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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Albiglutid
Vom 16. Juli 2015
(BAnz. AT vom 10.09.2015 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 18. Juni 2015 (BAnz AT 01.09.2015 B3), wie folgt zu ändern:
In Anlage XII werden die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Albiglutid unter dem Abschnitt "2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen" wie folgt geändert:
1. In Unterabschnitt a wird die Angabe zur Anzahl der Patienten durch folgende Angabe ersetzt:
ca. 522.500 Patienten
2. In Unterabschnitt b1 wird die Angabe zur Anzahl der Patienten durch folgende Angabe ersetzt:
ca. 634.500 Patienten
3. In Unterabschnitt c wird die Angabe zur Anzahl der Patienten durch folgende Angabe ersetzt:
ca. 62.500 Patienten
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 16. Juli 2015 in Kraft.
ENDE |