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MSC.1/Rundschreiben 1222/Rev.1
Richtlinien zur jährlichen Prüfung von Schiffsdatenschreibern (VDR) und vereinfachten Schiffsdatenschreibern (SVDR)
Vom 14. Juni 2019
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2022 S. 586, ber. S. 715)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss stimmte auf seiner dreiundsiebzigsten Tagung (27. November bis 6. Dezember 2000) der Überarbeitung der SOLAS-Regel V/20, die die Anforderung beinhaltete, dass Schiffsdatenschreiber-Systeme einer jährlichen Leistungsprüfung unterzogen werden müssen, zu und nahm auf seiner neunundsiebzigsten Tagung (1. bis 10. Dezember 2004) die Änderungen der Regel V/20 zur Aufnahme einer stufenweisen Einführung der Verpflichtung für vorhandene Frachtschiffe, mit einem Schiffsdatenschreiber (VDR), der ein vereinfachter Schiffsdatenschreiber sein kann, ausgerüstet zu sein, an. Darüber hinaus müssen diese Schiffsdatenschreiber Gegenstand einer jährlichen Leistungsprüfung sein.
2 Auf seiner zweiundachtzigsten Tagung (29. November bis 8. Dezember 2006) stimmte der Ausschuss Richtlinien zur jährlichen Prüfung von Schiffsdatenschreibern (VDR) und vereinfachten Schiffsdatenschreibern (S-VDR) (MSC.1/Rundschreiben 1222) zu.
3 Auf seiner 101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) stimmte der Ausschuss Änderungen zu den Richtlinien zur jährlichen Prüfung von Schiffsdatenschreibern (VDR) und vereinfachten Schiffsdatenschreibern S-VDR), die vom Unterausschuss "Navigation, Communications and Search and Rescue" auf seiner sechsten Tagung (16. bis 25. Januar 2019) vorbereitet wurden, zu. Die überarbeiteten Richtlinien werden in der Anlage wiedergegeben.
4 Zweck einer jährlichen Leistungsprüfung ist es festzustellen, ob ein VDR/S-VDR im Sinne der Herstellerspezifikation funktionsfähig ist. Aufgrund des "Black Box"-Charakters dieser Ausrüstung ist es darüber hinaus notwendig, über ein Dokument zu verfügen, in dem alle Schnittstellen, die geprüft wurden, um die Einhaltung der entsprechenden Prüfnormen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) zu bestätigen, eindeutig aufgelistet werden. Diese Klarheit ist für Besichtiger und Inspektoren der Flaggenstaatverwaltungen, der Hafenstaaten oder anerkannter Organisationen von großer Wichtigkeit.
5 Um einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels zu leisten, wird empfohlen, dass alle VDR und S-VDR nach einer Standardmethode, wie in den überarbeiten Richtlinien in der Anlage wiedergegeben, geprüft werden.
6 Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Richtlinien Schifffahrtsunternehmen, Schiffseignern, Schiffsbetreibern, Ausrüstungsherstellern, anerkannten Organisationen, Schiffskapitänen und allen beteiligten Parteien zur Kenntnis zu bringen.
7 Dieses Rundschreiben ersetzt MSC.1/Rundschreiben 1222. Jeder Verweis auf MSC.1/Rundschreiben 1222 muss fortan als Verweis auf dieses Rundschreiben gelesen werden.
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Richtlinien zur jährlichen Prüfung von VDR und SVDR | Anlage |
Bericht zur Leistungsprüfung von Schiffsdatenschreibern | Anhang |
(Hinweis: Für Erfolg ist Ja, für Misserfolg Nein bzw. für nicht vorhandene Schnittstellen N/A (nicht zutreffend) in diese Felder einzutragen) | ||||||
Ja |
Nein |
N/A | ||||
Angaben zum Schiff | ||||||
Name des Schiffes | ||||||
Flagge | ||||||
IMO-Nummer | ||||||
Datum der Kiellegung | ||||||
Bruttoraumzahl | ||||||
Angaben zum Schiffsdatenschreiber | ||||||
Hersteller | ||||||
Modell | ||||||
System-Seriennummer | ||||||
Software-Versionsnummer | ||||||
Einbaudatum | ||||||
Angaben zur Inspektion | ||||||
Name des Prüfers | ||||||
Unternehmen | ||||||
Datum der Inspektion | ||||||
Ort der Inspektion | ||||||
1 | Bereits vorhandene Alarme | |||||
Bestätigung, dass bei Prüfbeginn keine Alarme aktiv waren | [ ] | [ ] | [ ] | |||
2 | Prüfung des Stromversorgungsalarms | |||||
Entfernen der externen Stromquelle. Bestätigung, dass Alarm ausgelöst wird. | [ ] | [ ] | [ ] | |||
Protokollierung der Zeit (hh.mm) | [ ] | [ ] | [ ] | |||
3 | Prüfung der Reservestromquelle
VDR 1 Stunde 55 Minuten ab '2' oben weiterlaufen lassen. | |||||
Bestätigung, dass die Ausrüstung zu diesem Zeitpunkt, ohne zusätzliche Alarme, weiterhin in Betrieb ist. | [ ] | [ ] | [ ] | |||
Protokollierung der Zeit (hh.mm) | [ ] | [ ] | [ ] | |||
4 | Abschaltungsprüfung der Reservestromquelle | |||||
Bestätigung, dass 2 Stunden 05 Minuten nach '2' oben der VDR die Aufzeichnung automatisch beendet hat. | [ ] | [ ] | [ ] | |||
Protokollierung der Zeit (hh/mm) | [ ] | [ ] | [ ] | |||
5 | Ablaufdaten der Batterien | |||||
Batterie | Ablaufdatum (wo zutreffend) | |||||
Akustische Funkbake | [ ] | [ ] | [ ] | |||
Reservestromquelle | [ ] | [ ] | [ ] | |||
6 | Prüfung der akustischen Funkbake | |||||
Mithilfe der Prüfausrüstung des Herstellers oder durch Ersatz durch eine zertifizierte voll funktionsfähige Einheit bestätigen, dass die akustische Funkbake funktionsfähig ist. | [ ] | [ ] | [ ] | |||
7 | Gesamtzustand der Ausrüstung Inspektion der Ausrüstung und Protokollieren des Zustands, wenn zufriedenstellend, ankreuzen: | |||||
Teileinheit | Anmerkungen zum Zustand | |||||
Schutzkapsel | [ ] | [ ] | [ ] | |||
Externe Kabel | [ ] | [ ] | [ ] | |||
Haupteinheit | [ ] | [ ] | [ ] | |||
8 | Schnittstellen: Betrieb und Aufzeichnung | |||||
Datum und Uhrzeit | Vorzugsweise schiffsextern (z.B. Globales Satellitennavigationssystem) | PlatzhalterPlatzhalter |
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[ ] | |
Schiffsposition | Elektronisches Positionsbestimmungssystem |
[ ] |
[ ] |
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Geschwindigkeit (durchs Wasser oder über Grund) | Schiffsausrüstung zum Messen von Geschwindigkeit und Entfernung |
[ ] |
[ ] |
[ ] | ||
Kurs | Schiffskompass |
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[ ] |
[ ] | ||
Tonaufzeichnung auf der Brücke | 1 oder mehr Brückenmikrofone |
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[ ] | ||
Kommunikationsaufzeichnungen | UKW (VHF) |
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[ ] | ||
Radardaten - nachherige Anzeige auswählen | Haupt-Radarbildschirm (beide Radare, sofern zutreffend) |
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[ ] |
[ ] | ||
ECDIS | Der verwendete ECDIS-Bildschirm, sofern diese Ausrüstung vorhanden ist |
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[ ] |
[ ] | ||
AIS | Alle AIS-Daten |
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Rollbewegung | Elektronischer Neigungsmesser, wenn eingebaut |
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[ ] |
[ ] | ||
Konfigurationsdaten | Soweit zutreffend |
[ ] |
[ ] |
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Elektronisches Tagebuch | Sofern vorhanden |
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[ ] | ||
Wassertiefe | Echolot |
[ ] |
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[ ] | ||
Hauptalarme | Alle vorgeschriebenen Alarme auf der Brücke |
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[ ] | ||
Steuerkommando und Reaktion | Ruderanlage und Autopilot |
[ ] |
[ ] |
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Maschinenkommando und Reaktion | Telegrafen, Steuerungen und Strahlruder |
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[ ] | ||
Status von Öffnungen im Schiffskörper | Alle vorgeschriebenen auf der Brücke angezeigten Statusinformationen |
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Status von wasserdichten Türen und Feuertüren | Alle vorgeschriebenen auf der Brücke angezeigten Statusinformationen |
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Beschleunigungs- und Schiffskörperbelastungen | Ausrüstung zur Überwachung der Schiffskörperbelastung und Reaktion, wo vorhanden |
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Windgeschwindigkeit und -richtung | Anemometer, wo vorhanden |
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9 |
Frei aufschwimmende Kapsel | |||||
Für nach Entschließung MSC.333(90) zugelassene frei aufschwimmende Kapseln: eine Prüfung gemäß MSC.1/Circ.1040/Rev.1 wurde durchgeführt. |
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10 |
Austausch oder Reparatur von Sensoren | |||||
Prüfung der Wartungsprotokolle des VDR |
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Bestätigung, dass alle Mängel ordnungsgemäß berichtigt wurden |
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Durch den Hersteller autorisierte Person | Schiffsvertreter | |||||
Datum | Datum | |||||
Wenn der Hersteller keine Überprüfung durchführt und nicht innerhalb von 45 Tagen einen ausgefüllten Prüfbericht erstellt, muss dieser Prüfbericht der Zeugniserteilung zugrunde gelegt werden. | ||||||
11 | Herstelleranalyse Vermerk - Hiermit wird bestätigt, dass die durchgeführten Prüfungen sowie das Schiffsprotokoll/die Schiffsdatenbank durch den Hersteller geprüft wurden. | |||||
Eine Analyse des Herstellers des 12-Stunden-Protokolls ist beigefügt und entspricht der Europäischen Norm IEC 61996 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) über Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt - Fahrtdatenaufzeichnungsgeräte (VDR) auf Seeschiffen- Teil 1: Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und geforderte Prüfergebnisse 4.6 - Aufzuzeichnende Datenelemente (Entschließung A.861(20), Abschnitt 5.4). Bestätigung, dass alle Daten während der gesamten 12-stündigen Aufzeichnung verfügbar sind. |
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Datum und Uhrzeit des obigen Protokolls. | ||||||
12 | Anmerkungen und zusätzliche Anforderungen des Herstellers Vermerk - Dieses Feld ist ausdrücklich vorgesehen für die Protokollierung von wichtigen Ereignissen, die seit der letzten Prüfung an Bord eingetreten sind, einschließlich des Nachrüstens von Ausrüstung oder eines Austausches wichtiger Teile der vorhandenen Ausrüstung. - Von denen ein jedes sich auf die Verfügbarkeit oder Qualität des VDR/S-VDR- Eingangssignals auswirken kann. | |||||
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Diese Leistungsprüfung wurde nach SOLAS-Regel V/18.8 durchgeführt und ist Teil des Verfahrens zur Ausstellung des Jährlichen Leistungsprüfzeugnisses.
Die Ergebnisse, Informationen und Anmerkungen müssen gemäß der im Betriebshandbuch enthaltenen Anleitung an den Hersteller übermittelt werden.
Vorbehaltlich zufriedenstellender Ergebnisse wird daraufhin ein Jährliches Leistungsprüfzeugnis ausgestellt.
Nach den Grundsätzen zur Harmonisierung von Zeugnissen bleibt das Zeugnis, nachdem es ausgestellt wurde, bis zur nächsten jährlichen Erneuerung des genannten Zeugnisses gültig, vorausgesetzt, dass die Ausrüstung in einem ordnungsgemäßen Betriebszustand erhalten wird. |
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Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1222/Rev.1, "Richtlinien zur jährlichen Prüfung von Schiffsdatenschreibern (VDR) und vereinfachten Schiffsdatenschreibern (SVDR)", in deutscher Sprache Vom 10. August 2022 Az.: 11-3-0 |
ENDE |