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Änderungstext
10. Anpassungsverordnung - Zehnte Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien
- Baden-Württemberg -
Vom 21. Dezember 2021
(GBl. Nr. 1 vom 07.01.2022 S. 1)
Auf Grund von § 9 Absatz 3 des Landesverwaltungsgesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313, 314), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 185) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Finanzministerium, dem Kultusministerium, dem Wissenschaftsministerium, dem Umweltministerium, dem Wirtschaftsministerium, dem Sozialministerium, dem Justizministerium, dem Verkehrsministerium, dem Ministerium Ländlicher Raum und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen verordnet:
Abschnitt 1
Anpassung von Gesetzen
Das Ernennungsgesetz in der Fassung vom 29. Januar 1992 (GBl. S. 141), das zuletzt durch Artikel 5 § 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 182, 191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Satz 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 4 Satz 1 Nummer 8 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Landesbeamtengesetz vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 794), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 914, 921) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 55 wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 2 Satz 2 werden nach der Angabe "Satz 1 Nr. 1" die Angabe ", Nr. 2a" gestrichen und nach der Angabe "Nr. 2" die Wörter "und Nummer 2a" eingefügt.
2. In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Landespersonalvertretungsgesetz in der Fassung vom 12. März 2015 (GBl. S. 222), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 83, 110) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 104 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Eingliederungsgesetz in der Fassung vom 22. August 2000 (GBl. S. 629), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 101, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 11 Absatz 7 wird das Wort "Innenministerium" jeweils durch das Wort "Justizministerium" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem ersten Halbsatz folgende Wörter eingefügt:
"für die Durchführung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie des Häftlingshilfegesetzes ist das Innenministerium und".
Das Finanzausgleichsgesetz in der Fassung vom 1. Januar 2000 (GBl. S. 14), das zuletzt durch Artikel 6 bis 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009, 1011, 1012), Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 181, 182), Artikel 2 des Gesetzes vom 12. November 2020 (GBl. S.1043, 1045) und Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 907, 910) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
b) In Absatz 4 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Landesgrundsteuergesetz vom 4. November 2020 (GBl. S. 974), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 61 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2021 (GBl. S. 941) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 58 Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2009 (GBl. S. 679), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1040, 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 1a Satz 1 wird das Wort "Integrationsministerium" durch das Wort "Sozialministerium" ersetzt.
Das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1047, 1048), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. November 2019 (GBl. S. 481, 483) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 9 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort "Soziales" jeweils die Angabe ", Gesundheit" eingefügt.
Das Gesetz über die Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in der Fassung vom 28. Juli 1961 (GBl. S. 299), das zuletzt durch Artikel 49 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 4 Absatz 1 Satz 2 sowie § 13 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Heilberufe-Kammergesetz in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 77) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 8 Absatz 2, § 51 Absatz 2 Satz 2 und § 55 Absatz 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1187), das durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GBl. S. 173, 188) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 16 wird das Wort "Innenministerium" durch das Wort "Justizministerium" ersetzt.
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 493), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GBl. S. 173, 187) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 2 Nummer 1 wird das Wort "Innenministerium" durch das Wort "Justizministerium" ersetzt.
Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972 (GBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2020 (GBl. S. 651, 654) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 7 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz vom 10. November 2009 (GBl. S. 645), das zuletzt durch Artikel 51 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 3, § 30 Satz 2 und § 34 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 14 Absatz 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Fischereigesetz für Baden-Württemberg vom 14. November 1979 (GBl. S. 466, ber. 1980 S. 136), das zuletzt durch Artikel 52 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 7 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 9. Juli 1991 (GBl. S. 473), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 53, 54) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 12 Absatz 2 Satz 4 sowie § 24 Absatz 8 und 9 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Gesetz zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes vom 12. Dezember 1994 (GBl. S. 653, 660), das zuletzt durch Artikel 56 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Gesetz zur Ausführung des Geflügelfleischhygienegesetzes vom 6. Dezember 1999 (GBl. S. 623), das zuletzt durch Artikel 57 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 106, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das ForstBW-Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 169), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421, 425) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe a, Absatz 2 Satz 2 Nummer 4, § 11 Absatz 2 Nummer 1, § 13 Absatz 3, § 14 Absatz 1 Satz 2, § 15 Absatz 8 Satz 2 und § 21 Satz 1 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 2 Satz 3, § 5 Absatz 4, § 9 Absatz 2 Satz 1 und 6, Absatz 5, § 11 Absatz 3 Satz 1, § 14 Absatz 3 Satz 2, § 15 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 6 sowie § 16 Absatz 2 Satz 6 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Gesetz zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 177) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5, § 4 Absatz 5 Satz 2, § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 9 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 1 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161) wird wie folgt geändert:
In Artikel 26 Absatz 1 und Artikel 27 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 13a Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration" durch das Wort "Innenministerium" ersetzt.
2. In § 58 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Das Landesplanungsgesetz in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (GBl. S. 439, 446) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 30 Absatz 1, § 42 Satz 2, § 44 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 51 wird das Wort "Wirtschaftsministerium" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Das Landesgeodatenzugangsgesetz vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 802), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 9 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg vom 1. Juli 2004 (GBl. S. 469, 509), das zuletzt durch Artikel 55 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 7 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), die zuletzt durch das Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 46 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
1. hinsichtlich der Regelungsgegenstände der §§ 13, 14, 16a bis 25, 48 Absatz 4 sowie des § 68 das Umweltministerium und im Übrigen das Wirtschaftsministerium als oberste Baurechtsbehörden, | "1. das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Baurechtsbehörde," |
2. § 73 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter "werden die obersten Baurechtsbehörden" durch die Wörter "wird die oberste Baurechtsbehörde" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "obersten Baurechtsbehörden werden" durch die Wörter "oberste Baurechtsbehörde wird" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort "können" durch das Wort "kann" ersetzt.
c) In Absatz 5 werden die Wörter "obersten Baurechtsbehörden können" durch die Wörter "oberste Baurechtsbehörde kann" ersetzt.
3. In § 73a Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter "Im gegenseitigen Einvernehmen machen die in § 46 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten obersten Baurechtsbehörden" durch die Wörter "Die oberste Baurechtsbehörde macht" ersetzt.
Das Gesetz zur Ausführung des Wohngeldgesetzes vom 13. Dezember 2001 (GBl. S. 682, 683), das zuletzt durch Artikel 41 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 104, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 4 wird das Wort "Wirtschaftsministerium" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Das Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 6. Dezember 1983 (GBl. S. 797), das zuletzt durch Artikel 37 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 104, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort "Wirtschaftsministerium" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Das Architektengesetz in der Fassung vom 28. März 2011 (GBl. S. 152), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1255, 1258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 13 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort "Wirtschaftsministeriums" die Wörter "und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" eingefügt.
2. In § 15 Absatz 3 und § 27 Absatz 1 wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
3. In § 15e Satz 2, § 20 Absatz 3 Satz 1, § 27 Absatz 2 Satz 2 und § 29 wird das Wort "Wirtschaftsministerium" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
4. In § 15e Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
5. In § 27 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "Rechtsaufsicht durch das Wirtschaftsministerium" durch die Wörter "Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Das Ingenieurkammergesetz in der Fassung vom 28. März 2011 (GBl. S. 145), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1255, 1261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 2, § 7 Absatz 4 Satz 1 und 3, § 11 Absatz 1 Satz 1 und § 24 wird das Wort "Wirtschaftsministerium" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 9e Satz 1 und 2 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
3. § 11 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Rechtsaufsicht durch das Wirtschaftsministerium" durch die Wörter "Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 werden die Wörter "Dem Wirtschaftsminister oder seinem Beauftragten" durch die Wörter "Der Ministerin oder dem Minister für Landesentwicklung und Wohnen oder ihrer oder seiner beauftragten Person" ersetzt.
bb) In Satz 3 wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
4. In § 21 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort "Wirtschaftsministeriums" die Wörter "und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" eingefügt.
Das Ingenieurgesetz vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 136, 143), das durch Artikel 39 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 104, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 9 wird das Wort "Wirtschaftsministerium" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
ABSCHNITT 2
Anpassung von Verordnungen
Die Beamtenrechtszuständigkeitsverordnung vom 8. Mai 1996 (GBI. S. 402), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 187) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Justizministeriums und des Verkehrsministeriums" durch die Wörter "Justizministeriums, des Verkehrsministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 6 Absatz 1 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
3. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
b) In Absatz 4 werden die Wörter "der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "die Ministerin oder der Minister für Ländlichen Raum" ersetzt.
4. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Sozialministeriums" durch die Wörter "Sozialministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Unfallfürsorgezuständigkeitsverordnung vom 18. Dezember 1980 (GBl. 1981 S. 2), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S. 182, 191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Justizministeriums" durch die Wörter "Justizministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Nummer 7 wird wie folgt geändert:
aa) In Spalte 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
bb) In Spalte 3 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
b) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 10 angefügt:
"10. Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
10.1 Regierungspräsidien
10.1 der Regierungspräsidien"
Die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom 29. November 2005 (GBl. S. 716), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2020 (GBl. S. 1050, ber. 2021 S. 379) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 16 Absatz 3 werden die Wörter "vom Justizministerium und für den Abschiebungshaftvollzugsdienst vom Innenministerium" durch die Wörter "und für den Abschiebungshaftvollzugsdienst vom Justizministerium" ersetzt.
Die Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung vom 18. Oktober 2011 (GBl. S. 494), die zuletzt durch Artikel 71 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 107, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Justizministeriums und des Verkehrsministeriums" durch die Wörter "Justizministeriums, des Verkehrsministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen " ersetzt.
Die Verpflichtungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 23. November 2006 (GBl. S. 380) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Umweltministeriums" durch die Wörter "Finanzministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums, des Justizministeriums, des Verkehrsministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung des Innenministeriums, des Staatsministeriums, des Justizministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung vom 11. August 2005 (GBl. S. 613) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "des Justizministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales" durch die Wörter "des Finanzministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums, des Justizministeriums, des Verkehrsministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung des Innenministeriums über die Bestimmung der für die Vollstreckung nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz zuständigen Vollstreckungsbehörden vom 23. Juni 1990 (GBl. S. 230), die zuletzt durch Artikel 75 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 108, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Verkehrsministeriums" durch die Wörter "des Verkehrsministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 2. Februar 1990 (GBl. S. 75, ber. S. 268), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 913, 914) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 1 Nummer 33 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 4 Absatz 1 Nummer 32 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Eingliederungs-Zuständigkeitsverordnung vom 8. Januar 1996 (GBl. S. 64), die zuletzt durch Artikel 79 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 108, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "und Sozialministeriums" durch die Wörter ", des Sozialministeriums und des Justizministeriums" ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung und des Finanzministeriums über die Zuständigkeiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. September 1986 (GBl. S. 344), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 914, 925) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 6 Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz in der Fassung vom 20. Juli 1971 (GBl. S. 347), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 2017 (GBl. S. 521, 523) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung vom 17. Dezember 2013 (GBl. S. 498, 500), die zuletzt durch Verordnung vom 28. September 2021 (GBl. S. 826) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Gentechnik-Zuständigkeitsverordnung vom 27. Januar 2010 (GBl. S. 12), die zuletzt durch Artikel 184 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Strahlenschutz-Zuständigkeitsverordnung vom 30. Juni 2020 (GBl. S. 489, ber. S. 697), die durch Verordnung vom 28. September 2021 (GBl. S. 825) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 15 Absatz 1 Nummer 3 und 4 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Strahlenschutz-Notfallexpositions- und Überwachungs-Zuständigkeitsverordnung vom 12. November 2019 (GBl. S. 486) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Ökokonto-Verordnung vom 19. Dezember 2010 (GBl. S. 1089) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr" durch das Wort "Umweltministeriums" ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz vom 24. Juli 2007 (GBl. S. 349), die durch Artikel 130 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 81) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 2 Satz 2 wird das Wort "Umweltministerium" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Laufbahnverordnung Wirtschaftsministerium vom 14. Mai 2018 (GBl. S. 205) wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Einrichtung von Laufbahnen (Laufbahnverordnung Wirtschaftsministerium und Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen - LVO WM und MLW)". |
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Dienst Städtebau und Raumordnung vom 14. Mai 2018 (GBl. S. 205, 208) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift, in § 12 Absatz 3 Nummer 1 und 5 und Absatz 6 wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 1 wird die Angabe "Wirtschaftsministerium (LVO WM)" durch die Wörter "Wirtschaftsministerium und Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (LVO WM und MLW)" ersetzt.
3. In § 3 Nummer 2 wird die Angabe " 12 Absatz 1 LVO-WM" durch die Wörter " 13 Absatz 1 LVO WM und MLW" ersetzt.
4. In § 4 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "Wirtschaftsministerium" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den eichtechnischen Dienst vom 13. April 2016 (GBl. S. 269), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Mai 2018 (GBl. S. 205, 208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 1 werden nach dem Wort "Wirtschaftsministerium" die Wörter "und Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" eingefügt.
Die Berufsbildungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 3. Juli 2007 (GBl. S. 342), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. März 2021 (GBl. S. 341) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"2. für die Berufe in der Landwirtschaft einschließlich der Hauswirtschaft in Betrieben der Land wirtschaft sowie für die Berufe der Fachangestellten im Bereich der Tiergesundheit das Ministerium Ländlicher Raum," |
b) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer eingefügt:
"2a. für die Berufe im Bereich der Vermessungstechnik und Geomatik gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 11 das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen,".
2. In § 3 Absatz 1 Nummer 9 und § 4 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
3. § 3 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"2. für die Berufe nach Absatz 1 Nummer 3, 4 und 9 das Ministerium Ländlicher Raum," |
b) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer eingefügt:
"2a. für die Berufe nach Absatz 1 Nummer 11 das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen,".
Die Verordnung des Justizministeriums über die Zuständigkeit der Regierungspräsidien zur Anerkennung der Artbezeichnungen "Luftkurort" und "Erholungsort" vom 11. Mai 2020 (GBl. S. 292) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Justizministeriums" durch das Wort "Wirtschaftsministeriums" ersetzt.
Die Berufsgerichtsordnung Ärzte vom 27. Juli 1955 (GBl. S. 177), die zuletzt durch Artikel 155 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 116, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 16 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 36 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Heilberufe- und Gesundheitsfachberufe-Zuständigkeitsverordnung vom 28. April 2008 (GBl. S. 132), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1250, 1255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Arbeitsministeriums über die Versicherungsämter vom 24. März 1961 (GBl. S. 64) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Arbeitsministeriums" durch das Wort "Sozialministeriums" ersetzt.
Die Pharmazie- und Medizinprodukte-Zuständigkeitsverordnung vom 17. Oktober 2000 (GBl. S. 694), die zuletzt durch Artikel 156 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 116, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Zuständigkeitsverordnung Justiz vom 20. November 1998 (GBl. S. 680), die zuletzt durch Verordnung vom 26. November 2020 (GBl. S. 1099) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung vom 9. März 2021 (GBl. S. 305) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
Die Abschiebungshaftvollzugsverordnung vom 7. März 2016 (GBl. S. 219), die durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GBl. S. 173, 189) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
2. In § 10 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 und 3 und Absatz 7 wird das Wort "Innenministerium" jeweils durch das Wort "Justizministerium" ersetzt.
Die Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung vom 2. Dezember 2008 (GBl. S. 465), die zuletzt durch Verordnung vom 23. Oktober 2018 (GBl. S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
2. In § 2 Satz 1 Nummer 1 und § 14 wird das Wort "Innenministerium" jeweils durch das Wort "Justizministerium" ersetzt.
Die Härtefallkommissionsverordnung vom 28. Juni 2005 (GBl. S. 455), die zuletzt durch Verordnung vom 17. April 2012 (GBl. S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 3 Satz 1 wird das Wort "Integrationsministerium" jeweils durch das Wort "Justizministerium" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "auf Vorschlag des Innenministeriums" durch das Wort "außerdem" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "auf Vorschlag des Innenministeriums" gestrichen.
Die Verordnung des Innenministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 8. Januar 2014 (GBl. S. 59), die zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 108, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
2. In § 7 wird das Wort "Innenministerium" durch das Wort "Justizministerium" ersetzt.
Die Verordnung des Innenministeriums über die Neufestsetzung der Pauschalen nach § 15 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für das Jahr 2014 vom 9. März 2016 (GBl. S. 222), die durch Artikel 77 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 108, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
Die Verordnung des Innenministeriums über die Neufestsetzung der Pauschalen nach § 15 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für das Jahr 2015 vom 9. November 2018 (GBl. S. 434) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration über die Neufestsetzung der Pauschalen nach § 15 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für das Jahr 2016 vom 30. Juni 2020 (GBl. S. 626) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
Die Sonderkontingentsverordnung Nordirak vom 21. Juli 2015 (GBl. S. 746), die durch Artikel 80 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 109, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird nach den Wörtern "Verordnung des" das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
Die Zweite Sonderkontingentsverordnung Nordirak vom 4. Dezember 2018 (GBl. S. 459) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird nach den Wörtern "Verordnung des" das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
Die Verordnung über die Einrichtung weiterer Landeserstaufnahmeeinrichtungen vom 5. März 2015 (GBl. S. 175, 176), die durch Artikel 82 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 109, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Innenministeriums" durch das Wort "Justizministeriums" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung vom 17. Mai 2005 (GBl. S. 414), die durch Artikel 160 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 117, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gebühren der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf vom 12. Dezember 2019 (GBl. S. 576) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift sowie in den Nummern 0.1.4, 0.4.8 Satz 2 und 1.2 der Anlage (Gebührenverzeichnis) werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach der Bundeswildschutzverordnung vom 4. März 1986 (GBl. S. 112), die durch Artikel 162 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 117, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach dem Bundeswaldgesetz vom 5. Oktober 1987 (GBl. S. 441), die zuletzt durch Artikel 163 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 117, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Bodenschutzwaldverordnung vom 19. Dezember 1977 (GBl. 1978 S. 79), die zuletzt durch Artikel 164 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 117, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die GMO-Obst- und Gemüse-Landesverordnung vom 8. Juni 2010 (GBl. S. 464), die durch Artikel 167 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. 99, 118, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Erosionsschutzverordnung vom 29. Mai 2010 (GBl. S. 457), die zuletzt durch Artikel 169 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 118, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach dem Rindfleischetikettierungsgesetz und dem Fischetikettierungsgesetz vom 3. Mai 2010 (GBl. S. 414), die durch Artikel 170 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 118, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Tiererzeugnisse-Zuständigkeitsverordnung vom 12. Mai 2009 (GBl. S. 230), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. November 2017 (GBl. S. 638) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Legehennenbetriebsregister-Zuständigkeitsverordnung vom 13. Dezember 2008 (GBl. 2009 S. 1), die durch Artikel 172 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 118, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 2 Nummer 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Tiernebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung vom 13. März 2007 (GBl. S. 209), die durch Artikel 173 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. 99, 118, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 1 Nummer 1 und § 3 Nummer 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Futtermittelsachkunde-Verordnung vom 30. Januar 2006 (GBl. S. 77), die durch Artikel 174 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 118, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Zuständigkeit für die Zulassung und Eintragung von Lebensmittelbetrieben vom 12. Dezember 2005 (GBl. S. 847), die zuletzt durch Artikel 175 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 118, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Höhe der Jagdabgabe vom 29. März 2005 (GBl. S. 300), die durch Artikel 176 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Anwendung einheitlicher Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung bei Durchführung von Förder- und Ausgleichsmaßnahmen vom 11. November 2004 (GBl. S. 853), die durch Artikel 177 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 1 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 26. Juni 2004 (GBl. S. 593), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach dem Tierseuchenrecht vom 2. Juni 2004 (GBl. S. 431), die durch Artikel 179 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Forstdienstkleidungsverordnung vom 27. April 2004 (GBl. S. 311), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 187) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Hopfengesetzes vom 1. April 1999 (GBl. S. 167), die zuletzt durch Artikel 181 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Fischseuchen-Schutzverordnung IHN/VHS vom 29. Januar 1998 (GBl. S. 162), die zuletzt durch Artikel 182 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Rheinaufischereiverordnung vom 5. Juli 1983 (GBl. S. 441), die durch Artikel 183 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Weinbergslagenverordnung vom 6. April 1971 (GBl. S. 157), die zuletzt durch Artikel 185 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 119, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Zuständigkeitslockerungsgesetz und der Zuständigkeitslockerungsverordnung vom 26. August 1975 (GBl. S. 606), die zuletzt durch Artikel 218 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 123, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 3 Absatz 2 und § 5 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Gebührenverordnung MLR vom 11. Dezember 2018 (GBl. S. 1577, ber. 2019 S. 375) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift, § 1 Absatz 1 Satz 1 und in der Nummer 17 der Anlage (Gebührenverzeichnis) werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In Nummer 25 der Anlage (Gebührenverzeichnis) werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Fleischhygiene-Gebührenverordnung vom 20. Juli 1998 (GBl. S. 459), die zuletzt durch Verordnung vom 27. Januar 2004 (GBl. S. 82) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Schulungs- und Prüfungsordnung für amtliche Fachassistenten vom 9. Juli 2020 (GBl. S. 630) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift und in § 5 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 4 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Qualifizierungs- und Prüfungsordnung für Veterinärhygienekontrolleurinnen oder Veterinärhygienekontrolleure vom 12. Oktober 2017 (GBl. S. 539) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker vom 23. März 2015 (GBl. S. 191), die durch Artikel 30 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 41) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst vom 23. März 2015 (GBl. S. 184) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren landwirtschaftlichen Dienst vom 5. Dezember 2014 (GBl. S. 786), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Dezember 2020 (GBl. S. 1283) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Laufbahnverordnung MLR vom 11. April 2014 (GBl. S. 220), die durch Verordnung vom 18. Februar 2020 (GBl. S. 46) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 2 und § 6a Absatz 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure vom 30. November 2012 (GBl. S. 686), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1047, 1054) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift und in § 21 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 3 Absatz 3, § 5 Absatz 3 Nummer 4 und § 7 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung vom 28. August 2014 (GBl. S. 451) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gebühren des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei vom 14. Dezember 2010 (GBl. S. 1067), die durch Verordnung vom 16. März 2016 (GBl. S. 232, ber. S. 268) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Vor-Ort-Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft vom 7. Dezember 2009 (GBl. S. 759), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 11 Nummer 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes vom 8. Juli 2009 (GBl. S. 340) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Subdelegationsverordnung MLR vom 17. Februar 2004 (GBl. S. 115), die zuletzt durch Verordnung vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 261) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift und in § 1 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für landwirtschaftstechnische Lehrer und Berater vom 17. Oktober 2016 (GBl. S. 587, 588), die durch Artikel 33 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 42) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 7 Nummer 3 und § 16 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Landwirtschaftsfachschulen-Verordnung vom 15. Dezember 2014 (GBl. 2015 S. 8), die durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1210, 1221) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 35 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 17. November 2008 (GBl. S. 414), die zuletzt durch Verordnung vom 17. Februar 2021 (GBl. S. 250) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in den Berufen der Landwirtschaft vom 3. Juni 2010 (GBl. S. 504), die zuletzt durch Verordnung vom 17. Februar 2021 (GBl. S. 251) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 14 Absatz 3 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung weinrechtlicher Vorschriften vom 20. August 2016 (GBl. S. 513), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Juli 2021 (GBl. S. 660) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift und in Anlage 6 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 7 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Fortbildungsprüfung Fachagrarwirtin oder Fachagrarwirt - Handwerkliche Milchverarbeitung vom 16. August 2016 (GBl. S. 562) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
3. In § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
4. In § 13 Satz 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung des Flurbereinigungsgesetzes vom 12. Februar 1954 (GBl. S. 56), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585, 612) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Dauergrünlandverordnung vom 19. Januar 2016 (GBl. S. 64) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Pflanzenschutzgeräte-Durchführungsverordnung vom 17. April 2014 (GBl. S. 257) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes vom 24. April 2008 (GBl. S. 139, 141) wird wie folgt geändert:
In § 1 werden die Wörter "Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die BHV1-Schutzverordnung vom 22. Februar 2015 (GBl. S. 101) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über bestimmte lebensmittelrechtliche Zuständigkeiten vom 21. Juli 2020 (GBl. S. 659) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen vom 8. Juli 2016 (GBl. S. 441), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. November 2017 (GBl. S. 638) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Tierschutzzuständigkeitsverordnung vom 21. Juli 2014 (GBl. S. 383) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 2 Nummer 1, § 4 Nummer 1 und §§ 5 bis 7 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Einzugsbereichsverordnung vom 12. Dezember 2013 (GBl. S. 508) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Landwirtschafts-Zuständigkeitsverordnung vom 4. Februar 2010 (GBl. S. 295), die zuletzt durch Verordnung vom 9. Juni 2020 (GBl. S. 497) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift, der Überschrift von § 1, § 1 Nummer 2, der Überschrift von § 6, § 6a Absatz 1 Nummer 5 Satz 2, der Überschrift von § 8 sowie der Überschrift von § 13 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In §§ 1, 6, 6 a Absatz 3 Satz 1, § 8 sowie § 13 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung zur Durchführung der Milch-Güteverordnung vom 18. Mai 2004 (GBl. S. 350, 352) wird wie folgt geändert:
In § 4 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Qualifizierungs- und Prüfungsordnung forstliche Sachkunde vom 18. Februar 2020 (GBl. S. 52) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Qualifizierungs- und Prüfungsordnung forsttechnische Sachkunde vom 18. Februar 2020 (GBl. S. 70) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Privatwaldverordnung vom 18. Februar 2020 (GBl. S. 47) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 14 Satz 1 sowie § 15 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Qualifizierung und Prüfung zum Erwerb des Waldpädagogikzertifikats vom 18. Februar 2020 (GBl. S. 89) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 37), die durch Verordnung vom 21. August 2017 (GBl. S. 494, ber. 2018 S. 84) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift und der Überschrift von Anlage 1 und 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 4 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Forsteinrichtungsverordnung vom 7. Januar 2020 (GBl. S. 5) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 2 Absatz 3 Nummer 3 werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Körperschaftswaldverordnung vom 7. Januar 2020 (GBl. S. 2), die durch Verordnung vom 15. September 2020 (GBl. S. 725) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Waldsperrungsverordnung vom 24. Mai 1978 (GBl. S. 332), die durch Verordnung vom 3. August 2006 (GBl. S. 284) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift und der Überschrift der Anlage werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Vor-Ort-Zuständigkeitsverordnung jagdliche Infrastruktur vom 4. Juni 2019 (GBl. S. 231) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Jägerprüfungsordnung vom 31. Januar 2018 (GBl. S. 49) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift, § 1 Absatz 2 Satz 5, § 2 Absatz 2 Satz 3, § 5 Absatz 2 Satz 5 und Absatz 5 Satz 2, § 9 Absatz 2 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3 sowie § 15 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 9 Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
3. In § 19 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes vom 2. April 2015 (GBl. S. 202), die zuletzt durch Verordnung vom 23. Juni 2021 (GBl. S. 538) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Durchführungsverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Landesjagdgesetz vom 5. September 1996 (GBl. S. 601), die zuletzt durch § 20 Absatz 3 der Verordnung vom 2. April 2015 (GBl. S. 202, 208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Landesfischereiverordnung vom 3. April 1998 (GBl. S. 252), die zuletzt durch Verordnung vom 31. März 2020 (GBl. S. 173, ber. S. 287) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Bodenseefischereiverordnung vom 18. Dezember 1997 (GBl. 1998 S. 32), die zuletzt durch Verordnung vom 18. April 2016 (GBl. S. 272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Walderhaltungsabgabe-Verordnung vom 17. Juli 1977 (GBl. S. 367, ber. S. 440), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Januar 2020 (GBl. S. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst vom 11. Mai 2015 (GBl. S. 334), die zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 41) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
2. In § 16 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Festsetzung der Fischereiabgabe nach der Unterseefischereiordnung vom 9. November 1993 (GBl. S. 700), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Dezember 2012 (GBl. S. 707) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums Ländlicher Raum" ersetzt.
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vom 15. Dezember 2014 (GBl. 2015 S. 2), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 15 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vom 4. November 2014 (GBl. S. 514), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 38) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 18 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vom 29. April 2014 (GBl. S. 231), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2020 (GBl. S. 1283) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 6 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium Ländlicher Raum" ersetzt.
3. In § 17 und 18 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die ÖbVI-Berufsordnung vom 8. Juni 2013 (GBl. S. 135) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GBl. S. 541), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 261, 262) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 15 Absatz 4 werden die Wörter "Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung vom 13. November 1995 (GBl. S. 794), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Juli 2020 (GBl. S. 662) geändert worden ist, diese wiederum geändert durch Verordnung vom 12. Januar 2021 (GBl. S. 41), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter "Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Bausachverständigenverordnung vom 15. Juli 1986 (GBl. S. 305), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182, 1191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Campingplatzverordnung vom 15. Juli 1984 (GBl. S. 545, ber. 1985 S. 20), die zuletzt durch Artikel 128 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verkaufsstättenverordnung vom 11. Februar 1997 (GBl. S. 84), die zuletzt durch Artikel 129 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Versammlungsstättenverordnung vom 28. April 2004 (GBl. S. 311, ber. S. 653), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182, 1191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift und in § 1 Absatz 4 Satz 2 wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Garagenverordnung vom 7. Juli 1997 (GBl. S. 332), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182, 1191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift, in § 6 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 3 Nummer 1 wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182, 1192) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Feuerungsverordnung vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182, 1184) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeit zur Erteilung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten vom 18. Dezember 1996 (GBl. 1997 S. 4), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182, 1193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch vom 2. März 1998 (GBl. S. 185), die zuletzt durch Artikel 134 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Hersteller- und Anwenderverordnung LBO vom 12. November 2001 (GBl. S. 630), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. März 2019 (GBl. S. 97) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird das Wort "Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 3 Absatz 3 wird das Wort "Umweltministerium" durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung des Umweltministeriums über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten vom 12. November 2001 (GBl. S. 630, 631), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. März 2019 (GBl. S. 97, 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Bauprüfverordnung vom 10. Mai 2010 (GBl. S. 446), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Oktober 2019 (GBl. S. 422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift, in § 1 Absatz 12 Satz 1, § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und § 13 Absatz 6 Satz 4 wird das Wort "Umweltministeriums" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
2. In § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Absatz 1 und 2 Satz 2, § 7 Absatz 2, § 8 Absatz 1 Satz 3, § 9 Satz 3, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 13 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 5, Absatz 7 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 Satz 1, 3, 5 und 6 und Absatz 6 sowie § 16 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 2 wird das Wort "Umweltministerium" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
3. In § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe "UM" jeweils durch die Angabe "MLW" ersetzt.
Die Verordnung des Umweltministeriums über die Übertragung von Befugnissen für die Entscheidungen im Einzelfall nach der Landesbauordnung vom 12. November 1996 (GBl. S. 730), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. März 2019 (GBl. S. 97, 99) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Übereinstimmungszeichenverordnung vom 26. Mai 1998 (GBl. S. 362, ber. S. 559), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. März 2019 (GBl. S. 97, 99) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die PÜZ-Anerkennungsverordnung vom 10. Mai 2010 (GBl. S. 446, 454), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. März 2019 (GBl. S. 97, 99) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung des Umweltministeriums zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 21. Dezember 1998 (GBl. 1999 S. 57), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 11. März 2019 (GBl. S. 97, 100) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die DIBt-Übertragungsverordnung vom 5. Juni 1999 (GBl. S. 262), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. März 2019 (GBl. S. 97, 100) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Umweltministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz vom 9. Oktober 2009 (GBl. S. 541), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 253, 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
Die Architekteneintragungsverordnung vom 13. Juli 1999 (GBl. S. 350), die zuletzt durch Artikel 127 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114, ber. S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort "Wirtschaftsministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen" ersetzt.
ABSCHNITT 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 220050
ENDE |