Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

(Sachkunde für Halter von Masthühnern)
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1. Rechtslage

1.2 Anforderungen an die Sachkunde

2. Lehrgang und Prüfung nach § 17 Abs. 2 und 3 TierSchNutztV

2.1 Allgemeine Anforderungen

2.2 Lehrgang

2.3. Prüfung

3. Sachkunde für Personen, die Masthühner betreuen

4. Sachkunde für Personen, die Masthühner-Elterntiere betreuen oder halten

5. Sachkunde für Personen, die Masthühner in extensiver Bodenhaltung oder ökologischer Haltung halten oder betreuen

6. Gebühren

7. Lehrgangsangebot

8. Hinweis

9. Schlussbestimmung

Anlage 1

Anlage 2