Hessisches Wassergesetz (7)

UWS Umweltmanagement GmbHzurück

Zur aktuellen Fassung 

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Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, bei denen das Land sich an der Finanzierung der Unterhaltung beteiligtAnlage 3
zu § 9 Abs. 4

FörderungRL Hochwasserschutzmaßnahmen / Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern II. Ordnung

Nr.Gewässervonbis
1Diemela) Im Gebiet der Gemeinde Diemelstadt 
b) Landesgrenze bei Diemelmühle nordwestlich Liebenau/Stadtteil GriemelsheimMündung in Weser
2DillEinmündung des AubachesMündung in Lahn
3Edera) Landesgrenze westlich Hatzfeld (Eder)Mündung in Edersee bei Vöhl/Ortsteil Herzhausen
b) Ablauf Edertalsperre bei Edertal/Ortsteil AffoldernMündung in Fulda
4ElbbachLandesgrenze westlich Dornburg/Ortsteil LangendernbachMündung in Lahn
5EmsbachEinmündung des DombachesMündung in Lahn
6FriedaLandesgrenze nördlich Meinhard/Ortsteil FriedaMündung in Werra
7FuldaEinmündung der LüderGemeindegrenze Ludwigsau/Bebra
8GersprenzBrücke Bundesstraße 38 oberhalb Groß-BieberauLandesgrenze östlich Babenhausen/Stadtteil Harreshausen
9HauneEinmündung der BieberMündung in Fulda
10HorloffBrücke Bundesstraße 455 bei Echzell/Ortsteil Grund-SchwalheimMündung in Nidda
11Horloff-FlutbachHorloffwehr bei Echzell/Ortsteil EchzellMündung in Horloff
12KinzigEinmündung des SteinebachesMündung in Main
13LahnLandesgrenze bei Biedenkopf/Stadtteil WallauWehr Badenburg oberhalb Gießen
14ModauModau-Sandbachwehr östlich PfungstadtMündung in Stockstadt-Erfelder Althrein
15MümlingEinmündung des ErdbachesLandesgrenze nordöstlich Breuberg/Stadtteil Hainstadt
16NiddaEinmündung des LaisbachesStadtgrenze Frankfurt (Main)
17NidderEinmündung des SeemenbachesMündung in Nidda
18OhmBrücke Landstraße Homberg (Ohm)/Stadtteil Ober-Ofleiden - Homberg (Ohm)Mündung in Lahn
19OrkeEinmündung der AarMündung in Eder
20SandbachModau-Sandbachwehr östlich PfungstadtMündung in Stockstadt-Erfelder Altrhein
21SchlitzKreisgrenze Vogelsbergkreis - FuldaMündung in Fulda
22SchwalmBrücke Hersfelder Straße in AlsfeldMündung in Eder
23SchwarzbachBrücke Bundesstraße 42 Groß-Gerau - MainzMündung in Ginsheimer Altrhein
24SchwarzbachZusammenfluss von Daisbach und DattenbachMündung in Main
25TwisteBrücke Bundesstraße 450 unterhalb Arolsen/Landesgrenze nördlich Volkmarsen
26UlsterStadtteil Braunsen 
a) 100 m oberhalb der Landesgrenze in TannLandesgrenze
b) Linker Teil der Gewässerstrecke in Hohenoda (Landesgrenze verläuft in Gewässermitte)
c) Landesgrenze südlich Philippsthal (Werra)/Ortsteil PhilippsthalMündung in Werra
27WehreEinmündung der SontraMündung in Werra
28WerraLandesgrenze südöstlich Philippsthal (Werra)/OrtsteilLandesgrenze in Gemarkung Herleshausen
29WeschnitzPhilippsthal

a) Absperrdamm des Rückhaltebeckens oberhalb Fürth

Landesgrenze westlich Birkenau
b) Landesgrenze südlich HeppenheimMündung in Rhein
30WetterBundesbahnbrücke bei RockenbergMündung in Nidda
31WinkelbachBundesbahnbrücke bei BensheimMündung in Rhein
32WohraEinmündung des Mühlgrabens der HardtmühleMündung in Ohm

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Nachstehende Vorhaben bedürfen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des § 78 dieses Gesetzes Anlage 4
zu § 78

 

Legende:

X=Vorhaben ist UVP-pflichtig nach §§ 3b, 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
A=allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1, § 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
S=standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 2, § 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Nr.Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines GewässersFeststellung der UVP-Pflicht
1.Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die für organisch belastetes Abwasser von weniger als 9.000 kg BSB5/d (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von weniger als 4.500 m3 in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist, bei 
1.1organisch belastetem Abwasser: 
1.1 (1)600 bis < 9.00 kg BSB5/d (entspr. 10.000 bis < 150.000 EW),A
1.1 (2)120 bis < 600 kg BSB5/d (entspr. 2.000 bis < 10.000 EW),S
1.2anorganisch belastetem Abwasser (ausgenommen Kühlwasser): 
1.2 (1)900 m3 bis 4.500 m3 in zwei Stunden,A
1.2 (2)10 m3 bis < 900 m3 in zwei Stunden;S
2.Intensive Fischzucht mit Einbringen oder Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer 
2.1bei einem Fischertrag von mehr als 1.000 t pro Jahr,X
2.2bei einem Fischertrag von 100 t bis 1.000 t pro Jahr;A
3.Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von 
3.1100.000 m3 bis weniger als 10 Mio. m3 Wasser;A
3.250.000 m3 bis weniger als 100.000 m3 Wasser;S
4.Tiefbohrungen zum Zwecke der Wasserversorgung;S
5.Wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft, einschließlich Bodenbewässerung oder Bodenentwässerung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von 
5.1100.000 m3 und mehr Wasser;A
5.250.000 m3 bis weniger als 100.000 m3 Wasser;S
6.Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei weniger als 10 Mio. m3 Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden;A
7.Umleitung von Wasser von einem Flusseinzugsgebiet in ein anderes, ausgenommen der Transport von Trinkwasser in Rohrleitungen, mit einem Volumen von weniger als 100 Mio. m3 Wasser pro Jahr;A
8.Flusskanalisierung und Stromkorrekturarbeiten;A
9.Bau eines Hafens für die Binnenschifffahrt, wenn der Hafen für Schiffe mit 1.350 t oder weniger zugänglich ist;A
10.Bau eines sonstigen Hafens, einschließlich Fischerei- oder Yachthafens, oder einer infrastrukturellen Hafenanlage;A
11.Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss beeinflusst;A
12.Bau einer Wasserkraftanlage;A
13.Baggerung in Flüssen und Seen zur Gewinnung von Mineralien;A
14.Sonstige AusbaumaßnahmenA


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