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Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz
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ThürWesenstestVO - Thüringer Wesenstestverordnung
Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung des Wesenstests

- Thüringen -

Vom 19. Januar 2012
(GVBl. Nr. 2 vom 28.02.2012 S. 72; 08.08.2013 S. 208 13; 09.04.2018 S. 144 18)


Aufgrund des § 9 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 93) verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:

§ 1 Zur Durchführung des Wesenstests berechtigte Personen 13 18

(1) Die Durchführung eines Wesenstests nach § 3 Abs. 4, § 8 Abs. 1 Satz 2 sowie § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) darf nur von Personen vorgenommen werden, die für diese Aufgaben amtlich anerkannt sind (sachkundige Personen). Die amtliche Anerkennung erteilt das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz Personen auf Antrag, die aufgrund ihrer Ausbildung, regelmäßigen Fortbildung und Erfahrung im Umgang mit Hunden besonders geeignet sind, die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen. Nach erfolgter Anerkennung wird die sachkundige Person in eine vom Landesverwaltungsamt geführte Liste aufgenommen. Diese enthält den Namen, die Anschrift und das Prüfungsgebiet der sachkundigen Person.

(2) Für das Sachkundeanerkennungsverfahren findet im Übrigen § 1 Abs. 2 bis 4 der Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung entsprechende Anwendung.

§ 2 Anordnung des Wesenstests 18

(1) Mit der Anordnung eines Wesenstests nach § 8 Abs. 1 Satz 2 ThürTierGefG oder bei Stellung eines Antrags nach § 3 Abs. 4 Satz 1 ThürTierGefG hat die zuständige Behörde dem Halter mehrere sachkundige Personen nach § 1 Abs. 1 zu benennen. Die Auswahl für die Benennung hat die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere der Ortsnähe der sachkundigen Person zu treffen.

(2) Dem Halter ist mit der Anordnung eines Wesenstests ein Halterfragebogen (Anlage 1) zu übergeben, den dieser wahrheitsgemäß auszufüllen und der sachkundigen Person vor der Durchführung des Wesenstests zu übergeben hat.

§ 3 Vorbereitung und Durchführung des Wesenstests 18

(1) Die Vorbereitung und Durchführung des Wesenstests obliegt der vom Halter beauftragten sachkundigen Person. Die Beteiligung von weiteren Personen sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die für die Durchführung des Wesenstests notwendig sind, liegen im Ermessen der sachkundigen Person.

(2) Die Durchführung des Wesenstests erfolgt in drei Abschnitten. Die einzelnen Abschnitte werden wie folgt gegliedert:

  1. Abschnitt 1: Testdurchführung auf einem Übungsgelände,
  2. Abschnitt 2: Spaziergang durch einen mit Fußgängern belebten Innenstadtbereich; der Ort ist so zu wählen, dass die Bedingungen denen des üblichen Lebensmittelpunkts, in dem sich der Hund überwiegend aufhält, entsprechen,
  3. Abschnitt 3: Beurteilung des Hundes in der häuslichen Umgebung des Halters.

Die Gestaltung der jeweiligen Abschnitte im Einzelnen richtet sich nach der Anlage 2.

(3) Die Abschnitte 1 und 2 können durch die sachkundige Person innerhalb einer komplexen Prüfungssituation zusammengefasst und beurteilt werden. Liegen bereits nach der Durchführung des Abschnitts 1 eindeutige Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 ThürTierGefG handelt, soll die sachkundige Person auf die Fortführung der Prüfung in den Abschnitten 2 und 3 verzichten. Ergeben sich solche Anhaltspunkte erst nach Durchführung des Wesenstests des Abschnitts 2, soll auf eine weitere Beurteilung des Hundes nach Abschnitt 3 verzichtet werden. Für die Bewertung der einzelnen Abschnitte ist von der sachkundigen Person das Skalierungssystem nach § 4 zugrunde zu legen.

(4) Der Hund soll während des Tests im Bedarfsfall angeleint sein. Er wird vom Halter geführt und von der sachkundigen Person hierbei beobachtet. Dabei erfolgt eine Bilddokumentation. Die sachkundige Person hat darauf zu achten, dass dem Hund ausreichende Ruhepausen eingeräumt werden. Die Dauer der Prüfung soll je Abschnitt 45 Minuten nicht übersteigen.

(5) Das Ergebnis des Tests ist von der sachkundigen Person aktenkundig zu machen und zu dokumentieren. Die Bilddokumentation nach Absatz 4 Satz 3 ist beizufügen.

(6) Ergeben sich vor oder während der Durchführung des Wesenstests für die sachkundige Person Anhaltspunkte dafür, dass der Hund medikamentös beeinflusst ist oder zeigt dieser ein sonstiges möglicherweise krankheitsbedingtes abnormales Verhalten, ist der Test nicht durchzuführen oder abzubrechen.

(7) Zur Bewertung der Ergebnisse eines durchgeführten Wesenstests wird eine Kommission gebildet. Diese besteht aus dem Amtstierarzt, einem Vertreter der zuständigen Behörde sowie der sachkundigen Person. Die Kommission führt mit dem Halter ein Gespräch über die wesentlichen Ergebnisse des Wesenstests und unterbreitet der zuständigen Behörde einen Vorschlag zur Vorbereitung der Entscheidung nach § 3 Abs. 2 ThürTierGefG vom 30. Juni 2011 (GVBl. S. 93). Der Vorschlag beruht auf

  1. der Auswertung des Ergebnisses des Gesprächs mit dem Halter,
  2. den Ergebnissen des Wesenstests einschließlich der hierzu angefertigten Dokumentation über den durchgeführten Wesenstest sowie
  3. der Auswertung des Halterfragebogens durch die Kommission.

§ 4 Wesenstest

(1) Die sachkundige Person hat das Verhalten des Hundes nach folgenden Skalierungsstufen einzuordnen:

  1. Skalierungsstufe 1:
    Keine Beobachtung von aggressiven Signalen; der Hund bleibt neutral oder zeigt ein Meideverhalten.
  2. Skalierungsstufe 2:
    Der Hund zeigt akustische Signale (Knurren, tiefes Bellen, Fauchen, Schreifauchen) oder optische Signale (Zähneblecken, Drohfixieren mit oder ohne Knurren oder Bellen),
  3. Skalierungsstufe 3:
    Schnappen (Beißbewegung aus einiger Entfernung) mit oder ohne Knurren, Bellen oder Zähneblecken oder anderen mimischen Drohsignalen, ohne Annäherung an den Körperbereich,
  4. Skalierungsstufe 4:
    Wie Skalierungsstufe 3, aber mit unvollständiger Annäherung (Stehenbleiben in gewisser Distanz),
  5. Skalierungsstufe 5:
    Beißen, Beißversuche oder Angriffe, Angriffsversuche(Annäherung bei hoher Geschwindigkeit und zustoßen mit Knurren oder Bellen sowie Zähneblecken),
  6. Skalierungsstufe 6:
    Wie Skalierungsstufe 5, jedoch ohne entsprechende aggressive Mimik oder Lautäußerungen,
  7. Skalierungsstufe 7:
    Wie Skalierungsstufen 5 oder 6; eine Beruhigung des Tieres nach der Eskalation ist erst nach einem Zeitraum von mehr als 10 Minuten festzustellen.

(2) Bei Erreichen der Skalierungsstufen 5 bis 7 prüft die sachkundige Person, ob die Fortsetzung des Wesenstests zweckmäßig ist.

§ 5 Übergangsbestimmungen

(1) Die Bewertung eines Wesenstests, der zwischen dem 1. September 2011 und dem Inkrafttreten dieser Verordnung auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde vom 21. März 2000, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21. März 2005 (StAnz. Nr. 15 S. 748), durchgeführt wurde, gilt fort.

(2) Diejenigen Personen, die nach § 2 Abs. 1 der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung vom 21. März 2000 (StAnz. Nr. 15 S. 884), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. März 2005 (StAnz. Nr. 15 S. 748), als sachkundige Personen festgestellt wurden, gelten als sachkundig nach § 1 Abs. 1 Satz 1.

(3) Eine Überprüfung und Evaluierung der Regelungen erfolgt zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung durch das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium in Zusammenarbeit mit dem für Tierschutz zuständigen Ministerium.

§ 6 Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

.

Halterfragebogen
(bitte für jedes Tier einen Fragebogen ausfüllen)
Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2)


Name und Adresse des Hundehalters:
Angaben zum Hund
Rasse:
Name:
Alter:
Geschlecht:
Chip-Nummer:
Tätowier-Nummer:
Signalement
(Fellfarbe, besondere Kennzeichen
und anderes, kurze Beschreibung):
Kopie der Zuchtpapiere füge ich bei (wenn vorhanden)


Hundehaftpflichtversicherung
Abgeschlossen bei:
Versicherungs-Nr.:


Ist dies Ihr erster Hund?*)[ ] Ja [ ] Nein
Was war der Grund für die Anschaffung?*)[ ] Ich hatte schon einmal einen Hund derselben Rasse

[ ] Ich hatte von der Rasse viel Gutes gehört

[ ] Mir gefällt das äußere Erscheinungsbild dieser Rasse

[ ] Freunde/Bekannte haben einen Hund dieser Rasse, der mir gut gefällt

[ ] Mitleid

[ ] Spontaner Entschluss ohne große Überlegung

[ ] Andere Gründe (bitte kurz angeben):

Wie alt war Ihr Hund, als Sie ihn bekommen haben?
Wo haben Sie den Hund erworben?*)[ ] Beim Züchter

[ ] Beim Händler

[ ] Von Privat

[ ] Im Tierheim

[ ] Der Hund ist mir zugelaufen

[ ] Der Hund war ein Geschenk

[ ] Andere Quelle:


Wie viele Wurfgeschwister hatte der Hund?Insgesamtdavon ..... Rüden und ..... Hündinnen
Haben Sie gesehen, dass die Mutter Zugang zu ihren Welpen hatte?*)[ ] Ja[ ] Nein
Wenn Sie die Wahl zwischen mehreren
Welpen gehabt haben, was hat Sie bewogen, speziell diesen Hund auszuwählen?
Hatte der Hund schon andere Vorbesitzer?*)[ ] Nein[ ] Ja Wie viele?
Kennen Sie den Grund, weshalb der Hund von den Vorbesitzern abgegeben wurde?*)[ ] Nein[ ] Ja, weil
Wie halten Sie Ihren Hund überwiegend?*)[ ] Im Haus

[ ] Im Zwinger

[ ] Im Garten


Halten Sie noch andere Tiere?*)[ ] Nein[ ] Ja
Wenn ja, bitte Art, Name, Alter und Geschlecht angeben:
Bitte stellen Sie eine Liste aller Personen zusammen, die in Ihrem Haushalt leben oder regelmäßig Kontakt mit Ihrem Hund haben (bitte Name, Alter, Geschlecht, Beziehung zu Ihnen und Aufgaben dem Tier gegenüber angeben):
Wie oft gehen Sie täglich mit Ihrem Hund spazieren?
Wie lange dauern diese Spaziergänge jeweils?
Lassen Sie Ihren Hund unangeleint laufen?*)[ ] Nein, niemals

[ ] Ja, im Park

[ ] Ja, auf Feldern und Wiesen

[ ] Ja, immer

[ ] Ja, aber nur wo keine Menschen sind

[ ] Ja, aber nur wo keine anderen Hunde sind

[ ] Ja, aber nur wenn:

Zieht Ihr Hund an der Leine, wenn Sie ihn ausführen?*)[ ] Nein, nie

[ ] Selten, nur wenn:

[ ] Ja, grundsätzlich

[ ] Ja, wenn ein Hund entgegen kommt

[ ] Häufig, und zwar wenn:

Wenn Ihr Hund angeleint ist, neigt er dann eher dazu, andere Hunde oder Menschen anzubellen?*)[ ] Ja[ ] Nein
Wie lange ist Ihr Hund täglich allein?....... Stunden
Hat Ihr Hund als Welpe an einer organisierten Welpenspielgruppe teilgenommen?*)[ ] Ja[ ] Nein
Wenn ja, was waren die Inhalte in der Welpenspielgruppe (Mehrfachnennungen möglich)?*)[ ] Spielen der Welpen miteinander

[ ] Spielen mit Menschen

[ ] Übungen zur Umwelterfahrung

[ ] Spielen mit erwachsenen Hunden

[ ] Übungen zur Früherziehung

Wie alt war Ihr Hund, als Sie mit seiner Erziehung begonnen haben?
Wer hat sich hauptsächlich um die Erziehung gekümmert?
Wie viel Zeit wurde/wird täglich auf die Erziehung Ihres Hundes verwendet?
Welche der folgenden Hilfsmittel haben Sie/werden für die Erziehung benutzt?*)[ ] Leder- oder Stoffhalsband

[ ] Zughalsband

[ ] Stachelhalsband

[ ] Geschirr

[ ] Geschirr mit Zugwirkung

[ ] Elektrohalsband

[ ] Halti

[ ] Leine

[ ] Spielzeug

[ ] Leckerchen

[ ] Andere:

Welche Befehle beherrscht Ihr Hund?
Wie häufig müssen Sie die Befehle "Komm" und "Platz" durchschnittlich wiederholen bis der Hund sie befolgt?
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Hund gern gehorcht?*)[ ] Ja[ ] eher Nein
Besuchen Sie mit dem Hund eine Hundeschule?*)[ ] Ja[ ] Nein


Hat Ihr Hund eine Spezialausbildung?*)[ ] Ja[ ] Nein
Wenn ja, welche?
Wurde sie beendet?*)[ ] Ja[ ] Nein
Wenn nein, warum nicht?


Hat Ihr Hund schon einmal einen Hund gebissen?*)[ ] Nein[ ] Ja
Hat Ihr Hund schon einmal einen Menschen gebissen?*)[ ] Nein[ ] Ja, ein Familienmitglied

[ ] Ja, eine fremde Person

Bei Ja, schildern Sie bitte kurz die Situation:
War Ihr Hund schon einmal krank?*)[ ] Nein[ ] Ja es wurden folgende Krankheiten diagnostiziert:


Wie reagiert Ihr Hundfreundlichgelassener bellt sie anaggressivselbstsicherer rennt auf sie zuängstlichnervös
bei Begegnung mit fremden Rüden?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
bei Begegnungen mit fremden Hündinnen?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
bei Begegnungen mit Kindern?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
bei Begegnungen mit fremden Menschen?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
in einer Menschenmenge?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
bei Begegnung mit Joggern, Skatern, Radfahrern, Rollstuhlfahrern?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
im Straßenverkehr?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
bei Schussgeräuschen (zum Beispiel Silvester)?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
beim Fahren mit einem öffentlichen Verkehrsmittel?*)[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]


Ist Ihr Hund schon einmal fortgelaufen?*)[ ] Nein, noch nie

[ ] Ja, weil er gejagt hat

[ ] Ja, wegen einer läufigen Hündin bzw. in der eigenen Läufigkeit

[ ] Ja, vermutlich weil:

Hat Ihr Hund eine starke Jagdpassion?*)[ ] Nein[ ] Ja

[ ] Ja, aber nur in Bezug auf folgende Tiere/ Tierarten:


Würden Sie sich wieder dazu entscheiden, einen Hund zu halten?*)JaNein
Bitte begründen Sie die jeweilige Antwort kurz:


Bitte kreuzen Sie zu den folgenden zwei Sachverhalten die Ihrer Meinung nach zutreffenden Aussagen an:
Wirkungsvolle Methoden, um einen
Hund für einen brav ausgeführten Befehl zu belohnen, sind:
[ ] ihm ein Leckerchen zu geben

[ ] mit ihm zu spielen

[ ] ihn zu streicheln

[ ] ihm ein Spielzeug zu geben

[ ] ihn zu loben

[ ] ihm später einen leckeren Knochen zu geben

[ ] ihn machen zu lassen, was er möchte

[ ] einen tollen Spaziergang mit ihm zu machen

[ ] mein Hund braucht keine besondere Belohnung mehr, er kennt den Befehl

Wirkungsvolle Methoden, um einen
Hund für ein gerade verübtes Vergehen zu bestrafen, sind:
[ ] ihn anzuschreien

[ ] ihn zu schlagen oder zu treten, bis er sich unterwirft

[ ] ihn im Nackenfell zu schütteln

[ ] ihn zu ignorieren, gegebenenfalls auszusperren

[ ] ihm weniger Futter zu gehen

[ ] seinen Spaziergang zu streichen oder ihm seine Spielsachen wegzunehmen

[ ] ihn rigoros Unterordnungsübungen machen zu lassen

[ ] ihn auf den Rücken zu drehen

[ ] ihn auf den Boden drücken

[ ] ihn am Halsband oder an den Ohren hochzuziehen und zu schimpfen

[ ] ihn auf eine indirekte Weise zu strafen, zum Beispiel ihn kommentarlos mit Wasser zu bespritzen oder aus der Entfernung etwas auf ihn zu werfen

[ ] ihn zum Beispiel mit einer Zeitung zu schlagen, aber nie mit der Hand

Ort, DatumUnterschrift des Hundehalters

*) Zutreffendes bitte ankreuzen.

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Durchführung des WesenstestsAnlage 2
(zu § 3 Absatz 2)

I. Abschnitt 1:
Testdurchführung auf einem Übungsgelände

1. Teil 1

Skalierstufe nach § 4 Abs. 1 Bemerkungen
Hundehalter versucht mit dem Hund zu spielen, macht optische Spielaufforderung.
Eine Person passiert den Hund, blickt sich um und starrt ihn an.
Der Hund wird an einem Pfosten angebunden (wie vor einem Geschäft); der Halter entfernt sich; eine Person läuft in zirka 0,50 m Abstand vorbei.
Eine Person mit langem, wehendem Mantel und Hut geht vorbei; eine andere humpelt an Hund und Halter vorbei.
Eine Person kniet vor dem Hund, spricht ihn an und streckt die Hand aus (Individualabstand zirka 0,50 m + Leine).
Person oder Puppe liegt am Boden/lehnt sitzend am Baum und steht abrupt auf, als Halter mit Hund vorbeikommen.
Eine Person stolpert beim Passieren des Hundes in zirka 1 m Entfernung.
Ein oder zwei Jogger laufen in beiden Richtungen vorbei; einmal wird dabei plötzlich, ohne Ankündigung, vor dem Hund weggelaufen.
Eine Person mit Stock tastet sich über den Weg (zirka 2 m Abstand).
Ein Betrunkener (Mantel mit Alkohol getränkt) torkelt vorbei (Abstand ca. 2 m).
Eine Person spricht den Hund an.
Eine Person schreit den Hund wütend an.
Eine Person mit langem, wehendem Mantel, Hut und Gehhilfe geht frontal auf den Hund zu, spricht das Tier an und hantiert dabei mit seiner Gehhilfe.
Der Hundehalter spricht leise und freundlich mit dem Hund, während eine Person diesen beim Passieren anschreit und dazu in die Hände klatscht.
Der Hundehalter legt die Hand auf den Hals oder den Rücken des Hundes, umfasst den Fang (zusammen mit freundlichem Ansprechen des Hundes).
Eine Person streift den Hundekörper beim Passieren.
Der Prüfer setzt gegenüber dem angebundenen Hund Beutereize, ohne konfliktfördernde Elemente einfließen zu lassen (Beurteilung der Beuteintensität).
Bei extrem hoher Beuteintensität (siehe vorherigen Punkt) macht der Prüfer dem Hund die Beute streitig und beurteilt das Aggressionsverhalten:

Ergebnis Abschnitt 1 / Teil 1 (verbale Einschätzung)
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2. Teil 2

Skalierstufe nach § 4 Abs. 1 Bemerkungen
Eine fremde Person versucht mit dem Hund zu spielen, macht optische Spielaufforderung.
Einige (drei) Personen kommen auf den Hund zu (nicht zielgerichtet) und bleiben mit Körperberührung neben ihm stehen (Fahrstuhlsituation).
Halter und angeleinter Hund durchschreiten eine Gruppe von Personen.
Eine fremde Person streicht dem Hund über den Rücken und spricht ihn dabei an.
Zwei gegengeschlechtliche gut sozialisierte Hunde passieren den Prüfling in zirka 2 m Abstand.
Unmittelbar danach: Der Halter stolpert und berührt dabei den Hund.
Konfrontation mit einem selbstsicheren gegengeschlechtlichen Hund hinter einem Zaun, wobei der zu prüfende Hund zirka 2 m vor dem Zaun angebunden ist.
Mehrere Testhunde stehen angeleint vor dem angeleinten Prüfling und passieren ihn anschließend.
Ein Kinderwagen mit Babygeschrei wird vorbeigeschoben.
Mehrere Personen bleiben dicht neben dem Hund stehen, während ein lärmendes Gerät vorübergeschoben wird.
Der Hund passiert angeleint, sehr eng einige Luftballons, die dabei zum Platzen gebracht werden.
Ein Regenschirm wird in unmittelbarer Nähe aufgespannt (keine bedrohende Intentionsbewegung).
Vor dem Hund fallen zwei Blechdosen oder ein Dosensack zu Boden.
Ein Ball rollt auf den Hund zu. Der Hund kann mit ihm in Kontakt kommen. Eine fremde Person nimmt den Ball wieder weg.
Ein Auto setzt ein Stück in Richtung Hund zurück.
Eine Testperson übt Blickfixation.
Eine Testperson geht auf den Hund zu, bedroht ihn, macht Anstalten, ihn anzugreifen (ohne Hilfsmittel, aus zirka 2 m Abstand).
Bedrohung mit einem Stock.
Ein Fahrradfahrer fährt an dem Hund vorbei. Er klingelt und umkreist das Halter-Hund-Gespann; dann fährt er direkt auf den Hundehalter zu, um anzuhalten und zu grüßen.

Zwischenergebnis Abschnitt 1 / Teil 2 (verbale Einschätzung)
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II. Abschnitt 2:
Spaziergang durch einen mit Fußgängern belebten Innenstadtbereich

Schätzen Sie verbal das Verhalten von Hund und Halter zu folgenden Schwerpunkten ein:

1. Bewegung in der Öffentlichkeit (Leinenführigkeit, Kommunikation zwischen Hund und Halter, Unterordnung):

2. Verhalten des Hundes zu fremden Personen:

3. Verhalten des Hundes im Straßenverkehr beziehungsweise auf dem Parkplatz:

4. Verhalten gegenüber anderen Tieren:

5. Verhalten bei plötzlichen oder besonderen Geräuschen:

6. Verhalten gegenüber Kindern:

7. Verhalten gegenüber Radfahrern, Skatern, Skateboardfahrern oder Joggern:

8. Verhalten bei Vereinsamung (Zurücklassen vor einem Geschäft):

Zwischenergebnis Abschnitt 2 (verbale Einschätzung)
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III. Abschnitt 3:
Verhalten des Hundes in der häuslichen Umgebung des Halters

Skalierstufe nach § 4 Abs. 1Bemerkung
1. Verhalten beim Ausführen von Unterordnungsgesten durch den Hundehalter
Frontale Zuwendung mit Blickkontakt (-fixation)
Auf-den-Rücken-Legen
Bauch-Streicheln
In-den-Fang-Schauen
Futter und Spielzeug geben und wieder wegnehmen
Drohendes Erheben des Armes und Auf-den-Hund-Zuschreiten
Pfoten und Ohren säubern
2. Verhalten gegenüber einem fremden Besucher
Verhalten gegenüber einem neutralen Besucher
Verhalten bei Kontaktaufnahme des Besuchers mit dem Besitzer ohne Beachtung des Hundes
Verhalten gegenüber einem Besucher, der freundlich Kontakt aufnehmen will
Verhalten gegenüber Personen, die sich bereits länger zu Besuch befinden und dann beginnen sich frei und unmotiviert umher zu bewegen
Bei Annäherung an das Spielzeug durch den Besucher beziehungsweise Berührung desselben
Verhalten bei längerfristigem Besuch
Reaktion des Hundes bei Frustration (Nichtbedienen einer Erwartungshaltung, die dem Besucher entgegengebracht wird, z.B. Streichel- oder Spielaufforderung)

Zwischenergebnis Abschnitt 3 (verbale Einschätzung)
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V. Gesamtergebnis

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Gesamtergebnis (Zusammenfassende Begründung)

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