Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt
SeeSchstrO
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Erster Abschnitt
Algemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
§ 4 Verantwortlichkeit
§ 5 Schiffahrtszeichen
§ 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 8 Allgemeines
§ 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
§ 10 Kleine Fahrzeuge
§ 11 Schallsignale der Binnenschiffe
§ 12 (weggefallen)
§ 13 (weggefallen)
§ 14 (weggefallen)
§ 15 (weggefallen)
§ 16 (weggefallen)
§ 17 (weggefallen)
§ 18 weggefallen)
Dritter Abschnitt
Schallsignale der Fahrzeuge
§ 19 (weggefallen)
§ 20 (weggefallen)
Vierter Abschnitt
Fahrregeln
§ 21 Grundsätze
§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
§ 23 Überholen
§ 24 Begegnen
§ 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
§ 26 Fahrgeschwindigkeit
§ 27 Schleppen und Schieben
§ 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
§ 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
§ 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
§ 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wasser- motorradfahren, Kite- und Segelsurfen
Fünfter Abschnitt
Ruhender Verkehr
§ 32 Ankern
§ 33 Anlegen und Festmachen
§ 34 Umschlag
§ 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
§ 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
Sechster Abschnitt
Sonstige Vorschriften
§ 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
§ 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd
§ 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
§ 40 Mitführen von Unterlagen
Siebenter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
§ 41 Geltungsbereich
§ 42 Zulassung
§ 43 An- und Abmeldung
§ 44 (aufgehoben)
§ 45 Verkehr in den Zufahrten
§ 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
§ 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
§ 48 Fahrabstand
§ 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
§ 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
§ 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
§ 54 (aufgehoben)
Achter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 55 Schiffahrtspolizei
§ 55a Verkehrszentralen
§ 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
§ 57 Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
§ 58 Schiffahrtspolizeiliche Meldungen
§ 59 Befreiung
§ 60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
Neunter Abschnitt
Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 61 Ordnungswidrigkeiten
§ 62 (Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)
Anlage I Schiffahrtszeichen
VorbemerkungAbschnitt I Sichtzeichen
A. Gebots- und Verbotszeichen
B. Warnzeichen und Hinweiszeichen
Abschnitt II Schallsignale
Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
Erläuterung zur Anlage II1. Allgemeines
2. Zu den Lichtern
2.1 Kennzeichnung der Lichter
2.2 Darstellung der Lichter
3. Zu den SchallsignalenII.1 Sichtzeichen der Fahrzeuge
II.2 Schallsignale der Fahrzeuge
Anlage III Darstellung des Geltungsbereichs der Schiffahrtsstraßen-Ordnung
(zu § 1 Abs. 5)
Anlage IV Liste der berauschenden Mittel und Substanzen