umwelt-online: Gentechnik-Sicherheitsverordnung (3)
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Risikogruppen der Spender- und Empfängerorganismen/Allgemeine Kriterien für die Sicherheitsbewertung 02aAnhang I

Bewertungskriterien bei gentechnischen Arbeiten, sofern relevant

1. Informationen über den (die) Spender- oder Empfängerorganismus(en) bzw. Ausgangsorganismus(en)

  1. Name und Bezeichnung
  2. Grad der Verwandtschaft
  3. Herkunft des (der) Organismus(en)
  4. Information über reproduktive Zyklen (sexuell/asexuell) des Ausgangsorganismus oder ggf. des Empfängerorganismus
  5. Angaben über frühere gentechnische Veränderungen
  6. Stabilität des Empfängerorganismus in Bezug auf die einschlägigen genetischen Merkmale
  7. Pathogenität des Organismus für abwehrgesunde Menschen oder Tiere
  8. kleinste infektiöse Dosis
  9. Toxizität für die Umwelt sowie Toxizität und Allergenität für Menschen
  10. Widerstandsfähigkeit des Organismus: Überleben des Organismus bzw. Erhalten der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit von Mikroorganismen unter relevanten Bedingungen
  11. Kolonisierungskapazität
  12. Wirtsbereich
  13. Art der Übertragung, z.B. durch
  14. Möglichkeit der Übertragung von Krankheitserregern durch den Organismus
  15. Verfügbarkeit von Therapeutika und/oder Impfstoffen und/oder anderen wirksamen Methoden zur Verhütung und Behandlung
  16. Art und Eigenschaften der enthaltenen Vektoren:
  17. Adventiv-Agenzien, die eingefügtes genetisches Material mobilisieren könnten
  18. andere potentiell signifikante physiologische Merkmale
  19. Stabilität dieser Merkmale
  20. Epidemiologische Situation
  21. bedeutende Beteiligung an Umweltprozessen (wie Stickstofffixierung oder pH-Regelung)
  22. Vorliegen von geeigneten Bedingungen zur Besiedelung der sonstigen Umwelt durch den Organismus
  23. Wechselwirkung zu anderen und Auswirkungen auf andere Organismen in der Umwelt (einschließlich voraussichtlicher konkurrierender oder symbiotischer Eigenschaften)
  24. Fähigkeit, Überlebensstrukturen zu bilden (wie Samen, Sporen oder Sklerotien) und deren Ausbreitungsmöglichkeiten.

2. Informationen über den gentechnisch veränderten Organismus

2.1 Beschreibung der gentechnischen Veränderung

  1. Beschreibung der Veränderung einschließlich des Verfahrens zur Einführung des Vektors/Inserts in den Empfängerorganismus oder des Verfahrens, das zur Erzielung der betreffenden gentechnischen Veränderung angewandt wird
  2. Herkunft des genetischen Materials, ggf. Identität des Spenderorganismus/der Spenderorganismen und der Merkmale
  3. vorangegangene gentechnische Veränderungen des Inserts
  4. Funktion der betreffenden gentechnischen Veränderung und/oder der neuen Nukleinsäure
  5. Art und Herkunft des Vektors
  6. Struktur und Menge eines Vektors und/oder einer Nukleinsäure des Spenderorganismus, die noch in der Endstruktur des veränderten Organismus verblieben ist
  7. Stabilität des Organismus in Bezug auf die gentechnisch veränderten Merkmale
  8. Häufigkeit der Mobilisierung des eingefügten Vektors und/oder Fähigkeit zur Übertragung genetischer Information
  9. Höhe der Expression des gentechnisch eingeführten Materials; Messverfahren und Empfindlichkeitsgrad
  10. Ort des eingefügten genetischen Materials (Möglichkeit einer Aktivierung/Deaktivierung von Wirtsgenen durch die Einfügung)
  11. Aktivität des zur Expression gebrachten Proteins.

2.2 Gesundheitliche Erwägungen

  1. toxische oder allergene Auswirkungen der gentechnisch veränderten Organismen und/oder ihrer Stoffwechselprodukte
  2. Produktrisiken
  3. Vergleich der Pathogenität des gentechnisch veränderten Organismus mit der des Spender- oder Empfängerorganismus oder ggf. Ausgangsorganismus
  4. Kolonisierungskapazität
  5. bei Pathogenität des Organismus für Menschen, die abwehrgesund sind:

2.3 Umwelterwägungen

  1. Faktoren, die das Überleben, die Vermehrung und die Verbreitung der gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt beeinflussen
  2. verfügbare Techniken zur Erfassung, Identifizierung und Überwachung der gentechnisch veränderten Organismen
  3. verfügbare Techniken zur Erfassung der Übertragung des gentechnisch eingeführten Materials auf andere Organismen
  4. bekannte und vorhergesagte Habitate des gentechnisch veränderten Organismus
  5. Beschreibung der Ökosysteme, auf die der Organismus unbeabsichtigt verbreitet werden könnte
  6. erwarteter Mechanismus und Ergebnis der Wechselwirkung zwischen dem gentechnisch veränderten Organismus und den Organismen oder Mikroorganismen, die im Falle einer Freisetzung in die Umwelt belastet werden könnten
  7. bekannte oder vorhergesagte Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, wie Krankheiten hervorrufende Eigenschaften, Infektion, Toxigenität, Virulenz, Überträger der Krankheiten hervorrufenden Eigenschaften, Allergenität, veränderte Muster der Antibiotikaresistenz, veränderter Tropismus Kolonisierung
  8. bekannte oder vorhergesagte Beteiligung an biogeochemischen Prozessen
  9. Verfügbarkeit von Methoden zur Dekontamination des Gebiets im Falle eines Austretens von Organismen in die Umwelt.

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 Biologische SicherheitsmaßnahmenAnhang II

A. Maßnahmen nach Absatz 1

Als Empfänger für biologische Sicherheitsmaßnahmen sind nur Organismen und Vektoren geeignet, die die Anforderungen von § 6 Abs. 4 bzw. § 6 Abs. 5 erfüllen.

Im folgenden sind Vektor-Empfänger-Systeme aufgeführt, die als biologische Sicherheitsmaßnahmen anerkannt sind.

Biologische Sicherheitsmaßnahmen:

B. Maßnahmen nach Absatz 2

  1. Eine wirksame Ausbreitung von Pollen und von Pflanzen mittels Samen kann durch eine oder mehrere der im folgenden beispielhaft aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen verhindert werden:
    1. Entfernung der Fortpflanzungsorgane, Verwendung männlich steriler Sorten oder Beendigung des Experiments und Ernte des Pflanzenmaterials vor Eintritt des fortpflanzungsfähigen Stadiums,
    2. Sicherstellung, daß die Versuchspflanzen zu einer Jahreszeit blühen, in der keine andere Pflanze, mit der eine Kreuzbefruchtung erfolgen könnte, innerhalb des normalen Pollenflugbereichs der Versuchspflanze blüht,
    3. Sicherstellung, daß innerhalb des bekannten Pollenflugbereichs der Versuchspflanze keine andere Pflanze wächst, mit der eine Kreuzbefruchtung möglich wäre.
  2. Eine wirksame Ausübung von Mikroorganismen über den Bereich des Gewächshauses hinaus kann durch eine oder mehrere der im folgenden beispielhaft aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen verhindert werden:
    1. Sicherstellung, daß sich innerhalb des äußersten Radius, in dem eine wirksame Verbreitung eines Mikroorganismus durch die Luft möglich ist, kein Organismus befindet, der als Wirt dienen und in zur Übertragung des Mikroorganismus beitragen könnte,
    2. Durchführung des Experiments zu einer Jahreszeit, in der die ab Wirte in Frage kommenden Pflanzen entweder nicht wachsen oder für eine erfolgreiche Infektion nicht anfällig sind,
    3. Verwendung von Mikroorganismen, die genetische Defekte enthalten, die ihre Überlebenschancen außerhalb der Forschungsanlage auf ein Minimum herabsetzen oder bei welchen auf andere Weise gewährleistet ist, daß eine unbeabsichtigte Freisetzung nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eine erfolgreiche Infektion von Organismen außerhalb der Versuchsanstalt auslösen könnte.
  3. Eine wirksame Ausbreitung von Gliederfüßer und sonstigen Kleintieren kann insbesondere mit folgenden Maßnahmen verhindert werden:
    1. Gliederfüßer: Verwendung flugunfähiger, kaum flugfähiger oder steriler Gliederfüßer,
    2. sonstige Kleintiere: Verwendung unbeweglicher oder steriler Stämme,
    3. Durchführung des Experiments zu einer Jahreszeit, in der ein Überleben ausgetretener Organismen ausgeschlossen ist,
    4. Verwendung von Tieren, die obligate Verbindungen nur mit Pflanzen besitzen, die außerhalb des Verbreitungsbereichs der Organismen vorkommen.
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