(Richtlinie -Wertermittlung)
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1. Rechtsgrundlage
2. Ermittlung des gemeinen Werts von Zuchtrindern der Milchrassen
(ohne Fleischrinder)
2.1 Weibliche Zuchtrinder2.1.1 Definition2.1.2 Gemeiner Wert
2.1.3 Grundbetrag
2.1.4 Zuchtwertzuschlag
2.1.5 Trächtigkeitszuschlag
2.1.6 Zuschlag oder Abschlag für die Eiweißleistung
2.1.7 Abschlag aufgrund altersbedingter Wertminderung
2.1.8 Abschlag aufgrund vorhandener Qualitätsmängel
2.2 Weibliche Nachzuchtkälber und weibliche Jungrinder
2.2.1 Definition2.2.2 Gemeiner Wert
2.2.3 Neugeborenenwert
2.2.4 Alterszuschlag
2.2.5 Zuchtwertzuschlag
2.2.6 Trächtigkeitszuschlag
2.3 Zuchtbullen
2.3.1 Definition2.3.2 Gemeiner Wert
2.3.3 Grundbetrag
2.3.4 Abschlag aufgrund altersbedingter Wertminderung
2.4 Männliche Nachzuchtkälber und nicht gekörte Jungbullen
2.4.1 Definition2.4.2 Gemeiner Wert
2.4.3 Neugeborenenwert
2.4.4 Alterszuschlag
3. Ermittlung des gemeinen Werts von Zuchttieren der Fleischrassen
3.1 Definition3.2 Kühe
3.2.1 Definition3.2.2 Gemeiner Wert
3.2.3 Grundbetrag
3.2.4 Zuchtwertzuschlag
3.2.5 Trächtigkeitszuschlag
3.2.6 Abschlag aufgrund altersbedingter Wertminderung
3.3 Kälber bis acht Monate (Fleischrassen)
3.3.1 Definition3.3.2 Gemeiner Wert
3.3.3 Grundbetrag
3.3.4 Zuchtwertzuschlag
3.4 Jungrinder (Alter in der Regel neun bis 17 Monate)
3.4.1 Gemeiner Wert3.4.2 Grundbetrag
3.4.3 Zuchtwertzuschlag
3.4.4 Alterszuschlag
3.5 Weibliche Rinder (Alter in der Regel größer 18 Monate)
3.5.1 Gemeiner Wert3.5.2 Grundbetrag
3.5.3 Zuchtwertzuschlag
3.5.4 Trächtigkeitszuschlag
3.5.5 Alterszuschlag
3.6 Deckbullen
3.6.1 Definition3.6.2 Gemeiner Wert
3.6.3 Grundbetrag
3.6.4 Zuchtwertzuschlag
Tabelle 1: Höhe des Zuchtwertzuschlags 1 aufgrund Relativzuchtwert Fleisch als prozentualer Anteil des Grundbetrags
Tabelle 2: Höhe des Zuchtwertzuschlags 2 aufgrund der Noten für Typ und Skelett als prozentualer Anteil des Grundbetrags
3.6.5 Abschlag aufgrund altersbedingter Wertminderung3.7 Jungbullen
3.7.1 Definition3.7.2 Gemeiner Wert
3.7.3 Grundbetrag
3.7.4 Zuchtwertzuschlag
3.7.5 Alterszuschlag je angefangenen Lebensmonat
4. Ermittlung des gemeinen Werts von Masttieren
4.1 Nutzkälber bis zu einem Alter von 29 Tagen4.2 Milchmastkälber
4.2.1 Definition4.2.2 Gemeiner Wert
4.3 Fresser
4.3.1 Definition4.3.2 Gemeiner Wert
4.4 Mastrinder mit 201 bis 300 Kilogramm Lebendgewicht
4.5 Männliche Mastrinder mit 301 bis 750 Kilogramm Lebendgewicht
4.6 Weibliche Mastrinder mit 301 bis 650 Kilogramm Lebendgewicht
4.7 Männliche Masttiere mit einem Lebendgewicht größer als 750 Kilogramm
4.8 Weibliche Masttiere mit einem Lebendgewicht größer als 650 Kilogramm
5. Grundsätzliche Hinweise
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten