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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage VII - Hinweise zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem): Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen und Aktualisierung bestehender Gruppen

Vom 16. Juli 2015
(BAnz. AT vom 01.10.2015 B1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 11.09.2015 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Tabelle in Teil A der Anlage VII wird wie folgt geändert:

1. Entsprechend der alphabetischen Reihenfolge werden folgende Zeilen eingefügt:

WirkstoffWirkstoffbasen im Verhältnisaustauschbare Darreichungsformen
"BeclometasonNasenspray, Suspension"
"BudesonidNasenspray, Suspension"
"CefadroxilPulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen"
"GlyceroltrinitratSpray zur Anwendung in der Mundhöhle, Lösung"
"Macrogol 3350 + Elektrolyte
(Natriumchlorid, Natriumhydrogencarbonat und Kaliumchlorid)
Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen"
"MometasonNasenspray, Suspension"

2. Die Zeile

WirkstoffWirkstoffbasen im Verhältnisaustauschbare Darreichungsformen
"Sulfamethoxazol + TrimethoprimSuspension zum Einnehmen"

wird gestrichen.

3. In der Zeile

WirkstoffWirkstoffbasen im Verhältnisaustauschbare Darreichungsformen
"Trimethoprim + Sulfamethoxazol 1/5
Synonym: Cotrimoxazol
Saft
Sirup
Suspension "

werden in Spalte 3 "austauschbare Darreichungsformen" nach dem Wort "Suspension" die Wörter "zum Einnehmen" eingefügt.

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. November 2015 in Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE