Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG |
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (VISMED® und VISMED® MULTI)
Vom 20. November 2014
(BAnz. AT vom 02.12.2014 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 6. November 2014 (BAnz AT 21.11.2014 B3), wie folgt zu ändern:
I.
Die Tabelle in Anlage V wird wie folgt geändert:
1. In der Zeile "VISMED®" wird in der Spalte "Medizinisch notwendige Fälle" nach der Angabe "Pemphigoid)" die Angabe ", Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder Lagophtalmus" angefügt.
2. In der Zeile "VISMED® MULTI" wird in der Spalte "Medizinisch notwendige Fälle" nach der Angabe "Pemphigoid)" die Angabe ", Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder Lagophtalmus" angefügt.
Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 20. November 2014 in Kraft.
ENDE |