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Regelwerk, Naturschutz
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ÖKVO - Ökokonto-Verordnung
Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen

- Baden-Württemberg

Vom 19. Dezember 2010
(GBl. Nr. 23 vom 28.12.2010 S. 1089; 21.12.2021 S. 1 22)



Überschrift geändert 22

Auf Grund von § 22 Abs. 2 und § 23 Abs. 8 Halbsatz 2 Nr. 3 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745) wird mit Zustimmung des Landtags verordnet:

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt das Verfahren, die Zuständigkeiten, die Bewertung und Anrechnung zu vorgezogenen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) sowie die Grundsätze über den Handel mit diesen Maßnahmen auf der Grundlage von Ökopunkten.

§ 2 Ökokonto-Maßnahmen

(1) Ökokonto-Maßnahmen haben die Anforderungen nach § 16 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einzuhalten. Sie müssen sich einem der folgenden Wirkungsbereiche zuordnen lassen:

  1. Verbesserung der Biotopqualität,
  2. Schaffung höherwertiger Biotoptypen,
  3. Förderung spezifischer Arten,
  4. Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen,
  5. Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen,
  6. Verbesserung der Grundwassergüte.

(2) Die nach dieser Verordnung ökokontofähigen Maßnahmen sind in der Anlage 1 abschließend bestimmt.

(3) Nicht ökokontofähig sind Maßnahmen,

  1. die ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung entsprechen,
  2. die einen vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber keine Aufwertung des Naturhaushalts bewirken,
  3. die auf Flächen durchgeführt werden sollen, welche für andere, den Maßnahmenzielen entgegenstehende Zwecke überplant sind, für die ein entsprechendes Zulassungs- oder Bauleitplanverfahren förmlich eingeleitet wurde oder für die eine entsprechende Entscheidung in einem vorgelagerten Verfahren vorliegt.

§ 3 Antragsverfahren

(1) Ökokonto-Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde.

(2) Der Antrag auf Zustimmung muss enthalten:

  1. Name und Anschrift des Maßnahmenträgers und, falls hiervon abweichend, des Grundstückseigentümers, dinglich Berechtigten oder Nutzungsberechtigten,
  2. Angaben zum Naturraum, zur Gemeinde, Markung und Größe der Maßnahmenfläche sowie eine flurstückscharfe kartografische Darstellung im Maßstab 1 : 5000 (Offenland) oder
    1 : 10.000 (Wald); sind diese Maßstäbe ungeeignet, kann die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall einen anderen Maßstab festlegen,
  3. Angabe der Flur und Auflistung der betroffenen Flurstücke,
  4. Nachweis der Verfügbarkeit der Fläche,
  5. auf die Wirkungsbereiche bezogene Angaben zum Ausgangszustand, bei biotop- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4) auch zum Ausgangswert in Ökopunkten, durch einen Fachkundigen,
  6. auf die Wirkungsbereiche bezogene Beschreibungen der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Ökopunkten durch einen Fachkundigen,
  7. die erforderlichen Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften,
  8. Angaben zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel,
  9. die Bestätigung der betroffenen Gemeinde, dass die Fläche nicht für andere Zwecke überplant ist und ihre Überplanung nicht eingeleitet wurde,
  10. eine Erklärung des Maßnahmenträgers und des Grundstückseigentümers oder des sonstigen Berechtigten, ob sie der öffentlichen Einsehbarkeit der sie betreffenden personenbezogenen Daten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 im Ökokonto-Verzeichnis zustimmen.

Der Antrag kann Angaben zu Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 34 Abs. 5 BNatSchG oder zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG enthalten. Hierbei sind die zu fördernden Arten und Lebensraumtypen zu benennen. Ferner können Angaben über eine geplante Zuordnung zu einem Eingriffsvorhaben gemacht werden.

(3) Für den Antrag sind elektronische Vordrucke zu verwenden, die von der obersten Naturschutzbehörde landeseinheitlich festgelegt werden.

(4) Die Maßnahme muss eine Aufwertung von mindestens 10.000 Ökopunkten erbringen und mindestens 2000 Quadratmeter umfassen. Die Flächenmindestgröße gilt nicht bei Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3) und bei punktuellen Maßnahmen (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5).

(5) Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Flächenverfügbarkeit nachgewiesen ist, die Vorgaben nach Absatz 1 bis 4 und § 2 eingehalten sind und die Maßnahme naturschutzfachlich geeignet ist, insbesondere die standörtlichen und naturräumlichen Voraussetzungen vorliegen.

(6) Mit der Zustimmung stellt die untere Naturschutzbehörde den Ausgangswert und die Bewertung der Maßnahme in Ökopunkten fest.

§ 4 Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis

(1) Nach der Zustimmung wird die Ökokonto-Maßnahme in das von der unteren Naturschutzbehörde zu führende Ökokonto-Verzeichnis eingestellt. Im Verzeichnis sind zu vermerken:

  1. Datum der Einbuchung,
  2. Name und Anschrift des Maßnahmenträgers, Angabe der Flur und Auflistung der betroffenen Flurstücke,
  3. Naturraum, Gemeinde, Markung,
  4. Ausgangszustand, bei biotop- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 5) auch der Ausgangswert in Ökopunkten,
  5. Zielzustand und Bewertung der vorgesehenen Maßnahme in Ökopunkten,
  6. Ergebnisse von Zwischenbewertungen nach § 6 Abs. 1,
  7. Angaben zu Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 34 Abs. 5 BNatSchG oder zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG,
  8. geplante Zuordnung zu einem Eingriffsvorhaben,
  9. Löschungsvermerke nach Absatz 2, § 6 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 Satz 3.

(2) Der Beginn der Maßnahme ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und in das Ökokonto-Verzeichnis aufzunehmen. Die Zustimmung erlischt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe mit der Maßnahme begonnen wird.

§ 5 Verzinsung

Vom Beginn einer eingestellten Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung, jedoch höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren, werden Ökopunkte verzinst. Die jährliche Verzinsung beträgt 3 Prozent ohne Zinseszins. Grundlage der Berechnung sind die zum Zeitpunkt einer Bewertung festgestellten Ökopunkte.

§ 6 Rechte und Pflichten des Maßnahmenträgers

(1) Der Maßnahmenträger kann bei der unteren Naturschutzbehörde bei berechtigtem Interesse eine Zustimmung zu einer Zwischenbewertung beantragen. Er legt hierzu Angaben zum Zustand der Ökokonto-Maßnahme und der Bewertung in Ökopunkten vor; § 3 Abs. 2 Nr. 5 gilt entsprechend. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Maßnahmenträger beabsichtigt, die Fläche oder die Ökopunkte zu veräußern.

(2) Der Maßnahmenträger kann ohne Angabe von Gründen die Maßnahme beenden und die Löschung seiner Maßnahme aus dem Ökokonto-Verzeichnis verlangen, sofern für diese Maßnahme oder einen Teil der Maßnahme noch keine Anrechnung für einen Eingriff erfolgt ist.

(3) Vor einer Änderung des Entwicklungszieles von Ökokonto-Maßnahmen ist die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Hierzu sind Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 bis 8 vorzulegen.

§ 7 Einsicht in das Ökokonto

Das Ökokonto-Verzeichnis ist über einen elektronischen Zugang der unteren Naturschutzbehörde öffentlich einsehbar. Ausgenommen sind Angaben zu personenbezogenen Daten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3, es sei denn, der Maßnahmenträger und der Grundstückseigentümer oder der sonstige Berechtigte haben der öffentlichen Einsehbarkeit der sie betreffenden Angaben zugestimmt. Die Datenformate werden von der obersten Naturschutzbehörde landeseinheitlich festgelegt.

§ 8 Bewertung

Die Feststellung des Ausgangswertes der Maßnahmenfläche (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 6, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5), die Bewertung der vorgesehenen Maßnahmen (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 6, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Satz 2), die Bewertung des Eingriffs (§ 9 Abs. 1 Satz 2) und die Festsetzung des Wertes einer Maßnahme in Ökopunkten (§ 9 Abs. 2 Satz 1) erfolgen nach den Regelungen in Anlage 2. Der Wert einer Maßnahme in Ökopunkten besteht in der Differenz zwischen dem Ausgangswert und dem Wert zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt.

§ 9 Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen

(1) Die Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme zu einem Eingriff erfolgt im Verfahren der Vorhabenzulassung. Der Verursacher des Eingriffs hat, soweit Maßnahmen aus einem Ökokonto-Verzeichnis zugeordnet werden sollen, für die Wirkungsbereiche dieser Verordnung die erforderlichen Angaben und Bewertungen für den Eingriff vorzulegen.

(2) Die Festsetzung des Wertes der Ökokonto-Maßnahme in Ökopunkten erfolgt durch die an der Zulassung des Eingriffs beteiligte Naturschutzbehörde nach Anhörung der für die Maßnahmenfläche zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Der Maßnahmenträger hat die erforderlichen Angaben zum Zustand der Ökokonto-Maßnahme und der Bewertung in Ökopunkten vorzulegen. Ist die Vorhabenzulassung bestandskräftig, ist die Maßnahme im Ökokonto-Verzeichnis ganz oder entsprechend der Anrechnung teilweise zu löschen.

(3) Verbleibt ein Restwert von weniger als 1000 Ökopunkten, gilt dieser als der letzten Zuordnung der Ökokonto-Maßnahme zugerechnet.

(4) Nach der Zuordnung bedarf eine Änderung des Entwicklungsziels der Zustimmung der Zulassungsbehörde, die das Einvernehmen mit der für die Maßnahmenfläche örtlich zuständigen Naturschutzbehörde herstellt.

§ 10 Handelbarkeit

(1) Eine Weitergabe oder Veräußerung von Flächen oder Ökopunkten ist zulässig. Diese ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.

(2) Bei einer Veräußerung der Fläche gehen die mit der Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis verbundenen Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. Im Ökokonto-Verzeichnis ist der bisherige Maßnahmenträger zu löschen und der Erwerber als Maßnahmenträger einzutragen.

§ 11 Anerkannte Stellen

(1) Zur Erleichterung der Durchführung und der Handelbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen kann die oberste Naturschutzbehörde Stellen anerkennen, die im Auftrag des Maßnahmenträgers folgende Aufgaben wahrnehmen können:

  1. Planung und Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen,
  2. Pflege und Unterhaltung von Ökokonto-Maßnahmen oder
  3. Weitergabe oder Veräußerung von Maßnahmenflächen oder Ökopunkten.

(2) Die Anerkennung kann Stellen erteilt werden, die

  1. die Gewähr bieten, dass die Aufgaben nach Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt werden,
  2. von Personen vertreten werden, die persönlich zuverlässig sind.

(3) Die Anerkennung kann auch über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.

§ 12 Verhältnis zum Baurecht

(1) Diese Verordnung gilt nicht für Maßnahmen nach den § 1a Abs. 3 und § 135a des Baugesetzbuches (BauGB).

(2) Vorgezogene Maßnahmen einer Gemeinde nach § 135a Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch können auf naturschutzrechtliche Eingriffe angerechnet werden, wenn noch keine Anrechnung auf bauleitplanerische Eingriffe erfolgt ist. Die Vorschriften des BauGB sind zu beachten. Voraussetzung für die Zuordnung zu einem naturschutzrechtlichen Eingriff sind eine Neubewertung und die Durchführung eines Antragsverfahrens nach § 3.

§ 13 Übergangsvorschriften

Für vorgezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anerkannt wurden, kann anstelle der Bewertungsregelungen nach Anlage 2 das vertraglich vereinbarte Bewertungsmodell angewandt werden.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2011 in Kraft.

.

Ökokontofähige Maßnahmen Anlage 1
(zu § 2 Abs. 2)

Folgende Maßnahmen können in das Ökokonto aufgenommen werden:

1. Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen

Bei Offenlandbiotoptypen sind diejenigen Biotopmaßnahmen ökokontofähig, die eine Aufwertung bestehender oder die Schaffung neuer, höherwertiger Biotoptypen in Natura 2000-Gebieten, in Naturschutzgebieten oder in Naturdenkmalen bewirken. Außerhalb dieser Gebiete sind entsprechende Maßnahmen im Rahmen eines Landschaftsrahmenplans, eines Landschaftsplans oder auf der Grundlage sonstiger naturschutzfachlicher Planungen ökokontofähig.

Bei Waldbiotoptypen sind diejenigen Biotopmaßnahmen ökokontofähig, die eine Aufwertung, Neuanlage oder Entwicklung eines geschützten Waldbiotops oder eines Eichen-Sekundärwalds bewirken. Ökokontofähig sind außerdem Biotopmaßnahmen, welche die Aufwertung von Biotopen beziehungsweise die Schaffung höher wertiger Biotoptypen in Waldschutzgebieten oder Waldrefugien bewirken. Neuanlage und flächige Erweiterung von Waldschutzgebieten sind nur im Rahmen des Waldschutzgebietsprogramms der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg ökokontofähig. Waldrefugien sind nur ökokontofähig, sofern sie dem Alt- und Totholzkonzept von ForstBW entsprechen.

Bei Gewässern sind Aufwertungsmaßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern einschließlich ihrer Uferbereiche sowie Maßnahmen im Rahmen von gewässerökologischen Planungen ökokontofähig.

1.1 Aufwertung von terrestrischmorphologischen Biotoptypen (insbesondere Felsen, Blockhalden, Hohlwege) und speziellen vegetationsarmen Strukturen

1.2 Förderung und Entwicklung höherwertiger, über die Vegetation definierter Biotoptypen des Offenlands

1.3 Förderung und Entwicklung gebiets- und standortsheimischer Gehölzbestände außerhalb des Waldes

1.4 Förderung und Entwicklung naturnaher Wälder

1.5 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Biotopqualität

1.6 Begrünungsmaßnahmen

1.7 Erhöhung der Naturnähe von Gewässern und ihrer Uferbereiche

2. Förderung spezifischer Arten

Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der in Tabelle 2 der Anlage 2 genannten Arten

3. Schaffung von natürlichen Retentionsflächen

4. Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen, Verbesserung der Grundwassergüte

.

Bewertungsregelung Anlage 2
(zu § 8)

Für die in § 8 vorgesehenen Bewertungen einschließlich der Wertverluste durch Eingriffe in Ökopunkten sind die folgenden Abschnitte und Tabellen maßgebend:

Betreffen Maßnahmen und Eingriffe mehrere Wirkungsbereiche, sind die Bewertungen jeweils zu addieren.

Abschnitt 1 Biotope

Die Tabelle 1 (Biotopwertliste) enthält für alle Biotoptypen Baden-Württembergs Werte und Wertspannen, mit deren Hilfe die Bewertungen von Maßnahmen in Ökopunkten je Quadratmeter ermittelt werden. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich das Feinmodul der Biotopwertliste zu verwenden. Bei der Planung höherwertiger Biotoptypen, die nicht unmittelbar durch die vorgesehenen Maßnahmen entstehen, ist jedoch das Planungsmodul der Biotopwertliste zu verwenden.

Sehr kleinflächige Vegetationsbestände, die als Elemente eines großflächig auftretenden Biotoptyps betrachtet werden können, werden nicht gesondert als eigener Biotoptyp bewertet.

1.1 Feinmodul mit Normalwert und Wertspanne

Das Feinmodul dient der Bestimmung des Ausgangs- und des Zielwertes bei dem Wirkungsbereich Verbesserung der Biotopqualität sowie zur Bestimmung des Ausgangswertes bei dem Wirkungsbereich Schaffung höherwertiger Biotoptypen. Außerdem ist es zur Bestimmung des Zielwertes bei dem Wirkungsbereich Schaffung höherwertiger Biotoptypen heranzuziehen, soweit diese Biotoptypen im Zuge der Maßnahme in kurzer Zeit entstehen. Die angegebenen Bewertungsattribute gelten für alle Biotoptypen des jeweiligen Tabellenblocks. Das Feinmodul enthält häufig zutreffende Bewertungsattribute. Die Aufzählung der Bewertungsattribute ist nicht abschließend, im Einzelfall sind weitere Bewertungsfaktoren heranzuziehen.

Bei der Herleitung des Biotopwerts sind folgende Vorgaben zu beachten:

1.1.1 Normale Ausprägung des Biotoptyps

Bei normaler Ausprägung des Biotoptyps ist der angegebene Normalwert (fetter Wert) zu verwenden.

1.1.2 Unterdurchschnittliche oder überdurchschnittliche Ausprägung des Biotoptyps

Bei einer vom Normalwert abweichenden Biotopausprägung (auf der Grundlage auf- und abwertender Attribute) ist ein entsprechender Wert unterhalb oder oberhalb des Normalwerts, aber innerhalb der angegebenen Wertspanne zu ermitteln. Der ermittelte Wert ist fachlich zu begründen.

Eine überdurchschnittliche Ausprägung des Biotoptyps kann durch eine überdurchschnittliche Artenausstattung oder durch besondere Standortqualitäten begründet sein.

Eine überdurchschnittliche Artenausstattung kann bei jedem Biotoptyp vorliegen, wenn

1.1.3 Überdurchschnittliche Artenausstattung bei bestimmten Biotoptypen

Bei den mit einem Stern "*" gekennzeichneten Biotoptypen rechtfertigt das bodenständige Vorkommen von biotoptypischen Landesarten des Zielartenkonzepts (ZAK) Baden-Württemberg oder stark gefährdeter Pflanzenarten oder deren zukünftig zu erwartendes Auftreten nach Durchführung von Biotopaufwertungsmaßnahmen in der Regel einen Biotopwert im oberen Drittel der Wertspanne. In Frage kommen die Artengruppen des ZAK, die als Bewertungsattribut bei diesen Biotoptypen beispielhaft aufgeführt sind. Diese erhöhten Biotopwerte können jedoch nur bei konkreten Artnachweisen oder im Fall eines zu erwartenden Auftretens einer Art nach Durchführung von Biotopaufwertungsmaßnahmen mit fachlicher Begründung vergeben werden. Grundlage der Bewertung sind die im Informationssystem Zielartenkonzept (Internet: www2.1ubw.badenwuerttemberg.de/public/abt.5/ zak) dokumentierten Einstufungen bei Tierarten und bei Pflanzenarten die Einstufung in die Kategorien RL 0, 1, 2 oder R der aktuellen Roten Liste des Landes Baden-Württemberg. Berücksichtigt werden nur Arten, die im Planungsgebiet bodenständig sind und nur diejenigen Flächen, die eine essentielle Funktion für die entsprechenden Arten besitzen (werden), insbesondere als Fortpflanzungs-, Aufzucht- oder spezifische Nahrungsstätte.

1.1.4 Außergewöhnlich bedeutsame Artvorkommen oder Standortverhältnisse

Bei außergewöhnlich bedeutsamen Artvorkommen oder Standortverhältnissen sind auch Werte außerhalb der angegebenen Wertspanne möglich. Diese Werte sind allerdings ausführlich fachlich zu begründen und mit konkreten Artnachweisen oder Standortbeschreibungen zu belegen. Eine außergewöhnlich bedeutsame Artenausstattung liegt erst dann vor, wenn ein Biotoptyp eine weit über dem Normalfall liegende Artenvielfalt besitzt oder wenn wertgebende Arten von herausragender Bedeutung auftreten.

1.2 Planungsmodul

Das Planungsmodul dient der Ermittlung des Zielwerts beim Wirkungsbereich ≫Schaffung höherwertiger Biotop typen≪, die im Zuge der Maßnahme erst allmählich entstehen. Bei Biotoptypen, die nicht innerhalb von 25 Jahren entwickelt werden können, entfällt der Planungswert. Bewertet wird in diesen Fällen derjenige Biotoptyp, der sich im Laufe der Entwicklung nach 25 Jahren einstellen wird.

Das Planungsmodul enthält für die Biotoptypen ebenfalls einen Normalwert (fetter Wert) und eine Wertspanne. Vom Normalwert ist dann abzuweichen, wenn davon auszugehen ist, dass die im Normalfall zu erwartende Wertigkeit nicht erreicht oder übertroffen wird, weil entweder besonders ungünstige oder besonders günstige Rahmenbedingungen vorliegen oder weil die Art der Maßnahmendurchführung eine andere Biotopbewertung rechtfertigt. Die abweichenden Werte sind zu begründen.

Ein hoher Planungswert aufgrund des zu erwartenden Auftretens von Landesarten des Zielartenkonzeptes Baden-Württemberg oder von Pflanzenarten der Gefährdungskategorien RL 0, 1, 2 oder R in der Maßnahmenfläche ist fachlich zu begründen. Er ist nur dann anwendbar, wenn konkrete, aktuelle Nachweise dieser Arten aus dem nahen Umfeld aus Biotoptypen vorliegen, die entweder selbst den Zieltyp der Maßnahme darstellen oder deren spätere Besiedlung mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.

Soweit bei einer erneuten Bewertung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt der geplante Biotoptyp bereits entwickelt ist, erfolgt die Bewertung nicht mehr mit dem Planungsmodul, sondern mit dem Feinmodul.

1.3 Sonstige Hinweise

1.3.1 Bewertung von Waldbiotoptypen

Für die Bewertung der Waldbiotoptypen sind die ergänzenden Regelungen unter Nummer 5 der Biotopwertliste zu beachten.

1.3.2 Bewertung von Bannwäldern und Waldrefugien

Die Schaffung von Bannwäldern und Waldrefugien wird einmalig mit 4 Ökopunkten je Quadratmeter bewertet. Eine zusätzliche Bewertung von Biotoptypen findet nicht statt.

Die Bewertung von Eingriffen erfolgt nach dem aktuellen Biotopwert.

1.3.3 Bewertung von Biotopen, die durch Eingriffe entstehen

Bei der Bewertung von Biotoptypen, die durch Eingriffe sofort entstehen, kann das Feinmodul dann verwendet werden, wenn angrenzend bereits entsprechende Biotoptypen in guter Ausprägung vorkommen und gutachterlich prognostiziert werden kann, dass die neu geschaffenen Biotopflächen in kurzer Zeit eine höhere als die normale Wertigkeit besitzen werden. Andernfalls ist das Planungsmodul zu verwenden.

1.3.4 Auswirkungen auf die Grundwassergüte

Maßnahmen, die sich positiv auf die Grundwassergüte auswirken, sind zusätzlich nach Abschnitt 3 zu bewerten.

1.3.5 Kleinflächige Maßnahmen mit großer Flächenwirkung

Bei kleinflächigen Ökokonto-Maßnahmen mit großer Flächenwirkung (punktuelle Maßnahmen) kann eine Bewertung über die Maßnahmenkosten erfolgen. Dabei entsprechen im Regelfall 1 Euro Maßnahmenkosten 4 Ökopunkten. Dieser Herstellungskostenansatz ist dann

zulässig, wenn einer punktuellen Maßnahme eine konkrete Wirkungsfläche nicht zugeordnet werden kann. Dabei müssen die Herstellungskosten in einem adäquaten Verhältnis zum voraussichtlich erzielbaren ökologischen Aufwertungsgewinn stehen.

Zur Bewertung kleinflächiger (punktueller) Eingriffe kann der Kostenansatz nicht herangezogen werden.

1.3.6 Pufferflächen gegen Stoffeinträge

Die Schaffung von Pufferflächen zum Schutz vor Stoffeinträgen wird zusätzlich zur jeweiligen Biotopwertsteigerung pauschal mit 3 Ökopunkten je Quadratmeter Pufferfläche bewertet. Anrechenbar ist die Pufferfunktion auf einer Breite von maximal 10 Metern angrenzend an die immissionsempfindlichen Biotope. Die Maßnahme muss eine signifikante Verringerung von Stoffeinträgen auf die empfindlichen Biotope bewirken. Die alleinige Erklärung einer Fläche zur Pufferfläche ohne Verbesserung der Pufferfunktion ist nicht ökokontofähig. Die durch die Maßnahme erzielte Qualitätsverbesserung bei den empfindlichen Biotopen wird mit dem Feinmodul bewertet.

Abschnitt 2 Förderung spezifischer Arten

Maßnahmen des Wirkungsbereichs ≫Förderung spezifischer Arten≪ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3) werden nach Tabelle 2 für die dort abschließend benannten Tier- und Pflanzenarten bewertet. Die jeweiligen Ökopunkte errechnen sich aus der Flächengröße des neu geschaffenen Bestands oder der Anzahl der neu entstandenen Populationseinheiten. Die Maßnahmen dieses Wirkungsbereichs können miteinander kombiniert werden.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Maßnahmen des spezifischen Artenschutzes:

Die Durchführung der Maßnahme wird mit 20 Prozent der in Tabelle 2 aufgeführten Ökopunkte bewertet. Nach Etablierung der Art ist die volle in Tabelle 2 aufgeführte Anzahl an Ökopunkten der Bewertung zu Grunde zu legen.

Abschnitt 3 Boden und Grundwasser

3.1 Boden

Für den Wirkungsbereich ≫Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen≪ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5) erfolgt die Bewertung durch einen Vergleich der Wertstufe des Bodens vor und nach der Maßnahme. Dabei entspricht die Verbesserung des Bodens um eine Wertstufe einem Gewinn von 4 Ökopunkten je Quadratmeter.

3.1.1 Ermittlung der Wertstufen von Böden und Herleitung der Ökopunkte

Bei der Ermittlung der Wertstufen des Bodens (Bewertung von Böden) werden folgende Bodenfunktionen betrachtet:

Mit Hilfe von Kenngrößen des Bodens werden diese Funktionen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Bewertungsklassen 0 (versiegelte Flächen, keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Funktionserfüllung) eingeteilt. Für die Bodenfunktion ≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪ werden nur Standorte der Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) betrachtet.

BewertungsklasseFunktionserfüllung
0keine (versiegelte Flächen)
1gering
2mittel
3hoch
4sehr hoch

Für die Gesamtbewertung des Bodens werden folgende Fälle unterschieden:

1. Erreicht die Bodenfunktion ≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪ die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch), wird der Boden bei der Gesamtbewertung in die Wertstufe 4 eingestuft.

Bewertungsklasse für die Bodenfunktion
≫Sonderstandort für die naturnahe Vegetation≪
Wertstufe
(Gesamtbewertung der Böden)
Ökopunkte
4416

2. In allen anderen Fällen wird die Wertstufe des Bodens über das arithmetische Mittel der Bewertungsklassen für die anderen drei Bodenfunktionen ermittelt. Die Bodenfunktion ≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪ wird dann nicht einbezogen.

Die nachfolgend aufgeführten Kombinationen der Bewertungsklassen für Bodenfunktionen in Spalte 1 bilden häufige Fälle ab. Andere Kombinationen sind möglich; bei diesen sind in entsprechender Weise Wertstufe und Ökopunkte zu ermitteln.

Bewertungsklassen für
die Bodenfunktionen*
Wertstufe
(Gesamtbewertung
der Böden)
Ökopunkte
0 - 0 - 000
0 - 1 - 00,3331,33
1 - 1 - 114
1 - 1 - 21,3335,33
1 - 2 - 21,6666,66
2 - 2 - 228
2 - 2 - 2,52,1668,66
2 - 2 - 32,3339,33
2 - 3 - 32,66610,66
3 - 3 - 3312
3 - 3 - 43,33313,33
3 - 4 - 43,66614,66
4 - 4 - 4416
* Die einzelnen Ziffern entsprechen der Bewertungsklasse jeweils einer der Bodenfunktionen
≫Natürliche Bodenfruchtbarkeit≪, ≫Ausgleichskörper im Wasserkreislauf≪ und ≫Filter und Puffer für Schadstoffe≪.

3.1.2 Bewertung der Maßnahmen

Maßnahmen, die das Schutzgut Boden betreffen, werden nach Tabelle 3 bewertet. Danach besteht der Gewinn an Ökopunkten je Quadratmeter im Regelfall in einem festen Punktwert. Im Übrigen werden in der Tabelle 3 auch Wertspannen angegeben; insoweit ist der Gewinn in Ökopunkten entsprechend der Verbesserung der Wertstufe zu ermitteln. Aufgrund der herausragenden Bedeutung von Entsiegelungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden werden hierfür grundsätzlich 16 Ökopunkte je Quadratmeter entsiegelter Fläche festgelegt.

Maßnahmen zur ≫Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse durch Wiedervernässung und Nutzungsextensivierung≪ nach Tabelle 3 werden nach der Wiederherstellung der Bodenfunktion ≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪ berechnet. Ökokontofähig sind Maßnahmen für Böden, die ursprünglich eine sehr hohe oder hohe Bedeutung als Sonderstandort für naturnahe Vegetation aufwiesen, jedoch in der Vergangenheit meist durch Entwässerung stark verändert wurden. Insbesondere sind hierfür entwässerte Moore und Grundwasserböden sowie gedränte Stauwasserböden zu nennen.

3.1.3 Bewertung von Eingriffen in Böden (§ 9 Abs. 1 Satz 2)

Im Falle von Versiegelungen ist die Wertstufe nach dem Eingriff ≫0≪ und der Umfang des Eingriffsdefizits entspricht der Wertstufe des Bodens vor der Versiegelung.

Im Falle der Freilegung des Grundwassers findet die Wasserfläche als ≫Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf≪ Berücksichtigung.

Der Umfang des Eingriffsdefizits wird aus der Differenz der Wertstufen vor und nach dem Eingriff ermittelt.

3.2 Grundwasser

Die Bewertung des Wirkungsbereichs ≫Verbesserung der Grundwassergüte≪ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5) erfolgt entweder im Rahmen der Bewertungsvorgabe Biotope (Abschnitt 1) oder anhand der Bewertungsvorgaben Boden und Grundwasser entsprechend folgender Regelung:

Wirkt sich eine Maßnahme zusätzlich positiv auf die Grundwassergüte aus, ergibt sich auf Standorten mit mittlerer bis sehr hoher Wasserdurchlässigkeit ein zusätzlicher Gewinn. Dieser beträgt:

Eingriffe in das Grundwasser werden durch die Bewertung des Schutzguts Boden abgedeckt.

Abschnitt 4 Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen

Die Bewertung im Wirkungsbereich Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen erfolgt durch die Ermittlung der wieder hergestellten, zuvor ausgedeichten oder überschütteten natürlichen Retentionsflächen innerhalb der Hochwasserlinie HQ 10. Für die wieder hergestellte Retentionsfläche ergibt sich ein Gewinn von 5 Ökopunkten je Quadratmeter.

Tabellenteil

Tabelle 1: Biotopwertliste

Zeichenerklärung
F= Feinmodul
P= Planungsmodul
Fette Werte= Normalwerte des Feinmoduls/Planungsmoduls
!= Erläuterungen zur Handhabung (Angaben zu einzelnen Biotoptypen oder zu Biotoptypengruppen, bei letzterem unter der jeweiligen Hauptüberschrift, z.B. 12. Fließgewässer)
+= aufwertendes Attribut
-= abwertendes Attribut
+/-= den Normalzustand beschreibendes Attribut (nur bei Bedarf angegeben)
*= Das bodenständige Vorkommen von biotoptypischen Landesarten des Zielartenkonzepts oder stark gefährdeter Pflanzenarten rechtfertigt i. d. R. eine Bewertung im oberen Drittel der Wertspanne (vgl. Nr. 1.1.3).
(...)= Die Bewertung des Biotoptyps erfolgt in der Regel über den Herstellungskostenansatz.

1.Gewässer

11. Quellen

Nr.BiotoptypFP
11.10 Naturnahe Quelle [siehe Untertypen]--
11.11 Sickerquelle--
 !Der Biotoptyp wird nicht bewertet. Die Bewertung der Fläche erfolgt über die Vegetation (z.B. Nasswiese).  
11.12 Sturz- oder Fließquelle19 - 38 - 53(30)
11.13 Tümpelquelle24 - 48 - 57(38)
11.14 Karstquelltopf27 - 53 - 57(42)
11.15Gießen27 - 53 - 57-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +sehr naturnah  
 -beeinträchtigt (z.B. Viehtritt, Drainage, Stoffeintrag)  
 -mit Störungszeigern  
 PBei ≫punktuellen≪ Maßnahmen erfolgt die Bewertung nach den Herstellungskosten.  
 !Eine Herstellung ist möglich durch Renaturierung einer naturfernen Quelle.  
11.20Naturferne Quelle *4 - 8 - 274 - 8 - 12
 +nicht vollständig verbaut (z.B. Austrittsort schachtförmig mit Naturstein ummauert)  
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Quellschnecken)  
 +oligotroph  
 -durch Stoffeintrag beeinträchtigt  

12.Fließgewässer

 !Die Ufervegetation an Fließgewässern wird oberhalb der Uferlinie (soweit kartiertechnisch abgrenzbar) über die
entsprechenden Biotoptypen (z.B. Röhricht) bewertet. Unterhalb der Uferlinie erfolgt die Bewertung der
Ufervegetation nur dann, wenn sie höherwertig ist als das Gewässer selbst. Die Tauch- und Schwimmblattvegetation.
wird grundsätzlich nicht eigens bewertet, sondern als Gewässerattribut berücksichtigt
Nr.BiotoptypFP
12.10 Naturnaher Bachabschnitt [alle Untertypen] *18 - 35 - 5318 - 35 - 53
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Bachmuschel, uferbewohnende Laufkäfer)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +natürlicher Lauf  
 +Gewässergüteklasse besser als II  
 -
Gewässergüteklasse schlechter als II Wasserführung beeinträchtigt  
 -geringfügig ausgebaut oder begradigt  
 -mit Störungszeigern  
 PDer Planungswert setzt wie der Normalwert die

Gewässergüteklasse II voraus. Abweichungen hiervon werden sowohl beim Ausgangs- als auch beim
Planungsbiotop mit demselben Auf- bzw. Abschlag bewertet.

  
 !Punktuelle Maßnahmen mit flächenhafter Wirkung (Beseitigung Wanderungshindernisse) werden nach den Herstellungskosten bewertet.  
12.20 Ausgebauter Bachabschnitt [siehe Untertypen]--
12.21 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt *8 - 16 - 358 - 16 - 35
12.22 Stark ausgebauter Bachabschnitt *4 - 8 - 164 - 8
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Bachmuschel, uferbewohnende Laufkäfer)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +Gewässergüteklasse besser als II  
 -Gewässergüteklasse schlechter als II  
 -mit Störungszeigern  
 PDer Planungswert setzt wie der Normalwert die Gewässergüteklasse II voraus.
Abweichungen hiervon werden sowohl beim Ausgangs- als auch beim Planungsbiotop mit demselben
Auf- bzw. Abschlag bewertet.
  
 !Punktuelle Maßnahmen mit flächenhafter Wirkung (Beseitigung Wanderungshindernisse)
werden nach den Herstellungskosten bewertet
  
12.30 Naturnaher Flussabschnitt *18 - 35 - 5318 - 35 - 53
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Fische,
Libellen, Bachmuschel, uferbewohnende Laufkäfer)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +natürlicher Lauf  
 +Gewässergüteklasse besser als II  
 -Gewässergüteklasse schlechter als II  
 -Wasserführung beeinträchtigt  
 -geringfügig ausgebaut oder begradigt  
 -mit Störungszeigern  
 PDer Planungswert setzt wie der Normalwert die Gewässergüteklasse II voraus.
Abweichungen hiervon werden sowohl beim Ausgangs- als auch beim Planungsbiotop mit demselben
Auf- bzw. Abschlag bewertet.
  
 !Punktuelle Maßnahmen mit flächenhafter Wirkung (Beseitigung Wanderungshindernisse)
werden nach den Herstellungskosten bewertet.
  
12.40Ausgebauter Flussabschnitt ([siehe Untertypen)--
12.41 Mäßig ausgebauter Flussabschnitt *8 - 16 - 358 - 16 - 35
12.42 Stark ausgebauter Flussabschnitt *4 - 8 - 164 - 8
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Bachmuschel, uferbewohnende Laufkäfer)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +Gewässergüteklasse besser als II  
 -Gewässergüteklasse schlechter als II  
 -mit Störungszeigern  
 PDer Planungswert setzt wie der Normalwert die Gewässergüteklasse II voraus. Abweichungen
hiervon werden sowohl beim Ausgangs- als auch beim Planungsbiotop mit demselben
Auf- bzw. Abschlag bewertet.
  
 !Punktuelle Maßnahmen mit flächenhafter Wirkung (Beseitigung Wanderungshindernisse)
werden nach den Herstellungskosten bewertet.
  
12.50 Kanal [siehe Untertypen]--
12.51 Schifffahrtskanal *2 - 8 - 162 - 8
12.52 Mühlkanal *2 - 8 - 272 - 8 - 16
12.53 Hochwasserentlastungskanal *2 - 8 - 162 - 8
12.54 Abwasserkanal1 - 41
12.55 Kraftwerkskanal *2 - 8 - 162 - 8
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Bachmuschel)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +Gewässergüteklasse besser als II  
 +unbefestigt  
 -Gewässergüteklasse schlechter als II
(beim Untertyp 12.54 bereits berücksichtigt)
  
 -mit Störungszeigern  
 -vollständig befestigt  
12.60 Graben *3 - 13 - 273 - 13
12.61 Entwässerungsgraben *3 - 13 - 273 - 13
12.62 Bewässerungsgraben *3 - 13 - 273 - 13
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Bachmuschel)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +nicht durch Stoffeintrag belastet  
 +unbefestigt  
 -durch Stoffeintrag erheblich belastet  
 -mit Störungszeigern  
 -vollständig befestigt  
 PDer Planungswert geht wie der Normalwert von einer geringen Beeinträchtigung
der Wasserqualität aus. Abweichungen hiervon werden sowohl beim Ausgangs-
als auch beim Planungsbiotop mit demselben Auf- bzw. Abschlag bewertet.
  
12.63 Trockengraben--
 !Der Biotoptyp wird nicht bewertet. Die Bewertung der Fläche erfolgt über
die Vegetation (z.B. Ruderalvegetation).
  

13. Stillgewässer

 !Die Ufervegetation von Stillgewässern wird oberhalb der Uferlinie (soweit kartiertechnisch abgrenzbar) über die entsprechenden
Biotoptypen bewertet. Unterhalb der Uferlinie erfolgt die Bewertung der Ufervegetation nur dann, wenn sie höherwertig ist
als das Gewässer selbst. Tauch- und Schwimmblattvegetation wird grundsätzlich nicht eigens bewertet, sondern als Gewässerattribut berücksichtigt
Nr.BiotoptypFP
13.10 Stillgewässer im Moorbereich [siehe Untertypen]--
13.11 Natürliches Stillgewässer im Moor51 - 64-
 -mit Störungszeigern (z.B. durch Nährstoffeintrag, Entwässerung)  
13.12 Anthropogenes Stillgewässer im Moor *15 - 30 - 4515 - 30 - 39
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Libellen)  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 -Gewässermorphologie naturfern  
 -mit Störungszeigern  
 -durch Stoffeintrag belastet  
 -junges Gewässer (< 25 Jahre)  
13.20Tümpel oder Hüle *13 - 26 - 5313 - 26 - 34
 +weitgehend natürliches Gewässer  
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Libellen, Amphibien)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +nicht durch Stoffeintrag belastet  
 -Gewässermorphologie beeinträchtigt  
 -durch Stoffeintrag belastet  
 -mit Störungszeigern  
13.30 Altarm oder Altwasser [alle Untertypen] *21 - 42 - 5321 - 32 - 42
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Amphibien)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +Auendynamik natürlich  
 +Gewässergüteklasse besser als II  
 -Gewässergüteklasse schlechter als II  
 -Auendynamik erheblich anthropogen beeinträchtigt  
 -mit Störungszeigern  
13.40 Bodensee [siehe Untertypen]--
13.41 Naturnaher Uferbereich des Bodensees--
 !Die Bewertung erfolgt über die Vegetation  
13.42 Naturnahe Flachwasserzone des Bodensees27 - 53 - 6427 - 40 - 53
13.43 Tiefenwasserzone des Bodensees64-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Freizeitnutzung, Fischerei)  
 -mit Störungszeigern  
13.80 Naturnahe Bereiche eines Sees, Weihers oder Teichs
[siehe nachfolgende Differenzierungen]
--
13.80 a Naturnahe Bereiche eines natürlichen Stillgewässers *27 - 53 - 6424 - 40 - 53
13.80 b Naturnahe Bereiche eines anthropogenen Stillgewässers *17 - 30 - 5317 - 30 - 39
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Amphibien)
  
 +überdurchschnittlich gut ausgebildete Makrophytenvegetation  
 +ausgedehnte Flachwasserzonen  
 +oligotrophes Gewässer  
 -beeinträchtigt
(z.B. Eutrophierung, Freizeitnutzung, Uferbefestigung, Störungen durch
Materialabbau in angrenzenden Bereichen)
  
 -Mangel an Flachwasserzonen  
 PAbwertung u. a. bei Folgestörungen nach Renaturierung bzw. nach Eingriffsende
(z.B. Eutrophierung, Freizeitnutzung).
  
 !Bereiche anthropogener Stillgewässer mit laufendem Materialabbau
(z.B. in Baggerseen) werden dem Biotoptyp 13.91 zugeordnet.
  
13.90 Naturferner Bereich eines Stillgewässers [siehe Untertypen]--
13.91 Naturferner Bereich eines Sees, Weihers oder Teichs
[siehe nachfolgende Differenzierungen]
--
13.91a Naturferner Bereich eines Sees, Weihers oder Teichs *8 - 11 - 248 - 11 - 14
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Fische, Libellen, Amphibien)
  
 +naturnahe Morphologie (z.B. Bereiche von Naturschwimmbädern)  
 -stark verbaut  
 -geringe Wasserqualität  
13.91b Klärteich oder Absetzteich (technisches Bauwerk)11
 !Sofern es sich um Anlagen mit Pflanzenbewuchs handelt,
ist eine Bewertung nach den entsprechenden Biotoptypen möglich.
  
13.92 Naturfernes Kleingewässer *1 - 4 - 121 - 4
 +überdurchschnittliche Artenausstattung,
z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Amphibien)
  
 +mit Spontanvegetation  
 +ohne künstliche Abdichtung  
 -Fallenwirkung für Amphibien  
 -ohne Vegetation  

2. Terrestrischmorphologische Biotoptypen

21. Offene Felsbildungen, Steilwände, Block- und Geröllhalden, Abbauflächen und Aufschüttungen

 !Vegetationsbewachsene Bereiche von Felsen, Steilwänden, Halden sowie von Abbau- und Aufschüttungsflächen
werden über die entsprechenden Biotoptypen (z.B. Trockenrasen, Ruderalvegetation) erfasst, soweit dies
im Betrachtungsmaßstab möglich ist.
  
Nr.BiotoptypFP
21.10 Offene Felsbildung [siehe Untertypen]--
21.11 Natürliche offene Felsbildung (einschließlich Felsbänder)27 - 53 - 64-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 -unterdurchschnittliche Artenausstattung  
 -beeinträchtigt (z.B. Freizeitnutzung, Beschattung)  
21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung
(Steinbrüche, Felsanschnitte) *
4 - 23 - 414 - 18 - 23
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Reptilien, Schnecken)  
 +sehr naturnah  
 -ohne typische Arten  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Straßenverkehr, Freizeitnutzung, Beschattung)  
 -laufender Materialabbau  
 -geringes Alter (< 25 Jahre nach Freilegung)  
 PAbwertung u. a. bei Folgestörungen nach Eingriffsende
(z.B. Straßenverkehr, Eutrophierung von angrenzenden Flächen).
  
21.20 Steilwand aus Lockergestein [alle Untertypen] *4 - 23 - 414 - 23 - 30
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Reptilien, Wildbienen)  
 +natürliche Steilwand  
 -ohne typische Arten  
 -beeinträchtigt (z.B. laufender Materialabbau, Eutrophierung, Verfall)  
 PAbwertung u. a. bei Folgestörungen nach Eingriffsende
(z.B. Straßenverkehr, Eutrophierung von angrenzenden Flächen).
  
21.30 Offene natürliche Gesteinshalde [alle Untertypen]27 - 53 - 64-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 -unterdurchschnittliche Artenausstattung  
 -beeinträchtigt (z.B. Freizeitnutzung, Beschattung)  
21.40 Anthropogene Gesteins- oder Erdhalde [siehe Untertypen]--
21.41 Anthropogene Gesteinshalde *2 - 23 - 412- 18 - 23
 +alte, seit langem ungestörte Halde  
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Reptilien, Tagfalter, Schnecken)  
 -unterdurchschnittliche Artenausstattung  
 -fortwährende oder wiederkehrende Materialumlagerung  
 -aus standortfremdem oder anthropogenem Material  
 -deponieartig  
 -beeinträchtigt (z.B. Stoffeintrag von angrenzenden Flächen, Beschattung)  
 Pim dauerhaft stillgelegten Bereich einer Abbaufläche  
21.42 Anthropogene Erdhalde, lehmige oder tonige Aufschüttung2 - 4-
 -aus standortfremdem Material  
21.50 Kiesige oder sandige Abbaufläche beziehungsweise Aufschüttung [alle Untertypen]2 - 4 - 122 - 4
21.60 Rohbodenfläche, lehmige oder tonige Abbaufläche2 - 4 - 122 - 4
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 -Aufschüttung aus standortfremdem Material  

 22.Geomorphologische Sonderformen


Nr.BiotoptypFP
22.10Höhle oder Stollen [siehe Untertypen]--
22.11 Höhle(27 - 53 - 64)-
22.12 Stollen *(9 - 22 - 53)-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Fledermäuse)  
 -
unterdurchschnittliche Artenausstattung  
 -beeinträchtigt (z.B. Freizeitnutzung, vollständige Verschließung des Eingangs)  
 !Ein Flächenansatz ist bei der Bilanzierung nicht möglich. Aufwertungsmaßnahmen
(z.B. Zugänglichkeit für Fledermäuse) werden nach den Herstellungskosten bewertet.
  
22.20Doline--
22.30Offene Binnendüne--
22.40Kar--
22.50Toteisloch--
22.60Schlucht, Tobel oder Klinge--
22.70Regelmäßig überschwemmter Bereich--
 !Diese geomorphologischen Sonderformen als solche werden im Ökokonto nicht bewertet.
Die Bewertung der Flächen erfolgt über die überlagernden Biotoptypen.
  

23. Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs

 !Hohlwege sowie vegetationsbewachsene Steinriegel,
Lesesteinhaufen und Mauern werden über die entsprechenden Biotoptypen erfasst
(z.B. Trockenrasen, Gebüsch trockenwarmer Standorte,-
  
Nr.BiotoptypFP
23.10Hohlweg--
23.20Steinriegel *11 - 23 - 41-
23.30Lesesteinhaufen *11 - 23 - 41-
23.40Trockenmauer *11 - 23 - 41(23)
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Reptilien)  
 -unterdurchschnittliche Artenausstattung  
 -beeinträchtigt (z.B. Stoffeintrag von angrenzenden Flächen, Ablagerungen, Beschattung, außerdem bei
Trockenmauer: Veränderung des Standorts durch Verfall)
  
 P23.40: Die Bewertung erfolgt über die Herstellungskosten.  
23.50Verfugte Mauer oder Treppe [alle Untertypen]  
 +überdurchschnittliche Artenausstattung1 - 111


3.Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen

31.Hoch- und Übergangsmoore

Nr.BiotoptypF P
31.10Hochmoor [siehe Untertypen]--
31.11 Natürliches Hochmoor  
 -beeinträchtigt (z.B. Nährstoffeintrag, Entwässerung)51 - 64-
31.12 Naturferner Hochmoorbereich (offener Abtorfungsbereich) *8 - 24-
 +Moorregeneration potenziell noch möglich  
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Reptilien, Heuschrecken)
  
31.20 Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor51 - 64-
 -beeinträchtigt (z.B. Nährstoffeintrag, Entwässerung)  
31.30 Regenerations- und Heidestadien von Hoch-, Zwischen- oder Übergangsmoor
[siehe Untertypen]
--
31.31 Moor-Regenerationsfläche
(zum Beispiel Hochmoor-Regeneration auf Torfstich) *
25 - 39 - 5025- 29 - 39
31.32 Heidestadium eines Moors *22 - 35 - 46-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Reptilien, Heuschrecken, Libellen, Tagfalter)
  
 +weitgehend regenerierter Bestand  
 -beeinträchtigt (z.B. Nährstoffeintrag oder -mobilisation)  
 PEine Entwicklung ist nur möglich, wenn der Nährstoffhaushalt noch günstig ist
und das typische Artenpotenzial zumindest auf Kontaktflächen vorhanden ist.
  

32.Waldfreie Niedermoore und Sümpfe

Nr.BiotoptypFP
32.10Kleinseggen-Ried basenarmer Standorte [alle Untertypen] *22 - 40 - 5322 - 34 - 40
32.20Kleinseggen-Ried basenreicher Standorte [alle Untertypen] *22 - 40 - 5322 - 34 - 40
32.30Waldfreier Sumpf-10 - 17 - 22
32.31 Waldsimsen-Sumpf10 - 17 - 24-
32.32 Schachtelhalm-Sumpf *11 - 19 - 39-
32.33 Sonstiger Waldfreier Sumpf *11 - 19 - 39-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Libellen, Laufkäfer, Schnecken)
  
 +auf sickerquelligem Standort (nur bei 32.31 - 32.33)  
 -beeinträchtigt (z.B. Düngung, Entwässerung, Trittschäden, Brache)  
 -artenarme Ausbildung  
 P32.10 und 32.20: Eine Entwicklung ist nur möglich, wenn der Nährstoffhaushalt
günstig ist und das typische Artenpotenzial zumindest auf Kontaktflächen vorhanden ist
(z.B. Wiederbewirtschaftung von Sukzessionsflächen ehemaliger Bestände).
  

33. Wiesen und Weiden

Nr.Biotoptyp F P
33.10Pfeifengras-Streuwiese22 - 40 - 5322 - 34 - 40
33.20 Nasswiese *14 - 26 - 3914 - 26 - 34
33.21 Nasswiese basenreicher Standorte der Tieflagen *14 - 26 - 39-
33.22 Nasswiese basenreicher Standorte der montanen Lagen *14 - 26 - 39-
33.23 Nasswiese basenarmer Standorte *14 - 26 - 39-
33.24 Nasswiese mit Molinion-Arten im weiteren Sinne *20 - 33 - 46-
33.30Flutrasen *14 - 26 - 3914 - 26 - 34
33.40Wirtschaftswiese mittlerer Standorte [siehe Untertypen]--
33.41 Fettwiese mittlerer Standorte8 - 13 - 198 - 13
33.43 Magerwiese mittlerer Standorte12 - 21 - 3212 - 21 - 27
33.44 Montane Magerwiese mittlerer Standorte14 - 26 - 3914 - 26 - 34
33.50Weide mittlerer Standorte [siehe Untertypen]--
33.51 Magerweide mittlerer Standorte12 - 21 - 3212 - 21 - 27
33.52 Fettweide mittlerer Standorte8 - 13 - 198 - 13
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von
ZAK-Landesarten (v. a. Laufkäfer, Schnecken, Heuschrecken)
  
 +auf sickerquelligem Standort (nur bei 33.20 - 33.24)  
 -beeinträchtigt (z.B. Düngung, Trittschäden, Brache, Entwässerung)  
 -artenarme Ausbildung  
 P33.10: Eine Entwicklung ist nur möglich, wenn der Nährstoffhaushalt bereits günstig ist und
das typische Artenpotenzial zumindest auf Kontaktflächen vorhanden ist
(z.B. Wiederbewirtschaftung von Sukzessionsflächen ehemaliger Bestände).

33.20, 33.43, 33.44 und 33.51: Günstige Bedingungen, wenn Standort nicht eutrophiert und
Artenpotenzial hoch (z.B. Entwicklung aus Sukzessionsflächen ehemaliger Bestände);
ungünstige Bedingungen, wenn
Standort eutrophiert und Artenpotenzial gering
(z.B. Entwicklung aus Acker, Intensivgrünland).

  
33.60 Intensivgrünland oder Grünlandansaat66
33.61Intensivwiese als Dauergrünland66
33.62Rotationsgrünland oder Grünlandansaat55
33.63Intensivweise66
33.70Trittpflanzenbestand [alle Untertypen]4- 124
+überdurchschnittliche Artenausstattung
33.80Zierrasen4 - 124
+überdurchschnittliche Artenausstattung

34. Tauch- Schwimmblattvegetation, Quellfluren, Röhrichte und Großseggen-Riede

Nr.BiotoptypFP
34.10Tauch- oder Schwimmblattvegetation--
!Die Tauch- oder Schwimmblattvegetation wird nicht eigens bewertet, sondern bei der Bewertung
der Gewässer-Biotoptypen berücksichtigt.
34.20Vegetation einer Kies-, Sand- oder Schlammbank [alle Untertypen]12 - 26 - 6412 - 26 - 34
+überdurchschnittliche Artenausstattung
+überdurchschnittlich naturnah
-aus Trivialarten
-wenig naturnah (z.B. an Wegrand, auf Ackerbrache)
!Bestände auf zeitweilig trocken gefallenen Gewässerflächen werden nur bewertet, wenn sie höherwertig
sind als das Gewässer selbst.
34.30Quellflur [alle Untertypen]23 - 38 - 53-
+überdurchschnittliche Artenausstattung
+besondere Standortqualität (z.B. ohne Nutzungseinfluss)
-beeinträchtigt (z.B. Nährstoffeintrag, Drainage, Beschattung, Trittschäden)
-artenarme Ausbildung
34.40Kleinröhricht *11 - 19 - 4611 - 19 - 25
+überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v.a. Libellen, Laufkäfer)
-artenarme Ausbildung
-aus Trivialarten
!Bestände unterhalb der Uferlinie von Gewässern werden nur bewertet, wenn sie höherwertig
als das Gewässer selbst.
34.50Röhricht *-10 - 19 - 25
34.51Ufer-Schilfröhricht*11 - 19 - 53-
34.52Land-Schilfröhricht *11 - 19 - 44-
34.53Rohrkolben-Röhricht *11 - 19 - 53-
34.54Teichbinsen-Röhricht *11 - 19 - 53-
34.55Röhricht des Großen Wasserschwadens*10 - 17 - 48-
34.56Rohrglanzgras-Röhricht *10 - 17 - 48-
34.57Schneiden-Ried *21 - 35 - 57-
34.58Teichschachtelhalm-Röhricht *11 - 19- 53-
34.59Sonstiges Röhricht *11 - 19 - 53-
34.60Großseggen-Ried *-10 - 17 - 25
34.61Steifseggen-Ried *11 - 19 - 53-
34.62Sumpfseggen-Ried *10 - 17 - 48-
34.63Schlankseggen-Ried *11 - 19 - 53-
34.64Wunderseggen-Ried *21 - 35 - 57-
34.65Schnabelseggen-Ried *17 - 28 - 57-
34.66Blasenseggen-Ried *11 - 19 - 53-
34.67Rispenseggen-Ried *14 - 24 - 53-
34.68Kammseggen-Ried *11 - 19 - 53-
34.69Sonstiges Großseggen-Ried *11 - 19 - 53-
+überdurchschnittlich naturnah (z.B. an natürlichen bzw. an naturnahen Gewässern)
+überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Vögel, Laufkäfer, Schnecken)
+auf sickerquelligem Standort
+/-mäßig naturnah (z.B. an Graben, auf Wiesenbrache)
-beinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Grundwasserabsenkung
-wenig naturnah (z.B. auf junger Ackerbrache)
!Bestände untrhalb der Uferlinie von Gewässern werden nur bewertet, wenn sie höherwertig sind als das
Gewässer selbst.
PGünstige Bedingungen auf naturnahen Standorten
(z.B. renaturierte Uferbereiche), ungünstige Bedingungen auf eutrophierten, ehemaligen
Landwirtschaftsflächen

35. Saumvegetation, Dominanbestände, Hochstauden- und Schlagfluren, Pionier- und Ruderalvegetation

Nr.BiotoptypFP
35.10Saumvegetation mittlerer Standorte [siehe Untertypen]--
35.11Nitrophytische Saumvegetation10 - 12 - 2110 - 12
+naturnahe Ufervegetation
+überdurchschnittliche Artenausstattung
-artenarme Ausbildung
35.12Mesophytische Saumvegetation11 - 19 - 3211 - 19 - 25
35.20 .Saumvegetation trockenwarmer Standorte23 - 39 - 5723 - 28 - 39
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +natürliche Vegetation (nur bei 35.20, z.B. auf Fels)  
 -beeinträchtigt (z.B. Ablagerungen, Eutrophierung, Tritt)  
 -artenarme Ausbildung  
 P35.12: Günstige Bedingungen bei angrenzender extensiver Nutzung (z.B. Magerwiese, Magerrasen),
ungünstige Bedingungen bei angrenzender intensiver Nutzung (z.B. Acker, Intensivgrünland).
35.20: Eine Entwicklung ist nur auf trockenwarmem, nährstoffarmem Standort möglich.
  
35.30Dominanzbestand6 - 88
 -Neophyten-Dominanzbestand  
35.40 Hochstaudenflur [siehe Untertypen]--
35.41 Hochstaudenflur quelliger, sumpfiger oder mooriger Standorte11 - 19 - 3911 - 19 - 25
35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur11 - 19 - 3911 - 19 - 25
35.43 Sonstige Hochstaudenflur10 - 16 - 2710 - 16 - 21
35.44 Hochstaudenflur hochmontaner Lagen21 - 33 - 5321 - 33 - 40
 +überdurchschnittlich naturnah  
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +auf sickerquelligem Standort  
 -beeinträchtigt (z.B. Entwässerung, Eutrophierung)  
 -artenarme Ausbildung  
 -wenig naturnah (z.B. auf junger Ackerbrache)  
 PGünstige Bedingungen, wenn Standort nicht eutrophiert, ungünstige Bedingungen,
wenn Standort nachhaltig eutrophiert.
  
35.50Schlagflur1414
 !Der Biotoptyp wird in der Regel nicht bewertet, da er meist nur ein kurzes
Sukzessionsstadium auf Kahlschlag- oder Windwurfflächen darstellt.
Soweit sich die Fläche bereits wieder einem initialen Stadium eines Waldbiotoptyps zuordnen lässt,
erfolgt die Bewertung im Feinmodul nach dem entsprechenden Typ.

Solange keine Zuordnung möglich ist, wird die Fläche mit dem
Normalwert des vorangegangenen Waldbiotoptyps bewertet.

Eine Bewertung als Schlagflur erfolgt nur dann, wenn von einem
dauerhaften Bestand auszugehen ist (z.B. unter einer Hochspannungsleitung).

  
35.60Pionier- und Ruderalvegetation9 - 11 - 189 - 11
35.61 Annuelle Ruderalvegetation9 - 11 - 15-
35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte *12 - 15 - 3512 - 15
35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte9 - 11 - 189 - 11
35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation8 - 11 - 158 - 11
35.65 Pioniervegetation auf Sonderstandorten *9 - 15 - 419 - 15 - 34
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von Arten der
Zwergbinsengesellschaften oder von ZAK-Landesarten
(v. a. Heuschrecken, Tagfalter, Wildbienen, Laufkäfer)
  
 +naturnahe Ufervegetation  
 -artenarme Ausbildung  

36. Heiden, Mager-, Sand- und Trockenrasen

Nr. Biotoptyp F P
36.10Feuchtheide22 - 37 - 5022 - 31 - 37
36.20Zwergstrauchheide22 - 37 - 5022 - 31 - 37
36.30Wacholderheide22 - 37 - 5022 - 31 - 37
36.40Magerrasen bodensaurer Standorte17 - 30 - 4217 - 27 - 33
36.41 Borstgrasrasen22 - 37 - 5022 - 31 - 37
36.42 Flügelginsterweide22 - 37 - 5022 - 31 - 37
36.43 Besenginsterweide22 - 37 - 5022 - 31 - 37
36.50 Magerrasen basenreicher Standorte17 - 30 - 4217 - 27 - 33
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Tritt, Brache, Verbuschung)  
 -artenarme Ausbildung  
 P36.10 - 36.30 und 36.41 - 36.43: Eine Entwicklung ist nur bei günstigem
Nährstoffhaushalt und Vorhandensein des typischen Artenpotenzials
zumindest auf Kontaktflächen möglich (z.B. Entwicklung aus Sukzessionsflächen
ehemaliger Bestände).

36.40, 36.50: Günstige Bedingungen, wenn Standort nicht eutrophiert und Artenpotenzial hoch
(z.B. Entwicklung aus Sukzessionsflächen ehemaliger Bestände).
Ungünstige Bedingungen, wenn Standort eutrophiert und Artenpotenzial gering.

  
36.60Sandrasen [siehe Untertypen]--
36.61 Sandrasen kalkhaltiger Standorte *28 - 47 - 5728 - 38 - 47
36.62 Sandrasen kalkfreier Standorte *22 - 37 - 5022 - 31 - 37
36.70Trockenrasen22 - 37 - 5022 - 31 - 37
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Heuschrecken, Laufkäfer, Tagfalter, Schnecken) + natürliche Vegetation (nur bei 36.70, z.B. auf Fels)
  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Sukzession, Tritt, Verbuschung)  
 -artenarme Ausbildung (z.B. Initialstadien ohne wertgebende Arten)  
 PEine Entwicklung ist nur auf trockenem, humusarmem und nährstoffarmem Standort möglich.
Zudem muss das typische Artenpotenzial zumindest auf Kontaktflächen vorhanden sein.
Für die einzelnen Untertypen gilt außerdem: 36.61: nur auf sandigem, kalkhaltigem Standort
(in Baden-Württemberg nur wenige Flächen), 36.62: nur auf sandigem, kalkfreiem Standort,
36.70: nur auf flachgründigem Standort.
  

37.Äcker, Sonderkulturen und Feldgärten

Nr.BiotoptypFP
37.10 Acker [siehe Untertypen]--
 !Bestände mit überdurchschnittlicher faunistischer Artenausstattung werden
analog zu den Untertypen 37.12 und 37.13 bewertet, auch wenn der Untertyp 37.11 vorliegt.
  
37.11Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation4 - 84
 +mit Restbeständen wertgebender Arten  
37.12 Acker mit Unkrautvegetation basenreicher Standorte *9 - 12 - 2312 - 23
37.13 Acker mit Unkrautvegetation basenarmer Standorte *9 - 12 - 2312 - 23
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Vögel, Laufkäfer)  
 +Sonderstandort (z.B. Kalkscherbenacker, krumenfeuchter Acker)  
 -artenarme Ausbildung  
 PNutzungsextensivierung von Ackerflächen.  
37.20 Mehrjährige Sonderkultur [alle Untertypen]4 - 124
 +Grünlandunterwuchs mit standorttypischen Arten
(z.B. in Kirschbaumkulturen)
  
 +mit Restvorkommen wertgebender Arten  
 !Bei Vorkommen von Unkrautvegetation extensiv genutzter Äcker oder von wertgebenden
Tierarten erfolgt die Bewertung analog zu 37.12 und 37.13.
  
37.30 Feldgarten (Grabeland)4 - 84
 +mit Restvorkommen wertgebender Arten  
 !Bei Vorkommen von Unkrautvegetation extensiv genutzter Äcker oder von wertgebenden
Tierarten erfolgt die Bewertung analog zu 37.12 und 37.13.
  


4.Gehölzbestände und Gebüsche

41.Feldgehölze und Feldhecken

Nr.BiotoptypFP
41.10Feldgehölz10 - 17 - 2710 - 14 - 17
41.20Feldhecke--
41.21 Feldhecke trockenwarmer Standorte14 - 23 - 3514 - 18 - 23
41.22 Feldhecke mittlerer Standorte10 - 17 - 2710 - 14 - 17
41.23 Schlehen-Feldhecke10 - 17 - 27-
41.24 Hasel-Feldhecke10 - 17 - 27-
41.25 Holunder-Feldhecke9 - 13 - 22-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +Saum, Krautschicht mit Magerkeitszeigern oder mit Waldarten  
 +strukturreich  
 -beeinträchtigt (z.B. Ablagerungen, Eutrophierung, Straßenverkehr)  
 -Beimischung nicht standortheimischer Gehölzarten  
 -artenarme Ausbildung  
 !Bei einem Anteil von über 30 % nicht standortheimischer Gehölzarten liegt ein Biotoptyp
der naturraum- und standortfremden Gebüsche und Hecken (44.) vor.
  


42. Gebüsche

Nr.BiotoptypFP
42.10Gebüsch trockenwarmer Standorte [siehe Untertypen]--
42.11 Felsengebüsch30 - 53 - 64-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Freizeitnutzung)  
 -artenarme Ausbildung  
 -Sukzessionsstadium auf Sekundärstandort  
42.12 Gebüsch trockenwarmer, basenreicher Standorte14 - 23 - 3514 - 18 - 23
42.13 Gebüsch trockenwarmer, basenarmer Standorte14 - 23 - 3514 - 18 - 23
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +Saum, Krautschicht mit Magerkeitszeigern oder mit Waldarten  
 -beeinträchtigt (z.B. Ablagerungen, Eutrophierung, Straßenverkehr)  
 -Beimischung nicht standortheimischer Gehölzarten  
 -artenarme Ausbildung  
 !Bei einem Anteil von über 30 % nicht standortheimischer Gehölzarten liegt ein Biotoptyp
der naturraum- und standortfremden Gebüsche und Hecken (44) vor.
  
 !Gebüsche, die den Mantel eines naturnahen Waldbestands bilden, werden dem entsprechenden
Waldbiotoptyp zugeordnet und entsprechend bewertet.
  
42.14 Sanddorn-Gebüsch23 - 38 - 55-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +überdurchschnittlich naturnah  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Überalterung durch mangelnde Standortdynamik)  
 -Sukzessionsstadium auf Sekundärstandort  
42.20Gebüsch mittlerer Standorte9 - 16 - 2710 - 14 - 16
42.21 Holunder-Gebüsch9 - 13 - 22-
42.22 Schlehen-Gebüsch mittlerer Standorte9 - 16 - 27-
42.23 Schlehen-Liguster-Gebüsch mittlerer Standorte9 - 16 - 27-
42.24 Brombeer-Schlehen-Gebüsch mittlerer Standorte9 - 16 - 27-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +Saum, Krautschicht mit Magerkeitszeigern oder mit Waldarten  
 +strukturreich  
 -beeinträchtigt (z.B. Ablagerungen, Eutrophierung, Straßenverkehr)  
 -Beimischung nicht standortheimischer Gehölzarten  
 -artenarmer Bestand  
 !Bei einem Anteil von über 30 % nicht standortheimischer Gehölzarten liegt ein Biotoptyp
der naturraum- und standortfremden Gebüsche und Hecken (44.) vor.
  
 !Gebüsche, die den Mantel eines naturnahen Waldbestands bilden, werden dem entsprechenden
Waldbiotoptyp zugeordnet und entsprechend bewertet.
  
42.30 Gebüsch feuchter Standorte14 - 23 - 3514 - 18 - 23
42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch14 - 23 - 35-
42.32 Strauchbirken-Kriechweiden-Feuchtgebüsch42 - 53 - 64-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +überdurchschnittlich naturnah  
 +auf sickerquelligem Standort  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Grundwasserabsenkung)  
42.40 Uferweiden-Gebüsch (Auen-Gebüsch)14 - 23 - 5314 - 18 - 23
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +natürliche bzw. naturnahe Standortdynamik  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung, Überalterung durch mangelnde Standortdynamik  
 -Beimischung nicht standortheimischer Gehölzarten  
 !Bei einem Anteil von über 30 % nicht standortheimischer Gehölzarten liegt ein
Biotoptyp der naturraum- und standortfremden Gebüsche und Hecken (44.) vor.
  
42.50 Gebüsch hochmontaner bis subalpiner Lagen [siehe Untertypen]--
42.51 Krummholzgebüsch30 - 50 - 57-
42.52 Sonstiges Gebüsch hochmontaner bis subalpiner Lagen15 - 26 - 3215 - 21 - 26
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 -artenarmer Bestand  
 -beeinträchtigt (z.B. Eutrophierung)  


43.Gestrüpp, Lianen- und Kletterpflanzenbestände

Nr.BiotoptypFP
43.10Gestrüpp7 - 9 - 189
43.11 Brombeer-Gestrüpp7 - 9 - 18-
43.12 Himbeer-Gestrüpp7 - 9 - 18-
43.13 Kratzbeer-Gestrüpp7 - 9 - 18-
43.14 Rosen-Gestrüpp (aus niedrigwüchsigen Arten)11 - 14 - 25-
43.50Lianen- oder Kletterpflanzenbestand [alle Untertypen]7 - 9 - 189
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +naturnaher Bestand (z.B. auf Auwaldverlichtung)  
 -sehr artenarmer Bestand  

44. Naturraum- oder standortfremde Gebüsche und Hecken

Nr.BiotoptypFP
44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch [siehe Untertypen]--
44.11 Gebüsch mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung
[> 30 %]
8 - 10 - 148 - 10
 +Anteil standortheimischer Arten 50 - 70 %  
 +strukturreich  
 +gut ausgebildete Krautschicht  
44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten (Zierstrauchanpflanzung)6 - 96
 +Anteil standortheimischer Arten 30 - 50 %  
 +strukturreich  
 +gut ausgebildete Krautschicht  
44.20Naturraum- oder standortfremde Hecke [siehe Untertypen]--
44.21 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung
[> 30 %]
8 - 10 - 148 - 10
 +Anteil standortheimischer Arten 50 - 70 %  
 +strukturreich  
 +gut ausgebildete Krautschicht  
44.22 Hecke aus nicht heimischen Straucharten6 - 96
 +Anteil standortheimischer Arten 30 - 50 %  
 +strukturreich  
 +gut ausgebildete Krautschicht  
44.30Heckenzaun4 - 64
 +mit bzw. aus heimischen Arten  

45. Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Streuobstbestand

Nr.BiotoptypFP
45.10 -Alleen, Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäume  
45.30[siehe nachfolgende Szenarien]  
 !Die Bewertung der Biotoptypen 45.10 - 45.30 erfolgt nicht über einen Flächenansatz, sondern durch
Ermittlung eines Punktwertes pro Baum. Der baumbestandene Biotoptyp (z.B. Fettwiese)
wird separat bewertet. Es werden drei Szenarien differenziert.
  

a

auf sehr gering- bis geringwertigen Biotoptypen
(33.60, 33.80, 35.30, 37.11, 37.30, 60.20, 60.50, 60.60)
4 - 84 - 8

b

auf mittelwertigen Biotoptypen
(33.41, 33,52, 35.11, 35.60, 37.12, 37.13, 43.10)
3 - 63 - 6

c

auf mittel- bis hochwertigen Biotoptypen (33.43, 33.44, 33.51, 35.12)2 - 42 - 4
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +/-heimische Baumarten oder Obstbäume auf Sämlingsunterlage  
 -nicht heimische Baumarten oder Obstbäume auf schwach wachsender Veredlungsunterlage  
 !Der Wert eines Baumes errechnet sich durch Multiplikation des zutreffenden Punktwerts
mit dem Stammumfang [cm].
  
 !Sofern die einzelnen Bäume nicht deutlich als Solitärbäume in Erscheinung treten, z.B.
bei starker Überschneidung ihrer Kronen, bzw. wenn es sich um einen Parkwald handelt,
erfolgt die Bewertung nach den Biotoptypen 41.10, 44.20 bzw. 59.
  
 PAbwertung bei nicht heimischen Baumarten oder Obstbäumen auf schwach wachsender
Veredlungsunterlage.
  
 !Der Punktwert pro Baum wird ermittelt durch Multiplikation des Planungswerts mit
dem Stammumfang [cm] nach 25 Jahren Entwicklungszeit. Dieser errechnet sich aus
dem Stammumfang zum Pflanzzeitpunkt addiert mit dem prognostizierten Zuwachs,
der je nach Wuchsstärke der Art mit 50 bis 80 cm veranschlagt wird.
  
 !Erfolgt mit der Baumpflanzung zugleich eine Änderung der Unternutzung
(z.B. Umwandlung von Acker in Wiese), richtet sich der Planungswert nach dem Szenario für die geplante Nutzung.
  
45.40Streuobstbestand [siehe nachfolgende Szenarien] *Zuschlag

a

auf sehr gering- bis geringwertigen Biotoptypen
(33.60, 33.80, 35.30, 37.11, 37.30, 60.60) *
+ 4 - + 8 - + 12+ 3 - + 6

b

auf mittelwertigen Biotoptypen
(33.41, 33.52, 35.11, 35.60, 37.12, 37.13, 43.10) *
+ 3 - + 6 - + 9+ 2 - + 4

c

auf mittel- bis hochwertigen Biotoptypen (33.43, 33.44, 33.51, 35.12) *+ 2 - + 4 - + 6+ 1 - + 2
 +günstige Altersstruktur des Baumbestands  
 +hohe Stabilität der Bäume  
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Vögel)  
 -Beimischung von Bäumen auf schwach wachsender Veredlungsunterlage  
 -ungünstige Altersstruktur des Baumbestands  
 !Die Bewertung von Flächen mit Streuobstbestand erfolgt durch Addition des Wertes für den Streuobstbestand
zum Wert des baumbestandenen Biotoptyps (z.B. Fettwiese).
Die Summe darf den oberen Grenzwert des baumbestandenen Biotoptyps überschreiten.
  
 PAbwertung bei Beimischung von Bäumen auf schwach wachsender Veredlungsunterlage  
 !Erfolgt zugleich eine Änderung der Unternutzung (z.B. Umwandlung von Acker in Fettwiese),
richtet sich der Planungswert nach dem Szenario für die geplante Nutzung.
Der Richtwert für die Anzahl der maximal zu pflanzenden Bäume liegt bei 100 Stück/Hektar.
  

 5. Wälder

Naturnähe-Bewertung der Baumartenzusammensetzung

Sowohl die Biotoptypen der naturnahen (51. bis 57.) als auch der naturfernen (59.) Wälder können im Hinblick auf die Naturnähe beziehungsweise Naturferne ihrer Baumartenzusammensetzung erheblich variieren. Zugleich verfügt die Forstverwaltung mit den forstlichen Standortskarten und dem darauf basierenden Standortswald über detaillierte Unterlagen, die eine differenzierte Naturnähe-Bewertung der Baumartenzusammensetzung ermöglichen.

Wegen der großen Bedeutung der Baumartenzusammensetzung für die Biotopqualität wird ihr bei der Bestandsbewertung (Zustand vor Ökokonto-Maßnahme) durch einen separaten Verfahrensschritt gesondert Rechnung getragen. Erst danach erfolgt im Feinmodul die Betrachtung weiterer Bewertungsparameter (zum Beispiel Artenausstattung, Strukturreichtum).

Bei der Biotopplanung ist dagegen dieser Zwischenschritt einer differenzierten Betrachtung der Baumartenzusammensetzung nicht notwendig, weil grundsätzlich nur diejenigen Maßnahmen ökokontofähig sind, die zu einer naturnahen Bestockung entsprechend des Standortswaldes führen (ohne Beteiligung nicht standortheimischer Baumarten). Der Zielwert der Maßnahme wird deshalb direkt über das Feinmodul (Aufwertung vorhandener Bestände) beziehungsweise über das Planungsmodul (Neuplanung) ermittelt.

Sofern der Standortswald nicht bekannt ist, muss er über das südwestdeutsche Standortkundliche Verfahren hergeleitet werden. Dies ist in der Regel durch einen Fachkundigen zu leisten.

Bewertungsansatz

Es steht jeweils eine eigene Bewertungstabelle für die Wälder mit naturnaher sowie mit naturferner Baumartenzusammensetzung zur Verfügung. Innerhalb der Tabellen erfolgt eine weitere Differenzierung nach den Anteilen standortheimischer beziehungsweise nicht standortheimischer Baumarten.

Naturnahe Baumartenzusammensetzung

Definition: Der Anteil der Arten des Standortswalds beträgt mindestens 50 Prozent, zudem liegt der Anteil der Hauptbaumarten bei mindestens 20 Prozent.

Bewertung (Tabelle A): Die Wertermittlung erfolgt anhand des Normalwerts des betreffenden Waldbiotoptyps und eines von der konkreten Baumartenzusammensetzung des Bestands abhängigen Bewertungsfaktors.

Die Wälder mit naturnaher Baumartenzusammensetzung umfassen neben den naturnahen Wäldern im engen Sinne (Biotoptypen 51. bis 57.) auch Bestände, die zwar eine dem Standortswald entsprechende Baumartenzusammensetzung aufweisen, aber aufgrund des Fehlens einer standortgemäßen Waldbodenflora definitionsgemäß zu den naturfernen Wäldern (59.) gehören (z.B. Aufforstungen von Offenland). Für die Bewertung herangezogen wird in diesem Falle der Wert des aufgrund des Standorts zu erwartenden naturnahen Waldbiotoptyps. Auf den nach der Baumartenzusammensetzung ermittelten Wert erfolgt ein Abschlag von 20 Prozent. Bei der weiteren Bewertung im Feinmodul wird das Attribut ≫Waldbodenflora≪ nicht mehr berücksichtigt.

Naturferne Baumartenzusammensetzung

Definition: Der Anteil nicht standortheimischer Arten liegt höher als 50 Prozent oder der Anteil der Hauptbaumarten des Standortswalds beträgt unter 20 Prozent.

Bewertung (Tabelle B): Bei den naturfernen Wäldern besitzen alle Biotoptypen den gleichen Normalwert. In der Tabelle kann deshalb der Biotopwert entsprechend der Baumartenzusammensetzung direkt abgelesen werden.

Tabelle A: Bestandsbewertung der Wälder mit naturnaher Bestockung nach der Baumartenzusammensetzung

Bestockungsanteil der Baumarten des Standortswalds

standortgemäße Waldbodenflora

vorhanden2nicht vorhanden3
GesamtanteilAnteil der Hauptbaumarten1

Normalwert (N) naturnahe Waldgesellschaft (51. - 57.)

> 90 - 100 %> 40 %N × 1,0

zusätzlich 20 % Abschlag

> 70 - 90 %> 40 %N x 0,8
> 50 - 70 %> 20 %N × 0,6
1) Das Kriterium ≫Hauptbaumarten≪ entfällt beim Biotoptyp Eichen-Sekundärwald (56.40). Bei den übrigen naturnahen Wäldern bezieht es sich auf das Klimaxstadium des jeweiligen Standortswaldes. Soweit bei Sukzessionsstadien des Standortswalds der Anteil an Hauptbaumarten natürlicherweise geringer ist, entfällt das Kriterium bei der Bewertung entsprechender naturnaher Sukzessionsflächen (z.B. Windwurfflächen mit Pionierbäumen des Standortswalds) ebenfalls.

2) Bestand entspricht einer naturnahen Waldgesellschaft (51. - 57.)

3) Bestand entspricht einem naturfernen Wald (59.)

Tabelle B: Bestandsbewertung der Wälder mit naturferner Bestockung (59.) nach der Baumartenzusammensetzung

Bestockungsanteil

Biotopwert

nicht standortheimische ArtenArten des Standortswalds
> 80 %< 20 %11
(= Normalwert)
> 60 - 80 %< 40 %12
> 40 -- 60 %< 50 %
oder < 60 % und Anteil der Hauptbaumarten < 20 %
13
> 20 - 40 %< 80 %
und Anteil der Hauptbaumarten
< 20 %
14
< 20 %> 80 %
und Anteil der Hauptbaumarten
< 20 %
15

51. Moorwälder

Nr.BiotoptypFP
51.10Rauschbeeren-Kiefern-Moorwald [alle Untertypen]27 - 53 - 64-
51.20Rauschbeeren-Fichten-Moorrandwald27 - 53 - 64-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich (z.B. plenterartig, ausgeprägte Schichtung, Habitatbäume, Uraltbäume, Totholz)  
 +Dauerwald oder Bannwald  
 -sehr geringes Alter  
 -überdurchschnittlich strukturarm
(z.B. gleichaltrig, einschichtig)
  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts
(z.B. Grundwasserabsenkung, Nährstoffeintrag)
  

52. Bruch-, Sumpf- und Auwälder

Nr.BiotoptypFP
52.10Bruchwald [alle Untertypen]24 - 47 - 5724 - 33
52.20Sumpfwald (Feuchtwald) [alle Untertypen]19 - 38 - 5319 - 24
52.30Auwald der Bäche und kleinen Flüsse *16 - 28 - 5316 - 23
52.31 Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald18 - 36 - 5318 - 23
52.32 Schwarzerlen-Eschen-Wald18 - 36 - 5318 - 23
52.33 Gewässerbegleitender Auwaldstreifen *16 - 28 - 4516 - 23
52.34 Grauerlen-Auwald18 - 36 - 5318 - 23
52.40 Silberweiden-Auwald (Weichholz-Auwald)22 - 43 - 5722 - 35
52.50 Stieleichen-Ulmen-Auwald (Hartholz-Auwald)22 - 43 - 5722 - 28
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer)  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich (z.B. ausgeprägte Schichtung, Habitatbäume, Uraltbäume, Totholz)  
 +Dauerwald oder Bannwald  
 +sickerquelliger Standort (bei 52.20 -- 52.34)  
 -standortgemäße Waldbodenflora nicht vollständig vorhanden (z.B. auf ehemaligen Landwirtschaftsflächen)  
 -Krautschicht aus artenarmen Neophytenbeständen  
 -sehr geringes Alter  
 -überdurchschnittlich strukturarm (z.B. gleichaltrig, einschichtig)  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts (z.B. Eingriffe in den Wasserhaushalt, Nährstoffeintrag)  
 P52.10: Eine Entwicklung ist nur auf anmoorigem oder moorigem Standort bei weitgehend intaktem
Wasserhaushalt möglich. 52.20: Günstige Bedingungen bei Beseitigung einer naturfernen Bestockung
oder Rückbau von Drainagen auf altem Waldstandort. Ungünstige Bedingungen bei Aufforstung von Offenland.

52.30: Günstige Bedingungen, wenn keine Beeinträchtigung durch angrenzende Nutzung vorhanden
(z.B. in geschlossenem Wald, angrenzend an Extensivgrünland).
Ungünstige Bedingungen, wenn Beeinträchtigung durch angrenzende Nutzung vorhanden (z.B. intensive Landwirtschaft).

52.40: Beseitigung einer naturfernen Bestockung oder Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik.

52.50: Günstige Bedingungen bei Beseitigung einer naturfernen Bestockung oder bei Wiederherstellung
einer naturnahen Auendynamik auf altem Waldstandort. Ungünstige Bedingungen bei Aufforstung von Offenland.

  

53. Wälder trockenwarmer Standorte

Nr.BiotoptypFP
53.10Eichen- oder Hainbuchen-Eichen-Wald trockenwarmer Standorte [alle Untertypen] *22 - 43 - 5722 - 28
53.20Buchen-Wald trockenwarmer Standorte [alle Untertypen] *19 - 38 - 5319 - 24
53.30Seggen-Eichen-Linden-Wald *22 - 43 - 5722 - 28
53.40Kiefern-Wald trockenwarmer Standorte [alle Untertypen] *30 - 50 - 64-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer)
  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich (z.B. plenterartig, ausgeprägte Schichtung, Habitatbäume, Uraltbäume, Totholz)  
 +Dauerwald oder Bannwald  
 -standortgemäße Waldbodenflora nicht vollständig vorhanden (z.B. auf ehemaligen Landwirtschaftsflächen)  
 -sehr geringes Alter  
 -überdurchschnittlich strukturarm (z.B. gleichaltrig, einschichtig)  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts (z.B. Nährstoffanreicherung, Immissionen, Freizeitnutzung)  
 PGünstige Bedingungen bei Beseitigung einer naturfernen Bestockung auf altem Waldstandort. Ungünstige
Bedingungen bei Aufforstung von Offenland.
  

54. Schlucht- und Blockwälder

Nr.BiotoptypFP
54.10Schlucht- oder Blockwald frischer bis feuchter Standorte19 - 38 - 5319 - 24
54.11 Ahorn-Eschen-Schluchtwald *19 - 38 - 53-
54.13 Ahorn-Eschen-Blockwald *19 - 38 - 53-
54.14 Drahtschmielen-Bergahorn-Blockwald *22 - 43 - 57-
54.20 Schlucht- oder Blockwald trockenwarmer Standorte
[alle Untertypen] *
19 - 38 - 5319 - 24
54.30 Birken-Blockwald *22 - 43 - 5722 - 28
54.40 Fichten-Blockwald*22 - 43 - 5722 - 28
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten (v. a. Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer)  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich (z.B. plenterartig, ausgeprägte Schichtung, Habitatbäume, Uraltbäume, Totholz)  
 +Dauerwald oder Bannwald  
 -sehr geringes Alter  
 -überdurchschnittlich strukturarm (z.B. gleichaltrig, einschichtig)  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts (z.B. Nährstoffanreicherung, Immissionen, Bodenverdichtung, Freizeitnutzung)  
 PBeseitigung einer naturfernen Bestockung auf altem Waldstandort.  

55. Buchenreiche Wälder mittlerer Standorte

Nr.BiotoptypFP
55.10Buchen-Wald basenarmer Standorte [alle Untertypen] *17 - 33 - 5017 - 21
55.20Buchen-Wald basenreicher Standorte [alle Untertypen] *17 - 33 - 5017 - 21
55.40Hochstaudenreicher Ahorn-Buchen-Wald *19 - 38 - 5319 - 24
55.50Traubeneichen-Buchen-Wald *19 - 38 - 5319 - 24
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer)
  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich (z.B. plenterartig, ausgeprägte Schichtung, Habitatbäume, Uraltbäume, Totholz)  
 +Dauerwald oder Bannwald  
 -standortgemäße Waldbodenflora nicht vollständig vorhanden (z.B. auf ehemaligen Landwirtschaftsflächen)  
 -sehr geringes Alter  
 -überdurchschnittlich strukturarm (z.B. gleichaltrig, einschichtig)  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts (z.B. Nährstoffanreicherung, Immissionen, Bodenverdichtung, Freizeitnutzung)  
 PGünstige Bedingungen bei Beseitigung einer naturfernen Bestockung auf altem Waldstandort. Ungünstige
Bedingungen bei Aufforstung von Offenland.
  

56. Eichen- und Hainbuchen-Eichen-Wälder mittlerer Standorte

Nr.BiotoptypFP
56.10Hainbuchen-Wald mittlerer Standorte [alle Untertypen] *17 - 33 - 5017 - 21
56.20Birken-Stieleichen-Wald mit Pfeifengras *22 - 43 - 5722 - 28
56.30Hainsimsen-Traubeneichen-Wald *19 - 38 - 5319 - 24
56.40Eichen-Sekundärwald *16 - 32 - 4916 - 20
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer)
  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich
(z.B. plenterartig, ausgeprägte Schichtung, Habitatbäume, Uraltbäume, Totholz)
  
 +Dauerwald oder Bannwald  
 -standortgemäße Waldbodenflora nicht vollständig vorhanden
(z.B. auf ehemaligen Landwirtschaftsflächen)
  
 -sehr geringes Alter  
 -überdurchschnittlich strukturarm (z.B. gleichaltrig, einschichtig)  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts
(z.B. Nährstoffanreicherung, Immissionen, Bodenverdichtung, Freizeitnutzung)
  
 PGünstige Bedingungen bei Beseitigung einer naturfernen Bestockung auf altem Waldstandort.
Ungünstige Bedingungen bei Aufforstung von Offenland.
  

57. Nadelwälder

Nr.BiotoptypFP
57.20Geißelmoos-Fichten-Wald *20 - 41 - 5520 - 27
57.30Tannen- oder Fichten-Tannen-Wald *17 - 33 - 5017 - 21
57.31 Labkraut-Tannen-Wald *17 - 33 - 50-
57.32 Beerstrauch-Tannen-Wald *18 - 36 - 53-
57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer *18 - 36 - 53-
57.34 Artenreicher Tannenmischwald *19 - 38 - 53-
57.35 Hainsimsen-Fichten-Tannen-Wald *18 - 36 - 53-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung, z.B. Vorkommen von ZAK-Landesarten
(v. a. Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer)
  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich
(z.B. plenterartig, ausgeprägte Schichtung, Habitatbäume, Uraltbäume, Totholz)
  
 +Dauerwald oder Bannwald  
 -standortgemäße Waldbodenflora nicht vollständig vorhanden
(z.B. auf ehemaligen Landwirtschaftsflächen)
  
 -sehr geringes Alter  
 -überdurchschnittlich strukturarm
(z.B. gleichaltrig, einschichtig)
  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts
(z.B. Nährstoffanreicherung, Immissionen, Bodenverdichtung, Freizeitnutzung)
  
 PGünstige Bedingungen bei Beseitigung einer naturfernen Bestockung oder Rückbau von Drainagen auf altem Waldstandort.
Ungünstige Bedingungen bei Aufforstung von Offenland.
  

58. Sukzessionswälder

Nr.BiotoptypFP
58.10Sukzessionswald aus Laubbäumen [alle Untertypen]11 - 19 - 2711 - 17
58.20Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen [alle Untertypen]11 - 19 - 2711 - 17
58.40Sukzessionswald aus Nadelbäumen11 - 19 - 2711 - 17
58.41 Waldkiefern-Sukzessionswald (kein Moorwald)11 - 19 - 27-
58.42 Fichten-Sukzessionswald (kein Moorwald)11 - 19 - 27-
58.43 Bergkiefern-Sukzessionswald (kein Moorwald)17 - 26 - 37-
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +Krautschicht mit Magerkeitszeigern oder mit Waldarten  
 +strukturreich  
 -Krautschicht aus nitrophilen Ruderalarten  
 -initialer Bestand  
 -strukturarm  
 PGünstige Bedingungen, wenn Standortpotenzial allenfalls unerheblich anthropogen überformt
(z.B. Rohbodenfläche einer Abgrabung). Ungünstige Bedingungen, wenn Standortpotenzial
erheblich anthropogen überformt
(z.B. stark eutrophierter Standort, Aufschüttung mit standortfremdem Material).
  

59. Naturferne Waldbestände

 !Die für naturferne Waldbestände angegebenen Normal- und Planungswerte gelten nur bei naturferner Baumartenzusammensetzung (bei Bestandsbewertung der Regelfall). Zu den naturfernen Wäldern gehören definitionsgemäß außerdem Bestände, die zwar eine dem Standortswald entsprechende Baumartenzusammensetzung besitzen, aber keine standortgemäße Waldbodenflora aufweisen (v. a. Erstaufforstungen). In diesen Fällen erfolgt die Bewertung in Anlehnung an die Biotoptypen der naturnahen Wälder. Die Bestands- und Planungswerte werden wegen der noch fehlenden Waldbodenflora gegenüber dem jeweiligen Standortswald um 20 % reduziert (vgl. auch Hinweise unter 5., Wälder).
Nr.BiotoptypFP
59.10Laubbaum-Bestand [alle Untertypen]9 - 14 - 229 - 11
59.20Mischbestand aus Laub- und Nadelbäumen [alle Untertypen]9 - 14 - 229 - 11
59.40 Nadelbaum-Bestand [alle Untertypen]9 - 14 - 229 - 11
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +überdurchschnittlich ausgebildete Waldbodenflora  
 +überdurchschnittliches Alter  
 +überdurchschnittlich strukturreich
(z.B. gut ausgebildete Strauchschicht)
  
 +typisch ausgebildete Waldbodenflora  
 +/-standortgemäße Waldbodenflora nicht vollständig vorhanden  
 -keine standortgemäße Waldbodenflora vorhanden  
 -geringes Alter  
 -Beeinträchtigung des Waldstandorts (Nährstoffanreicherung, Immissionen, Bodenverdichtung, Freizeitnutzung)  
59.50Parkwald9 - 16 - 279 - 13
 +überdurchschnittliche Artenausstattung  
 +hoher Anteil alter Bäume  
 +mit Waldbodenflora  
 +strukturreich  
 -intensive Unternutzungen (z.B. Bodenmelioration, Zierrasen, dichtes Wegenetz)  
 -geringes Alter  

6. Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen

Nr.BiotoptypFP
60.10Von Bauwerken bestandene Fläche11
60.20Straße, Weg oder Platz11
60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz11
60.22 Gepflasterte Straße oder Platz1 - 21
60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter2 - 42
60.24 Unbefestigter Weg oder Platz3 - 63
 +mit Pflanzenbewuchs  
60.25 Grasweg66
60.30Gleisbereich22
60.40Fläche mit Ver- oder Entsorgungsanlage [alle Untertypen]22
 !Flächen, die unter den Biotoptypen 60.30 und 60.40 gefasst werden, können verschiedene
andere Biotoptypen umfassen (z.B. Zierrasen, Ruderalvegetation, Sukzessionsgehölz),
nach denen die Bewertung im Bedarfsfall erfolgen kann.
  
60.50Kleine Grünfläche [alle Untertypen]4 - 84
60.60Garten [alle Untertypen]6 - 126
 +mit Restvorkommen standorttypischer Unkrautvegetation  
 !Ein ≫Garten≪ im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst oft verschiedene Biotoptypen
(z.B. Zierrasen, Fettwiese, versiegelte Flächen). Die Fläche kann hiernach differenziert bewertet werden,
soweit dies im Betrachtungsmaßstab erforderlich ist
(z.B. 60 % Zierrasen, 30 % Fettwiese, 10 % versiegelte Fläche).
Alternativ möglich ist eine Bewertung nach dem dominierenden Biotoptyp (z.B. Fettwiese)
unter Berücksichtigung wertmindernder Nebennutzungen (z.B. Gemüsebeete).
  

Tabelle 2: Förderung spezifischer Arten

Unter den Voraussetzungen von Abschnitt 2 sind für die aufgelisteten Tierarten Maßnahmen zur Neuentwicklung von Fortpflanzungsstätten und für die aufgelisteten Pflanzenarten Maßnahmen zur Neuentwicklung von Populationen anrechenbar.

Arten alphabetisch nach deutschem Namen innerhalb der Artengruppen angeordnet

Deutscher ArtnameWissenschaftlicher ArtnameÖkopunkte
Tierarten
Vögel
BekassineGallinago gallinago500.000 / Revier
BraunkehlchenSaxicola rubetra300.000 / Revier
GrauammerMiliaria calandra300.000 / Revier
HeidelercheLullula arborea400.000 / Revier
KiebitzVanellus vanellus400.000 / Revier
RebhuhnPerdix perdix100.000 / Revier
WendehalsJynx torquilla100.000 / Revier
WiesenpieperAnthus pratensis100.000 / Revier
ZiegenmelkerCaprimulgus europaeus500.000 / Revier
ZitronenzeisigCarduelis citrinella400.000 / Revier
Reptilien und Amphibien
KreuzotterVipera berus20 / m2
KnoblauchkrötePelobates fuscus100.000 / Population
KreuzkröteBufo calamita100.000 / Population
LaubfroschHyla arborea100.000 / Population
WechselkröteBufo viridis100.000 / Population
Tagaktive Schmetterlinge
Bergkronwicken-WidderchenZygaena fausta10 / m2
Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-BläulingMaculinea nausithous5 / m2
Brauner Eichen-ZipfelfalterSatyrium ilicis20 / m2
Enzian-BläulingeMaculinea alcon/rebeli10 / m2
GelbringfalterLopinga achine20 / m2
Goldener ScheckenfalterEurodryas aurinia20 / m2
Heller Wiesenknopf-Ameisen-BläulingMaculinea teleius10 / m2
Natterwurz-PerlmutterfalterBoloria titania10 / m2
Platterbsen-WidderchenZygaena osterodensis10 / m2
Schwarzer ApollofalterParnassius mnemosyne20 / m2
Schwarzfleckiger Ameisen-BläulingMaculinea arion10 / m2
Violetter FeuerfalterLycaena alciphron10 / m2
Wald-WiesenvögelchenCoenonympha hero20 / m2
Weißdolch-BläulingPolyommatus damon20 / m2
Heuschrecken
Grüne StrandschreckeAiolopus thalassinus20 / m2
Kleiner HeidegrashüpferStenobothrus stigmaticus10 / m2
Rotflügelige ÖdlandschreckeOedipoda germanica20 / m2
Rotleibiger GrashüpferOmocestus haemorrhoidalis10 / m2
WanstschreckePolysarcus denticauda10 / m2
Sonstige
Gefleckte HeidelibelleSympetrum flaveolum20 / m2
HeldbockCerambyx cerdo200.000 / Brutbaumgruppe
AlpenbockRosalia alpina50.000 / Brutbaumgruppe
Pflanzenarten
Bleiche WeideSalix starkeana20 / m2
Borst-SchmieleDeschampsia media20 / m2
Durchwachsener BitterlingBlackstonia perfoliata s.l.20 / m2
Echte BärentraubeArctostaphylos uvaursi20 / m2
Flache QuellbinseBlysmus compressus20 / m2
Frühlings-EnzianGentiana verna10 / m2
Gelbes ZypergrasCyperus flavescens20 /m2
Ginster-SommerwurzOrobanche rapumgenistae10 / m2
Graben-VeilchenViola stagnina20 / m2
Kletten-IgelsameLappula squarrosa20 / m2
Knöllchen-KnöterichPersicaria vivipara10 / m2
Knöterich-LaichkrautPotamogeton polygonifolius20 / m2
Liegendes BüchsenkrautLindernia procumbens20 / m2
Ohrlöffel-LeimkrautSilene otites10 / m2
Rausamiges QuellkrautMontia fontana subsp.
chondrosperma
Ackervorkommen: 10 / m2
Felsvorkommen: 20 / m2
Sand-VeilchenViola rupestris10 / m2
ScharfkrautAsperugo procumbens20 / m2
Sommer-SchraubenstendelSpiranthes aestivalis10 / m2
SpatzenzungeThymelaea passerina20 / m2
Steppen-FahnenwickeOxytropis pilosa20 / m2
SteppenfenchelSeseli annuum10 / m2
Sumpf-FetthenneSedum villosum20 / m2
Sumpf-LäusekrautPedicularis palustris10 / m2
Ufer-ReitgrasCalamagrostis pseudophragmites10 / m2
Weiden-LattichLactuca saligna20 / m2
Zwerg-TeichbinseSchoenoplectus supinus20 / m2

Tabelle 3: Bodenmaßnahmen

MaßnahmeÖkopunkte/m2Bemerkungen
Entsiegelung16bei Vollentsiegelung pauschal 16 Ökopunkte; bei Teilentsiegelung 16 Ökopunkte x Entsiegelungsgrad
Rekultivierung

4 bis 12

entsprechend der Verbesserung der Bodenfunktionen ≫natürliche Bodenfruchtbarkeit≪, ≫Ausgleichskörper im Wasserkreislauf≪ und ≫Filter und Puffer für Schadstoffe≪
Überdeckung baulicher Anlagen

4 bis 8

entsprechend der Verbesserung der Bodenfunktionen ≫natürliche Bodenfruchtbarkeit≪, ≫Ausgleichskörper im Wasserkreislauf≪ und ≫Filter und Puffer für Schadstoffe≪, je nach Mächtigkeit und Beschaffenheit der Überdeckung, einschließlich der Begrünung von Tiefgaragen unter Verwendung von Bodenmaterial
Oberbodenauftrag

4

pauschal 4 Ökopunkte; Mächtigkeit der Auftragsschicht in der Regel 20 cm; nur bei Böden, die weder bei der Funktion ≫natürliche Bodenfruchtbarkeit≪ noch bei der Funktion ≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪ bereits eine hohe oder sehr hohe Funktionserfüllung besitzen (Bewertungsklassen 3 und 4)
Tiefenlockerung

4

pauschal 4 Ökopunkte bei Verdichtungen auf ehemaligen Lagerplätzen und ehemals genutzten Wegen etc.; nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Dachbegrünungbis 4abhängig von der Mächtigkeit der Auftragsschicht
Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens*

3

pauschal 3 Ökopunkte bei Umwandlung von Acker in Grünland oder Wald auf verschlämmungsempfindlichen Böden und in Überschwemmungsgebieten innerhalb HQ 10
Erosionsschutz*4pauschal 4 Ökopunkte insbesondere bei Begrünung, Hangverkürzung und Anlage von Heckenstreifen
Nutzungsextensivierung*

3

auf Standorten der Bewertungsklasse 3 oder 4 der Bodenfunktion ≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪
Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse durch Wiedervernässung und Nutzungsextensivierung

4 bis 8

maximal 8 Ökopunkte bei Wiederherstellung einer ursprünglich sehr hohen Bedeutung (Bewertungsklasse 4) der Bodenfunktion≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪;4 Ökopunkte bei Wiederherstellung einer ursprünglich hohen Bedeutung (Bewertungsklasse 3) der Bodenfunktion ≫Sonderstandort für naturnahe Vegetation≪-
* Bei der Kombination dieser Maßnahmen bleibt es bei der Punktzahl der am höchsten bewerteten Maßnahme


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