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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Evolocumab
Vom 9. März 2016
(BAnz. AT vom 04.04.2016 B6)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 9. März 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 17. Dezember 2015 (BAnz. AT 15.03.2016 B5), wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Evolocumab wie folgt ergänzt:
Zugelassenes Anwendungsgebiet vom 17. Juli 2015:
Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie
Repatha wird bei Erwachsenen mit primärer Hypercholesterinämie (heterozygot familiär und nichtfamiliär) oder gemischter Dyslipidämie zusätzlich zu diätetischer Therapie angewendet:
Homozygote familiäre Hypercholesterinämie
Repatha wird bei Erwachsenen und Jugendlichen im Alter von 12 Jahren und älter mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien angewendet.
Die Wirkung von Repatha auf kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität wurde bisher noch nicht nachgewiesen.
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
a) Hypercholesterinämie (heterozygote familiär und nichtfamiliär) oder gemischte Dyslipidämie
a1) Patienten, bei denen eine Statintherapie infrage kommt
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Evolocumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft worden sind und für die eine Statintherapie infrage kommt:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
a2) Patienten, bei denen eine Statintherapie aufgrund von Statinintoleranz oder Kontraindikationen nicht infrage kommt
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Evolocumab gegenüber Ezetimib für Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft worden sind und für die eine Statintherapie aufgrund von Kontraindikationen, Statinintoleranz oder therapielimitierenden Nebenwirkungen nicht infrage kommt:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
a3) Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Evolocumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
b) Homozygote familiäre Hypercholesterinämie
b1) Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft worden sind
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Evolocumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft worden sind:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
b2) Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind und die keine LDL-Apheresebehandlung erhalten bzw.
b3) die zugleich eine LDL-Apheresebehandlung erhalten
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Evolocumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
a) Hypercholesterinämie (heterozygote familiär und nichtfamiliär) oder gemischte Dyslipidämie
a1) Patienten, bei denen eine Statintherapie infrage kommt
ca. 270.000 Patienten
a2) Patienten, bei denen eine Statintherapie aufgrund von Kontraindikationen, Statinintoleranz oder therapielimitierenden Nebenwirkungen nicht infrage kommt
ca. 1.750 Patienten
a3) Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind
ca. 1.200 bis 1.350 Patienten
b) Homozygote familiäre Hypercholesterinämie
ca. 60 bis 70 Patienten
3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Repatha® (Wirkstoff: Evolocumab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 14. Januar 2016):
http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/003766/WC500191398.pdf
4. Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:
a) Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie
Bezeichnung der Therapie | Jahrestherapiekosten pro Patient |
a1) Patienten, bei denen eine Statintherapie infrage kommt | |
Zu bewertendes Arzneimittel: Evolocumab in Kombination mit einem Statin oder einem Statin mit anderen lipidsenkenden Therapien bei Patienten, die mit der maximal tolerierbaren Statin-Dosis die LDL-C-Ziele nicht erreichen | |
Evolocumab in Kombination mit einem Statin 1 | 9.007,92 Euro - 12.489,04 Euro |
Evolocumab in Kombination mit einem Statin mit anderen lipidsenkenden Therapien 2 | 9.645,62 Euro - 15.472,22 Euro |
Zweckmäßige Vergleichstherapie - maximal tolerierte medikamentöse und diätetische Therapie zur Lipidsenkung | |
Lipidsenkende Therapie 3 | 77,27 Euro - 3.106,70 Euro |
a2) Patienten, bei denen eine Statintherapie aufgrund von Kontraindikationen oder Statinintoleranz nicht infrage kommt | |
Zu bewertendes Arzneimittel: Evolocumab allein oder in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien bei Patienten mit Statinintoleranz oder für welche ein Statin kontraindiziert ist | |
Evolocumab | 8.930,65 Euro - 12.365,52 Euro |
Evolocumab in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien 4 | 9.568,34 Euro - 15.348,70 Euro |
Zweckmäßige Vergleichstherapie
| |
Fibrate | 111,65 Euro - 164,83 Euro |
Anionenaustauscher | 219,95 Euro - 2.736,41 Euro |
Cholesterinresorptionshemmer | 637,69 Euro |
a3) Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind | |
Zu bewertendes Arzneimittel:
Evolocumab allein oder in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien | |
Evolocumab allein | 8.930,65 Euro - 12.365,52 Euro |
Evolocumab in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien (inkl. Apherese) | 31.934,15 Euro - 78.420,82 Euro |
Zweckmäßige Vergleichstherapie
| |
LDL-Apherese | 23.003,50 Euro - 62.948,60 Euro |
Lipidsenkende Therapie 3 | 77,27 Euro - 3.106,70 Euro |
Stand Lauer-Taxe: 15. Januar 2016, Arzneimittelkosten abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
entfällt
b) Homozygote familiäre Hypercholesterinämie:
Bezeichnung der Therapie | Jahrestherapiekosten pro Patient |
b1) Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft worden sind | |
Zu bewertendes Arzneimittel:
Evolocumab in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien | |
Evolocumab in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien (außer Apherese) 5 | 12.442,79 Euro - 29.898,66 Euro |
Zweckmäßige Vergleichstherapie
| |
Lipidsenkende Therapie 3 | 77,27 Euro - 3.106,70 Euro |
b2) Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind und die keine LDL-Apheresebehandlung erhalten bzw.
b3) die zugleich eine LDL-Apheresebehandlung erhalten | |
Zu bewertendes Arzneimittel:
Evolocumab in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien | |
Evolocumab in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien (außer Apherese) | 12.442,79 Euro - 29.898,66 Euro |
Evolocumab in Kombination mit anderen lipidsenkenden Therapien (inkl. Apherese) | 35.446,29 Euro - 92.847,26 Euro |
Zweckmäßige Vergleichstherapie
| |
LDL-Apherese | 23.003,50 Euro - 62.948,60 Euro |
Lipidsenkende Therapie 3 | 77,27 Euro - 3.106,70 Euros |
Stand Lauer-Taxe: 15. Januar 2016, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
entfällt
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 9. März 2016 in Kraft.
1) Die Spanne errechnet sich aus folgenden Dosierungen: Evolocumab 140 mg/alle 2 Wochen + 40 mg Simvastatin bis Evolocumab 420 mg/ Monat + 80 mg Simvastatin.
2) Die Spanne errechnet sich aus folgenden Dosierungen: Evolocumab 140 mg/alle 2 Wochen + 40 mg Simvastatin + 10 mg Ezetimib bis Evolocumab 420 mg/ Monat + 80 mg Simvastatin + 3,75 g Colesevelam + 10 mg Ezetimib.
3) Die Spanne errechnet sich aus folgenden Dosierungen: 40 mg Simvastatin bis 80 mg Simvastatin + 3,75 g Colesevelam + 10 mg Ezetimib.
4) Die Spanne errechnet sich aus folgenden Dosierungen: Evolocumab 140 mg/alle 2 Wochen + 10 mg Ezetimib bis Evolocumab 420 mg/ Monat + 3,75 g Colesevelam + 10 mg Ezetimib.
5) Die Spanne errechnet sich aus folgenden Dosierungen: Evolocumab 420 mg/Monat + 40 mg Simvastatin bis Evolocumab 420 mg/alle 2 Wochen + 80 mg Simvastatin + 3,75 g Colesevelam + 10 mg Ezetimib.
ENDE |