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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (Pädiasalin® ) Inhalationslösung)
Vom 15. Oktober 2015
(BAnz. AT vom 30.10.2015 B5)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 6. August 2015 (BAnz AT 12.10.2015 B2), wie folgt zu ändern:
In der Anlage V wird die Zeile "Pädiasalin® Inhalationslösung" wie folgt geändert:
1. In der Spalte "Produktbezeichnung" wird die Angabe "Pädiasalin® Inhalationslösung" ersetzt durch die Angabe "Pädiasalin® 0,9%".
2. In der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" wird die Angabe "17. März 2017" ersetzt durch die Angabe "17. März 2018".
Die Änderungen der Richtlinie treten am 1. November 2015 in Kraft.
ENDE |