Maß für die thermische Ansprechempfindlichkeit einer Düse, ausgedrückt als RTI = tu0,5, wobei t die Zeitkonstante des thermischen Auslöseelements in Sekunden und u die Gasgeschwindigkeit in Metern pro Sekunde ist. Der RTI-Wert kann in Verbindung mit dem Wärmeleitfaktor (C) dazu verwendet werden, das Ansprechverhalten einer Düse in der Brandumgebung vorherzusagen, ausgedrückt als Abhängigkeit der Gastemperatur und -geschwindigkeit von der Zeit. Die Einheit des RTI-Wertes ist (m ⋅ s)0,5.

1.4 Standard-Ausrichtung: Bei Düsen mit symmetrischen thermischen Auslöseelementen, die durch Halterahmen gehalten werden, ist die Standard-Ausrichtung so vorzunehmen, dass der Luftstrom senkrecht sowohl zur Achse des Düseneinlasses, als auch senkrecht zur Ebene der Halterahmen verläuft. Bei unsymmetrischen thermischen Auslöseelemente ist die Standard-Ausrichtung so vorzunehmen, dass der Luftstrom senkrecht zur Einlassachse und senkrecht zur Ebene der Halterahmen derart verläuft, dass die kürzeste Ansprechzeit erreicht wird.

1.5 Ungünstigste Ausrichtung ist die Ausrichtung, bei der die Achse des Düseneinlasses senkrechter zum Luftstrom die längste Auslösezeit ergibt.

2 Produktbeständigkeit

2.1 Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass ein Qualitätssicherungssystem eingeführt wird, um sicherzustellen, dass die Produktion ständig die Anforderungen in gleicher Weise erfüllt, wie für die ursprünglich geprüften Muster.

2.2 Die Vorspannung auf dem thermischen Auslöseelement von automatischen Düsen muss durch den Hersteller so eingestellt und gesichert sein, dass eine Verstellung vor Ort oder ein Austauschen vermieden wird.

3 Anforderungen an Wassernebeldüsen

3.1 Abmessungen

Die Düsen sind mit einem Einlassgewinde zu versehen, das einen Nenndurchmesser von 6 mm (1/4") oder größer hat oder gleichwertig ist. Die Abmessungen aller geschraubten Verbindungen müssen den internationalen Normen entsprechen, sofern angewendet. Sind internationale Normen nicht verfügbar, kann auf nationale Normen zurückgegriffen werden.

3.2 Nennauslösetemperaturen 11a
[6.2]

3.2.1 Die Nennauslösetemperaturen von automatischen Glasfass-Düsen müssen Tabelle 1 entsprechen.

3.2.2 Die Nennauslösetemperaturen von automatischen Schmelzlot-Düsen müssen im voraus vom Hersteller festgelegt und entsprechend Absatz 3.3 bestätigt sein. Die Bereiche der Nennauslösetemperaturen müssen Tabelle 1 entsprechen.

Tabelle 1 - Nennauslösetemperaturen

Glasfass-DüsenSchmelzlot-Düsen
Nennauslösetemperatur
(°C)
Farbkennzeichnung der
Flüssigkeit
Nennauslösetemperatur
(°C)
Farbkennzeichnung der
Haltearme*
57orange57-77Farblos
68rot80-107weiß
79gelb121-149blau
93-100grün163-191rot
121-141blau204-246grün
163-182malven-
farbig
260-343orange
204-343schwarz
*) Nicht erforderlich bei dekorativen Düsen

3.2.3 11a Die Nennauslösetemperatur, mit welcher die Düse farblich zu kennzeichnen ist, muss derjenigen entsprechen, die nach der Prüfung nach Absatz 4.6.1 festgelegt wird; hierbei sind die technischen Bedingungen (Spezifikationen) nach Absatz 3.3 zu berücksichtigen.

3.3 Ansprechtemperaturen
(siehe Absatz 4.6.1) [6.3]

Automatische Düsen müssen innerhalb des folgenden Temperaturbereichs öffnen:

X ± 0,035X + 0,62 in °C

Hierbei ist X die Nennauslösetemperatur.

3.4 Wasserdurchfluss und Wasserverteilung

3.4.1 Durchflusskonstante
(siehe Absatz 4.10) [6.4.1]

3.4.1.1 Die Durchflusskonstante K für Düsen wird durch folgende Formel ermittelt:

K = Q / P0,5

Hierbei sind:
P = Druck in bar und
Q = Durchflussrate in l/min.

3.4.1.2 Der Wert der Durchflusskonstante K, der in den Bau- und Montagevorschriften der Hersteller angegeben wird, ist unter Verwendung des Prüfverfahrens nach Absatz 4.10 nachzuprüfen. Die durchschnittliche Durchflusskonstanten K ist dahingegen zu überprüfen, ob sie sich innerhalb einer Abweichung von ± 5 vom Herstellerwert befindet.

3.5 Funktion
(siehe Absatz 4.5) [6.5]

3.5.1 11a Bei Prüfung nach Absatz 4.5 muss die Düse öffnen und innerhalb von 5 s nach Ansprechen des thermischen Auslöseelements zufriedenstellend arbeiten sowie die Anforderungen nach Absatz 4.10 erfüllen. Alle hängenbleibenden Teile des Auslöseelements müssen bei Düsen mit Standardempfindlichkeit innerhalb von 60 s nach dem Auslösen und bei schnellansprechenden Düsen bzw. Spezialdüsen innerhalb von 10 s nach dem Auslösen entfernt sein.

3.5.2 11a Die Ausströmelemente der Düsen dürfen durch die Funktionsprüfung entsprechend Absatz 4.5 keinen erheblichen Schaden erleiden und müssen die gleiche Durchflusskonstante innerhalb eines Abweichungsbereichs von 5 % der vorher nach Absatz 3.4.1 bestimmten Werte aufweisen.

3.6 Festigkeit des Düsenkörpers
(siehe Absatz 4.3) [6.6]

Die plastische Verformung des Düsenkörpers zwischen den Lastangriffspunkten darf nicht mehr als 0,2 % aufweisen, nachdem er mit der 2-fachen mittleren Vorspannkraft nach dem Verfahren in Absatz 4.3.1 beaufschlagt wurde.

3.7 Festigkeit des Auslöseelements
[6.7]

3.7.1 Glasfässer
(siehe Absatz 4.9.1)

Die untere Toleranzgrenze der Glasfass-Bruchlast muss größer sein als das 2-fache der oberen Toleranzgrenze der Einbaulast des Glasfasses, die auf einer Berechnung mit einer Sicherheit von 0,99 für 99 % der nach Absatz 4.9.1 geprüften Düsen basiert. Die Berechnungen gelten für eine normale Verteilung oder Gauss-Verteilung, sofern nicht konstruktions- oder herstellungsbedingt eine andere Verteilung zutreffender ist.

3.7.2 Schmelzlot-Elemente 11a
(siehe Absatz 4.9.2)

Die thermischen Schmelzlot-Auslöseelemente für die üblichen Temperaturbereiche müssen so gebaut sein,

  1. dass sie für die Dauer von 100 Stunden eine Last ertragen, die das 15-fache der nach Absatz 4.3.1 gemessenen maximalen Vorspannkraft beträgt, oder
  2. dass die Fähigkeit nachgewiesen wird, der Einbaulast zu widerstehen.

3.8 Dichtheit und hydrostatische Festigkeit
(siehe Absatz 4.4) [6.8]

3.8.1 Eine Düse darf bei der Prüfung nach Absatz 4.4.1 keine Anzeichen von Undichtheit zeigen.

3.8.2 Eine Düse darf bei der Prüfung nach Absatz 4.4.2 nicht bersten, auslösen oder Teile verlieren.

3.9 Beanspruchung durch Wärme
[6.9]

3.9.1 Glasfass-Düsen
(siehe Absatz 4.7.1)

Wenn die Düsen nach dem in Absatz 4.7.1 vorgegebenen Verfahren geprüft werden, dürfen keine Schäden am Glasfass auftreten.

3.9.2 Alle unbeschichteten Düsen
(siehe Absatz 4.7.2)

Erhöhten Umgebungstemperaturen ausgesetzte Düsen müssen diesen ohne Schwachstellen oder Fehler widerstehen, wenn sie nach dem in Absatz 4.7.2 vorgegebenen Verfahren geprüft werden.

3.9.3 Beschichtete Düsen
(siehe Absatz 4.7.3)

Zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 4.7.2 für Düsen in unbeschichteter Ausführung dürfen der Umgebungstemperaturen ausgesetzte beschichtete Düsen weder Schwachstellen noch Schäden in der Beschichtung aufweisen, wenn sie nach dem in Absatz 4.7.3 vorgegebenen Verfahren geprüft werden.

3.10 Temperaturschock
(siehe Absatz 4.8) [6.10]

Glasfass-Düsen dürfen keine Schäden aufweisen, wenn sie nach dem in Absatz 4.8 vorgegebenen Verfahren geprüft werden. Einwandfreies Auslösen gilt nicht als Schaden.

3.11 Korrosion
[6.11]

3.11.1 Spannungsrisskorrosion 11a
(siehe Absätze 4.11.1 und 4.11.2)

Alle Messingdüsen dürfen keine Brüche bzw. Risse aufweisen, die ihre vorgesehene Funktionstüchtigkeit und die Erfüllung sonstiger Anforderungen beeinflussen könnten, wenn sie entsprechend Absatz 4.11.1 geprüft werden.

Teile von Wassernebeldüsen aus rostfreiem Stahl dürfen keine Brüche oder Risse aufweisen, welche ihre vorgesehene Funktionstüchtigkeit und die Erfüllung sonstiger Anforderungen beeinflussen könnten, wenn sie entsprechend Absatz 4.11.2 geprüft werden.

3.11.2 Schwefeldioxidkorrosion 11a
(siehe Absatz 4.11.3)

Die Düsen müssen gegenüber Schwefeldioxid in wasserdampfgesättigter Atmosphäre ausreichend widerstandsfähig sein, wenn sie entsprechend Absatz 4.11.2 konditioniert werden. Nach der Schwefeldioxid-Beanspruchung müssen fünf Düsen auslösen, wenn sie bei minimalem Fließdruck auf Funktion geprüft werden (siehe Absätze 3.5.1 und 3.5.2). Die verbleibenden fünf Düsen müssen die Anforderungen der dynamischen Ansprechempfindlichkeit nach Absatz 3.14.2 erfüllen.

3.11.3 Salzsprühnebel-Korrosion 11a
(siehe Absatz 4.11.4)

Beschichtete und unbeschichtete Düsen müssen widerstandsfähig gegen Salzsprühnebel-Einwirkung sein, wenn sie entsprechend Absatz 4.11.4 konditioniert werden. Nach der Salzsprühnebel-Beanspruchung müssen die Düsen die Anforderungen der dynamischen Ansprechempfindlichkeit nach Absatz 3.14.2 erfüllen.

3.11.4 Beanspruchung durch feuchte Luft 11a
(siehe Absatz 4.11.5)

Die Düsen müssen ausreichend beständig gegen die Beanspruchung durch feuchte Luft sein und die Anforderungen nach Absatz 3.14.2 nach der Prüfung entsprechend Absatz 4.11.5 erfüllen.

3.12 Unversehrtheit der Düsenbeschichtungen
[6.12]

3.12.1 Verdampfung von Wachs und Bitumen, die zum Schutz der Düsen vor atmosphärischen Einflüssen eingesetzt werden 11a
(siehe Absatz 4.12.1)

Wachs und Bitumen, die zum Beschichten von Düsen eingesetzt werden, dürfen keine flüchtigen Bestandteile in solcher Menge enthalten, die zum Schrumpfen, Erhärten, Reißen oder Abplatzen der verwendeten Beschichtung führen. Der Masseverlust darf 5 % der ursprünglichen Düsen-Masse nicht überschreiten, wenn sie nach dem Verfahren in Absatz 4.12.1 geprüft werden.

3.12.2 Beständigkeit gegenüber niedrigen Temperaturen 11a
(siehe Absatz 4.12.2)

Alle für Düsen verwendeten Beschichtungen dürfen nicht reißen oder abplatzen, wenn sie tiefen Temperaturen nach dem Verfahren in Absatz 4.12.2 ausgesetzt werden.

3.12.3 Beständigkeit gegenüber hohen Temperaturen
(siehe Absatz 3.9.3)

Beschichtete Düsen müssen die Anforderungen nach Absatz 3.9.3 erfüllen.

3.13 Wasserschlag 11a
(siehe Absatz 4.14) [6.13]

Düsen dürfen bei Druckstößen von 4 bar bis zum Vierfachen des Nenndrucks bei Betriebsdrücken bis 100 bar und bis zum Zweifachen des Nenndrucks bei Betriebsdrücken über 100 bar nicht undicht werden. Sie dürfen keine Anzeichen von mechanischen Schäden aufweisen, wenn sie entsprechend Absatz 4.14 geprüft werden, und müssen bei minimalem Betriebsdruck die Parameter nach Absatz 3.5.1 einhalten.

3.14 Dynamische Ansprechempfindlichkeit
(siehe Absatz 4.6.2) [6.14]

3.14.1 Automatische Düsen, die für den Einbau in anderen als Unterkunftsräumen und Wohnbereichen vorgesehen sind, müssen die Anforderungen an die RTI- und C-Grenzwerte nach Abbildung 1 erfüllen. Automatische Düsen, die für den Einbau in Unterkunftsräumen oder Wohnbereichen vorgesehen sind, müssen die Anforderungen für eine schnellansprechende Auslösung an die RTI- und C-Grenzwerte nach Abbildung 1 erfüllen. Die höchsten und niedrigsten RTI-Werte aller Datenpunkte, die unter Verwendung von C für schnellansprechende Düsen und Standard-Düsen berechnet wurden, müssen innerhalb der entsprechenden Kategorie in Abbildung 1 liegen. Spezial-Düsen müssen einen durchschnittlichen RTI-Wert, berechnet unter Verwendung von C, zwischen 50 und 80 haben, wobei kein Wert kleiner als 40 oder größer als 100 sein darf. Bei Prüfung mit einem Winkelversatz (Schatteneffekt) zur ungünstigsten Ausrichtung entsprechend Absatz 4.6.2 darf der RTI-Wert nicht größer als 600 (m ⋅ s)0,5 oder 250 % des RTI-Wertes in der Standard-Ausrichtung sein, es gilt der niedrigere Wert. Der Versatz beträgt 15° für Standard-Düsen, 20° für Spezial-Düsen und 25° für schnellansprechende Düsen.

3.14.2 Nach der Beanspruchung durch die Korrosionsprüfungen nach den Absätzen 3.11.2, 3.11.3 und 3.11.4 sind die Düsen in ihrer Standard-Ausrichtung entsprechend Absatz 4.6.2.1 zu prüfen, um den RTI-Wert nach der Beanspruchung zu bestimmen. Alle nach der Beanspruchung ermittelten RTI-Werte dürfen die Grenzwerte der entsprechenden Kategorie in Abbildung 1 nicht überschreiten. Darüber hinaus darf der RTI-Durchschnittswert nicht mehr als 130 % des vor der Beanspruchung ermittelten Mittelwertes betragen. Alle nach der Beanspruchung ermittelten RTI-Werte sind entsprechend Absatz 4.6.2.3 unter Verwendung des vor der Beanspruchung ermittelten Wärmeleitfaktors C zu berechnen.

3.15 Beständigkeit gegen Wärme 11a
(siehe Absatz 4.13) [6.15]

Geöffnete Düsen müssen ausreichend widerstandsfähig gegenüber hohen Temperaturen sein, wenn sie entsprechend Absatz 4.13 geprüft werden. Nach der Wärmeaussetzung darf die Düse

  1. keine sichtbaren Brüche bzw. Risse oder Verformungen aufweisen,
  2. keine Änderungen der Durchflusskonstante K von mehr als 5 % haben, und
  3. (gestrichen)

3.16 Schwingungsbeständigkeit 11a
(siehe Absatz 4.15) [6.16]

Die Düsen müssen widerstandsfähig gegen Schwingungen ohne Verschlechterung ihrer Leistungscharakteristik sein, wenn sie entsprechend Absatz 4.15 geprüft werden. Nach der Schwingungsprüfung entsprechend Absatz 4.15 dürfen die Düsen keine erkennbare Schädigung aufweisen, und sie müssen die Anforderungen nach den Absätzen 3.5 und 3.8 erfüllen.

3.17 Schlagbeständigkeit 11a
(siehe Absatz 4.16) [6.17]

Die Düsen müssen eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen Schläge, die bei Handhabung, Transport und Einbau auftreten können, ohne Minderung ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit haben. Die Widerstandsfähigkeit gegen Schlag ist entsprechend Absatz 4.16 zu ermitteln.

3.18 Seitliches Sprühen 11a
(siehe Absatz 4.17) [6.19]

Die Düsen dürfen den Betrieb benachbarter automatischer Düsen nicht behindern, wenn sie entsprechend Absatz 4.17 geprüft werden.

3.19 30-Tage-Dichtheits-Beständigkeit 11a
(siehe Absatz 4.18) [6.20]

Die Düsen dürfen keine Undichtigkeit, Verformung oder andEire mechanische Beschädigung aufweisen, wenn sie für die Dauer von 30 Tagen mit dem zweifachen Nenndruck belastet werden. Nach der Beanspruchung müssen die Düsen die Prüfanforderungen nach Absatz 4.18 erfüllen.

3.20 Beständigkeit gegen Unterdruck 11a
(siehe Absatz 4.19) [6.21]

Die Düsen dürfen nach der Prüfung entsprechend Absatz 4.19 keine Verformung, mechanische Beschädigung oder Undichtigkeit aufweisen.

3.21 (gestrichen) 11a

3.21.1 Allgemeines

Eine automatische Düse, die für die Verwendung auf Zwischenhöhen oder unter offenen Grätingen bzw. Gittern vorgesehen ist, muss mit einem Wasserschild versehen sein, der den Anforderungen der Absatze 3.21.2 und 4.21.3 entspricht.

3.21.2 Schutzwinkel
(siehe Absatz 4.21.1)

Wasserschilder müssen einen "Schutzwinkel" von 45° oder weniger für das thermische Auslöseelement aufweisen, um es vor unmittelbarer Beaufschlagung durch ablaufendes Nasser vom Wasserschiid, das aus höher gelegenen Düsen austritt, zu schützen. Die Übereinstimmung mit dieser Anforderung ist nach Absatz 4.21.1 zu bestimrnen.

3.21.3 Auswechseln
(siehe Absatz 4.21.2)

Das turnusmäßige Auswechseln des Wasserschildes darf die Vorspannung der Düse nicht ändern, wenn sie entsprechend Absatz 4.21.2 bewertet wird.

3.22 Verstopfung 11a
(siehe Absatz 4.20) [6.28.3]

Bei einer Wassernebeldüse darf während eines ständigen Durchflusses von Wasser, das entsprechend Absatz 4.20.3 kontaminiert worden ist, für die Dauer von 30 min beim Nenn-Arbeitsdruck keine Verstopfung auftreten. Nach diesem 30-minütigen Durchfluss muss der Wasserdurchfluss der Düse sowie des Siebes oder des Filters beim Nenn-Arbeitsdruck innerhalb einer Toleranz von ± 10% des vor der Verstopfungsprüfung ermittelten Wertes liegen.

4 Prüfverfahren
[7]

4.1 Allgemeines

Die folgenden Prüfungen müssen für jeden Düsentyp durchgeführt werden. Vor der Prüfung müssen genaue Zeichnungen für die Einzelteile und den Zusammenbau vorliegen einschließlich zugehöriger Beschreibungen (unter Verwendung von SI-Einheiten). Die Prüfungen sind bei einer Umgebungstemperatur von (20 ± 5) °C durchzuführen, sofern keine anderen Temperaturen angegeben sind.

4.2 Sichtprüfung
[7.2]

Vor den eigentlichen Prüfungen sind bei den Düsen folgende Punkte durch Sichtprüfung zu überprüfen:

  1. Kennzeichnung,
  2. Übereinstimmung der Düsen mit den Zeichnungen und Beschreibungen des Herstellers, und
  3. offensichtliche Mängel.

4.3 Festigkeitsprüfung des Düsenkörpers 11a
(siehe Absatz 3.6) [7.3]

4.3.1 Die Vorspannkraft wird an zehn automatischen Düsen gemessen, indem jede Düse bei Raumtemperatur fest in eine Zug/Druckprüfmaschine eingespannt und mit einer Kraft beaufschlagt wird, die dem Nenn-Arbeitsdruck entspricht.

4.3.2 Es wird eine Anzeigeeinrichtung verwendet, mit der jede Änderung der Länge des Düsengehäuses zwischen den Einspannpunkten mit einer Genauigkeit von 0,01 mm abgelesen werden kann. Eine Bewegung des Düsenschaftgewindes in der Gewindebuchse der Prüfmaschine ist zu vermeiden oder entsprechend zu berücksichtigen.

4.3.3 Der hydraulische Druck und die Vorspannung werden dann aufgehoben, und das thermische Auslöseelement wird nach einem geeigneten Verfahren entfernt. Wenn die Düse Raumtemperatur angenommen hat, ist eine zweite Längenmessung mit der Anzeigeeinrichtung durchzuführen.

4.3.4 Dann wird auf die Düse eine zunehmende mechanische Belastung mit einer Laststeigerung von maximal 500 N/min aufgebracht, bis die Anzeigeeinrichtung am Einspannpunkt zum Anfangswert zurückkehrt, der unter dem hydraulischen Druck erreicht wurde. Die dafür notwendige mechanische Last ist die Vorspannkraft, die aufgezeichnet wird. Aus den Ergebnissen wird die mittlere Vorspannkraft errechnet.

4.3.5 Anschließend wird bei jeder der fünf Düsen die aufgebrachte Belastung mit einer Steigerung von maximal 500 N/min erhöht, bis die zweifache mittlere Vorspannkraft erreicht worden ist. Diese Last wird für die Dauer von (15 ± 5) s aufrechterhalten.

4.3.6 Danach wird die Last entfernt, und jede plastische Verlängerung wird, wie in Absatz 3.6 angegeben, aufgezeichnet.

4.4 Prüfung auf Dichtheit und hydrostatische Festigkeit
(siehe Absatz 3.8) [7.4]

4.4.1 Es werden 20 Düsen mit einem Wasserdruck beaufschlagt, der das Zweifache des NennArbeitsdrucks, aber mindestens 34,5 bar beträgt. Der Druck wird von 0 bar auf den Prüfdruck erhöht, bei dem Zweifachen des Nenn-Arbeitsdruckes für die Dauer von 3 min beibehalten und dann auf 0 bar abgesenkt. Nach dem Absinken des Drucks auf 0 bar wird er innerhalb von höchstens 5 s bis zu dem vom Hersteller angegebenen minimalen Arbeitsdruck erhöht. Dieser Druck muss dann für die Dauer von 15 s beibehalten werden, und danach wird er bis zum berechneten Arbeitsdruck erhöht und 15 s lang beibehalten.

4.4.2 Im Anschluss an die Prüfung entsprechend Absatz 4.4.1 werden die 20 Düsen mit einem inneren hydrostatischen Druck vom Vierfachen des Nenn-Arbeitsdruckes beaufschlagt. Der Druck wird von 0 bar auf den vierfachen Arbeitsdruck erhöht und für die Dauer von 1 min bei diesem Wert gehalten. Während der Prüfung darf die Düse sowohl während der Drucksteigerung, als auch beim Beibehalten des vierfachen Nenn-Arbeitsdrucks für die Dauer von 1 min nicht bersten, auslösen oder irgend ein funktionsbestimmendes Teil verlieren.

4.5. Funktionsprüfung
(siehe Absatz 3.5) [7.5]

4.5.1 Düsen mit einer Nennauslösetemperatur von weniger als 78°C werden zur Auslösung in einem Funktionsofen erwärmt. Während der Erwärmung werden sie an ihrem Gewindeanschluss jedem hydraulischen Druck nach Absatz 4.5.3 ausgesetzt. Die Ofentemperatur wird in 3 min auf (400 ± 20)°C, gemessen in unmittelbar Nähe der Düse, erhöht. Düsen mit einer Nennauslösetemperatur von mehr als 78 °C werden mit einer geeigneten Wärmequelle erwärmt. Die Erwärmung wird fortgesetzt, bis die Düse öffnet.

4.5.2 Es werden acht Düsen in jeder üblichen Einbaulage und bei Drücken geprüft, die dem minimalen Betriebsdruck, dem Nenn-Arbeitsdruck und dem mittleren Betriebsdruck entsprechen. Der Durchflussdruck muss mindestens 75 % des ursprünglichen Wasserversorgungsdrucks betragen.

4.5.3 Sofern bei einer Druckstufe oder Einbaulage hängen bleibende Teile des Auslöseelements die Wasserverteilung behindern, sind weitere 24 Düsen bei diesem Druck und in dieser Einbaulage zu prüfen. Von den dann 32 geprüften Düsen darf nur bei einer einzigen Düse eine Behinderung der Wasserverteilung bei der Druckstufe und der Einbaulage auftreten.

4.5.4 Ein Hängenbleiben liegt vor, wenn ein oder mehrere hängen bleibende Teile des Auslöseelements im Auslassbereich der Düse so stecken bleiben, dass sie die Wasserverteilung noch nach der im Absatz 3.5.1 angegebenen Zeit behindern.

4.5.5 Um die Festigkeit der Sprühteller/Ausflussöffnungs-Baueinheit zu prüfen, werden 3 Düsen in jeder üblichen Einbaulage bei 125 % des Nenn-Arbeitsdruckes einer Funktionsprüfung unterworfen. Dabei fließt das Wasser bei 125 % des Nenn-Arbeitsdruckes für die Dauer von 15 min.

4.6 Ansprechcharakteristik des thermischen Auslöseelements

4.6.1 Prüfung der Ansprechtemperatur
(siehe Absatz 3.3) [7.6]

4.6.1.1 Es werden 10 Düsen von der Raumtemperatur bis zu einer Temperatur erwärmt, die 20°C bis 22 °C unterhalb ihrer Nennauslösetemperatur liegt. Die Temperaturerhöhung darf 20°C/min nicht übersteigen, und die Temperatur wird für die Dauer von 10 min beibehalten. Dann wird die Temperatur mit einer Steigerung zwischen 0,4 °C/min bis 0,7 °C/min erhöht, bis die Düse auslöst.

4.6.1.2 Die Nennansprechtemperatur wird mit einer Messeinrichtung ermittelt, die eine Genauigkeit von ± 0,35 % des Nenntemperaturbereichs oder ± 0,25°C hat; es gilt der jeweils größere Wert.

4.6.1.3 Die Prüfung wird bei Düsen oder einzelnen Glasfässern mit einer Nennauslösetemperatur von nicht mehr als 80 °C in einem Flüssigkeitsbad mit Wasser durchgeführt. Für Auslöseelemente mit höheren Auslösetemperaturen ist ein geeignetes Öl zu verwenden. Das Flüssigkeitsbad muss so gebaut sein, dass eine Temperaturabweichung in der Prüfzone 0,5 % oder 0,5 °C nicht übersteigt; es gilt jeweils der größere Wert.

4.6.2 Prüfung der Dynamischen Ansprechempfindlichkeit 11a
(siehe Absatz 3.14)

4.6.2.1 Strömungsprüfung

4.6.2.1.1 Die Prüfung wird durchgeführt, um die Standard-Ausrichtung und die ungünstigste Ausrichtung entsprechend den Begriffsbestimmungen der Absatze 1.4 und 1.5 zu ermitteln. Nach deren Ermittlung werden 10 weitere Strömungsprüfungen bei jeder der beiden Ausrichtungen durchgeführt. Die ungünstigste Ausrichtung muss der in Absatz 3.14.1 beschrieben Ausrichtung entsprechen. Der RTI - Wert wird für jede Ausrichtung entsprechend Absatz 4.6.2.3 bzw. 4.6.2.4 berechnet. Zur Durchführung der Strömungsprüfung ist eine Spannvorrichtung aus Messing zu verwenden, die gewährleistet, dass der Temperaturanstieg der Spannvorrichtung oder des Wassers während der Dauer einer einzelnen Strömungsprüfung bis zu einer Auslösezeit von 55 Sekunden 2 °C nicht übersteigt. (Die Temperatur wirci mit einem Thermoelement gemessen, das wärmeableitend ist und sich innerhalb der Spannvorrichtung in nicht mehr als 8 mm radialem Abstand vom Kerndurchmesser des Innengewindes befindet, oder mit einem Thermoelement, das im Wasser in der Mitte des Düseneinlasses angeordnet ist.) Beträgt die Auslösezeit mehr als 55 Sekunden, darf sich die Temperatur (in °C) der Spannvorrichtung oder des Wassers während der Dauer einer einzelnen Strömungsprüfung nicht um mehr als das 0,036-fache der Auslösezeit (in s) erhöhen.

4.6.2.1.2 Die zu prüfende IDüse wird am Gewinde mit 1 bis 1,5 Lagen PTFE-Dichtband versehen. Sie wird mit einem Drehmoment von 15 ± 3 Nm in die Spannvorrichtung eingeschraubt. Jede Düse wird auf der Abdeckplatte eines Windkanal-Test-Abschnitts montiert und für die Dauer von mindestens 30 min in einer Konditionierungskammer aufbewahrt, damit Düse und Abdeckplatte die Umgebungstemperatur erreichen.

4.6.2.1.3 Vor der Prüfung werden mindestens auf Umgebungstemperatur konditionierte 25 ml Wasser in den Düseneinlass eingebracht. Um die Ansprechzeit zu erhalten, ist ein Zeitmessgerät mit einer Genauigkeit von ± 0,01 s und geeigneten Messvorrichtungen zur Messung der Zeit zwischen dem Eintauchen der Düse in den Windkanal und der Auslösung der Düse zu verwenden.

4.6.2.1.4 Der zur Prüfung verwendete Windkanal muss hinsichtlich Luftgeschwindigkeit und Temperaturbedingungen 3 im Prüfquerschnitt (Einbauort der Düse) die in Tabelle 2 für die entsprechenden Bereiche aufgelisteten Werte erfüllen. Um den Wärmeaustausch durch Strahlung zwischen dem Auslöseelement (Fühler) und den Umbauten, die den Luftstrom begrenzen, zu minimieren, muss der Prüfquerschnitt des Windkanals so gebaut sein, dass die Strahlungseffekte auf ± 3 % des berechneten RTI-Wertes begrenzt werden.

4.6.2.1.5 Der Bereich der zulässigen Betriebsbedingungen des Windkanals geht aus Tabelle 2 hervor. Die gewählte Betriebsbedingung muss für die Dauer der Prüfung innerhalb der in den Fußnoten 1 und 2 der Tabelle 2 angegebenen Toleranzen beibehalten werden.4

4.6.2.2 Bestimmung des Wärmeleitfaktors (C)
[7.6.2.2]

Der Närmeleitfaktor (C) wird durch die ausgedehnte Strömungsprüfung (siehe Absatz 4.6.2.2.1) oder die ausgedehnte Beanspruchungssteigerungs-Prüfung (siehe Absatz 4.6.2.2.2) bestimmt.

4.6.2.2.1 Ausgedehnte Strömungsprüfung
[7.6.2.2.1]

  1. Die ausgedehnte Strömungsprüfung ist ein wiederholender (iterativer) Prozess zur Bestimmung des Wärmeleitfaktors C und kann bis zu 20 Düsen-Probekörper erfordern. Für jede Prüfung in diesem Abschnitt muss ein neuer Düsen-Probekörper verwendet werden, auch wenn der Probekörper während der ausgedehnten Strömungsprüfung nicht ausgelöst hat.
  2. Die zu prüfende Düse wird am Gewinde mit 1 bis 1,5 Lagen PTFE-Dichtband versehen. Sie wird mit einem Drehmoment von (15 ± 3) Nm in die Spannvorrichtung eingeschraubt. Jede Düse wird auf der Abdeckplatte eines Windkanal-Abschnitts montiert und für die Dauer von mindestens 30 min in einer Konditionierungskammer aufbewahrt, damit Düse und Abdeckplatte die Umgebungstemperatur erreichen. Vor der Prüfung werden mindestens auf Umgebungstemperatur konditionierte 2 5 ml Nasser in den Düseneinlass eingebracht.
  3. Um die Ansprechzeit zu erhalten, ist ein Zeitmessgerät mit einer Genauigkeit von ± 0,01 s und geeigneten Messvorrichtungen zur Messung der Zeit zwischen dem Eintauchen der Düse in den Windkanal und der Auslösung der Düse zu verwenden.
  4. Die Temperatur der Spannvorrichtung muss während der gesamten Prüfung (20 ± 0,5)°C betragen. Die Luftgeschwindigkeit im Prüfquerschnitt des Windkanals am Einbauort der Düse muss im Bereich von ± 2 % der gewählten Geschwindigkeit gehalten werden. Die Lufttemperatur ist entsprechend Tabelle 3 auszuwählen und während der Prüfung beizubehalten.
  5. Der Bereich der zulässigen Betriebsbedingungen des Windkanals geht aus Tabelle 3 hervor. Die gewählte Betriebsbedingung muss für die Dauer der Prüfung innerhalb der in Tabelle 3 angegebenen Toleranzen beibehalten werden.
  6. Um den Wärmeleitfaktor C zu bestimmen, wird die Düse bei unterschiedlichen Luftgeschwindigkeiten für maximal 15 min in den Prüfstrom eingetaucht 5. Die Luftgeschwindigkeiten sind so auszuwählen, dass die Auslösung zwischen zwei aufeinander folgenden begrenzenden Prüfgeschwindigkeiten erfolgt. Das bedeutet, zwei Geschwindigkeiten müssen so festgelegt werden, dass bei der niedrigeren Geschwindigkeit (ul) innerhalb des Prüfintervalls von 15 min keine Auslösung erfolgt. Bei der nächst höheren Geschwindigkeit (uh) muss die Auslösung dann innerhalb der Zeitbegrenzung von 15 min erfolgen. Wenn die Düse bei der höchsten Luftgeschwindigkeit nicht auslöst, ist eine Lufttemperatur aus der nächst höheren Temperaturstufe aus Tabelle 3 auszuwählen.

Tabelle 2 - Windkanal-Prüfbedingungen

Nennauslöse-
Temperatur °C
Luft-Temperaturbereiche*Geschwindigkeitsbereiche**
Standard-Düse °CSpezial-Düse
°C
schnellansprechende
Düse °C
Standard-Düse
m/s
Spezial-Düse
m/s
schnellansprechende
Düse m/s
57 bis 77191 bis 203129 bis 141129 bis 1412,4 bis 2,62,4 bis 2,61,65 bis 1,85
79 bis 107282 bis 300191 bis 203191 bis 2032,4 bis 2,62,4 bis 2,61,65 bis 1,85
121 bis 149382 bis 432282 bis 300282 bis 3002,4 bis 2,62,4 bis 2,61,65 bis 1,85
163 bis 191382 bis 432382 bis432382 bis 4323,4 bis 3,62,4 bis 2,61,65 bis 1,85
*) Die gewählte Lufttemperatur muss bekannt sein und innerhalb des Prüfquerschnitts während der gesamten Prüfung im Temperaturbereich von 129°C bis 141 °C mit einer Genauigkeit von ± 1°C und für alle anderen Lufttemperaturen mit einer Genauigkeit von ± 2°C konstant gehalten werden.
**) Die gewählte Luftgeschwindigkeit muss bekannt sein und während der gesamten Prüfung bei Geschwindigkeiten von 1,65 bis 1,85 m/s und 2,4 bis 2,6 m/s mit einer Genauigkeit von ± 0,03 m/s und für Geschwindigkeiten von 3,4 bis 3,6 m/s mit einer Genauigkeit von ± 0,04 m/s konstant gehalten werden.

Tabelle 3 - Windkanal-Prüfbedingungen zur Bestimmung der Wärmeleitfähigkeit

Nennauslösetemperaturder Düse
°C
Windkanaltemperatur
°C
Maximale Abweichung der
Lufttemperatur
während der
Prüfung
°C
5785 bis 91± 1,0
58 bis 77124 bis 130± 1,5
78 bis 107193 bis 201± 3,0
121 bis 149287 bis 295± 5
163 bis 191402 bis 412± 6,0

Die Prüfgeschwindigkeit ist so zu wählen, dass:

(UH / UL)0,5 < 1,1

Der Prüfwert von C ist das Mittel der Werte, die aus den beiden Geschwindigkeiten nach folgender Gleichung errechnet werden:

C = (ΔTg / ΔTea - 1) u0,5

dabei sind:
ΔTg = tatsächliche Gas- (oder Luft-)Temperatur abzüglich der Einbautemperatur (Tm) in °C,
ΔTea = mittlere Betriebstemperatur des Flüssigkeitsbades abzüglich der Einbautemperatur (Tm) in °C,
u = tatsächliche Luftgeschwindigkeit im Prüfquerschnitt in m/s.

Der Wert des Wärmeleitfaktors C für die Düse wird durch dreimalige Wiederholung des begrenzenden Verfahrens und Berechnung des numerischen Mittelwerts der drei C-Werte bestimmt. Dieser C-Wert der Düse wird für die Berechnung aller RTI-Werte für die Standard-Ausrichtung zur Feststellung der Übereinstimmung mit Absatz 3.14.1 verwendet.

4.6.2.2.2 Ausgedehnte Beanspruchungssteigerungs-Prüfung
[7.6.2.2.2]

  1. Die ausgedehnte Beanspruchungssteigerungs-Prüfung Prüfung zur Bestimmung des Parameters C wird im Prüfquerschnitt eines Windtunnels und mit den Temperatur-Anforderungen an die Düsen-Spannvorrichtung, wie sie für die Prüfung der dynamischen Ansprechempfindlichkeit beschrieben sind, durchgeführt. Eine Vorkonditionierung der Düse ist nicht erforderlich.
  2. Es werden 10 Probekörper jedes Düsentyps geprüft, alle Düsen in Standard-Ausrichtung positioniert. Die Düse wird in einen Luftstrom mit einer konstanten Geschwindigkeit von 1 m/s ± 10% und einer Lufttemperatur, die der Nenn(auslöse)temperatur der Düse entspricht, zu Beginn der Prüfung eingetaucht.
  3. Die Lufttemperatur wird dann mit einer Temperatursteigerung von (1 ± 0,25) °C / min erhöht, bis die Düse auslöst. Die Lufttemperatur, die Luftgeschwindigkeit und die Temperatur der Spannvorrichtung sind vom Beginn der Temperatursteigerung an zu kontrollieren und zum Zeitpunkt des Auslösens der Düse zu messen und aufzuzeichnen. Der Wärmeleitfaktor C wird unter Verwendung derselben Gleichung wie in Absatz 4.6.2.2.1 als Mittelwert der 10 Prüfwerte bestimmt.

4.6.2.3 Berechnung des Trägheitsindex RTI
[7.6.2.3]

Zur Bestimmung des RTI-Wertes ist folgende Gleichung zu verwenden:

- tr (u)0,5 (1 + C / u0,5)
RTI =
ln [1 - ΔTea (1 + C / (u)0,5) / ΔTg]

dabei sind:
tr = Ansprechzeit der Düse in Sekunden,
u = tatsächliche Luftgeschwindigkeit im Prüfquerschnitt des Windkanals in m/s aus Tabelle 2,
ΔTea = mittlere Ansprechtemperatur der Düse im Flüssigkeitsbad abzüglich Umgebungstemperatur in °C,
ΔΤg = tatsächliche Lufttemperatur im Prüfquerschnitt abzüglich Umgebungstemperatur in °C,
C = Wärmeleitfaktor, der nach Absatz 4.6.2.2 bestimmt wird.

4.6.2.4 Bestimmung des RTI-Wertes der ungünstigsten Ausrichtung

Zur Bestimmung des RTI-Wertes für die ungünstigste Ausrichtung ist folgende Gleichung zu verwenden:

- tr - wcu)0,5 [(1 + C (RTIwc / RTI) / (u)0,5)]
RTI WC =
ln {1 - ΔTea [1 + C (RTIwc / RTI) / (u)0,5)] / ΔTg}

dabei ist:
tr - wc = Auslösezeit der Düse in Sekunden ür die ungünstigste Ausrichtung.

Zu diesem Zeitpunkt sind alle Variablen aus der Gleichunq in Absatz 4.6.2.3 bekannt, ausgenommen der Wert RTIwc Träghefts-Index für die ungünstigste Ausrichtung), der durch lteration aus der vorstehenden Gleichung erhalten werden kann.

Ist eine Lösung für den RTI-Wert der ungünstigsten Ausrichtung im Falle schnellansprechender Düsen nicht erreichbar, ist die Strömungsprüfung in der ungünstigsten Ausrichtung unter den Strömungsprüfbedingungen für Spezial-Düsen nach Tabelle 2 zu wiederholen.

4.7 Prüfung unter Wärmebeanspruchung
[7.7]

4.7.1 Glasfass-Düsen
(siehe Absatz 3.9.1)

  1. Glasfass-Düsen mit einer Nennauslösetemperatur von 80 °C oder weniger werden in einem Wasserbad von einer Temperatur von (20 ± 5) °C auf eine Temperatur erwärmt, die (20 ± 2)°C niedriger ist als die Nennauslösetemperatur. Die Temperatursteigerung darf nicht mehr als 20 °C/min betragen. Bei Auslöseelementen mit höheren Temperaturen ist ein Hochtemperaturöl, wie beispielsweise Silikonöl, zu verwenden;
  2. dann wird diese Temperatur mit einer Steigerung von 1 °C/min bis zu der Temperatur erhöht, bei der die Gasblase im Glasfass verschwindet, oder bis zu einer Temperatur, die 5 °C unter der Nennauslösetemperatur liegt, es gilt der jeweils niedrigere Wert. Die Düse wird dem Flüssigkeitsbad entnommen und in Luft abgekühlt, bis sich die Gasblase erneut gebildet hat. Während der Abkühlung muss das (abgedichtete) spitze Ende des Glasfasses nach unten zeigen. Die Prüfung ist viermal mit jeder von vier Düsen durchzuführen.

4.7.2 Unbeschichtete Düsen
(siehe Absatz 3.9.2) [7.7.2]

Es werden 12 unbeschichtete Düsen für eine Dauer von 90 Tagen einer erhöhten Umgebungstemperatur ausgesetzt, die 11 °C unter der Nennauslösetemperatur liegt oder bei der in Tabelle 4 angegebenen Prüftemperatur, falls diese niedriger ist, jedoch nicht unter 49 °C. Falls die Vorspannungskraft vom Wasserversorgungsdruck abhängig ist, sind die Düsen mit dem Nenn-Arbeitsdruck zu prüfen. Nach der Beanspruchung werden vier der Düsen der Prüfung nach Absatz 4.4.1 und vier Düsen der Prüfung nach Absatz 4.5.1 unterzogen, zwei Düsen werden beim minimalen Arbeitsdruck und zwei beim Nenn-Arbeitsdruck geprüft; und vier Düsen müssen die Anforderungen nach Absatz 3.3 erfüllen. Wenn eine Düse die anwendbaren Anforderungen einer Prüfung nicht besteht, sind acht weitere Düsen, wie oben beschrieben, derjenigen Prüfung zu unterziehen, bei der das Versagen festgestellt wurde. Dabei müssen alle acht Düsen die Prüfanforderungen erfüllen.

4.7.3 Beschichtete Düsen
(siehe Absatz 3.9.3) [7.7.3]

  1. Zusätzlich zu der Beanspruchungsprüfung nach Absatz 4.7.2 mit Düsen in unbeschichteter Ausführung werden 12 beschichtete Düsen bei den in Tabelle 4 für beschichtete Düsen angegebenen Temperaturen der Prüfung nach Absatz 4.7.2 unterzogen.
  2. Die Prüfdauer beträgt 90 Tage. Während dieses Zeitraums werden die Prüfkörper der Wärmekammer in Abständen von etwa sieben Tagen entnommen und innerhalb von zwei bis vier Stunden abgekühlt. Während dieser Abkühlphase sind die Prüfkörper zu untersuchen. Nach der Beanspruchung werden vier Düsen der Prüfung nach Absatz 4.4.1 und vier Düsen der Prüfung nach Absatz 4.5.1 unterzogen, zwei Düsen werden beim minimalen Arbeitsdruck und zwei beim Nenn-Arbeitsdruck geprüft, und vier Düsen müssen die Anforderungen nach Absatz 3.3 erfüllen.

Tabelle 4 - Prüftemperaturen für beschichtete und unbeschichtete Düsen

Werte in °C
NennauslösetemperaturPrüftemperatur für
unbeschichtete
Düsen
Prüftemperatur für
beschichtete
Düsen
57 - 604949
61 - 775249
78 - 1077966
108 -149121107
150 - 191149149
192 - 246191191
247 - 302246246
303 - 343302302

4.8 Prüfung der Temperaturschockbeständigkeit von Glasfass-Düsen
(siehe Absatz 3.10) [7.8]

4.8.1 Vor Beginn der Prüfung werden mindestens 24 Düsen bei einer Raumtemperatur von 20 °C bis 25 °C über einen Zeitraum von mindestens 30 min konditioniert.

4.8.2 Die Düsen werden in ein Flüssigkeitsbad eingetaucht, das eine Temperatur von (10 ± 2) °C unter der Nennauslösetemperatur der Düsen hat. Nach 5 min werden die Düsen dem Bad entnommen und unmittelbar danach mit der Glasfassspitze nach unten zeigend in ein anderes Flüssigkeitsbad mit einer Temperatur von (10 ± 2)°C eingetaucht. Dann werden die Düsen nach Absatz 4.5.1 geprüft.

4.9 Festigkeitsprüfung der Auslöseelemente
[7.9]

4.9.1 Glasfässer
(siehe Absatz 3.7.1) [7.9.1]

4.9.1.1 Mindestens 15 Glasfass-Prüfkörper der niedrigsten Temperaturklasse eines jeden Glasfasstyps werden einzeln unter Verwendung der in der Düse hierfür vorgesehenen Aufnahmeteile in einer Prüfeinrichtung fixiert. Dann wird jedes Glasfass in der Prüfeinrichtung einer gleichförmig ansteigenden Kraft von nicht mehr als 250 N/s ausgesetzt, bis das Glasfass bricht.

4.9.1.2 Für jede Prüfung wird das Glasfass in neue Aufnahmeteile eingesetzt. Die Aufnahmeteile dürfen von außen unterstützt werden, um ihren Zusammenbruch zu verhindern, aber in einer Weise, die das Versagen des Glasfasses nicht beeinflusst.

4.9.1.3 Für jedes Glasfass ist die Bruchlast aufzuzeichnen. Die untere Toleranzgrenze (tolerance limit 1 -TL1) der Glasfass-Bruchlast wird berechnet. Unter Verwendung der in Absatz 4.3.1 ermittelten Werte der Einbaulast wird die obere Toleranzgrenze (tolerance limit 2 - TL2) für die Glasfass-Einbaulast berechnet. Die Übereinstimmung mit Absatz 4.7.1 ist zu überprüfen.

4.9.2 Schmelzlotelemente
(siehe Absatz 3.7.2)

(keine Textangabe)

4.10 Prüfung des Wasserdurchflusses
(siehe Absatz 3.4.1) [7.10]

Die Düse und ein Druckmessgerät werden an eine Versorgungsleitung angeschlossen. Der Volumenstrom wird bei Drücken vom minimalen Betriebsdruck bis zum Nenn-Arbeitsdruck in Stufen von etwa 10 % des Betriebsdrucks an zwei Düsen gemessen. In einer ersten Versuchsreihe wird der Druck von Null auf jeden Wert erhöht; in der nächsten Versuchsreihe wird der Druck ausgehend vom Nenn-Arbeitsdruck auf jeden Wert herabgesetzt. Die Durchflusskonstante K wird als Mittelwert beider Messreihen gebildet, d.h. steigender Druck und fallender Druck. Bei unterschiedlichen Höhen zwischen dem Druckmessgerät und der Düsenöffnung sind die Drücke während der Prüfung entsprechend zu korrigieren.

4.11 Korrosionsprüfungen
[7.12]

4.11.1 Spannungsrisskorrosionsprüfung bei Düsenteilen aus Messing
(siehe Absatz 3.11.1)

4.11.1.1 Es werden fünf Düsen der nachstehenden Prüfung in einer Atmosphäre über wässriger Ammoniaklösung unterzogen. Die Einlassöffnung jeder Düse wird mit einer Kappe aus einem nicht reaktionsfähigen Material, z.B. Kunststoff, verschlossen.

4.11.1.2 Die Düsen werden entfettet und für die Dauer von 10 Tage in einem Glasbehälter mit einem Volumen von (0,02 ± 0,01) m3 einem feuchten Ammoniak-Luft-Gemisch ausgesetzt.

4.11.1.3 Über dem Boden des Glasbehälters befindet sich etwa 40 mm unterhalb der unteren Enden der Probekörper eine wässrige Ammoniaklösung mit einer Dichte von 0,94 g/cm3. Ein Volumen wässriger Ammoniaklösung, das (einer Menge) von 0,01 ml/cm3 des Behältervolumens entspricht, ergibt etwa die folgende Atmosphären-Konzentration: 35 % Ammoniak, 5 % Wasserdampf, 60 % Luft. Die Einlassöffnung jedes Probekörpers wird mit einer Kappe aus einem nichtreaktionsfähigen Material, z.B. aus Kunststoff, verschlossen.

4.11.1.4 Das feuchte Ammoniak-Luft-Gemisch wird so nah wie möglich bei Atmosphärendruck und einer Temperatur von (34 ± 2)°C gehalten. Um einen Druckanstieg zu vermeiden, sind Vorkehrungen zur Belüftung des Behälters über eine Kapillare zu treffen. Die Probekörper sind vor herabtropfendem Kondensat abzuschirmen.

4.11.1.5 11a Nach der Beanspruchung sind die Düsen zu spülen und zu trocknen und einer eingehenden Sichtprüfung zu unterziehen. Werden Risse, Abblätterungen oder Versagen an irgend einem beweglichen Teil beobachtet, müssen die Düsen oder die Düse für die Dauer von 1 min einer Dichtheitsprüfung beim Nenn-Arbeitsdruck und der Funktionsprüfung beim minimalen Fließdruck unterzogen werden (siehe Absatz 3.5.1).

4.11.1.6 Bei Düsen, die Risse oder Abblätterungen an oder Versagen von nicht beweglichen Teilen aufweisen, darf keine sichtbare Abtrennung von dauernd angebrachten Teilen auftreten, wenn sie für die Dauer von 30 min einem Wasserdurchfluss mit dem Nenn-Arbeitsdruck ausgesetzt werden.

4.11.2 Spannungsrisskorrosionsprüfung bei Düsenteilen aus; Edelstahl
(siehe Absatz 3.11.1)

4.11.2.1 Es werden fünf Düsen entfettet, bevor sie einer Magnesiumclhloridlösung ausgesetzt werden.

4.11.2.2 Die bei Düsen verwendeten Teile sind in einen 500 ml-Glasbehälter zu geben, der mit einem Thermometer und einem Rückflusskühler von etwa 760 mm Höhe versehen ist. Der Glasbehälter ist etwa bis zur Hälfte mit einer 42 %igen (Masse %) Magnesiumchloridlösung zu füllen, in eine thermostatkontrollierte, elektrisch betriebene Heizeinrichtung zu stellen und bei einer Siedetemperatur von (150 ± 1)°C zu halten. Die Teile sind unmontiert, d. h. sie befinden sich nicht im Düsengehäuse. Die Behandlungsdauer beträgt 500 Stunden.

4.11.2.3 Nach der Beanspruchungsdauer sind die Düsenteile aus der siedenden Magnesiumchloridlösung heraus zu nehmen und mit deionisiertem Wasser abzuspülen.

4.11.2.4 11a Die Düsenteile sind dann mit einem Mikroskop bei 25-facher Vergrößerung auf Risse, Abblätterungen und andere Schädigungen als Folge der Prüf-Beanspruchung zu untersuchen. Düsen-Probekörper, die Schädigungen aufweisen, sind entsprechend Absatz 4.11.1.5 bzw. 4.11.2.6 zu prüfen. Düsen-Probekörper, die keine Schädigungen aufweisen, gelten ohne weitere Prüfung als einwandfrei.

4.11.2.5 11a Bewegliche Teile, die Schädigungen aufweisen, sind weiterhin wie folgt zu prüfen: Fünf neue Sätze dieser Teile werden in einem Düsengehäuse montiert, das aus einem Material besteht, das die Korrosionsauswirkungen der Magnesiumchloridlösung auf die Edelstahlteile nicht beeinflusst. Diese Probekörper werden entfettet und der Magnesiumchloridlösung, wie in Absatz 4.11.2.2 beschrieben, ausgesetzt. Nach der Beanspruchung müssen die Probekörper einem hydrostatischen Prüfdruck, der dem berechneten Nenn-Arbeitsdruck entspricht, für die Dauer 1 min ohne Leckage widerstehen; anschließend wird die Funktionsprüfung bei minimalem Betriebsdruck entsprechend Absatz 4.5.1 durchgeführt.

4.11.2.6 11a Nicht bewegliche Teile, die eine Schädigung aufweisen, sind weiterhin wie folgt zu prüfen: Fünf neue Sätze dieser Teile werden in einem Düsengehäuse montiert, das aus einem Material besteht, das die Korrosionsauswirkungen der Magnesiumchloridlösung auf die Edelstahlteile nicht beeinflusst. Diese Probekörper werden entfettet und der Magnesiumchloridlösung, wie in Absatz 4.11.2.2 beschrieben, ausgesetzt. Nach der Beanspruchung müssen die Probekörper einem Fließdruck, der dem Nenn-Arbeitsdruck entspricht, für die Dauer von 30 min widerstehen, ohne dass eine Trennung von ständig fest verbundenen Teilen auftritt.

4.11.3 Schwefeldioxid-Korrosionsprüfung
(siehe Absätze 3.11.2 und 3.14.2)

4.11.3.1 Es werden zehn Düsen der nachstehenden Korrosionsprüfung durch Schwefeldioxid unterzogen. Die Einlassöffnung jeder Düse wird mit einer Kappe aus einem nicht reaktionsfähigen Material, z.B. Kunststoff, verschlossen.

4.11.3.2 Das Prüfgerät besteht aus einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von 5 l (anstelle eines 5-l-Behälters können Behälter mit einem anderen Volumen bis zu 15 l verwendet werden, in solchem Fall sind die unten angegebenen Chemikalienmengen proportional zu vergrößern) aus wärmebeständigem Glas mit einem korrosionsbeständigen Deckel, der so geformt ist, dass das Kondensat nicht auf die Düsen tropft. Der Behälter muss eine elektrische Heizeinrichtung am Boden haben, und zur Kühlung der Seitenwände muss eine Kühlwendel vorgesehen sein. Ein Temperaturfühler, der mittig (160 ± 20) mm über dem Boden des Behälters angeordnet wird, regelt die Erwärmung so, dass die Temperatur im Glasbehälter (45 ± 3)°C beträgt. Während der Prüfung muss Wasser in solcher Menge durch die Kühlwendel fließen, dass die Temperatur des austretenden Kühlwassers unter 30 °C liegt. Diese Kombination von Heizen und Kühlen begünstigt die Kondensation auf der Oberfläche der Düsen. Die Düsen sind vor abtropfendem Kondensat abzuschirmen.

4.11.3.3 Die zu prüfenden Düsen werden frei hängend unter dem Behälterdeckel innerhalb des Behälters in ihrer normalen Einbaulage montiert und für die Dauer von 8 Tage einer korrosiven Schwefeldioxidatmosphäre ausgesetzt. Die korrosive Atmosphäre wird durch eine Lösung von 20 g Natriumthiosulfat (Na2S2O2H2O) in 500 ml Wasser erzeugt.

4.11.3.4 An mindestens 6 Tagen der 8-tägigen Beanspruchungsperiode werden der Lösung 20 ml verdünnte Schwefelsäure, die aus 156 ml normaler Schwefelsäure H2SO2 (0,5 mol/l), verdünnt mit 844 ml Wasser, hergestellt wurde, mit einer gleichbleibenden Geschwindigkeit zugefügt. Nach 8 Tagen werden die Düsen dem Behälter entnommen und über einen Zeitraum von 4 bis 7 Tagen bei einer Temperatur von nicht mehr als 35 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 70 % getrocknet.

4.11.3.5 Nach Beendigung der Trocknungsperiode werden fünf Düsen einer Funktionsprüfung bei minimalem Betriebsdruck nach Absatz 4.5.1 und fünf Düsen der Prüfung der dynamischen Ansprechempfindlichkeit nach Absatz 3.14.2 unterzogen.

4.11.4 Salzsprühnebel-Korrosionsprüfung
(siehe Absätze 3.11.3 und 3.14.2) [7.12.3]

4.11.4.1 Düsen für normale Atmosphäre

4.11.4.1.1 Es werden zehn Düsen in einer Nebelkammer einem Salzsprühnebel ausgesetzt. Die Einlassöffnung jeder Düse wird mit einer Kappe aus einem nicht reaktionsfähigen Material, z.B. Kunststoff, verschlossen.

4.11.4.1.2 Während der korrosiven Beanspruchung ist die Wassereintrittsöffnung mit einer Kunststoffkappe verschlossen, nachdem die Düsen mit deionisiertem Wasser gefüllt worden sind. Die Salzlösung besteht aus einer 20 % Natriumchlorid-Lösung (Masse-%) in destilliertem Wasser. Wenn die Lösung bei 35°C zerstäubt wird, soll der pH-Wert zwischen 6,5 und 7,2 und die Dichte zwischen 1,126 g/ml und 1,157 g/ml liegen. Es müssen Messeinrichtungen vorhanden sein, mit denen die Atmosphäre in der Nebelkammer kontrolliert werden kann. Die Düsen werden in ihrer normalen Einbaulage untergebracht und dem Salzsprühnebel in einer Nebelkammer ausgesetzt, die ein Fassungsvermögen von mindestens 0,43 rn3 hat und in der im Bereich der Beanspruchung eine Temperatur von (35 ± 2) °C eingehalten wird. Die Temperatur ist mindestens einmal täglich aufzuzeichnen, wobei die Zeitspanne zwischen zwei Messungen mindestens sieben Stunden beträgt (ausgenommen an Wochenenden und Feiertagen, an denen die Nebelkammer normalerweise nicht geöffnet wird). Die Salzlösung wird dem Rückführkreislauf Behälter durch luftansaugende Düsen bei einem Druck zwischen 0,7 bar (0,07 MPa) und 1,7 bar (0,17 MPa) entnommen und versprüht. Die von den beanspruchten Düsen abtropfende Salzlösung wird aufgefangen und darf nicht in den Kreislauf zurückfließen. Die Düsen sind vor abtropfendem Kondensat abzuschirmen.

4.11.4.1.3 Der Salzsprühnebel wird an mindestens zwei Stellen im Bereich der Beanspruchung aufgefangen, um die Salzsprühnebelmenge und die Salzkonzentration zu messen. Der Nebel muss so sein, dass für jeweils 80 cm2 der Sammelfläche für die Dauer von 16 Stunden eine Salzlösung von 1 ml/h bis 2 ml/h aufgefangen wird; die Salzkonzentration muss (20 ± 1) % (Masse) betragen.

4.11.4.1.4 Die Düsen müssen der Beanspruchung mit Salzsprühnebel für eine Dauer von 10 Tagen widerstehen. Nach diesem Zeitraum werden die Düsen der Nebelkammer entnommen und über einen Zeitraum von 4 bis 7 Tagen bei einer Temperatur von 20°C bis 25°C und in einer Atmosphäre mit einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 70 % getrocknet. Nach Beendigung der Trocknungsperiode werden fünf Düsen einer Funktionsprüfung bei minimalem Betriebsdruck nach Absatz 4.5.1 und fünf Düsen der Prüfung der dynamischen Ansprechempfindlichkeit nach Absatz 3.14.2 unterzogen.

4.11.4.2 Düsen für korrosive Atmosphäre 11a
[7.12.3.2]

Es werden fünf Düsen den Prüfungen nach Absatz 4.11.4.1 unterzogen, die Dauer der Beanspruchung mit Salzsprühnebel wird jedoch von 10 auf 30 Tage verlängert.

4.11.5 Klimaprüfung in feuchter Luft
(siehe Absätze 3.11.4 und 3.14.2) [7.12.4]

Es werden zehn Düsen einer Atmosphäre mit erhöhter Temperatur und Luftfeuchte ausgesetzt, wobei die relative Luftfeuchtigkeit (98 ± 2) % und die Temperatur (95 ± 4)°C beträgt. Die Düsen sind an einer Rohrverzweigung zu montieren, die mit deionisiertem Wasser gefüllt ist. Die gesamte Rohrverzweigung ist dann für die Dauer von 90 Tagen in einem Klimaschrank (mit der hohen feuchtwarmen Atmosphäre) unterzubringen. Nach diesem Zeitraum werden die Düsen dem Klimaschrank entnommen und über einen Zeitraum von 4 bis 7 Tagen bei einer Temperatur von (25 ± 5) °C und in einer Atmosphäre mit einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 70 % getrocknet. Nach Beendigung der Trocknung werden fünf Düsen einer Funktionsprüfung bei minimalem Betriebsdruck nach Absatz 4.5.1 und fünf Düsen der Prüfung der dynamischen Ansprechempfindlichkeit entsprechend Absatz 3.14.2 unterzogen 6.

4.12 Prüfung der Düsenbeschichtung
[7.13]

4.12.1 Verdampfungsprüfung
(siehe Absatz 3.12.1) [7.13.1]

Eine Probe von 50 cm2 Wachs oder Bitumen wird in einen zylindrischen Behälter aus Glas oder Metall eingebracht, der einen flachen Boden, einen Innendurchmesser von 55 mm und eine Innenhöhe von 35 mm hat. Der Behälter wird ohne Deckel in eine Wärmekammer mit Luftumlauf gestellt, die eine automatische elektrische Temperaturregelung für eine gleichbleibende Raumtemperatur hat. Die Temperatur in der Wärmekammer wird auf 16°C unter der Nennauslösetemperatur der Düse eingestellt, jedoch nicht weniger als 50 °C. Die Probe wird vor und nach einer 90-tägigen Beanspruchung gewogen, um den Verlust an verdampftem Material zu ermitteln; die Probe muss die Anforderungen nach Absatz 3.12.1 erfüllen.

4.12.2 Prüfung bei niedriger Temperatur 11a
(siehe Absatz 3.12.2) [7.13.2]

Es werden fünf Düsen, die nach einem üblichen Herstellungsverfahren mit Wachs, Bitumen oder einem Metallüberzug beschichtet sind, einer Temperatur von -10°C für die Dauer von 24 Stunden ausgesetzt. Nach der Entnahme aus der Kühlkammer werden die Düsen über einen Zeitraum von mindestens 30 min der normaler Umgebungstemperatur angeglichen, bevor die Beschichtung entsprechend Absatz 3.12.2 untersucht wird.

4.13 Prüfung der Wärmebeständigkeit
(siehe Absatz 3.15) [7.14]

Es wird ein einziger Düsenkörper in seiner normalen Einbaulage für die Dauer von 15 min in einem Ofen bei 800 °C erwärmt. Danach wird der Düsenkörper an dem mit Gewinde versehenen Ende entnommen und sofort in ein Wasserbad mit einer Temperatur von etwa 15°C eingetaucht. Der Düsenkörper muss die Anforderungen nach Absatz 3.15 erfüllen.

4.14 Wasserschlagprüfung
(siehe Absatz 3.11.3) [7.15]

4.14.1 Es werden fünf Düsen in ihrer normalen Einbaulage in das Prüfgerät eingebaut. Nachdem die Luft aus den Düsen und dem Prüfgerät beseitigt worden ist, werden 3.000 Druckzyklen erzeugt, die zwischen (4 ± 2) bar ((0,4 ± 0,2) MPa) und dem doppelten Nenn-Arbeitsdruck variieren. Der Druck wird jeweils von 4 bar auf den doppelten Nenn-Arbeitsdruck mit einem Druckanstieg von (60 ± 10) bar/s erhöht. Je Minute sind mindestens 30 Druckzyklen zu erzeugen. Der Druck ist mit einem elektrischen Druckaufnehmer zu messen.

4.14.2 Während der Prüfung ist jede Düse visuell auf Undichtheiten zu untersuchen. Nach der Prüfung muss jede Düse die Dichtheitsanforderungen nach Absatz 3.8.1 und die Funktionsanforderungen nach Absatz 3.5.1 bei minimalem Betriebsdruck erfüllen.

4.15 Schwingungsprüfung
(siehe Absatz 3.16) [7.16]

4.15.1 Es werden fünf Düsen senkrecht an einem Schwingtisch befestigt. Sie werden bei Raumtemperatur sinusförmigen Schwingungen unterworfen. Die Schwingung erfolgt in Richtung der Achse des Anschlussgewindes.

4.15.2 Die Düsen werden kontinuierlich Schwingungen von 5 Hz bis 40 Hz mit einer maximalen Steigerung von 5 min/Oktave und einer Amplitude von 1 mm (der halbe Wert zwischen den Scheitelpunkten) ausgesetzt. Werden ein oder mehrere Resonanzfrequenzen festgestellt, so werden die Düsen, nachdem 40 Hz erreicht worden sind, bei jeder dieser Resonanzfrequenzen für die Dauer von 120 Stunden/Frequenz beansprucht. Wenn keine Resonanzfrequenzen gefunden werden, sind die Schwingungen von 5 Hz bis 40 Hz für die Dauer von 120 Stunden fortzusetzen.

4.15.3 Anschließend werden die Düsen der Dichtheitsprüfung entsprechend Absatz 3.8.1 und der Funktionsprüfung entsprechend Absatz 3.5.1 bei minimalem Betriebsdruck unterzogen.

4.16 Schlagversuch
(siehe Absatz 3.17) [7.17]

4.16.1 Es werden fünf Düsen geprüft, indem entlang der Mittelachse des Wasserweges ein Gewicht auf die Düse fallengelassen wird. Die kinetische Energie des herabfallenden Gewichtes muss an der Auftreffstelle der Energie eines Gewichtes mit derselben Masse wie die der zu prüfenden Düse entsprechen, das aus 1 m Höhe fallengelassen wird (siehe Abbildung 2). Das Gewicht muss daran gehindert werden, bei jedem Probekörper mehr als einmal aufzuschlagen.

4.16.2 Nach der Prüfung wird jede Düse einer visuellen Prüfung unterzogen, dabei darf sie keine Anzeichen von Bruch, Deformation oder andere Mängel aufweisen. Wird nichts festgestellt, wird die Düse der Dichtheitsprüfung nach Absatz 4.4.1 unterzogen. Nach der Dichtheitsprüfung muss jede Düse die Anforderungen der Funktionsprüfung nach Absatz 4.5.1 bei einem Druck, der dem minimalen Fließdruck entspricht, erfüllen.

4.17 Prüfung auf seitliches Sprühen
(siehe Absatz 3.18) [7.19]

4.17.1 Das Wasser ist von einer Düse bei minimalem Betriebsdruck und bei Nenn-Arbeitsdruck abzugeben. Eine zweite automatische Düse ist in dem vom Hersteller angegebenen Mindestabstand in eine Rohrleitung einzusetzen, die parallel zur Wasser führenden Leitung verläuft.

4.17.2 Die Düsenöffnungen oder Sprühteller (falls verwendet) sind für drei einzelne Prüfungen bzw. bei jedem Prüfdruck jeweils 550 mm, 356 mm und 152 mm unterhalb einer flachen glatten Decke anzuordnen. Der obere Rand einer quadratischen Wanne mit einer Kantenlänge von 305 mm und einer Höhe von 102 mm ist bei jeder Prüfung in einem Abstand von 152 mm unter dem thermischen Auslöseelement anzuordnen. Die Wanne ist mit 0,47 I Heptan zu füllen. Nach der Zündung muss die automatische Düse auslösen, bevor das Heptan verbraucht ist.

4.18 Prüfung auf 30-Tage-Dichtheit
(siehe Absatz 3.19) [7.20]

4.18.1 Es sind fünf Düsen in eine mit Wasser gefüllte Prüfstrecke einzusetzen und für die Dauer von 30 Tage bei einer Umgebungstemperatur von (20 ± 5)°C einem konstanten Druck auszusetzen, der dem doppelten Wert des Nenn-Arbeitsdrucks entspricht.

4.18.2 11a Die Düsen werden mindestens wöchentlich visuell auf Undichtheit untersucht. Nach Beendigung dieser 30-Tage-Prüfung müssen alle Probekörper die Anforderungen an die Dichtheits-Beständigkeit entsprechend Absatz 3.8 erfüllen und dürfen keine Anzeichen von Verformung oder anderer mechanischer Beschädigung aufweisen.

4.19 Unterdruckprüfung
(siehe Absatz 3.20) [7.21]

Es werden drei Düsen bei einer Umgebungstemperatur von (20 ± 5) °C für die Dauer von 1 min einem Vakuum von 460 mm Quecksilbersäule am Düseneinlass ausgesetzt.

Nach dieser Prüfung wird jede Düse untersucht, um nachzuprüfen, dass keine Verformung oder andere mechanische Beschädigung aufgetreten ist, anschließend muss die Düse die Anforderungen an die Dichtheitsprüfung entsprechend Absatz 4.4.1 erfüllen.

4.20 Verstopfungsprüfung
(siehe Absatz 3.22) [7.28]

4.20.1 Die Durchflussrate einer offenen Wassernebeldüse mit Sieb oder Filter wird beim NennArbeitsdruck gemessen. Dann wird die Düse mit Sieb oder Filter in der Prüfapparatur nach Abbildung 3 installiert und für die Dauer von 30 min einem kontinuierlichen Durchfluss beim Nenn-Arbeitsdruck mit kontaminiertem Wasser, das entsprechend Absatz 4.20.3 hergestellt wurde, ausgesetzt.

4.20.2 Unmittelbar nach dem 30-minütigen kontinuierlichen Durchfluss von kontaminiertem Wasser wird die Durchflussrate der Düse mit Sieb oder Filter beim Nenn-Arbeitsdruck gemessen. Während der Prüfung dürfen die Düse, das Sieb oder der Filter nicht ausgebaut, gereinigt oder gespült werden.

4.20.3 Das Wasser, das für den 30-minütigen kontinuierlichen Durchfluss beim Nenn-Arbeitsdruck nach Absatz 4.20.1 verwendet wird, besteht aus 60 I Leitungswasser, das mit 1,58 kg Beimengungen, entsprechend Tabelle 5 ausgesiebt, vermischt wurde. Die Lösung muss während der Prüfung ständig gerührt werden.

4.20.4 Falls eine Beschädigung der Pumpe möglich ist, kann eine alternative Wasserkreislauf-Einrichtung verwendet werden. Die Abgrenzungen für Rohrleitungen entsprechend der Fußnote 2 zur Tabelle 5 sollen für derartige Systeme verwendet werden.

Tabelle 5 - Beimengungen für die Kreislaufprüfung mit kontaminiertem Wasser

Bezeichnung des Siebes *Nennweite
des Siebes
(mm)
Menge der Beimengungen in Gramm
(±5%) **
Rohrlei
tungs-Hammerschlag
MuttererdeSand
Nr. 250.706-456200
Nr. 500,2978282327
Nr. 1000,15084689
Nr. 2000,0748121
Nr. 3250,043153-3
gesamt400544640
*) Die Bezeichnungen der Siebe entsprechen der Norm für Prüfsiebe aus Drahtgeflechten für Prüfzwecke, ASTM E11-87, CENCO-MEINZEN Siebgrößen 25 mesh, 50 mesh, 100 mesh, 200 mesh und 325 mesh mit der entsprechenden Nummerierung nach ASTM E11-87.
**) Die Menge an Beimengungen kann bei Düsen, die ausschließlich mit Kupfer- oder Edelstahlleitungen verwendet werden, um 50% verringert werden, und bei Düsen mit einem Nenn-Arbeitsdruck von 50 bar oder höher, die ausschließlich mit Edelstahlleitungen verwendet werden, um 90% verringert werden.

5 Kennzeichnung von Wassernebeldüsen

5.1 Allgemeines

Jede Düse, die den Anforderungen dieses Standards entspricht, muss wie folgt dauerhaft gekennzeichnet sein:

  1. Warenzeichen oder Name des Herstellers,
  2. Typbezeichnung,
  3. Herkunftsbetrieb des Herstellers; dieses ist nur erforderlich, wenn der Hersteller mehr als einen Düsenherstellungsbetrieb hat,
  4. nominelles Herstellungsjahr 7 nur für automatische Düsen),
  5. Nennauslösetemperatur 8, und
  6. K-Faktor; dieser ist nur erforderlich, wenn es eine Düsenausführung mit mehr als einer Nennweite gibt.

Für Länder, in denen eine Farbcodierung der Haltearme für Glasfass-Düsen vorgeschrieben ist, muss die Farbcodierung für Schmelzlot-Düsen angewendet werden.

5.2 Düsengehäuse

Auf zurückgesetzten Gehäusen, falls vorgesehen, muss die zugehörige Düse angegeben sein, es sei denn, das Gehäuse ist ein nicht abtrennbarer Teil der Düse.

Abbildung 1
RTI- und C-Grenzwerte für Standard-Ausrichtung

Abbildung 2
Prüfapparatur für den Schlagversuch

Abbildung 3
Prüfapparatur für den Verstopfungsversuch

.

Brandprüfverfahren für gleichwertige Feuerlöschmsysteme mit einem Löschmittel auf wasserbasis für maschinenräume der Kategorie a und Ladepumpenräume Anhang B 11a 13

1 Anwendungsbereich

1.1 Dieses Prüfverfahren ist für die Bewertung der Feuerlöschleistungsfähigkeit von Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für eine Totalbeflutung zum Schutz von Maschinenräumen der Kategorie A und Ladepumpenräumen vorgesehen.

1.2 Das Prüfverfahren deckt die Feuerlösch-Mindestanforderungen und die Verhütung einer Rückzündung von Bränden in Maschinenräumen ab.

1.3 Es wurde für Systeme mit an der Decke montierten Düsen oder in jeder Höhe einsetzbaren Düsen entwickelt. Für alle Räume mit Bilgen sind Düsen in der Bilge erforderlich. Düsen an der Decke und in der Bilge können als ein System geprüft und zugelassen werden, oder sie können getrennt geprüft und zugelassen werden.

1.4 Bei den Prüfungen ist die Verwendung zusätzlicher Düsen für die Abwendung besondere Gefahren durch unmittelbare Beaufschlagung nicht erlaubt.

Entsprechend den Empfehlungen des Herstellers dürfen jedoch für die Verwendung an Bord von Schiffen zusätzliche Düsen eingebaut werden.

2 Verwendungsbereich

Das Prüfverfahren gilt für Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis, die als Alternative für die nach Regel II-2/10.4.1 und II-2/10.9.1 SOLAS vorgeschriebenen Feuerlöschsysteme eingesetzt werden. Beim Einbau des Systems sind die Düsen so zu installieren, dass der gesamte gefährdete Raum (Totalbeflutung) geschützt wird. Die vom Hersteller zur Verfügung zu stellenden Installationsanweisungen müssen den maximalen waagerechten und senkrechten Düsenabstand, die maximale Raumhöhe sowie den Abstand der Düsen unter der Decke und das maximale Raumvolumen, das grundsätzlich die bei der Zulassungs-Brandprüfung verwendeten Werte nicht überschreiten darf, angeben. Eine Veränderung der Größe vom maximal geprüften Raumvolumen zu einem größeren Raumvolumen kann jedoch zugelassen werden, wenn dieses auf von der Organisation 9 entwickelten wissenschaftlichen Verfahren beruht. Die Größenveränderung darf das 2-fache des geprüften Raumvolumens nicht überschreiten.

3 Musterbereitstellung

Die zu prüfenden Komponenten sind zusammen mit den Entwurfs- und Einbaumerkmalen, Betriebsanweisungen, Zeichnungen und technischen Angaben, die für die Identifizierung der Komponenten ausreichend sind, vom Hersteller zur Verfügung zu stellen.

4 Prüfverfahren

4.1 Grundsatz

Dieses Prüfverfahren ermöglicht die Bestimmung der Leistungsfähigkeit verschiedener Feuerlöschsysterne mit einem Löschmittel auf Wasserbasis bei Sprühbränden, Kaskadenbränden, Wannenbränden und Bränden der Brandklasse A, die durch eine Maschinenattrappe behindert werden.

4.2 Prüfeinrichtung

4.2.1 Maschinenattrappe

Die Brandprüfung ist mit einer Prüfeinrichtung durchzuführen, die aus folgendem besteht:

  1. einer Maschinenattrappe mit den Abmessungen von 1 m x 3 m x 3 m (Breite x Länge x Höhe), die aus Stahlblech mit einer Nenndicke von 5mm hergestellt ist. Die Attrappe ist mit zwei Stahlrohren von 0,3 m Durchmesser und 3 m Länge, die Abgassammelrohre simulieren, und einer Gräting versehen. Oben auf der Attrappe ist eine Wanne mit einer Fläche von 3 m2 angeordnet (siehe Abbildung 1), und
  2. einem Flurplattensystem mit den Abmessungen von 4 m x 6 m und 0,5 m (Breite x Länge x Höhe), welches die Attrappe umgibt. Es sind Vorrichtungen für die Aufstellung von Brandwannen nach Tabelle 1 und die Anordnung entsprechend Abbildung 1 vorzusehen.

4.2.2 Brandversuchsraum

Die Prüfung ist in einem Raum mit einer spezifizierten Grundfläche von mehr als 100 m2, einer spezifizierten Deckenhöhe von mindestens 5 m und einer Lüftung durch eine Türöffnung der Größe von 2 m x 2 m. Die Brände und die Maschinenattrappe müssen den Tabellen 1, 2 und 3 sowie der Abbildung 2 entsprechen. Die Prüfung ist mit einer Raumtemperatur zwischen 10 °C und 30 °C zu Beginn jeder Prüfung durchzuführen.

Abbildung 1 11

Abbildung 2 11

4.3 Prüfszenario

4.3.1 Feuerlöschprüfungen

Tabelle 1

Versuchs-
Nr.
BrandszenarioPrüf-Brennstoff
1waagerechtes Sprühen bei niedrigem Druck auf die Oberseite der simulierten Maschine zwischen Löschmitteldüsen.handelsüblicher Brennstoff oder leichtes Dieselöl
2Sprühen bei niedrigem Druck in die Oberseite der simulierten Maschine zentriert mit aufwärts angewinkelten Düsen bei einem Winkel von 45°, um in 1 m Entfernung eine Stange mit einem Durchmesser von 12 bis 15 mm zu treffen.handelsüblicher Brennstoff oder leichtes Dieselöl
3waagerechtes Sprühen bei Hochdruck auf die Oberseite der simulierten Maschine.handelsüblicher Brennstoff oder leichtes Dieselöl
4verdeckter waagerechter Sprühbrand bei niedrigem Druck an der Seite der simulierten Maschine mit einer Ölsprühdüse, die 0,1 m nach innen vom Ende der Maschine entfernt angeordnet ist, und einer Wanne mit 0,1 m2 Fläche, die auf der Flurplatte 1,4 m nach innen vom Ende der Maschine entfernt an der am dichtesten zur Maschine liegenden Kante der Flurplatte angeordnet ist.handelsüblicher Brennstoff oder leichtes Dieselöl
5Verdeckte Brandwanne mit den Abmessungen 0,7 m x 3,0 m auf der Flurplatte zentriert unter dem AbgaspodestHeptan
6Fließbrand mit einem Durchfluss von 0,25kg/s von der Oberseite der At- trappe (siehe Abbildung 3)Heptan
7Holzstapel der Brandklasse A (siehe Anmerkung) bei einem Brand in ei- ner Wanne mit 2 m2 Fläche mit einer Vorbrennzeit von 30 s. Wie in Abbildung 1 gezeigt, ist die Prüfwanne 0,75 m oberhalb des Bodens anzuordnen.Heptan
8eine Stahlplatte (30 cm x 60 cm x 5 cm), 20° abgewinkelt zur Sprührich- tung, wird durch die obere Sprühdüse mit niedrigem Druck, die 0,5 m von der Vorderkante der Platte waagerecht angeordnet ist, auf 350°C erwärmt. Wenn die Platte 350 °C erreicht, wird das Löschsystem aktiviert. Nach dem Abschalten des Systems darf keine Rückzündung des Sprühnebels erfolgen.Heptan

Anmerkung: Der Holzstapel hat ein Gewicht von 5,4 bis 5,9 kg und hat etwa die Abmessung von 305 mm x 305 mm x 305 mm. Der Stapel besteht aus acht wechselweise geschichteten Lagen von jeweils vier ofengetrockneten Scheiten aus Fichten- oder Tannenholz in handelsüblicher Größe von 38,1 mm x 38,1 mm und 305 mm Länge. Die im Wechsel angeordneten Holzlagen sind rechtwinklig zu den jeweils nächstgelegenen Lagen anzuordnen. Die einzelnen Holzscheite jeder Lage sind in gleichmäßigen Abständen über die Länge der vorhergehenden Holzlage anzuordnen und zusammenzuheften. Nach dem Aufbau des Holzstapels ist dieser mindestens 16 h lang bei einer Temperatur von (49 ± 5) °C zu konditionieren. Nach der Konditionierung ist der Feuchtigkeitsgehalt des Stapels mit einer Feuchtigkeitsmesssonde zu messen. Der Feuchtigkeitsgehalt des Stapels darf vor der Brandprüfung 5% nicht überschreiten.

Tabelle 2 - Prüfprogramm für Bilge-Düsen

Versuchs-
Nr.
BrandszenarioPrüf-Brennstoff
1Wanne mit 0,5 m2 Fläche zentral unter der AttrappeHeptan
2Wanne mit 0,5 m2 Fläche zentral unter der AttrappeSAE 10W30 Schmieröl auf mineralischer Basis
3Wanne mit 4 m2 Fläche unter der Attrappehandelsüblicher Brennstoff oder leichtes Dieselöl

Abbildung 3 11

Tabelle 3 - Sprüh-Brand Prüfungs-Parameter

BrandtypNiedriger DruckHochdruck
Sprühdüseweiter Sprühwinkel (120° bis 125°) VollkegeltypStandardsprühwinkel (bei 6 bar) Vollkegeltyp
Nenn-Brennstoffdruck8 bar150 bar
Brennstoffdurchsatz0,16 ± 0,01 kg/s0,050 ± 0,002 kg/s
Brennstofftemperatur20 ± 5°C20 ± 5°C
nominelle Wärmefreisetzungsrate5,8 ± 0,6 MW1,8 ± 0,2 MW

4.3.2 Wärme-Management-Prüfungen

4.3.2.1 Instrumentierung

4.3.2.1.1 Die Thermoelemente sind in zwei Ständern zu montieren. Ein Ständer ist 4 m entfernt vom Mittelpunkt der Maschinenattrappe auf der Seite aufzustellen, die der Seite mit der Wanne mit 2 m2 Fläche für die Brandklasse-A-Prüfung, wie in Abbildung 2 dargestellt, gegenüberliegt. Der andere Ständer ist 4 m entfernt vom Mittelpunkt der Maschinenattrappe auf der Seite aufzustellen, die der Seite mit der Türöffnung gegenüberliegt.

4.3.2.1.2 In jedem Ständer sind fünf Thermoelemente mit einem Durchmesser von nicht mehr als 0,5 mm übereinander installiert, die wie folgt angeordnet sind:

(1) 500 mm unter der Decke,

(2) 500 mm über dem Boden,

(3) auf halber Höhe des Versuchsraums,

(4) zwischen dem höchsten Thermoelement und dem Thermoelement auf halber Höhe, und

(5) zwischen dem niedrigsten Thermoelement und dem Thermoelement auf halber Höhe.

4.3.2.1.3 Es müssen Maßnahmen vorgesehen sein, um eine unmittelbare Wassersprüh-Beaufschlagung der Thermoelement zu vermeiden.

4.3.2.1.4 Während der gesamten Prüfung ist die Temperatur fortlaufend zu messen, jedoch mindestens einmal alle zwei Sekunden.

4.3.2.2 Brandgröße und Lage

4.3.2.2.1 11a Für die Ermittlung des Wärme-Managements ist ein behindertes n-Heptan-Wannenbrand-Szenario zu verwenden. Die Nenn-Brandgröße muss mit dem Versuchsraum-Volumen entsprechend Tabelle 4 korrelieren. Die Prüfwanne ist entsprechend Versuchs-Nummer 7 in Tabelle 1 und Abbildung 2 mit der Oberkante 0,85 m unter der Platte anzuordnen.

Tabelle 4 - Beziehung zwischen Wannenbrand-Nenngröße und Versuchsraum-Volumen

Versuchsraum-VolumenWannenbrand-Szenario
500 m31 MW
1000 m32 MW
1500 m33 MW
2000 m34 MW
2500 m35 MW
3000 m36 MW

Anmerkung: Eine Interpolation der Werte in der Tabelle ist zulässig.

4.3.2.2.2 11a Mit Ausnahme von Laufbränden beträgt die Randhöhe der Wannen 150 mm, und die Wanne ist mit 50 mm Brennstoff zu befüllen. Es ist zusätzlich Nasser hinzuzugeben, um einen Freibord von 50 mm zu erhalten. Bei Laufbränden ist die 4 m2-Brandwanne unter der Maschinenattrappe mit einer Wasserschicht von 50 mm zu befüllen, und die 3 m2-Brandwanne oben auf der Maschinenattrappe ist mit einer Wasserschicht von 40 mm zu befüllen. Für eine Auswahl nomineller Wärmefreisetzungsraten enthält Tabelle 5 Beispiele für die Durchmesser von runden Wannen und die zugehörigen Flächen.

Tabelle 5 - Durchmesser von runden Wannen und zugehörigen Flächen für eine Auswahl nomineller Wärmefreisetzungsraten

Nominelle
HRR
Durchmesser
(cm)
Fläche
(m2)
Größe der Hindernis-Stahlplatte
(m x m)
0,5 MW620,302,0 x 2,0
1 MW830,542,0 x 2,0
2 MW1120,992,0 x 2,0
3 MW1361,452,25 x 2,25
4 MW1561,902,25 x 2,25
5 MW1732,362,5 x 2,5
6 MW1892,812,5 x 2,5

HRR = Heat Release Rate = Wärmefreisetzungsrate

Anmerkung:
Eine Interpolation oder Extrapolation der Werte ist entsprechend folgender Formel zulässig:
Q = 2,195A-0,18 hierbei sind:
Q = die gewünschte nominelle Wärmefreisetzungsrate (MW)
A = die Fläche der Brandwanne (m)

4.3.2.2.3 Eine quadratische waagerechte Hindernis-Stahlplatte hat die runde Brandwanne vor unmittelbarer Sprühwasser-Beaufschlagung abzuschirmen. Die Größe der Hindernis-Stahlplatte wird von der Größe der Brandwanne entsprechend Tabelle 5 bestimmt. Der gemessene senkrechte Abstand vom Boden bis zur Unterseite der Hindernis-Stahlplatte beträgt 1,0 m.

4.3.2.2.4 Die Stahlplatte muss eine Nenn-Dicke von 4 mm haben. Der gemessene senkrechte Abstand von der Oberkante der Wanne bis zur Unterseite der waagerechten H indernis-Stahlplatte muss 0,85 m betragen.

4.4 Feuerlöschsystem

4.4.1 Während der Brandprüfungsgegebenheiten ist das Feuerlöschsystem in einem obenliegenden Düsengitter mit regelmäßigen Abständen entsprechend den Entwurfs- und Installationsanweisungen des Herstellers einzubauen. Die niedrigste Ebene der Düsen muss eine Mindesthöhe von 5 m über dem Boden haben. Wenn das tatsächlich eingebaute Wassernebeldüsen-System auch den Schutz des Bilgenbereichs umfasst, müssen die Wassernebeldüsen durchgehend in den Bilgen entsprechend der empfohlenen Dimensionierung des Herstellers installiert sein, wie bei Prüfungen mit Bilgensystemen unter Anwendung der Prüfungen nach Tabelle 2 und Durchführung mit der auf der maximalen Höhe liegenden Flurplatte entwickelt, für die eine Zulassung angestrebt wird. Die Prüfungen sind mit Düsen durchzuführen, die an der höchsten und niedrigsten empfohlenen Stelle oberhalb des Bilgenbrandes angeordnet sind. Bilgensysteme, bei denen der geprüfte Düsenabstand verwendet wird, können für den Brandschutz von Bilgenbereichen jeder Größe zugelassen werden.

4.4.2 Die System-Brandprüfungen sind bei geringstem Betriebsdruck des Systems oder bei den Bedingungen, welche die geringste Wasser-Sprühdichte ergeben, durchzuführen.

4.4.3 Während der Brandprüfungen im Prüfinstitut dürfen die Düsen des Systems nicht unter der Maschinenattrappe angeordnet sein, sondern sind unter der simulierten Flurplatte in einem Abstand, der mindestens dem halben Düsenabstand entspricht, von der Maschinenattrappe entfernt anzuordnen.

4.5 Verfahren

4.5.1 Entzündung 11a

Mit Ausnahme von Laufbränden sind die bei der Prüfung verwendeten Wannen mit mindestens 50 mm Brennstoff auf einer Wasserschicht zu befüllen. Der Freibord muss 150 ± 10 mm betragen. Bei Laufbränden ist der Brennstoff zu entzünden, wenn er an der Seite der Maschinenattrappe bis etwa 1 m unterhalb des Einschnittes abwärts fließt. Die Vorbrennzeit ist vom Zeitpunkt der Entzündung des Brennstoffs zu messen.

4.5.2 Durchfluss- und Druckmessungen (Brennstoffsystem)

Der Brennstoffdurchfluss und der Druck im Brennstoffsystem sind vor jeder Prüfung zu messen. Der Brennstoffdruck ist während der Prüfung zu messen.

4.5.3 Durchfluss- und Druckmessungen (Feuerlöschsystem)

Der Löschmitteldurchfluss und der Druck im Löschsystem sind während der Prüfung fortlaufend in Intervallen von nicht mehr als 5 s auf der Hochdruckseite einer Pumpe oder einer gleichwertigen Einrichtung zu messen; alternativ kann der Durchfluss durch den Druck und den K-Faktor der Düsen bestimmt werden.

4.5.4 Dauer der Prüfung

4.5.4.1 11a Nach der Entzündung aller Brennstoffquellen ist vor Austritt des Löschmittels eine Vorbrennzeit einzuhalten, sie beträgt 2 min für die Brennstoffwannenbrände und die Wärme-Management-Prüfungen, 5 bis 15 s für die Brennstoffsprüh- und Heptanbrände und 30 s bei der Brandprüfung der Brandklasse A (Prüfung Nr. 7).

4.5.4.2 Dem Brand ist eine Brenndauer bis zur Brandlöschung oder von 15 min zuzugestehen, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, gemessen vom Zeitpunkt der Entzündung. Das Versprühen des Brennstoffs, sofern vorgesehen, ist 15 s nach dem Ende des Löschmittelaustritts abzuschalten.

4.5.5 Beobachtungen und Aufzeichnungen vor und während der Prüfung

4.5.5.1 Vor der Prüfung ist die Temperatur des Brandversuchsraums, des Brennstoffs und der Maschinenattrappe zu messen.

4.5.5.2 Während der Prüfung sind die folgenden Punkte aufzuzeichnen:

  1. der Beginn des Entzündungsablaufs,
  2. der Beginn der Prüfung (Entzündung),
  3. der Zeitpunkt, zu dem das Feuerlöschsystem aktiviert wird,
  4. der Zeitpunkt, zu dem der Brand gelöscht ist, falls er gelöscht ist,
  5. der Zeitpunkt, zu dem das Feuerlöschsystem abgeschaltet wird,
  6. der Zeitpunkt einer Rückzündung, sofern sie stattfindet,
  7. der Zeitpunkt, zu dem der Brennstoffzufluss für den Sprühbrand abgeschaltet wird,
  8. der Zeitpunkt, zu dem die Prüfung beendet ist, und
  9. Angaben von allen Prüfmessgeräten (Instrumentierung).

4.5.6 Beobachtungen und Aufzeichnungen nach der Prüfung

  1. Beschädigungen an irgendwelchen Systemkomponenten,
  2. der Brennstoffstand in der Wanne bzw. den Wannen, um sicher zu sein, dass der Brennstoff nicht vollständig verbraucht wurde, und
  3. die Temperatur des Brandversuchsraums, des Brennstoffs und der Maschinenattrappe.

5 Klassifizierungskriterien

5.1 Feuerlöschprüfung

Bei den Feuerlöschprüfungen müssen alle Brände innerhalb von 15 min nach Aktivierung des Löschsystems gelöscht werden, und es darf keine Rückzündung oder Flammenausbreitung stattfinden.

5.2 Wärme-Management-Prüfung

Die 60-szeitgewichtete Durchschnittstemperatur ist nicht später als 300 s nach Auslösung des Systems für die Wärme-Management Prüfung nach Absatz 4.3.2 unter 100 °C zu halten.

6 Prüfbericht

Der Prüfbericht muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des Prüfinstituts,
  2. Datum und Identifikationsnummer des Prüfberichtes,
  3. Name und Anschrift des Auftraggebers,
  4. Zweck der Prüfung,
  5. Art und Weise der Musterbereitstellung,
  6. Name und Anschrift des Herstellers oder des Lieferanten des Produktes,
  7. Name oder andere Kennzeichnung des Produktes,
  8. Beschreibung des geprüften Produktes:
  9. Datum der Anlieferung des Produktes,
  10. Datum der Prüfung,
  11. Prüfverfahren,
  12. Zeichnungen über jede Prüfkonfiguration,
  13. gemessene Charakteristika der Düsen,
  14. Identifikation der Prüfausrüstung und der verwendeten Instrumente,
  15. Zusammenfassung,
  16. Abweichungen vom Prüfverfahren, sofern vorhanden,
  17. Prüfergebnisse einschließlich der Beobachtungen und Aufzeichnungen während und nach der Prüfung, und
  18. und Unterschrift.

_____
1) Bis zur Erarbeitung internationaler. von der Organisation anerkannter Normen sind nationale. von der Verwaltung vorgeschriebene Normen anzuwenden.
2) Wenn die Hazen-Williams Methode angewendet wird, gelten für den Rohr-Reibungsfaktor "C" der unterschiedlichen Rohrleitungswerkstoffe folgende Werte:
Rohrwerkstoff

Schwarzer oder verzinkter unlegierter Stahl100
Kupfer und Kupferlegierungen150
Edelstahl150

3) Die Bedingungen im Windkanal sind so zu wählen, dass der maximal zu erwartende Geräte-Systemfehler auf 3% begrenzt wird.
4) Die vorgeschlagene Methode zur Bestimmung der Strahlungseffekte besteht in der Durchführung von vergleichenden Strömungsprüfungen mit einem geschwärzten metallischen Probekörper (hohes Emissionsvermögen) und einem polierten metallischen Probekörper (geringes Emissionsvermögen).
5) Wenn der für den Wärmeleitfaktor C ermittelte Wert kleiner ist als 0,5(m ⋅ s)0,5 , so ist für die Berechnung des RTI-Wertes der Wert des Wänneleitfaktors C mit 0,25(m ⋅ s)0,5 anzunehmen.
6) Nach Wahl des Herstellers können zusätzliche Probekörper für diese Prüfung vorgesehen werden, um vorzeitiges Versagen zu erkennen. Diese zusätzlichen Proben können dem Klimaschrank in 30-Tage-Intervallen zum Prüfen entnommen werden.
7) Das Herstellungsjahr darf die letzten drei Monate des vergangenen Jahres und die ersten sechs Monate des kommenden Jahres umfassen. Es brauchen nur die letzten zwei Stellen der Jahreszahlen angegeben zu werden.
8) Außer bei beschichteten und plattierten Düsen muss der Nennauslösetemperatur-Bereich an der auf der Düse aufgebrachten codierten Farbe erkennbar sein. Bei Schmelzlot-Düsen muss die Farbcodierung auf den Bügel-Haltearmen, welche den Sprühteller halten, erkennbar sein, und bei Glasfass-Düsen muss die Farbcodierung durch die Farbe der Flüssigkeit erkennbar sein. Die Nennauslösetemperatur muss bei Schmelzlot-Düsen auf dem Schmelzlotelement eingeschlagen oder eingegossen sein. Die Kennzeichnung muss auf allen Düsen derart eingeschlagen, gegossen, eingraviert oder farbig markierte sein, dass die Nennauslösetemperatur auch nach dem Einsatz der Düse noch erkennbar ist. Die Farbcodierung muss Tabelle 1 entsprechen.
9) Von der Organisation noch zu entwickeln.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.Rundschreiben 1165 vom 10. Juni 2005 "Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume"

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 567)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.Rundschreiben 1165, Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

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