Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Straßenverkehr

RL übergroße Straßenfahrzeuge
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Anwendungsbereich

1. Allgemeine Vorschriften

2. Kenntlichmachung Fahrzeuge (ohne Ladung)

2.1 Fahrzeugbreite

2.1.a) Fahrzeugbreite von mehr als 2,75 m und bis zu 3 m

2.1.b) Fahrzeugbreite von mehr als 3 m

2.2 Fahrzeuglänge

2.3 Fahrzeuge mit Anbaugeräten

3. Kenntlichmachung hinausragender Ladung

3.1 in der Breite

3.1.a) Breite von mehr als 2,75 m und bis zu 3 m

3.1.b) Breite von mehr als 3 m

3.2 in der Länge

3.3 Ladungsüberstand nach hinten mehr als 1 m

3.3.a) Kenntlichmachung zur Seite

3.3.b) Kenntlichmachung nach hinten