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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Apixaban (neues Anwendungsgebiet)

Vom 19. Februar 2015
(BAnz. AT vom 24.03.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Februar 2015 (BAnz AT 11.03.2015 B5), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Apixaban in dem Anwendungsgebiet "Zur Prophylaxe venöser Thromboembolien (VTE) bei erwachsenen Patienten nach elektiven Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen" gemäß den Beschlüssen vom 7. Juni 2012 und 6. September 2012 sowie den Angaben zur Nutzenbewertung von Apixaban in dem Anwendungsgebiet"Zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei erwachsenen Patienten mit nichtvalvulärem Vorhofflimmern (NVAF) und einem oder mehreren Risikofaktoren, wie Schlaganfall oder TIA (transitorischer ischämischer Attacke) in der Anamnese, Alter > 75 Jahren, Hypertonie, Diabetes mellitus, symptomatische Herzinsuffizienz (NYHA Klasse > II)."vom 20. Juni 2013 nach Nummer 4 folgende Angaben angefügt:

Apixaban
(neues Anwendungsgebiet)

Zugelassenes Anwendungsgebiet
(neues Anwendungsgebiet vom 28. Juli 2014):

Eliquis® ist angezeigt zur Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen. (Bei hämodynamisch instabilen LE-Patienten siehe Abschnitt 4.4 der Fachinformation).

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a) Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen (für eine Behandlung bis 6 Monate)

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber niedermolekularen Heparinen (Enoxaparin), die für diese Indikationen zugelassen sind, sowie gegenüber Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin):

Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen

b) Langzeitprophylaxe von rezidivierenden tiefen Venenthrombosen (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen (nach Abschluss einer 6-monatigen Behandlung der TVT oder LE), für die eine weiterführende Antikoagulation angezeigt ist

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Vitamin-K-Antagonisten

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin): Der Zusatznutzen gilt als nicht belegt.

Zu a)

Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen

Studienergebnisse nach Endpunkten:

Vergleich des Therapieregimes Apixaban vs. Enoxaparin/Warfarin [Studie AMPLIFY (CV185056)] 1:

Endpunktkategorie
Endpunkt
ApixabanEnoxaparin/WarfarinApixaban vs.
Enoxaparin/Warfarin
NPatienten
mit Ereignissen
n (%)

NPatienten
mit Ereignissen
n (%)
RR [95 %-KI];
p-Wert a
A
bsolute Risiko-
Reduktion (ARR %) 2
Mortalität
Gesamtmortalität 2.608 41 (1,6 b) 2630 52 (2,0 b) 0,80 [0,53; 1,19]
0,296 c
Morbidität
Kombinierter Endpunkt: Symptomatische, rezidivierende VTE (nicht tödliche TVT nicht tödliche LE) oder Gesamtmortalität
Gesamt2.60984 (3,2)2635104 (3,9 b)0,82 [0,61; 1,08]
0,155
Symptomatische nicht tödliche TVT
Gesamt2.60822 (0,8)263335 (1,3)0,63 [0,37; 1,08]
0,090
Symptomatische nicht tödliche LE
Gesamt2.60627 (1,0)263225 (0,9 b)1,09 [0,63; 1,89]
0,746
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Endpunkt nicht erhoben
Nebenwirkungen
Kombinierter Endpunkt: schwere Blutungen oder Klinisch relevante nicht schwere Blutungen
Gesamt2.676115 (4,3)2689261 (9,7)0,44 [0,36; 0,55]
< 0,001
4,3 vs. 9,7
(5,4%)
schwere Blutungen
Gesamt2.67615 (0,6 b)268949 (1,8)0,31 [0,17; 0,55]
< 0,001
0,6 vs. 1,8
(1,2%)
Klinisch relevante nicht schwere Blutungen
Gesamt2.676103 (3,8 b)2689215 (8,0)0,48 [0,38; 0,60]
< 0,001
3,8 vs. 8,0
(4,2%)
UE d
Gesamt2.6761.713 (64,0)26891.787 (66,5)n. a.
SUE d
Gesamt2.676343 (12,8)2689308 (11,5)1,11 [0,96; 1,29]
0,141
Therapieabbruch wegen UE d
Gesamt2.676109( 4,1)2689113 (4,2)0,97 [0,74; 1,25]
0,796

Verwendete Abkürzungen:
ARR: absolute Risikoreduktion;
KI: Konfidenzintervall;
LE: Lungenembolie;
N: Anzahl ausgewerteter Patienten;
n: Anzahl Patienten mit Ereignis;
pU: pharmazeutischer Unternehmer;
RCT: randomisierte kontrollierte Studie;
RR: relatives Risiko;
SUE: schwerwiegende unerwünschte Ereignisse;
TVT: tiefe Venenthrombose;
UE: unerwünschte Ereignisse;
VTE: venöse Thromboembolie

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

  1. Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen
    ca. 114.000
  2. Langzeitprophylaxe von rezidivierenden tiefen Venenthrombosen (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen (nach Abschluss einer 6monatigen Behandlung der TVT oder LE), für die eine weiterführende Antikoagulation angezeigt ist
    ca. 127.000

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Eliquis® (Wirkstoff: Apixaban) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 4. Dezember 2014):

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information/human/002148/ WC500107728.pdf

Eliquis® wird bei Patienten mit einer Lungenembolie, die hämodynamisch instabil sind oder eventuell eine Thrombolyse oder pulmonale Embolektomie benötigen, nicht als Alternative zu unfraktioniertem Heparin empfohlen, da die Wirksamkeit und Sicherheit von Apixaban unter diesen klinischen Bedingungen nicht untersucht wurden.

Gemäß der Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen zur Risikominimierung ist seitens des pharmazeutischen Unternehmers allen Ärzten, die Apixaban voraussichtlich anwenden werden, Schulungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Das Schulungsmaterial für Ärzte enthält neben der Fachinformation einen Leitfaden für den verschreibenden Arzt sowie einen Patientenausweis.

Patienten mit transienten Risikofaktoren (z.B. vorausgegangene Operation, Trauma, Immobilisierung), für die möglicherweise eine kürzere Therapiedauer mit Apixaban (mindestens 3 Monate) angezeigt wäre, wurden in der AMPLIFY-Studie nicht untersucht. Es liegen keine Daten für diese Patientenpopulation vor.

Ein geringeres Körpergewicht (< 60 kg) kann gemäß Fachinformation von Eliquis® 5 mg mit erhöhtem Blutungsrisiko einhergehen.

Es ist kein Antidot für Apixaban verfügbar.

Für Patienten, für die nach Einschätzung des Arztes eine Umstellung auf Vitamin-K-Antagonisten, vor allem unter dem Aspekt der mit der Umstellung verbundenen Gefährdung der Patienten, nicht in Frage kommt, aber eine weiterführende Prophylaxe (über 6 Monate hinaus) geboten ist, kann die Fortführung der Therapie mit Apixaban gemäß Fachinformation angezeigt sein. Zur Sicherstellung der qualitätsgesicherten Anwendung von Apixaban ist die Begründung für die Fortführung der Therapie in der Arztdokumentation festzuhalten.

4. Therapiekosten

a) Initial-Behandlung einer tiefen Venenthrombose (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) und parallel einzuleitende Prophylaxe bei Erwachsenen 3

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der TherapieBehandlungsmodusBehandlungsdauer
je Behandlung
(Tage)
Behandlungstage
pro Patient
pro Jahr
Initial-Behandlung einer TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban
Erste Behandlungswoche
kontinuierlich,
2 x täglich
77
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine, z.B. Enoxaparin)
Enoxaparin-Natrium 4kontinuierlich,
2 x täglich
55
Sekundär-Prophylaxe einer rezidivierenden TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban
2. - 26. Behandlungswoche
kontinuierlich,
2 x täglich
183183
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin K-Antagonist; die Therapie ist parallel zur Initialbehandlung einzuleiten)
Phenprocoumon 5kontinuierlich182182
Warfarin 5kontinuierlich182182

Verbrauch:

Bezeichnung der TherapieWirkstärke (mg)DosierungsschemaMenge pro Packung
(Tabletten,
Fertigspritzen)
Jahresdurchschnitts-
verbrauch
(Tabletten (Tbl.),
Fertigspritzen)
Initial-Behandlung einer TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban5 mg2 x tgl. 10 mg200 Tbl.28 Tbl.
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine, z.B. Enoxaparin)
Enoxaparin-Natrium80 mg2 x tgl. 1 mg pro kg KG 6 s.c.12 Fertigspritzen10 Fertigspritzen
Sekundär-Prophylaxe einer rezidivierenden TVT bzw. LE
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban5 mg2 xtgl. 5 mg200 Tbl.366 Tbl.
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist, die Therapie ist parallel zur Initialbehandlung einzuleiten 5)
Phenprocoumon3 mg1. Tag 1 x tgl. 6 - 9 mg;
2. Tag 1 x tgl. 6 mg;
Ab 3. Tag
1 x tgl. 1,5 - 4,5 mg
100 Tbl.Initial 4 - 5 Tbl.
Ab 3. Tag:
90 - 270 Tbl.
Warfarin5 mgInitial
1 x tgl. 2,5 - 5 mg;
Ab 3. Tag
1 x tgl. 2,5 - 10 mg
100 Tbl.Initial
1 - 2 Tbl.
Ab 3. Tag
90 - 360 Tbl.

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten
(Apothekenabgabepreis)
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban282,80 Euro 7281,03 Euro
[1,77 Euro 8)
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon18,03 Euro 915,70 Euro
[1,77 Euro 8, 0,56 Euro 10]
Warfarin18,03Euro 916,26 Euro
[1,77 Euro 8, 11]
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine, z.B. Enoxaparin)
Enoxaparin-Natrium122,03 Euro 9120,26 Euro
[1,77 Euro 8, 13]

Stand Lauer-Taxe: 1. Januar 2015

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der TherapieKostenAnzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen je Episode, Zyklus etc.Anzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen pro Patient pro JahrKosten/Jahr
zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonisten)
Untersuchung des Gerinnungssystems unter Einschluss von PT, aPTT, Thrombinzeit und Fibrinogen 121,55 Euroeinmalig vor Behandlungsbeginn, der Höchstwert für die Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen 32110 bis 32116 beträgt 1,55 Euro.11,55 Euro
Bestimmung der Thromboplastinzeit -aus Plasma (GOPa 32113)0,60 Euroregelmäßig mindestens alle 3 - 4 Wochen6 - 83,60 Euro - 4,80 Euro
zweckmäßige Vergleichstherapie (Enoxaparin)
Thrombozytenzählung (32037)0,25 Eurovor Beginn der Therapie am 1. Tag nach Beginn der Therapie

anschließend während der ersten 3 Wochen regelmäßig alle 3 bis 4 Tage

sowie am Ende der Therapie

3 130,75 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban 14562,06 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon15,70 Euro - 47,10 Euro
Warfarin16,26 Euro - 65,04 Euro
Kosten für zusätzliche GKV-Leistungen5,15 Euro - 6,35 Euro
Untersuchung des Gerinnungssystems, Bestimmung der Thromboplastinzeit


Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zweckmäßige Vergleichstherapie (niedermolekulare Heparine)
Enoxaparin-Natrium 15100,22 Euro
Kosten für zusätzliche GKV-Leistungen0,75 Euro

Thrombozytenzählung

b) Langzeitprophylaxe von rezidivierenden tiefen Venenthrombosen (TVT) bzw. einer Lungenembolie (LE) bei Erwachsenen (nach Abschluss einer 6monatigen Behandlung der TVT oder LE) 16, für die eine weiterführende Antikoagulation angezeigt ist

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der TherapieBehandlungsmodusAnzahl Behandlungen
pro Patient
pro Jahr
Behandlungsdauer
je Behandlung
(Tage)
Behandlungstage
pro Patient
pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixabankontinuierlich,
2 x täglich 2,5 mg
kontinuierlich365365
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumonkontinuierlich,
1 x täglich
1,5 mg - 4,5 mg 17
kontinuierlich365365
Warfarinkontinuierlich,
1 x täglich
2,5 mg - 10 mg 17
kontinuierlich365365

Verbrauch:

Bezeichnung der TherapieWirkstärke (mg)Menge pro Packung
(Tabletten)
Jahresdurchschnittsverbrauch
(Tabletten)
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban2,5 mg200730
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon3 mg100182,5 - 547,5
Warfarin5 mg100182,5-730

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der TherapieKosten
(Apothekenabgabepreis)
Kosten nach Abzug
gesetzlich vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban282,80 Euro 9281,03 Euro
[1,77 Euro 10]
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon18,03 Euro 1115,70 Euro
[1,77 Euro 8, 0,56 Euro 12]
Warfarin18,03 Euro 916,26 Euro
[1,77 Euro 8, 13]

Stand Lauer-Taxe: 1. Januar 2015

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der Therapiezusätzlich notwendige GKV-Leistungen
BezeichnungKostenAnzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen je Episode, Zyklus etc.Anzahl der zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen pro Patient pro JahrKosten/Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
(Vitamin-K Antagonisten)
Bestimmung der Thromboplastinzeit

- aus Plasma
(GOPa 32113)

0,60 Euroregelmäßig mindestens alle 3 - 4 Wochen13-177,80 Euro - 10,20 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der TherapieJahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Apixaban1.025,76 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie (Vitamin-K-Antagonist)
Phenprocoumon28,65 Euro - 85,96 Euro
Warfarin29,67 Euro - 118,70 Euro
Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
(Bestimmung der Thromboplastinzeit)
7,80 Euro - 10,20 Euro

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 19. Februar 2015 in Kraft.

1) IQWiGDossierbewertungA14-28, Version1.0, Stand:26.November2014;betrachtetwerdendichotome Endpunkte.

2) Angabe der ARR nur bei signifikanten Unterschieden.

3) Betrachtet wird ein 6monatiger Behandlungszeitraum bis zum empfohlenen Beginn einer indizierten prophylaktischen Therapie. Patienten mit transienten Risikofaktoren (z.B. vorausgegangene Operation, Trauma, Immobilisierung), für die ggf. auch eine kürzere Therapiedauer (mindestens 3 Monate) infrage kommt, werden nicht gesondert dargestellt.

4) Mindest-Behandlungsdauer 5 Tage. Mögliche Weiterführung der Therapie bis Erreichen eines INR-Wertes von 2 bis 3 (siehe Fachinformation Clexane®).

5) Therapiebeginn parallel zur Initialbehandlung innerhalb von 2 bis spätestens 3 Tagen nach Beginn der Therapie mit NMH (hier Enoxaparin). Für die Darstellung der Therapiekosten wird davon ausgegangen, dass ab dem 2. Tag, nach Beginn der Therapie mit NMH, die Therapie mit VKA begonnen wird.

6) Grundlage für Körpergewichts-(KG)-bezogene Dosierungen ist das durchschnittliche Gewicht der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren von 76,3 kg. Statistisches Bundesamt. Mikrozensus 2013: Fragen zur Gesundheit; Körpermaße der Bevölkerung 2013 (online). 5. November 2014 (Zugriff: 8. Dezember 2014). URL: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Gesundheitszustand/Koerpermasse5239003139004. pdf?__ blob="publication" File.

7) Taxe-Verkaufspreis (zusammengesetzt aus dem Erstattungsbetrag zuzüglich der Großhandels- und Apothekenzuschläge und der Mehrwertsteuer).

8) Rabatt nach § 130 SGB V.

9) Festbetrag

10) Rabatt nach § 130a SGB V.

11) Der 10 %ige Abschlag vom Herstellerabgabepreis nach § 130a Absatz 3b SGB V entfällt.

12) Der Höchstwert für die Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen 32110 bis 32116 beträgt 1,55 Euro. (Einheitlicher Bewertungsmaßstab [EBM]; Stand: 4. Quartal 2014) (letzter Zugriff: 8. Dezember 2014).

13) Betrachtet wird eine Mindestbehandlungsdauer von 5 Tagen.

14) Gemeinsame Kostenabbildung beider Behandlungsphasen.

15) Berücksichtigung des Verwurfes, da nach Abschluss der Initialbehandlung keine Weiterverwendung.

16) Betrachtet wird der Behandlungszeitraum einer indizierten prophylaktischen Therapie, bezogen auf ein Kalenderjahr, im Anschluss an eine vorausgehende 6monatige Initial-Behandlung.

17) Mögliche Tagesdosen in der Erhaltungstherapie laut Fachinformation.

a) Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich beim RR, dem zugehörigen 95 %-KI und dem entsprechenden p-Wert um Ergebnisse, die der pU mit Hilfe der Cochran-Mantel-Haenszel-Methode bestimmt hat. Dabei wurde die Stratifizierung bezüglich des Indexereignisses (nur TVT oder LE mit/ohne TVT) berücksichtigt.

b) Berechnung des IQWIG.

c) Wegen abweichender Angaben zu der Anzahl ausgewerteter Patienten zwischen Modul 4 und Studienbericht eigene Berechnung von RR, Konfidenzintervall und p-Wert (exakter Fisher-Test).

d) Ausschließlich einzeln vom pU ausgewertete Endpunkte.

UWS Umweltmanagement GmbHENDE