Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
(Sachkunde für Halter von Masthühnern)
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1. Rechtslage
1.2 Anforderungen an die Sachkunde
2. Lehrgang und Prüfung nach § 17 Abs. 2 und 3 TierSchNutztV
2.1 Allgemeine Anforderungen2.2 Lehrgang
2.3. Prüfung
3. Sachkunde für Personen, die Masthühner betreuen
4. Sachkunde für Personen, die Masthühner-Elterntiere betreuen oder halten
5. Sachkunde für Personen, die Masthühner in extensiver Bodenhaltung oder ökologischer Haltung halten oder betreuen
6. Gebühren
7. Lehrgangsangebot
8. Hinweis
9. Schlussbestimmung