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Regelwerk, Gefahrgut, Richtlinien

Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 031 - Sicherheitseinrichtungen

Zu 4.3.4.1.1 Tankcodierungen
"N" und "H" ADR/RID

(VkBl. Heft 7 2003 S. 178)



Die Sicherheitseinrichtungen von Tanks für Stoffe der Klassen 3 bis 6.2 und 8 bis 9 sind auch geeignet, wenn die Abblasmenge den Bestimmungen in 6.7.2.12 ADR/RID/IMDG-Code entspricht.