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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Regorafenib (neues Anwendungsgebiet)
Vom 19. Februar 2015
(BAnz. AT vom 16.03.2015 B2; 06.06.2016 B4 aufgehoben)
Archiv: 2014
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 5. Februar 2015 (BAnz AT 06.03.2015 B4), wie folgt zu ändern:
In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Regorafenib in dem Anwendungsgebiet "Stivarga® ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom (KRK), die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind. Diese Therapien umfassen Fluoropyrimidinbasierte Chemotherapie, eine Anti-VEGF-Therapie und eine Anti-EGFR-Therapie" gemäß dem Beschluss vom 20. März 2014 nach Nummer 4 folgende Angaben angefügt:
Regorafenib
Neu zugelassenes Anwendungsgebiet vom 28. Juli 2014:
Regorafenib (Stivarga®) ist angezeigt zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit nicht resezierbaren oder metastasierten gastrointestinalen Stromatumoren (GIST), die unter einer früheren Behandlung mit Imatinib und Sunitinib progredient waren oder diese nicht vertragen haben.1
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Patienten mit nicht resezierbaren oder metastasierten gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) ist:
Best-Supportive-Care
Als "Best-Supportive-Care" (BSC) wird diejenige Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Gastrointestinale Stromatumore (GIST) sind resistent gegen zytotoxische Chemotherapien, deshalb sind regelhaft Chemotherapien sowie Imatinib und Sunitinib nicht Bestandteil von BSC.
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care:
Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt (§ 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V).
2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen Anzahl:
ca. 100 bis 700 Patienten
3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Regorafenib (Stivarga®) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 18. November 2014):
http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/002573/WC500149164.pdf
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung (additional monitoring) durch die EMA.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Regorafenib soll durch einen in der Therapie von Patienten mit gastrointestinalen Stromatumoren erfahrenen Facharzt erfolgen (Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen).
4. Therapiekosten
Behandlungsdauer:
Bezeichnung der Therapie | Behandlungsmodus | Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr | Behandlungsdauer je Behandlung (Tage) | Behandlungstage pro Patient pro Jahr |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||||
Regorafenib | Zyklen: 1 Zyklus = 28 Tage Tag 1 bis 21: 1 x täglich | 13 Zyklen 2 | 21 | 273 |
Best-Supportive-Care | kontinuierlich, patientenindividuell unterschiedlich | kontinuierlich | 365 | 365 |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||||
Best-Supportive-Care | kontinuierlich, patientenindividuell unterschiedlich | kontinuierlich | 365 | 365 |
Verbrauch:
Bezeichnung der Therapie | Wirkstärke (mg) | Dosis pro Behandlungstag | Menge pro Packung (Tabletten) 3 | Jahresdurchschnittverbrauch (Tabletten) |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||||
Regorafenib | 40 | 160 mg | 84 | 1.092 |
Best-Supportive-Care | patientenindividuell unterschiedlich | |||
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||||
Best-Supportive-Care | patientenindividuell unterschiedlich |
Kosten:
Kosten der Arzneimittel:
Bezeichnung der Therapie | Kosten (Apothekenabgabepreis) 3 | Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte |
Zu bewertendes Arzneimittel | ||
Regorafenib | 3363,17 Euro 4 | 3172,60 Euro [1,77 Euro 5; 188,80 Euro 6] |
Best-Supportive-Care | patientenindividuell unterschiedlich | |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | ||
Best-Supportive-Care | patientenindividuell unterschiedlich |
Stand Lauer-Taxe: 15. Januar 2015
Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:
keine
Jahrestherapiekosten:
Bezeichnung der Therapie | Jahrestherapiekosten pro Patient |
Zu bewertendes Arzneimittel | |
Regorafenib | 41.243,80 Euro |
Best-Supportive-Care | patientenindividuell unterschiedlich |
Zweckmäßige Vergleichstherapie | |
Best-Supportive-Care | patientenindividuell unterschiedlich |
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 19. Februar 2015 in Kraft.
1) Fachinformation zu Regorafenib (Stivarga®), Stand: Juli 2014.
2) Rechnerisch auf ein Jahr standardisiert.
3) Jeweils größte Packung.
4) Taxe-Verkaufspreis (zusammengesetzt aus dem Erstattungsbetrag zuzüglich der Großhandels- und Apothekenzuschläge und der Mehrwertsteuer).
ENDE |