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MSC.1/Rundschreiben 1259/Rev.8 - Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I)

Vom 8. April 2020
(VkBl. Nr. 20 vom 31.10.2023 S. 614)



1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner neunundneunzigsten und 101. Tagung die Änderungen der Technischen Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I) (MSC.1/Circ.1259/Rev.7), die vom Unterausschuss "Navigation, Communications and Search and Rescue" auf seiner fünften bzw. sechsten Tagung erarbeitet wurden (NCSR 5/23, Anlage 4 und NCSR 6/23, Anlage 5), an. Der Ausschuss ersuchte außerdem das Sekretariat, die entsprechende Überarbeitung des Rundschreibens nach Durchführung der dritten Änderungstestphase des Systems zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT), welche am 31. März 2020 abgeschlossen wurde, herauszugeben. Die oben erwähnten Änderungen werden in dieses Rundschreiben aufgenommen.

2 Die Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I) beinhaltet:

  1. Technische Spezifikationen für den internationalen LRIT-Datenaustausch;
  2. Technische Spezifikationen für das internationale LRIT-Datenzentrum;
  3. Technische Spezifikationen für die Kommunikation innerhalb des LRIT-Systems;
  4. Technische Spezifikationen für den LRIT-Datenverteilungsplan;
  5. Kriterien für den Standort des internationalen LRIT-Datenzentrums und des internationalen LRIT-Datenaustausches; und
  6. XML-Schemata.

3 Dieses Rundschreiben muss stets in Verbindung mit der SOLAS-Regel V/19-1, den Überarbeiteten Leistungsanforderungen und Funktionsbedingungen für ein System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (LRIT) (Entschließung MSC.263(84), in seiner zuletzt geänderten Fassung) und der Technischen Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil II) (MSC.1/Circ.1294, in seiner überarbeiteten Fassung) gelesen werden.

4 Die XML-Schemata können in ihrem ursprünglichen Format vom LRIT-Datenverteilungsplan-Server heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die XML-Schemata in ihrem ursprünglichen Format per E-Mail an LRIT@imo.org beim Sekretariat angefordert werden.

5. Vertragsregierungen von SOLAS werden aufgefordert, dieses Rundschreiben und seine Anlagen allen an der Umsetzung der Bestimmungen der SOLAS-Regel V/19-1 und/oder der Entwicklung, der Errichtung, dem Betrieb und der Erhaltung ihrer LRIT-Datenzentren und dem internationalen LRIT-Datenaustausch Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

6. Dieses Rundschreiben ersetzt MSC.1/Circ.1259/Rev.7, das am 17. Januar 2017 herausgebracht wurde. Jeder Verweis auf MSC.1/Circ.1259/Rev.7 oder eine der vorhergehenden Fassungen ist als Verweis auf dieses Rundschreiben zu verstehen.

***

ANLAGE

Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I)

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Umfang und Hintergrund

1.1.1 Umfang

1.1.1.1 In dieser Dokumentation werden die Technischen Spezifikationen für das System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen, wie sie in den Überarbeiteten Leistungsanforderungen und Funktionsbedingungen für ein System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (den Überarbeiteten Leistungsanforderungen) festgelegt werden, und die mit Entschließung MSC.263(84), in ihrer zuletzt geänderten Fassung, angenommen wurden, wiedergegeben.

1.1.1.2 Dieser Teil stellt eine Übersicht des LRIT-Systems zur Verfügung und gibt die verschiedenen Spezifikationen in den folgenden sechs Anlagen wieder:

1.1.1.3 Die Dokumentation wurde unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Regel V/19-1 des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und der Überarbeiteten Leistungsanforderungen erstellt.

1.1.2 Hintergrund

1.1.2.1 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner einundachtzigsten Tagung Änderungen zu Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens von 1974 hinsichtlich der Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen an. Die Änderungen traten am 1. Januar 2008 in Kraft und der Betrieb des LRIT-Systems wurde am 31. Dezember 2008 00:01 UTC aufgenommen.

1.1.2.2 Das LRIT-System ermöglicht die weltweite Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen, die erforderlich ist, um die Bestimmungen von Regel V/19-1 zu erfüllen.

1.1.2.3 Beim Betrieb des LRIT-Systems muss internationalen Übereinkommen, Verträgen, Regeln und Normen, die für den Schutz von Navigationsdaten sorgen, Rechnung getragen werden.

1.1.2.4 In den Technischen Spezifikationen für den internationalen LRIT-Datenaustausch (IDE) innerhalb des LRIT-Systems werden genaue Angaben zur Übermittlung von LRIT-Daten, LRIT-Anforderungsmeldungen und Systemmeldungen zwischen LRIT-Datenzentren (DC) gemacht.

1.1.2.5 Das internationale LRIT-Datenzentrum (IDC) ist ein Bestandteil des LRIT-Systems, das im Auftrag der Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 LRIT-Daten empfängt, speichert und verbreitet. Im Rahmen der LRIT-Systemarchitektur befassen sich die Technischen Spezifikationen für das internationale LRIT-Datenzentrum mit den Funktionsspezifikationen für das IDC.

1.1.2.6 Das IDC muss in der Lage sein, LRIT-Daten von allen Schiffen, die keine LRIT-Daten an ein nationales LRIT-Datenzentrum (NDC) oder an regionale/kooperative LRIT-Datenzentren (R/CDC) senden müssen, zu empfangen und zu verarbeiten.

1.1.2.7 Das IDC muss in die Erbringung seiner Dienstleistung alle LRIT-Datenanwender einschließen, die nicht den Dienst eines NDC oder R/CDC nutzen.

1.1.2.8 Die Spezifikationen für die Datensicherheit innerhalb des Netzwerks und der Protokolle, die für die Datenübertragung von einem Netzwerkpunkt zum anderen erforderlich sind, werden in Anlage 3, die sich mit den Technischen Spezifikationen für die Kommunikation innerhalb des LRIT-Systems befasst, wiedergegeben.

1.1.2.9 In den Spezifikationen für die Kommunikation innerhalb des LRIT-Systems werden genaue Angaben zum Format der Meldungen zwischen LRIT-Komponenten, zur Datensicherheit innerhalb des Netzwerks und zu den erforderlichen Protokollen für die Datenübertragung von einem Netzwerkpunkt zum anderen gemacht.

1.2 Allgemeine Beschreibung des Systems und Begriffsbestimmungen

1.2.1 Beschreibung des LRIT-Systems

1.2.1.1 Wie in den Überarbeiteten Leistungsanforderungen beschrieben, besteht das LRIT-System aus den folgenden Komponenten:

  1. der bordseitigen Ausrüstung zur Übertragung von LRIT-Daten;
  2. dem/den Kommunikationsdienstleister/n;
  3. dem/den Anwendungsdienstleister/n;
  4. dem Datenzentrum bzw. den Datenzentren, einschließlich des zugehörigen Schiffsüberwachungssystems bzw. der zugehörigen Schiffsüberwachungssysteme;
  5. dem LRIT-Datenverteilungsplan-Server;
  6. dem internationalen LRIT-Datenaustausch (IDE); und
  7. den LRIT-Datenanwendern.

1.2.1.2 Wie in Absatz 1.2 der Überarbeiteten Leistungsanforderungen beschrieben, werden bestimmte Aspekte der Leistung des LRIT-Systems von einem LRIT-Koordinator, der im Auftrag aller Vertragsregierungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 (Vertragsregierungen) handelt, überprüft und auditiert.

1.2.2 Der Betrieb des LRIT-Systems

1.2.2.1 Die Absätze 1.2.2.1 bis 1.2.2.11 bieten einen umfassenden Überblick über die LRIT-Systemarchitektur. Die Überarbeiteten Leistungsanforderungen enthalten weitere Angaben über die Funktionen, die mit jeder einzelnen Komponente des Systems verbunden sind.

1.2.2.2 Die Routenverfolgung eines jeden Schiffes, das LRIT-Daten übermitteln muss, beginnt mit der Übertragung der LRIT-Daten mit dem Bordgerät. Die übertragenen LRIT-Daten beinhalten die GNSS-Position (auf der Grundlage des Datums WGS-84), die Uhrzeit und die Identifizierung des Schiffes, wie in Tabelle 1 der Überarbeiteten Leistungsanforderungen wiedergegeben.

1.2.2.3 Der Kommunikationsdienstleister (CSP) stellt die Kommunikationsinfrastruktur und die Dienste, die für den Aufbau eines Kommunikationspfades zwischen dem Schiff und dem Anwendungsdienstleister (ASP) erforderlich sind, zur Verfügung. Die vom Schiff übertragenen LRIT-Daten werden über den zwischen dem CSP und dem ASP aufgebauten Kommunikationspfad gesendet.

1.2.2.4 Durch den ASP werden nach Erhalt der LRIT-Daten vom Schiff der LRIT-Meldung zusätzliche Daten hinzugefügt und die erweiterte Meldung an das ihm zugehörige Datenzentrum übermittelt. Die erforderliche Funktionalität zur Programmierung und Übermittlung von Befehlen an das Bordgerät wird durch den Anwendungsdienstleister bereitgestellt.

1.2.2.5 Die LRIT-Daten werden zusammen mit allen Parametern, die von den verschiedenen LRIT-Komponenten hinzugefügt werden, im Abschnitt über Meldungen und deren Verarbeitung in Anlage 3, die sich mit den Technischen Spezifikationen für die Kommunikation innerhalb des LRIT-Systems befasst, beschrieben.

1.2.2.6 Die Datenzentren müssen alle LRIT-Daten von den Schiffen, die von ihren Verwaltungen angewiesen wurden, Meldungen an dieses LRIT-Datenzentrum zu übermitteln, speichern. Die Datenzentren verbreiten die LRIT-Daten an die LRIT-Datenanwender nach dem LRIT-Datenverteilungsplan (DDP).

1.2.2.7 Der DDP enthält die Informationen, die von den LRIT-Datenzentren benötigt werden, um festzulegen, wie die LRIT-Daten an die verschiedenen Vertragsregierungen verteilt werden. Der DDP enthält Informationen wie beispielsweise feste Aufträge von Vertragsregierungen und geographische Polygone bezüglich der Küstengewässer der Vertragsregierungen.

1.2.2.8 Die Datenzentren verarbeiten alle LRIT-Meldungen an den und vom internationalen LRIT-Datenaustausch (IDE). Der IDE verarbeitet alle LRIT-Meldungen zwischen den Datenzentren. Der IDE übermittelt die Meldung an das zuständige Datenzentrum auf der Grundlage der Adresse in der Meldung und der URL/URI im DDP. Durch den IDE werden die in den LRIT-Meldungen enthaltenen Daten weder verarbeitet noch gespeichert.

1.2.2.9 LRIT-Datenanwender können in ihrer Eigenschaft als Flaggenstaat 1, als Hafenstaat 2, als Küstenstaat 3 oder als Such- und Rettungsdienst (SAR) dazu berechtigt sein, LRIT-Daten zu empfangen oder anzufordern.

1.2.2.10 Der LRIT-Koordinator unterstützt die Errichtung von Komponenten des LRIT-Systems (namentlich des IDE und des IDC), übt Verwaltungsfunktionen aus und überprüft und auditiert die Leistung bestimmter Komponenten des LRIT-Systems.

1.2.2.11 In Abbildung 1 wird die grundlegende Architektur des LRIT-Systems in detaillierter Form dargestellt.

Abbildung 1 LRIT-Systemarchitektur


1.2.3 Begriffsbestimmungen

1.2.3.1 Falls nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Übereinkommen bezeichnet das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, in seiner zuletzt geänderten Fassung.
  2. Regel bezeichnet eine Regel des Übereinkommens.
  3. Kapitel bezeichnet ein Kapitel des Übereinkommens.
  4. LRIT-Datenanwender bezeichnet eine Vertragsregierung oder einen Such- und Rettungsdienst, die bzw. der sich dazu entscheidet die LRIT-Daten zu empfangen, zu denen sie/er berechtigt ist.
  5. Ausschuss bezeichnet den Schiffssicherheitsausschuss.
  6. Hochgeschwindigkeitsfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug nach der Begriffsbestimmung in Regel X/1 Absatz 3.
  7. Bewegliche Offshore-Bohreinheit bezeichnet eine bewegliche Offshore-Bohreinheit nach der Begriffsbestimmung in Regel XI-2/1 Absatz 1.5.
  8. Organisation bezeichnet die Internationale Seeschifffahrts-Organisation.
  9. Schiffsüberwachungssystem bezeichnet ein System, das von einer Vertragsregierung oder mehreren Vertragsregierungen zur Überwachung der Bewegungen von Schiffen, die berechtigt sind, ihre Flagge zu führen, errichtet wurde. Ein Schiffsüberwachungssystem kann auch von der/den Vertragsregierung/en, die dieses errichtet hat/haben, festgelegte Daten der Schiffe erfassen.
  10. LRIT-Daten bezeichnet die Daten, die in Regel V/19-1 Absatz 5 festgelegt sind.
  11. IDC-Betreiber bezeichnet den Verantwortlichen für den täglichen Betrieb und die Aufrechterhaltung des internationalen LRIT-Datenzentrums.
  12. IDE-Betreiber bezeichnet den Verantwortlichen für den täglichen Betrieb und die Aufrechterhaltung des internationalen LRIT-Datenaustausches.
  13. DC-Betreiber bezeichnet den Verantwortlichen für den täglichen Betrieb und die Aufrechterhaltung eines LRIT-Datenzentrums.
  14. Internationale Übermittlungsregeln bezeichnet eine Liste aller Datenzentren mit den zugehörigen URL/URI, wie sie im DDP festgelegt sind.
  15. Vertragsregierung bezeichnet eine Vertragsregierung des Übereinkommens.
  16. Flaggenstaat wird der Einfachheit halber verwendet und bezieht sich auf die Fälle, in denen eine Vertragsregierung LRIT-Daten nach den Bestimmungen von Regel V/19-1 Absatz 8.1.1 anfordert.
  17. Hafenstaat wird der Einfachheit halber verwendet und bezieht sich auf die Fälle, in denen eine Vertragsregierung LRIT-Daten nach den Bestimmungen von Regel V/19-1 Absatz 8.1.2 anfordert.
  18. Küstenstaat wird der Einfachheit halber verwendet und bezieht sich auf die Fälle, in denen eine Vertragsregierung LRIT-Daten nach den Bestimmungen von Regel V/19-1 Absatz 8.1.3 anfordert.
  19. LRIT-Komponente bezieht sich auf 1.2.1.1.
  20. Fahrgastschiff ist ein Schiff, das der Begriffsbestimmung in Regel I/2 Absatz (f) entspricht.
  21. Frachtschiff ist ein Schiff, das der Begriffsbestimmung in Regel I/2 Absatz (g) entspricht.
  22. Tankschiff ist ein Schiff, das der Begriffsbestimmung in Regel I/2 Absatz (h) entspricht.

1.2.3.2 Wenn der Begriff "Schiff" in dieser Dokumentation verwendet wird, schließt dieser bewegliche Offshore-Bohreinheiten und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge nach der Begriffsbestimmung in Regel V/19-1 Absatz 4.1 ein und bezeichnet ein Schiff, das LRIT-Daten übermitteln muss.

1.2.3.3 Der Begriff "Schiffstyp" bezeichnet den Typ des Schiffes, das LRIT-Daten übermittelt. Die folgenden Hauptkategorien von Schiffstypen, einschließlich der dazugehörigen Schiffstypencodes, werden ausschließlich für die Zwecke des LRIT-Systems festgelegt:

  1. Fahrgastschiff 4 (Schiffstypencode 0100);
  2. Frachtschiff 5, 6 (Schiffstypencode 0200);
  3. Tankschiff (Schiffstypencode 0300);
  4. Bewegliche Offshore-Bohreinheit (Schiffstypencode 0400); und
  5. Sonstiges Schiff 7 (Schiffstypencode 9900).

1.2.3.4 Begriffe, die nicht anderweitig festgelegt sind, haben die Bedeutung, die ihnen im Übereinkommen zugewiesen wurde.

1.2.4 Innerhalb dieses Dokuments verwendete Akronyme

1.2.4.1 Die Akronyme, die innerhalb dieses Dokuments verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen im nachfolgenden Absatz zugewiesen wird:

1ASPAnwendungsdienstleister (Application Service Provider)
2BISTEingebauter Selbsttest (Built in Self Test)
3CSPKommunikationsdienstleister (Communication Service Provider)
4DCLRIT-Datenzentrum (LRIT Data Centre)
5DDPLRIT-Datenverteilungsplan (LRIT Data Distribution Plan)
6FATAbnahmeprüfung (Factory Acceptance Test)
7HMACHash Message Authentication Code
8IDCInternationales LRIT-Datenzentrum (International LRIT Data Centre)
9DieInternationaler LRIT-Datenaustausch (International LRIT Data Exchange)
10IPInternetprotokoll
11LESLand-Erdfunkstelle (Land Earth Station)
12LRITIdentifizierung und Routenverfolgung (von Schiffen) über große Entfernungen (Longrange identification and tracking (of ships))
13MMSIMaritime Mobile Service Identity
14NDCNationales LRIT-Datenzentrum (National LRIT Data Centre)
15NOANotice of Arrival
16OASISOrganisation für die Förderung strukturierter Informationsstandards (Organization for the Advancement of Structured Information Standards)
17PKIPublic-Key-Infrastruktur
18R/CDCRegionales/Kooperatives LRIT-Datenzentrum (Regional/Cooperative LRIT Data Centre)
19RFPAufforderung zur Angebotsabgabe (Request for Proposal)
20SARSuche und Rettung (Search and Rescue)
21SURPICGesamtübersicht (Surface Picture)
22SOAPSimple Object Access Protocol
23SOLASInternationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea, 1974)
24SSLSecure Socket Layer
25TLSTransport Layer Security
26VPNVirtuelles privates Netzwerk
27VMSSchiffsüberwachungssystem (Vessel Monitoring System)
28WSWeb-Dienst (Web Service)

Anlagen:
(Als PDF-Dokument)

.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1259/Rev.8, "Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I)

Vom 14. September 2023
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2023 S. 614)

Az.: 11-3-0

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1259/Rev.8, "Technische Dokumentation zum System zur Identifizierung und Routenverfolgung von Schiffen über große Entfernungen (Teil I)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ID: 232108

1) Der Begriff Flaggenstaat wird der Einfachheit halber verwendet und bezieht sich auf die Fälle, in denen eine Vertragsregierung LRIT-Daten nach den Bestimmungen von Regel V/19-1 Absatz 8.1.1 anfordert.

2) Der Begriff Hafenstaat wird der Einfachheit halber verwendet und bezieht sich auf die Fälle, in denen eine Vertragsregierung LRIT-Daten nach den Bestimmungen von Regel V/19-1 Absatz 8.1.2 anfordert.

3) Der Begriff Küstenstaat wird der Einfachheit halber verwendet und bezieht sich auf die Fälle, in denen ein Küstenstaat LRIT-Daten nach den Bestimmungen von Regel V/19-1 Absatz 8.1.3 anfordert.

4) Einschließlich Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge für Fahrgäste.

5) Ausschließlich Tankschiffe.

6) Einschließlich Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge.

7) Schiffe, die nicht in andere Kategorien eingeordnet werden, müssen in die Kategorie "sonstige Schiffe" eingeordnet werden.



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