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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (Streichung von Medizinprodukten und Änderung der Anlage)
Vom 15. Oktober 2015
(BAnz AT 11.01.2016 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 27. November 2015 (BAnz AT 22.12.2015 B2), wie folgt zu ändern:
Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie wird wie folgt geändert:
1. Folgende Zeilen werden gestrichen:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
"BSS NL250/NL500 | Zur Spülung des chirurgischen intra- oder extraokularen Operationsbereiches. | 11. März 2015" |
"Dr. Deppe EndoStar®-Lavage | Darmreinigung zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bei Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. | 10. Juni 2012" |
"Globance® Lavage | Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. | 7. Juni 2012" |
"Globance® Lavage Apfel | Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. | 7. Juni 2012" |
"Macrogol AL | Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. | 27. März 2012" |
"Macrogol STADA® | Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. | 27. März 2012" |
2. Die Zeile
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
"MucoClear® | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem 6. Lebensjahr. | 15. August 2017" |
wird nach der Zeile zu der Produktbezeichnung "mosquito® med LäuseShampoo" gestrichen und entsprechend der alphabetischen Reihenfolge nach der Zeile zu der Produktbezeichnung "MOVICOL® Junior Schoko" eingefügt.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |