Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
(Schnabelkürzen)
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1. Grundsatz
2. Zuständige Behörde i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 1 TierSchG
3. Unerlässlichkeit des Eingriffs i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 TierSchG
4. Antragstellung, glaubhafte Darlegung, Antragsunterlagen
5. Vorgaben zu Methoden und Zeitpunkt
6. Vorgaben zum Umfang des Kürzens
7. Kenntnisse und Fähigkeiten der durchführenden Personen
8. Vorgaben zu Nebenbestimmungen
9. Aufgaben der Behörde
10. Gebühren
11. Schlussbestimmungen
Anlage 1
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitze bei Nutzgeflügel nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz
Anlage 2
Glaubhafte Darlegung der Unerlässlichkeit durch die Tierhalterin oder den Tierhalter
Anlage 3
Verzeichnis der Brüterei über durchgeführte Eingriffe nach § 6 Abs. 3 TierSchG