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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Linagliptin (neues Anwendungsgebiet)
Vom 23. Januar 2014
(BAnz. AT vom 12.02.2014 B5)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 14. Januar 2014 (BAnz AT 28.01.2014 B4), wie folgt zu ändern:
In Anlage XII werden die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Linagliptin unter dem Abschnitt "4. Therapiekosten" wie folgt geändert:
1. Die Tabelle unter der Gliederungsüberschrift "Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen" wird gestrichen und durch die Angabe "keine" ersetzt.
2. Unter der Gliederungsüberschrift "Jahrestherapiekosten" wird in der Tabelle die Zeile
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
(Blutzuckerteststreifen) | 101,47 Euro - 304,41 Euro |
gestrichen.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Genneinsamen Bundesausschusses am 23. Januar 2014 in Kraft.
ENDE |