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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage VII - Hinweise zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem): Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen und Aktualisierung bestehender Gruppen
Vom 16. Juli 2015
(BAnz. AT vom 01.10.2015 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 11.09.2015 B1), wie folgt zu ändern:
Die Tabelle in Teil A der Anlage VII wird wie folgt geändert:
1. Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge werden folgende Zeilen eingefügt:
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
"Beclometason | Nasenspray, Suspension" | |
"Budesonid | Nasenspray, Suspension" | |
"Cefadroxil | Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen" | |
"Glyceroltrinitrat | Spray zur Anwendung in der Mundhöhle, Lösung" | |
"Macrogol 3350 + Elektrolyte (Natriumchlorid, Natriumhydrogencarbonat und Kaliumchlorid) | Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen" | |
"Mometason | Nasenspray, Suspension" |
2. Die Zeile
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
"Sulfamethoxazol + Trimethoprim | Suspension zum Einnehmen" |
wird gestrichen.
3. In der Zeile
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
"Trimethoprim + Sulfamethoxazol 1/5 Synonym: Cotrimoxazol | Saft Sirup Suspension " |
werden in Spalte 3 "austauschbare Darreichungsformen" nach dem Wort "Suspension" die Wörter "zum Einnehmen" eingefügt.
Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. November 2015 in Kraft.
ENDE |