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Zur aktuellen Fassung

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Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung Anlage 1


zu § 5
(1) Nr.
ErmittlungAnmerkungen
1Welche biologischen Arbeitsstoffe kommen vor? 
1Welches Mikroorganismenspektrum ist bei einer vorliegenden Mischexpositionen arbeitschutzrelevant?Hinweise finden sich z.B. in TRBA, in branchenspezifischen Hilfestellungen oder in sonstiger Literatur.
1Welcher Risikogruppe sind die biologischen Arbeitsstoffe zuzuordnen?Anhang III der RL 2000/54/EG und deren Änderungsrichtlinien, TRBA 460, TRBA 462, TRBA 464, TRBA 466, BGI 631 bis BGI 636
1Welcher Übertragungsweg besteht?Werden die biologischen Arbeitsstoffe z.B. durch die Luft, durch Körperflüssigkeiten oder durch Schmierinfektion übertragen?
1Gibt es bei biolog. Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 Gefährdungen für besondere Personengruppen?Merkblätter "Sichere Biotechnologie - Eingruppierung biologischer Agenzien"
1Sind sensibilisierende oder toxische Wirkungen bekannt?Anhang III der RL 2000/54/EG und deren Änderungsrichtlinien, TRGS 907
2Wie ist der Betriebsablauf und das Arbeitsverfahren?Diese Informationen wurden i.a. bereits in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermittelt.
2Wo treten biologische Arbeitsstoffe auf?Vollziehen sich die Arbeitsschritte in Apparaten (geschlossen, offen, Luftführung, ...)?
2Welche typischen Arbeitsschritte werden ausgeführt? 
3Welche Tätigkeit wird ausgeführt?Werden manuelle Tätigkeiten durchgerührt? (Verletzungsgefahr, direkter Kontakt, treten Stäube/Aerosole auf?)
3Werden Jugendliche, Schwangere oder stillende Mütter beschäftigt?Diese Personengruppen können im besonderen Maße gefährdet sein. (JArbSchG, MSchG)
3Bei welchen Tätigkeiten/Verfahrensabschnitten kann Kontakt auftreten? 
3Wie ist die Dauer und der zeitliche Verlauf der Tätigkeit? 
3Wie lange und wie häufig ist die Exposition?Besteht beispielsweise nur selten beim kurzzeitigen Offnen eines Behälters Kontakt zu Aerosolen?
3Ergeben sich aus der Tätigkeit spezielle Übertragungswege?Besteht z.B. über zusätzl. Verletzungsgefahr die Möglichkeit eines Blutkontakts? Einatmen von Aerosolen/Stäuben?
3Liegen Expositionsdaten der Beschäftigten vor?Dies können z.B. sein: branchenspezifische oder sogar auf die betrachtete Tätigkeit bezogene Untersuchungen (Abschätzungen, Messungen,...)
4Wie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten?Wurden schon bei vergleichbaren Tätigkeiten Gefährdungsermittlungen durchgeführt?

Stehen für den Tätigkeitsbereich branchenspezifische Hilfestellungen von Fachgremien zur Verfügung?

4Sind bei der betrachteten Tätigkeit bereits Erkrankungen aufgetreten? 
4Sind den Unfallversicherungsträgern tätigkeitsbezogene Erkrankungsfälle bekannt?Nachfrage bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
4Liegen Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen vor?Einbeziehung des Betriebsarztes

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Beispiel zur Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für nicht gezielte Tätigkeit in einer Käserei Anlage 2

1. Erfassung des Arbeitsbereiches 

Firma: Käserei

Abteilung: Labkäsereifung

Arbeitsplatz/Bereich: Aufgabe und Abnahme der Käselaibe auf die bzw. von der Bürstenmaschine

Anzahl der Arbeitnehmer mit dem gleichen Arbeitsplatz: 3

Kurzbeschreibung der Tätigkeit:

Während der Reifung des Labkäses bildet sich auf den Käselaiben ein Schimmelrasen, der aus technologischen Gründen während der mehrwöchigen Reifung wiederholt entfernt werden muss. Hierzu werden die Käselaibe manuell aus den Lagerregalen entnommen und auf Bürstenmaschinen aufgegeben bzw. nach erfolgter Reinigung abgenommen und in die Regale zurückgelegt.

Ermittlung/Beurteilung durch: Betriebsleiter Datum: xx.xx.20xx

Beigezogene Personen:
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Molkereiarbeiter, Betriebsrat, Laborleiter

2. Informationsbeschattung

2.1 Informationen zum biologischen Arbeitstoff

Welche biologische Arbeitsstoffe liegen vor?Pilze der Gattungen:
Aspergillus, Mucor und Penicillium
Quelle: Fachliteratur zur Käseherstellung, eigenes mikrobiologisches Betriebslabor.
Lfd. Nr.B=Bakterien
Pi= Pilze
V= Viren
Pa= Parasiten
Biologischer ArbeitsstoffRisikogruppeÜbertragungswegBemerkungen (z.B. toxische, sensibilisierende Wirkung, usw.)
1PiAspergillus sp.1Atemwege, HautkontaktSensibilisierend gem. TRGS 907 Abs. 3.1.
2PiPenicillium sp.1Atemwege, HautkontaktSensibilisierend gem. TRGS 907 Abs. 3.1.
3PiMucor sp.1Atemwege, HautkontaktSensibilisierend gern, TRGS 907 Abs. 3.1.
Können bei Mischexpositionen Leitkeime benannt werden?Nicht zutreffend

2.2 Informationen zu Betriebsablauf, Arbeitsverfahren und Tätigkeit

Wie ist der Betriebsablauf und das Arbeitsverfahren?Die Käselaibe werden von Hand aus den Lagerregalen entnommen und auf die Bürstenmaschine aufgegeben. Nach der Reinigung erfolgt die Abnahme ebenfalls von Hand.
Wo treten biologische Arbeitsstoffe auf?An der Oberfläche der Käselaibe. Im inneren der Bürstenmaschine wobei ein Austreten in die Umgebungsluft durch eine Absauganlage weitestgehend verhindert ist.
Welche typischen Arbeitsschritte werden ausgeführt?Händisches Heben der Käselaibe. Hierbei Handkontakt mit dem Pilzrasen, sowie Aerosolbildung
Wie ist die Dauer und der zeitliche Verlauf der Tätigkeit?Die Tätigkeit wird über eine 8 h Schicht durchgeführt.
Wie lange und wie häufig ist die Exposition?Die Exposition gegenüber dem Aerosol erstreckt sich auf die ganze Schicht. Der Hautkontakt unmittelbar beim Heben der Laibe beträgt ca. 4s pro Hebevorgang, pro Schicht ca. 20 min.
Ergeben sich aus der Tätigkeit spezielle Übertragungswege?Hautkontakt beim Hebevorgang, sowie Einatmen von Aerosolen.
Liegen Expositionsdaten der Beschäftigten vor? 

2.3 Informationen über branchenspezifische Erfahrungen oder Hilfestellungen

Wie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten?Keine Erkenntnisse vorhanden
Sind bei der betrachteten Tätigkeit bereits Erkrankungen aufgetreten, wenn ja welche?Ja, Käsewäscherlunge
Sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger tätigkeitsbezogene Erkrankungsfälle bekannt?Ja

3. Entscheidung über die Art der Tätigkeit

Es handelt sich um eine nicht gezielte Tätigkeit, da bei der Entfernung des Bewuchses auf den Käselaiben die mechanische Reinigung des Käses, ungeachtet der Art der anhaftenden Mikroorganismen im Vordergrund steht

4. Beurteilung der nicht gezielten Tätigkeit

Entsprechend der Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in die Risikogruppe 1 erfolgt die Zuordnung zur entsprechenden Schutzstufe 1 der BioStoffV. Die erforderlichen Maßnahmen finden sich im Anhang III Abs. 1 der BiostoffV (TRBA 500).

Maßnahmen aus sonstigen, besonderen TRBA sind nicht zu berücksichtigen. Branchenbezogene Hilfestellungen durch BG, GAA/StAfA, usw. existieren nicht.

Toxische und sensibilisierende Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe (BA) sind bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen gesondert zu berücksichtigen.

5. Festlegung der Schutzmaßnahmen

Durchzuführende Maßnahmen
MaßnahmeBemerkungUmsetzen bisErledigtAnforderung aus
TRBA 500TRGS 540
Leichte Reinigbarkeit der Betriebseinrichtungen und -räumlichkeiten im ArbeitsbereichUmgesetzt  XX
Maßnahmen zur Aerosolvermeidung/ -verminderung Wirksame Absaugung an Auf- und Abgabestellen, die über das übliche Maß der Raumlüftung hinausgeht 08/20XX XX
Bereitstellung von WaschgelegenheitenUmgesetzt  XX
Trennung von Umkleidemöglichkeiten und ArbeitsplätzenUmgesetzt  XX
Handreinigung bei Unterbrechung/ Beendigung der TätigkeitUmgesetzt  X 
Erstellung eines Hautschutzplanes einschließlich der zur Verfügungstellung der entsprechenden Hautschutz und -pflegemittelUmgesetzt  XX
Trennung der Pausenräume von Arbeitsbereichen und Aufbewahrung von Speisen und Getränken außerhalb der ArbeitsbereicheUmgesetzt  X 
Regelmäßige bzw. bedarfsabhängige Reinigung von Arbeitskleidung und PSAUmgesetzt  XX
Getrennte Aufbewahrung von Straßenkleidung und Arbeitskleidung/PSANicht umgesetzt05/20XX XX
Reinigung der Arbeitsräume/Arbeitsplätze, regelmäßig, arbeitstägig, ggf. öfterUmgesetzt  XX
Reinigung unter Vermeidung einer Exposition gegenüber den BA    X
Betreten von Pausen-, Bereitschafts- u.ä. Räumen nicht in ArbeitskleidungNicht umgesetzt Aushang erstellen, Unterweisung durchführenSofort X 
Geeignete Abfallbehälter für BA bereitstellenUmgesetzt  X 
Geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitstellenUmgesetzt  X 
Verwendung geschlossener AnlagenNicht durchführbar   X
PSA zur Verfügung stellenWird geprüft  XX
Bauliche Trennung der Arbeitsplätze 08/20XX  X
Keine Rückführung der Abluft aus den AbsauganlagenUmgesetzt   X
Begrenzung der Anzahl der mit den BA in Berührung kommenden BeschäftigtenUmgesetzt   X
Vermeidung der Verschleppung von BA durch Einwegausrüstung bzw. gründliche Reinigung vor dem Gebrauch in anderen BetriebsbereichenUmgesetzt   X
Erstellen einer Betriebsanweisung 05/20XX XX
Unterweisung der Fremdarbeiter im BetriebUmgesetzt   X
Arbeitsmedizinische VorsorgeuntersuchungenWird geprüft    

6. Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit

Ist die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgt?
 JaNeinWenn nein, Begründung
TRBA 500X  
TRGS 540X  
Beschluss 606   
Sind erneut Erkrankungen/Beeinträchtigungen bei der Arbeit aufgetreten ?
  XWenn ja, zurück zu Punkt 5.0

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Beispiel zur Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für gezielte Tätigkeiten in einem mikrobiologischen Laboratorium Anlage 3

1 Allgemeine Angaben (Grundinformationen)

1.1 Name und Anschrift des Arbeitgebers

Die Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt/Datum:

1.2 Allgemeine Bezeichnung der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (b.A./Projekttitel:
Kultivierung von etablierten humanen Zehlinien der Risikogruppe 2

1.3 Labors/Projektleiter

Titel, Name, Vorname:Dr.*** 
Labor-/Projektleitervon:bis: 
Bemerkungen: 

1.4 Bezeichnung, Lage und räumlicher Umfang des Laboratoriums

Gebäude: Räume: 
Bezeichnung:Forschungsgebäude
Zellkulturlabor/Analytische Labors
  

1.5 Zulassungs-/Genehmigungslage zur Durchführung der Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Werden im Labor zulassungspflichtige Arbeiten durchgerührt: ja X nein [ ]

Wenn, ja:

RechtsgrundlageAktenzeichen des Bescheides/AnzeigeDatum
§ 11/12 GenTG******
§ 49 IfSG******
§ 2 Tierseuchenerreger-VO******
§ 13 BioStoffV  

2 Informationen gemäß § 5 BioStoffV

2.1 Biologische Arbeitsstoffe Identität der Mikroorganismen

OrganismusRisikogruppe/Quelle 1Pathogenität RisikogruppeÜbertragungsweg 2
Mensch Tier
 /  
 /  
 /  
1) EU-Liste = EH, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE
2) Stich- und Schnittverletzungen = 1, aerogen = 2, Ingestion = 3, unbekannt = 4
(Hinweis: Weitere Organismen auf gesondertem Beiblatt auflisten).

Humanmaterial

BezeichnungInfektionsstatus bekanntKontaminantenRisikogruppe/ Quelle 1
janein  
positivnegativ   
Vollblut     
Serum/Plasma     
Gewebe     
Zellen, primär     
etablierte Zelllinien*X  EBV2/ZKBS
Sonstiges     
1) EU-Liste = EU, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE
*) Bemerkung: Mensch/Maus Hybridzellen

Tiere/tierisches Material - pflanzliches Material

BezeichnungInfektionsstatus bekanntKontaminantenRisikogruppe/ Quelle 1
janein
positiv negativ
      
      
1) EU-Liste = EU, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE

Weitere Gefährdungen/Erfahrungen z.B. über sensibilisierende/toxische Wirkung der b.A. bzw. tätigkeitsbezogene Erkrankungen?

[ ] ja X nein [ ] nicht bekannt

wenn ja, welche?

2.2 Tätigkeiten

Lfd.
Nr.
Arbeits-
bereiche
Räume
Tätigkeiten mit biologischen ArbeitsstoffenMax. Arbeits-
volumen
ArtDauerArbeitsweise
1Siehe Seite 1Auftauentäglich ca. 1-2 Std.geschlossen500 ml
2Siehe Seite 1Kultivierentäglich ca. 4 StdFlowbox4000 ml
3Siehe Seite 1Einfrierentäglich ca. 2 Stdgeschlossen1000 ml
4Siehe Seite 1Lagerntäglich ca. 1 Stdgeschlossen500 ml

Art der Tätigkeit nach § 2 (5) BioStoffV: X gezielt [ ] nicht gezielt

3 Gefährdungsbeurteilung

3.1 Gefährdungsbeurteilung nach § 6 BioStoffV/TRBA 100 für gezielte Tätigkeiten mit b.A.

3.2 Einstufung der b.A. in Risikogruppen gemäß §§ 3 und 4 BioStoffV

Risikogruppe 2

Zuordnung zu einer Schutzstufe gemäß § 6 (2) BioStoffV

[ ] 1 X 2 [ ] 3 [ ] 4

Tätigkeitsbezogene Gefährdungen

Tätigkeiten
lfd. Nr.
Expositions-/Infektionsgefahr
1Körperkontakt inkl. Schnittverletzungen
2Einatmen bei Aerosolbildung
3Platzen der Kryoröhrchen

Hinweis: Falls sensibilisierende oder toxische Wirkung der b.A. vorliegt, ist hierfür eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Ändert sich die Gefährdung durch die toxische oder sensibilisierende Wirkung der biologische Arbeitsstoffe z.B. durch Aerosolbildung oder bestimmte Arbeitsschritte?

[ ] ja X nein O nicht relevant

wenn ja, welche?

3.3 Gefährdungsbeurteilung nach § 7 BioStoffV (hier nicht dargestellt)

4 Festlegung/Nachprüfung der Schutzmaßnahmen

4.1 Schutzmaßnahmen nach § 10 i. V m. Anhang II BioStoffV/TRBA

4.1.1 Technische Schutzmaßnahmen

Tätigkeiten lfd. Nr.Technische Schutzmaßnahmen
1sichere Aufbewahrung des biologischen Arbeitsstoffes,
Sicherheitswerkbank,
Abgeschlossenes System:
Inaktivierungsverfahren
spezifische Desinfektionsverfahren
Verwendung von Einmalplastikartikeln
2 

4.1.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

ZugangsbeschränkungX ja[ ] nein
Betriebsanweisung gemäß § 12 (1) BioStoffVX ja[ ] nein
Unterweisung gemäß § 12 (2) BioStoffVX ja[ ] nein
HygieneplanX ja[ ] nein
Arbeitsanweisungen gemäß § 12 (3) BioStoffVX ja[ ] nein

Welche? Richtlinien des Handbuches für Arbeitssicherheit und Umwelt

Arbeitsmedizinische Vorsorge
AngebotX ja[ ] nein
Immunisierungsangebot[ ] jaX nein
Pflicht[ ] jaX nein

4.1.3 Persönliche Schutzausrüstung
11 BioStoftV beachten !)

Nur für diesen Raum verwendete Schutzkittel, Laborschuhe, Schutzbrille und Arbeitshandschuhe, ggf. Atemschutz

Werden die Vorgaben der TRBA eingehalten?

 janeinNicht relevantWenn nein, Begründung
TRBA 100X   
TRBA 105  X 
TRBA 120  X 
TRBA 500X   

4.2 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei sensibilisierender oder toxischer Wirkung der biologischen Arbeitsstoffe:

keine

Beteiligte Personen gemäß § 8 BioStoffV:

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Betriebsarzt: 
Sonstige Fachkundige: Betriebsrat: 
 
 NameOrt, DatumUnterschrift
Arbeitgeber   
Labor-/Projektleiter   
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