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Regelwerk

Risikowarenliste für Verpackungsholz zur Verwendung gemäß § 14 der Pflanzenbeschauverordnung

Vom 8. Februar 2024
(BAnz. AT 14.03.2024 B10)


Archiv: 2015, 2017, 2019, 2019a, 2020, 2021


KN*-Code KapitelKN*-Code
Position bzw.
Unterposition
Herkunftsland
(Exportland)
Beschreibung
25
Salz; Schwefel, Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
2514Belarus, China, IndienTonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2515Belarus, China, IndienMarmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2516Belarus, China, IndienGranit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2525China, IndienGlimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten, "Schuppen";
Glimmerabfall
28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
2823China, Südkorea, JapanTitanoxide
44
Holz und Holzwaren, Holzkohle
4401Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USABrennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammen gepresst
4407 91ChinaEichenholz "Quercus spp.", in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm
4415Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USAKisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz;
Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz;
Palettenaufsatzwände aus Holz
68
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
6801Belarus, China, IndienPflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)
6802Belarus, China, Indien, VietnamWerksteine, natürlich (ausgenommen Schiefer), bearbeitet, und Waren daraus;
Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein, einschließlich Schiefer, auch auf Unterlagen;
Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein, einschließlich Schiefer, künstlich gefärbt (ausgenommen Pflaster-, Bordsteine usw.;
Waren aus Schmelzbasalt;
Waren aus Speckstein, keramisch gebrannt;
Schmuck, Uhren, Leuchten, und Teile davon;
Knöpfe, Kreiden, Bildhaueroriginalwerke)
6803Belarus, China, IndienBearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer
6815 91ChinaWaren aus Stein oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren auf Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen: Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltend
69
Keramische Waren
6907Belarus, China, Indien, USAKeramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage;
fertige Formstücke (ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen)
73
Waren aus Eisen oder Stahl
7317USAStifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
76
Aluminium und Waren daraus
7606Belarus, China, Indien, USABleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von > 0,2 mm (ausgenommen Streckbleche und -bänder)
85
Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektronische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
8501USAElektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)
* Kombinierte Nomenklatur

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Bekanntmachung der Risikowarenliste für Verpackungsholz

Vom 8. Februar 2024
(BAnz. AT 14.03.2024 B10)

Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage von § 16 Absatz 1 der Pflanzenbeschauverordnung und mit Bezug zu Artikel 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste für Verpackungsholz bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern bezieht.

Gemäß § 14 Absatz 1 der Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus den angegebenen Drittländern vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind (Artikel 43 der Verordnung (EU) 2016/2031). Für Waren, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 gelistet sind, gilt eine Mindestkontrollfrequenz von 15 % der Sendungen.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 22. November 2021 (BAnz AT 15.12.2021 B5).

Quedlinburg, den 8. Februar 2024
ID 240509


UWS Umweltmanagement GmbHENDE