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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Linagliptin

Vom 23. Januar 2014
(BAnz. AT vom 12.02.2014 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 14. Januar 2014 (BAnz AT 28.01.2014 B4), wie folgt zu ändern:

In Anlage XII werden die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Linagliptin unter dem Abschnitt "4. Therapiekosten" wie folgt geändert:

1. In Unterabschnitt c) wird die Tabelle unter der Gliederungsüberschrift "Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen" durch folgende Tabelle ersetzt:

Bezeichnung der Therapiezusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
BezeichnungKosten/Packung 36Anzahl/TagVerbrauch/JahrKosten/Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Humaninsulin + Mefformin; ggf. Therapie nur mit Humaninsulin)Blutzuckerteststreifen13,90 Euro 371 - 3365 - 1.095101,47 Euro - 304,41 Euro
Lanzetten3,80 Euro 371 - 3365 - 1.0956,94 Euro - 20,80 Euro
Einmalnadeln22,80 Euro 371 - 2365 -73083,22 Euro - 166,44 Euro

2. Die Fußnoten 36 und 37 werden wie folgt gefasst:

"36 Anzahl Teststreifen/Packung = 50 St.; Anzahl Lanzetten/Packung = 200 St.; Anzahl Einmalnadeln/Packung = 100 St. preisgünstigsten Packung gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15. Januar 2013"

3. In Unterabschnitt c werden unter der Gliederungsüberschrift "Jahrestherapiekosten" in der Tabelle die Angaben in der Zeile

zusätzlich notwendige GKV-Leistungen

(Blutzuckerteststreifen)101,47 Euro - 304,41 Euro

wie folgt gefasst:

zusätzlich notwendige GKV-Leistungen

(Blutzuckerteststreifen101,47 Euro - 304,41 Euro
Lanzetten6,94 Euro - 20,80 Euro
Einmalnadeln)83,22 Euro - 166,44 Euro

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 23. Januar 2014 in Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE