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Landes-Störfallgesetz
Gesetz zum Schutz vor Störfällen in Betriebsbereichen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und die nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden
- Mecklenburg-Vorpommern-
Vom 07.06.2017
(GVOBl. M-V Nr. 6 vom 16.06.2017 S. 106)
Gl. Nr. 2129 - 20
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für Anlagen in Betriebsbereichen im Sinne von § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden.
§ 2 Regelungsinhalte
Für die Genehmigung und Überwachung der von § 1 erfassten Betriebsbereiche, die Durchsetzung von Betreiberpflichten sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gelten
§ 3 Verordnungsermächtigung
Die für Immissionsschutz zuständige oberste Landesbehörde bestimmt durch Rechtsverordnung die für die Ausführung dieses Gesetzes einschließlich der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständige Behörde.
ENDE |