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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ivermectin

Vom 27. November 2015
(BAnz AT 22.12.2015 B2; 19.04.2016 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 27. November 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Juli 2015 (BAnz AT 07.12.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Ivermectin wie folgt ergänzt:

Ivermectin 16 

Zugelassenes Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation (Stand April 2015): Ivermectin (Soolantra®) wird angewendet bei erwachsenen Patienten zur topischen Behandlung von entzündlichen Läsionen der (papulopustulösen) Rosazea.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie zur topischen Behandlung der (papulopustulösen) Rosazea ist:

Azelainsäure oder Doxycyclin (oral) oder Metronidazol (topisch).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Azelainsäure oder Doxycyclin (oral) oder Metronidazol (topisch):

Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Anzahl: ca. 309.000 bis 703.000 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

Der Behandlungszyklus kann wiederholt werden. Falls es nach drei Monaten zu keiner Besserung kommt, sollte die Behandlung abgebrochen werden.

4. Therapiekosten 16

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der TherapieBehandlungsmodusAnzahl Behandlungen pro PatientBehandlungsdauer je Behandlung
(Tage)
Behandlungstage pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel: Ivermectin
IvermectinKontinuierlich 1 x täglich90 bis 240190 bis 240 1
Zweckmäßige Vergleichstherapie
AzelainsäureKontinuierlich 2 x täglich120 bis 730160 bis 365 2
Doxycyclin 40 mgKontinuierlich 1 x täglich42 bis 224142 bis 224 3
MetronidazolKontinuierlich 2 x täglich56 bis 480128 bis 240 4

Verbrauch: 16

Bezeichnung der TherapieWirkstärkeMenge pro PackungJahresdurchschnittsverbrauch
Zu bewertendes Arzneimittel: Ivermectin
Ivermectin10 mg/g30 g Creme45 bis 240 g 5
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Azelainsäure150 mg/g2 x 50 g Gel60 bis 365 g
Doxycyclin 40 mg40 mg56 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung42 bis 224 Stück
Metronidazol7,5 mg/g50 g

25 g

56 bis 480 g

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten pro Packung (Apothekenabgabepreis)
oder Behandlung
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel: Ivermectin
Ivermectin37,53 Euro34,29 Euro [1,77 Euro 6; 1,47 Euro 7]
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Azelainsäure51,92 Euro47,88 Euro [1,77 Euro 6; 2,27 Euro 7]
Doxycyclin 40 mg50,99 Euro46,37 Euro [1,77 Euro 6; 2,85 Euro 7]
Metronidazol23,60 Euro 8

15,42 Euro 8

20,23 Euro [1,77 Euro 6; 1,60 Euro 7]

13,09 Euro [1,77 Euro 6; 0,56 Euro 7]

Stand Lauer-Taxe: 1. November 2015

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

keine

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel: Ivermectin
Ivermectin68,58 Euro bis 274,32 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Azelainsäure47,88 Euro bis 191,52 Euro
Doxycyclin 40 mg46,37 Euro bis 185,48 Euro
Metronidazol33,32 Euro bis 202,30 Euro

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. November 2015 in Kraft.

____________

1) 16 Es wurde von einer regelhaften Dauer eines Behandlungszyklus von vier Monaten ausgegangen. Der Behandlungszyklus kann laut Fachinformation zu Ivermectin wiederholt werden; es wurde eine Wiederholung pro Jahr angenommen. Die untere Grenze der Spanne der Behandlungsdauer für Ivermectin ergibt sich aus der minimalen Therapiedauer von drei Monaten: Falls es nach drei Monaten zu keiner Besserung kommt, sollte die Behandlung abgebrochen werden.

2) Die minimale Therapiedauer von zwei Monaten ergibt sich aus der Behandlungsdauer, nach der laut Fachinformation zu Azelainsäure eine Beurteilung des Therapieansprechens erfolgt. Da die Fachinformation keine genaue Angabe hinsichtlich der maximalen Behandlungsdauer enthält, wurde hierfür eine kontinuierliche Therapie (365 Tage pro Jahr) festgelegt.

3) Die Spanne der Behandlungsdauer für Doxycyclin ergibt sich aus der minimalen Therapiedauer von sechs Wochen, nach der eine Beurteilung des Ansprechens erfolgt, und der maximalen Therapiedauer von 32 Wochen, die sich aus der Therapiedauer von 16 Wochen in der in der Fachinformation zu Orayzea® aufgeführten klinischen Studie und der möglichen Wiederholung einer Behandlung mit Doxycyclin ergibt, da nach Beendigung einer Therapie potenziell neue Läsionen auftreten können, die einer erneuten Behandlung bedürfen. Von einer kontinuierlichen Therapie (365 Tage pro Jahr) wurde aufgrund des Nebenwirkungsprofils von systemisch appliziertem Doxycyclin abgesehen.

4) Die Festlegung der Spanne für die Behandlungsdauer erfolgte anhand der minimalen und maximalen Therapiedauer aus der Fachinformation des Präparats Metro Galen®. Die in den Fachinformationen der weiteren verfügbaren Metronidazol-Präparate (Metrogel®, Metrocreme®, Metrolotion®, Rosiced®) aufgeführten Behandlungsdauern sind hiermit umfasst.

5) Die Ermittlung des Jahresdurchschnittsverbrauchs erfolgte unter der angenommenen täglichen mittleren Verbrauchsspanne von 0,5 bis 1 g.

6) Rabatt nach § 130 SGB V

7) Rabatt nach § 130a SGB V

8) Zur Berechnung der Therapiekosten für die minimale Therapiedauer wurde die wirtschaftlichste Stückelung des preisgünstigsten Präparats herangezogen.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE