Regelwerk, Technsiche Regeln, BioStoffV, TRBA

TRBA 120
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines

3.2 Gefährdungen

3.3 Gefährdungsbeurteilung

3.4 Beispielhafte Zuordnung von nicht gezielten Tätigkeiten zu Schutzstufen

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Allgemeine Anforderungen

4.2 Schutzstufe 1

4.2.1 Tätigkeiten ohne Gefährdungen durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen

4.2.2 Tätigkeiten mit Gefährdungen durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen

4.3 Schutzstufe 2

4.4 Schutzstufe 3

4.4.1 Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3, die mit (**) gekennzeichnet sind

4.4.2 Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3

4.5 Schutzstufe 4

5 Arbeitsmedizinische Prävention

5.1 Beteiligung des Arbeitsmediziners an der Gefährdungsbeurteilung

5.2 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

5.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge

5.3.1 Pflichtvorsorge

5.3.2 Angebotsvorsorge

5.3.3 Wunschvorsorge

6 Literatur

Anlage 1 Sicherheitsmaßnahmen unter tierseuchenrechtlichen Aspekten

Anlage 2 Spitze und scharfe Arbeitsgeräte/ Instrumente und Sicherheitsgeräte