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108. Luftgrenzwert für Kohlenstofftetrachlorid

(CAS-Nr.: 56-23-5)

Ausgabe: Mai 2004
(BArbBl. Heft 5/2004 S. 55)




Großtechnische Herstellung/Verwendung:
Spitzenbegrenzung:
16 mg/m3
Überschreitungsfaktor 4
im Übrigen
Spitzenbegrenzung:
3,2 mg/m3
Überschreitungsfaktor 4

Für Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlormethan) gilt neben dem arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Grenzwert von 3,2 mg/m3 vorläufig ein technikbasierter Luftgrenzwert von 16 mg/m3 nach dem TRK-Konzept für bestimmte Bereiche. Überprüfung zum 30.4.2006.

Toxikologisch-arbeitsmedizinische Anmerkungen

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe schlägt einen neuen arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Grenzwert von 3,2 mg/m3 (Überschreitungsfaktor: 2) vor.

Grundlage der Bewertung ist die MAK-Begründung von 2000 [1 ].

Herstellung und Verwendung

Herstellung:

Tetrachlormethan wird bei zwei deutschen Herstellern von Methanchlorierungsprodukten im großtechnischen Maßstab produziert. Hierbei wird Methan mit Chlor in einer exothermen Reaktion zu verschiedenen substituierten Chlormethanen (Di-, Tri- und Tetrachlormethan) im geschlossenen System umgesetzt.

Verwendung:

Tetrachlormethan wird bei zwei weiteren deutschen Verwendern im geschlossenen System eingesetzt.

Herstellung/Verwendung:

Die vorliegenden technischen Schutzmaßnahmen zur Emissionsreduzierung umfassen u.a. den Einsatz von: gekapselter Pumpen, Armaturen mit z.B. Faltenbalg bzw. zusätzlichen Abdichtungen, geschlossener Probenahmesysteme, moderner Dichtungssysteme an Flanschverbindungen, moderner, langlebiger korrosionsbeständiger Werkstoffe zur Reduzierung von Instandhaltungsmaßnahmen, Feldgeräteautomatisierung, computergestützter Prozessleittechnik, Kameraüberwachung der Produktionsanlagen, Messwarte als von Produktionsanlagen getrennter Gebäudeteil mit eigener Lüftungsanlage, Anschluss der Versandgebinde an Abgasreinigungssysteme, Abfüllen nur mittels geschlossener Systeme, kontinuierlich dichtheitsüberwachter Flanschverbindungen und Drehgelenke an Abfülleinrichtungen etc.

Typischerweise fallen bei deutschen Herstellern sowie Verwendern von Tetrachlormethan im großtechnischen Maßstab regelmäßig Kontrollgänge, Probenahmen sowie Revisionsarbeiten an zur Wartung sowie Reparatur. Expositionsmöglichkeiten gegenüber Tetrachlormethan und weiteren Chlormethanprodukten ergeben sich z.B. bei den Revisionstätigkeiten an allen technischen Aggregaten, die mechanischen/elektrischen Funktionen (Pumpenwechsel etc.) unterliegen nach Spülung und anschließender Freischaltung unter Atemschutz und Absaugung. Trotz der technischen Schutzmaßnahmen sind Emissionen gegenüber Tetrachlormethan nachweisbar, da Tetrachlormethan mit dem Sdp. 76,5 °C über einen relativ hohen Sättigungsdampfdruck verfügt. In den großtechnischen Anlagen für Herstellung wie Verwendung ist Tetrachlormethan einer Prozesstemperatur bis zu 425 °C bei bis zu 20 hPa Überdruck ausgesetzt. Selbst bei Normaldruck und bei Temperaturen zwischen 20 - 30 °C liegt der Dampfdruck für Trichlormethan bei 119 - 186 hPa.

Neben Tetrachlormethan kommen im Arbeitsbereich auch andere Stoffe vor, so dass die Arbeitsbereichsanalyse unter Heranziehung der TRGS 403 (Beurteilung von Stoffgemischen) erfolgen muss.

Ergebnisse von Arbeitsbereichmessungen

Herstellung:

Die Exposition umfasst bis zur halben 8 Std.-Schichtlänge (Revisionsarbeiten ganze 8 Std.-Schichtlänge). Es liegen insgesamt 41 Messergebnisse (inkl. Revisionsarbeiten) von einem Betrieb aus dem Bereich Herstellung von Tetrachlormethan vor, die im Zeitraum Februar bis März 2003 ermittelt wurden. Die Probenahme erfolgte personen- sowie ortsbezogen.

Insgesamt wurden gezielt Betriebe ausgewählt, bei denen auf Grund des Standes der Technik Tetrachlormethankonzentrationen am unteren Ende der gesamten Spannbreite der Arbeitsplatzmessergebnisse erreicht werden.

Die insgesamt 41 Messergebnisse resultieren überwiegend aus ortsbezogenen Messungen, da bei den Revisionsarbeiten, bedingt durch die Schwere der Arbeit, keine personenbezogenen Messungen zumutbar waren. Die Konzentrationswerte von personen sowie ortsbezogenen Messungen außerhalb des Messkollektivs von 41 Messungen blieben unberücksichtigt, da der Stand der Technik nicht sicher gegeben war.

In den Arbeitsbereichen wurden bei gegebenem Stand der Technik die folgenden Konzentrationswerte für Tetrachlormethan ermittelt. Die Messergebnisse (n=23) als 8 Std.-Schichtmittelwerte aus jeweils 2 Std.-Messungen mit max. 4 Std. Exposition pro 8 Std.Schicht schwanken zwischen 0,04 und 18 mg/m3, wobei der 75 %-Wert bei 3 mg/m3, der 90 %-Wert bei 13,5 mg/m3 und der 95 %-Wert bei 16 mg/m3 liegt [2]. Neben Tetrachlormethan wurden die Stoffe Di- und Trichlormethan gemessen. Die Bewertungsindices gem. TRGS 403 liegen für Di- und Tetrachlormethan zusammen zwischen 0,20 und 0,28. Für Trichlormethan (hier Betrachtung wie TRK-Stoff wegen der K2-Einstufung durch die EU) liegt der Bewertungsindex zwischen 0,12 und 0,52.

Separat wurde während Revisionsarbeiten Tetrachlormethan neben Di- und Trichlormethan gemessen. Die Messergebnisse (n=18) als 8 Std.-Schichtmittelwerte aus 0,3 - 2,2 Std.-Messungen mit max. 8 Std. Exposition pro 8 Std.-Schicht für Tetrachlormethan schwanken zwischen 2 und 187 mg/m3, wobei der 75 %-Wert bei 26 mg/m3 und der 95 %-Wert bei 183 mg/m3 liegt.

Verwendung:

Messergebnisse aus personen- bzw. ortsbezogenen Messungen wurden dem AGS nicht vorgelegt.

Literatur

[1]Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe - Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten. Tetrachlormethan. Weinheim: Wiley-VCH, 31. Lfg. (2000).
[2]M. Alker, H.-G. Gielen, G. Sonnenschein, W. Pflaumbaum: BArbBl. 1/2000, Aufbereitung von Arbeitsplatzdaten, Bl. 14 - 16. Stand: März 2004

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