§ 1 Trägerschaft
§ 2 Zahlung und Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütungen
§ 3 Zeitpunkt der Meldung in der Behandlungsabfolge
§ 4 Registerübergreifender Datenaustausch
§ 5 Evaluation und Qualitätssicherung von Programmen zur Krebsfrüherkennung
§ 6 Inkrafttreten