Regelwerk, Biotechnologie

ThürPflHG
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Erster Abschnitt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1 Berufsbezeichnungen

§ 2 Erlaubniserteilung

§ 3 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 4 Sprachkenntnisse

§ 5 (aufgehoben)

§ 6 (aufgehoben)

§ 7 (aufgehoben)

§ 8 Verpflichtung zum Führen der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen

§ 9 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit

§ 10 Rücknahme, Widerruf

Zweiter Abschnitt
Ausbildung

§ 11 Ausbildungsziel

§ 12 Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 13 Zugangsvoraussetzungen

§ 14 Anrechnung von Fehlzeiten und anderen Ausbildungen

§ 15 Rechtsverordnungen

Dritter Abschnitt
Ausbildungsverhältnis

§ 16 Ausbildungsvertrag

§ 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 18 Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 19 Pflichten des Auszubildenden

§ 20 Ausbildungsvergütung

§ 21 Erstattung der Ausbildungskosten

§ 22 Probezeit

§ 23 Beendigung der Ausbildung

§ 24 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 25 Übergang eines Ausbildungsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

§ 26 Nichtigkeit abweichender Vereinbarungen

Vierter Abschnitt
Anwendungsbestimmungen

§ 27 Nichtanwendung

§ 28 Ausschluss des Berufsbildungsgesetzes

Fünfter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit

§ 29 Ordnungswidrigkeiten

§ 30 Zuständigkeit

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 31 Gleichstellungsbestimmung

§ 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 2 Abs. 1)