ThürGewQualVO
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§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Festgelegte Überwachungswerte
§ 4 Probenahme und Analyse
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Aktionspläne zur Verbesserung der Qualität
§ 7 Zulässigkeit der Wasserentnahme
§ 8 Meldung der Ergebnisse
§ 9 Gleichstellungsbestimmung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 Oberirdische Gewässer zur Gewinnung von Trinkwasser
Anlage 2 Festgelegte Werte der Gütekategorien
Anlage 3 Jährliche Mindesthäufigkeit der Probenahmen und der Analysen
Anlage 4 Anzuwendende Meßmethoden