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MSC.1/Rundschreiben 1245 vom 29. Oktober 2007
Richtlinien für Lecksicherheitspläne und Unterlagen für den Kapitän
Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 736; 20.04.2018 S. 340 18)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner dreiundachtzigsten Tagung (3. bis 12. Oktober 2007), einem vom Unterausschuss "Unterteilung, Stabilität und Sicherheit der Fischereifahrzeuge" auf seiner fünfzigsten Tagung gemachten Vorschlag folgend, die in der Anlage wiedergegebenen Richtlinien für Lecksicherungspläne und Unterlagen für den Kapitän mit der Zielsetzung angenommen, Hinweise für die Erarbeitung von Lecksicherungsplänen zu geben, und einen Mindestumfang für die Gestaltung der Leckstabilitätsunterlagen für die Benutzung an Bord von Fahrgastschiffen und Frachtschiffen festzusetzen, auf die Regel II-1/19 SOLAS in der Fassung der Entschließung MSC.216(82) anzuwenden ist.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Anwendung der Vorschriften der Regel II-1/19 SOLAS in der Fassung der Entschließung MSC.216(82) zu benutzen, und die vorstehenden Richtlinien allen Beteiligten, insbesondere den Schiffswerften, Schiffskapitänen, Schiffseignern, Schiffsbetreibern und Schifffahrtsunternehmen, zur Kenntnis zu bringen.
1 Anwendung
Diese Richtlinien sind dafür vorgesehen, Hinweise für die Erarbeitung von Lecksicherheitsplänen zu geben, und einen Mindestumfang für die Gestaltung der Leckstabilitätsunterlagen für die Benutzung an Bord von Fahrgastschiffen und Frachtschiffen festzusetzen, auf die Regel II-1/19 SOLAS in der Fassung der Entschließung MSC.216(82) anzuwenden ist.
2 Allgemeines
2.1 Der Lecksicherungsplan und das Lecksicherungshandbuch sind dafür vorgesehen, den Schiffsoffizieren klare Unterlagen über die wasserdichte Unterteilung des Schiffes sowie über die zugehörigen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Sicherung der äußeren Begrenzungen der wasserdichten Abteilungen und ihrer Wirksamkeit zur Verfügung zu stellen, damit im Falle einer eine Flutung verursachenden Beschädigung des Schiffes sachgerechte Vorkehrungen zur Verhinderung einer fortschreitenden Flutung durch Öffnungen in der wasserdichten Unterteilung getroffen werden können sowie wirksame Maßnahmen schnell eingeleitet werden können, um den Stabilitätsverlust des Schiffes zu begrenzen und, soweit dies möglich ist, seine Stabilität wieder herzustellen.
2.2 Der Lecksicherheitsplan und das Lecksicherungshandbuch sind in einer klaren und leichtverständlichen Sprache abzufassen. Es sind keine Angaben aufzunehmen, die keinen unmittelbaren Bezug zur Lecksicherung haben, und sie sind in der auf dem Schiff gebräuchlichen Arbeitssprache abzufassen. Ist keine der bei der Ausarbeitung des Plans und des Handbuches benutzten Sprachen eine der Vertragssprachen des SOLAS-Übereinkommens, so ist eine Übersetzung in eine dieser Vertragssprachen beizufügen.
3 Lecksicherheitspläne
3.1 Der Lecksicherheitsplan muss einen Maßstab haben, der angemessen ist, um den vorgeschriebenen Inhalt des Plans deutlich darstellen zu können.
3.2 Für besondere Zwecke werden Zeichnungen empfohlen, die alle den gleichen Maßstab haben. In den Plan sind Längsschnitte, Grundrisse jedes einzelnen Decks und Querschnitte in dem erforderlichen Umfang aufzunehmen, um folgendes darzustellen:
3.3 18 Zusätzlich zu den Bestimmungen von Absatz 3.2 oben müssen Lecksicherheitspläne von Fahrgastschiffen wie folgt ausgearbeitet werden:
Erklärung der Felder:
Compartment Number: | Abteilungsnummer |
Compartment Information: | Informationen über die Abteilung |
Tanks in Contact with Hull: | Tanks in Kontakt mit der Außenhaut |
List of WTDs (Watertight Doors) & semi WTDs to be Closed: | Liste der wasserdichten Türen und der eingeschränkt wasserdichten Türen, die zu schließen sind |
List of Valves to be Closed: | Liste der zu schließenden Ventile |
3.4 18 Wenn Fittinge oder Ausrüstung sowohl in Brandschutzplänen als auch in Lecksicherheitsplänen von Fahrgastschiffen enthalten sind, müssen die in Lecksicherheitsplänen verwendeten graphischen Symbole der Entschließung Graphische Symbole für Brandschutzpläne an Bord von Schiffen (Entschließung A.952(23)) entsprechen.
4 Lecksicherheitshandbücher
4.1 Die in Abschnitt 3 aufgeführten Angaben sind im Lecksicherheitshandbuch zu wiederholen.
4.2 In das Lecksicherheitshandbuch sind allgemeine Anweisungen für die Beherrschung der Auswirkungen von Beschädigungen aufzunehmen, wie beispielsweise:
4.3 In das Handbuch sind zusätzliche Einzelheiten zu den im Lecksicherheitsplan dargestellten Angaben aufzunehmen wie beispielsweise die Örtlichkeiten der Überflutungsmeldesysteme, der Peilvorrichtungen, der Öffnungen von Tanklüftungs- und Tanküberlaufrohren, die nicht über das Wetterdeck hinausreichen, Pumpenleistungen, Rohrleitungspläne, Betriebsanleitungen für die Querflutungseinrichtungen sowie eine Darstellung der Zugänge zu und Fluchtwege aus wasserdichten Abteilungen unterhalb des Schottendecks für eine Benutzung durch die Lecksicherungstrupps und die Einrichtungen für die Alarmierung der Schiffsführung und weiterer Stellen, damit diese ihre Einsatzbereitschaft herstellen und erforderlichenfalls Hilfeleistungen koordinieren können.
4.4 Falls für das jeweilige Schiff zutreffend, sind die Einbauorte von nichtwasserdichten Öffnungen mit nichtselbsttätigen Verschlussvorrichtungen, durch die es zu einer weitergehenden Flutung kommen kann, anzugeben; das Gleiche gilt für Hinweise auf die Möglichkeit, dass nichttragende Schotte und Türen in Leichtbauweise oder andere Hindernisse den Durchfluss eindringenden Meerwassers verzögern und dadurch zumindest vorübergehend einen Zustand unsymmetrischer Flutung verursachen können.
4.5 Sofern das Handbuch die Ergebnisse der Unterteilungs- und Leckstabilitätsanalyse enthält, sind zusätzliche Hinweise vorzusehen, um sicherzustellen, dass die Schiffsoffiziere, die sich auf diese Angaben beziehen, darüber unterrichtet sind, dass die Ergebnisse lediglich zu ihrer Unterstützung beim Abschätzen der relativen Schwimrnfähigkeit des Schiffes widergegeben sind.
4.6 In den Hinweisen sind die Kriterien anzugeben, auf denen die Analysen beruhen, und es ist deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die für die Analysen angenommenen Anfangsbedingungen bezüglich des Ladungsumfangs des Schiffes sowie der Lage der Beschädigung und der Flutbarkeit möglicherweise keine Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Schadenszustand des Schiffes haben.
5 Optische Darstellungen für den Kapitän
Optische Darstellungen wie beispielsweise Schadensfolgendiagramme können verwendet werden, um dem Kapitän ein schnell einsatzfähiges Hilfsmittel bei der Bewertung der zu erwartenden Folgen von Beschädigungen des Schiffes zur Verfügung zu stellen.
6 Anordnung an Bord des Schiffes
6.1 Auf Fahrgastschiffen müssen Lecksicherheitspläne auf der Kommandobrücke sowie in der Schiffs-Kontrollstation, in der Sicherheitszentrale oder an einer gleichwertigen Stelle ständig offen ausgehängt oder griffbereit sein.
6.2 Auf Frachtschiffen muss der Lecksicherheitsplan auf der Kommandobrücke ständig offen ausgehängt oder griffbereit sein. Außerdem müssen Lecksicherheitspläne im Ladekontrollraum, in allen Schiffs-Büroräumen oder an anderen geeigneten Stellen ständig offen ausgehängt oder griffbereit sein.
7 Verwendung von Computern an Bord
Lecksicherheitspläne und Lecksicherheitshandbücher müssen in gedruckter Form vorhanden sein. Die Verwendung von Computern an Bord", auf denen speziell für das betreffende Schiff entwickelte Software für Leckstabilitätsberechnungen installiert ist und mit denen sachgerecht ausgebildete Schiffsoffiziere gut vertraut sind, kann ein schnell einsatzfähiges Hilfsmittel sein, um die Angaben im Lecksicherheitsplan und im Lecksicherheitshandbuch für eine wirksame Lecksicherung zu ergänzen.
8 Landgestützte Notfallunterstützung
8.1 Um das Lecksicherheitshandbuch entsprechend Abschnitt 4 zu ergänzen, kann eine landgestützte Notfallunterstützung eingesetzt werden.
8.2 Um Zugang zu landgestützten Einrichtungen zu erhalten, müssen Kontakt-Adressen zusammen mit einer Liste, welche die erforderlichen Angaben für die Durchführung von Leckstabilitätsbewertungen enthält, griffbereit sein.
Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1245 "Richtlinien für Lecksicherheitspläne und Unterlagen für den Kapitän"
Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 736)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1245, Richtlinien für Lecksicherheitspläne und Unterlagen für den Kapitän, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |