Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr
RL übergroße Straßenfahrzeuge
Inhalt =>
1. Allgemeine Vorschriften
2. Kenntlichmachung Fahrzeuge (ohne Ladung)
2.1 Fahrzeugbreite
2.1.a) Fahrzeugbreite von mehr als 2,75 m und bis zu 3 m
2.1.b) Fahrzeugbreite von mehr als 3 m
2.2 Fahrzeuglänge
2.3 Fahrzeuge mit Anbaugeräten
3. Kenntlichmachung hinausragender Ladung
3.1 in der Breite
3.1.a) Breite von mehr als 2,75 m und bis zu 3 m
3.1.b) Breite von mehr als 3 m
3.2 in der Länge
3.3 Ladungsüberstand nach hinten mehr als 1 m
3.3.a) Kenntlichmachung zur Seite
3.3.b) Kenntlichmachung nach hinten