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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung (VerfO):
Anpassungen aufgrund des Wegfalls des Signaturgesetzes
Vom 21. Dezember 2017
(BAnz AT vom 27.03.2018 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2017 beschlossen, die Verfahrensordnung des G-BA in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz. Nr. 84a vom 10. Juni 2009), zuletzt geändert am 17. November 2017 (BAnz AT 12.03.2018 B2), wie folgt zu ändern:
Das 2. Kapitel wird wie folgt geändert:
1. In § 18 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "nach dem Signaturgesetz" gestrichen.
2. In Anlage I werden in dem letzten Satz des Abschnitts zu den allgemeinen Hinweisen für Anträge nach § 137e Absatz 7 SGB V die Wörter "nach dem Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) in der jeweils gültigen Fassung" gestrichen.
3. In Anlage V sowie in Anlage VI werden in dem Abschnitt zu den allgemeinen Hinweisen unter der Überschrift "Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen" in dem Satz "Alternativ können Sie die Unterschrift im Formular in elektronischer Form auf der DVD unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) in der jeweils gültigen Fassung übermitteln." jeweils die Wörter "nach dem Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) in der jeweils gültigen Fassung" gestrichen.
Im 4. Kapitel werden in § 35 Absatz 4 Satz 1 sowie in § 41 Absatz 4 Satz 1 jeweils die Wörter "nach dem Signaturgesetz" gestrichen.
Im 5. Kapitel werden in § 7 Absatz 1a Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 2, § 14 Absatz 1a Satz 1 sowie in § 23 Absatz 3 Satz 1 jeweils die Wörter "nach dem Signaturgesetz" gestrichen.
Die Änderungen der Verfahrensordnung treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ID: 190906
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