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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vildagliptin

Vom 23. Januar 2014
(BAnz. AT vom 10.02.2014 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 14. Januar 2014 (BAnz AT 28.01.2014 B4), wie folgt zu ändern:

In Anlage XII werden die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Vildagliptin unter dem Abschnitt "4. Therapiekosten" wie folgt geändert:

1. In Unterabschnitt c) wird die Tabelle unter der Gliederungsüberschrift "Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen" durch folgende Tabelle ersetzt:

Bezeichnung der Therapiezusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
BezeichnungKosten/Packung 24Anzahl/TagVerbrauch/JahrKosten/Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin, ssggf. Therapie nur mit Humaninsulin)Blutzuckerteststreifen12,00 Euro 24a1 - 3365 - 109587,60 Euro - 262,80 Euro
Lanzetten3,80 Euro 24a1 - 3365 - 10956,94 Euro - 20,80 Euro
Einmalnadeln22,80 Euro 24a1 - 2365 - 73083,22 Euro - 166,44 Euro

2. Die Fußnote 24 wird wie folgt gefasst: 

altneu
24) Anzahl Teststreifen/Packung = 50 St.; Anzahl Lanzetten/Packung = 200 St.; Darstellung der jeweils preisgünstigsten Packung gemäß Lauer-Taxe; Stand: 15. August 2013. "24 Anzahl Teststreifen/Packung = 50 St. (2 x 25 St.); Anzahl Lanzetten/Packung = 200 St.; Anzahl Einmalnadeln/ Packung = 100 St."

3. Nach Fußnote 24 wird folgende Fußnote 24a angefügt:

"24a Darstellung der preisgünstigsten Packung gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15. August 2013"

4. In Unterabschnitt c) werden unter der Gliederungsüberschrift "Jahrestherapiekosten" in der Tabelle die Angaben in der Zeile

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Blutzuckerteststreifen101,47 Euro - 304,41 Euro
Lanzetten6,94 Euro - 20,80 Euro
wie folgt gefasst:
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Blutzuckerteststreifen87,60 Euro - 262,80 Euro
Lanzetten6,94 Euro - 20,80 Euro
Einmalnadeln83,22 Euro - 166,44 Euro

5. In Unterabschnitt d) wird die Tabelle unter der Gliederungsüberschrift "Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen" durch folgende Tabelle ersetzt:

Bezeichnung der Therapiezusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
BezeichnungKosten/Packung 25Anzahl/TagVerbrauch/JahrKosten/Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin, ggf. Therapie nur mit Humaninsulin)Blutzuckerteststreifen12,00 Euro 25a1 - 3365 - 109587,60 Euro - 262,80 Euro
Lanzetten3,80 Euro 25a1 - 3365 - 10956,94 Euro - 20,80 Euro
Einmalnadeln22,80 Euro 25a1 - 2365 - 73083,22 Euro - 166,44 Euro

6. Die Fußnote 25 wird wie folgt gefasst:

altneu
25) Anzahl Teststreifen/Packung = 50 St.; Anzahl Lanzetten/Packung = 200 St.; Darstellung der jeweils preisgünstigsten Packung gemäß Lauer-Taxe; Stand: 15. August 2013."25) Anzahl Teststreifen/Packung = 50 St. (2 x 25 St.); Anzahl Lanzetten/Packung = 200 St.; Anzahl Einmalnadeln/ Packung = 100 St."

7. Nach Fußnote 25 wird folgende Fußnote 25a angefügt:

"25a Darstellung der preisgünstigsten Packung gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15. August 2013"

8. In Unterabschnitt d) werden unter der Gliederungsüberschrift "Jahrestherapiekosten" in der Tabelle die Angaben in der Zeile

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Blutzuckerteststreifen101,47 Euro - 304,41 Euro
Lanzetten6,94 Euro - 20,80 Euro

wie folgt gefasst:

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
Blutzuckerteststreifen87,60 Euro - 262,80 Euro
Lanzetten6,94 Euro - 20,80 Euro
Einmalnadeln83,22 Euro - 166,44 Euro

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 23. Januar 2014 in Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE