Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschifffahrt

SeeSchstrO
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Erster Abschnitt
Algemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr

§ 4 Verantwortlichkeit

§ 5 Schiffahrtszeichen

§ 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge

§ 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

Zweiter Abschnitt
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge

§ 8 Allgemeines

§ 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen

§ 10 Kleine Fahrzeuge

§ 11 Schallsignale der Binnenschiffe

§ 12 (weggefallen)

§ 13 (weggefallen)

§ 14 (weggefallen)

§ 15 (weggefallen)

§ 16 (weggefallen)

§ 17 (weggefallen)

§ 18 weggefallen)

Dritter Abschnitt
Schallsignale der Fahrzeuge

§ 19 (weggefallen)

§ 20 (weggefallen)

Vierter Abschnitt
Fahrregeln

§ 21 Grundsätze

§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot

§ 23 Überholen

§ 24 Begegnen

§ 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser

§ 26 Fahrgeschwindigkeit

§ 27 Schleppen und Schieben

§ 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken

§ 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen

§ 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote

§ 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wasser- motorradfahren, Kite- und Segelsurfen

Fünfter Abschnitt
Ruhender Verkehr

§ 32 Ankern

§ 33 Anlegen und Festmachen

§ 34 Umschlag

§ 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern

§ 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter

Sechster Abschnitt
Sonstige Vorschriften

§ 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen

§ 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd

§ 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren

§ 40 Mitführen von Unterlagen

Siebenter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal

§ 41 Geltungsbereich

§ 42 Zulassung

§ 43 An- und Abmeldung

§ 44 (aufgehoben)

§ 45 Verkehr in den Zufahrten

§ 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen

§ 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens

§ 48 Fahrabstand

§ 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten

§ 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände

§ 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge

§ 52 (aufgehoben)

§ 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal

§ 54 (aufgehoben)

Achter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

§ 55 Schiffahrtspolizei

§ 55a Verkehrszentralen

§ 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen

§ 57 Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen

§ 58 Schiffahrtspolizeiliche Meldungen

§ 59 Befreiung

§ 60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen

Neunter Abschnitt
Bußgeld- und Schlußvorschriften

§ 61 Ordnungswidrigkeiten

§ 62 (Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)

Anlage I Schiffahrtszeichen 

Vorbemerkung

Abschnitt I Sichtzeichen

A. Gebots- und Verbotszeichen

B. Warnzeichen und Hinweiszeichen

Abschnitt II Schallsignale

Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge 

Erläuterung zur Anlage II

1. Allgemeines
2. Zu den Lichtern
2.1 Kennzeichnung der Lichter
2.2 Darstellung der Lichter
3. Zu den Schallsignalen

II.1 Sichtzeichen der Fahrzeuge

II.2 Schallsignale der Fahrzeuge

Anlage III Darstellung des Geltungsbereichs der Schiffahrtsstraßen-Ordnung
(zu § 1 Abs. 5) 

Anlage IV Liste der berauschenden Mittel und Substanzen