Regelwerk,Wasser EU, Bund, Thüringen
Erklärung zum Wassernutzungsregister - Erfassung der jährlichen Entnahmemengen bei Gewässerbenutzungen im Freistaat Thüringen
- Thüringen -
Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Vom 24. Januar 1995
(StAnz. S. 225)
Aufgrund § 21 Abs. 1 Satz 3 WHG und § 66 ThürWG ergeht folgender Erlaß:
Gewässerbenutzer, die aus dem Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern Wasser entnehmen, werden aufgefordert, Auskunft über den tatsächlichen Umfang der Gewässerbenutzung im zurückliegenden Kalenderjahr zu geben. Die Informationspflicht besteht nicht für Wasserentnahmen, die unter 2000 m3 pro Kalenderjahr und Gestattung liegen.
Zur Auswertung und Beurteilung der Inanspruchnahme und des Zustandes der Gewässer haben sich die Gewässerbenutzer jährlich bis zum 31. März zu erklären.
Die Erklärung ist auf dem von der obersten Wasserbehörde bekanntgegebenen Vordruck (siehe Anlage) gegenüber dem regional zuständigen Staatlichen Umweltamt in Erfurt, Gera, Sondershausen oder Suhl abzugeben. Mit der Führung des Wassernutzungsregisters werden die Staatlichen Umweltämter beauftragt. Sie sind berechtigt, nicht abgegebene Erklärungen nachzufordern.
Die Vordrucke sind bei den vier regional zuständigen Staatlichen Umweltämtern erhältlich.
Die erstmalige Erfassung der Entnahmemengen erfolgt für das Jahr 1994 bis zum 31. März 1995. Die Erfassung entfällt mit Inkrafttreten der Erklärungspflicht zum Wasserentnahmeentgelt gemäß §§ 32 und 136 ThürWG.
Dieser Erlaß tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Adressant: | |||||
An das Staatliche Umweltamt | |||||
Erklärung zum Wassernutzungsregister für das Jahr 199.. | |||||
Erläuterungen: | Diese Erklärung ist bis zum 3 1.03. des Folgejahres beim zuständigen Staatlichen Umweltamt unaufgefordert abzugeben. Sie entfällt mit Inkrafttreten der Erklärungspflicht zum Wasserentnahmeentgelt gemäß § 32 und § 136 ThürWG. | ||||
Anschrift des Nutzungsberechtigten | Nutzer Nr. (Nicht vom Gewässerbenutzer auszufüllen) | ||||
Wasserfassungsanlage | Standort | Entnahme erfolgt auf Grundlage folgender wasserrechtl. Gestattung | |||
Pos Nr. | Bezeichnung | Landkreis | Gemeinde | Registriernummer | |
1 | |||||
2 | |||||
3 | |||||
4 | |||||
5 | |||||
(Die Pos. Nr. sind in den Spalten 1, 7 und 14 der betreffenden Nutzungen S. 2 einzutragen. Bei mehr als 5 Anlagen sind Zusatzblätter zu verwenden.) | |||||
______________ den _____ | Unterschrift |
Amtlicher Vordruck des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft.
Naturschutz und Umwelt
Erklärung für das Kalenderjahr 199 |
Grundlage ist die tatsächliche im Kalenderjahr entnommene Wassermenge |
1 Entnahme von Grundwasser, einschließlich Quellwasser
Pos Nr. | Kennz.
Nr. der Nutzungsart | Entnahmemenge | Entnahme aus | ||
m3/d | m3/a | echtem Grundwasser | Quellfassungen | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
2 Entnahme von Oberflächenwasser
Pos Nr. | Kennz.
Nr. der Nutzungsart | Entnahmemenge | Entnahme aus | |||
m3/d | m3/a | Talsperren | Seen | Uferfiltrat | ||
7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
3 Wasserabgabe an Dritte
Pos Nr. | Wasserabgabe | Name des Empfängers | |
m3/d | m3/a | ||
14 | 15 | 16 | 17 |
4 Wasserbezug von Dritten
Anlagenbezeichnung des Lieferers | Bezugsmenge | Name des Lieferers | |
m3/d | m3/a | ||
18 | 19 | 20 | 21 |
Prüfungsvermerk: |
(Nicht vom Gewässerbenutzer auszufüllen)
Liste mit den Kennziffern der Nutzungsarten
Kennz. Nr. | Nutzungsart |
Spalte 2 | Grundwasserentnahme |
10 | für öffentliche Wasserversorgung |
11 | Zwecke der betrieblichen Kühlwassenersorgung |
12 | zum Zwecke der gewerblichen Fischhaltung |
13 | zu sonstigen Zwecken der betrieblichen Wasserversorgung |
14 | zu sonstigen Zwecken |
15 | Zwecke der Beregnung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen |
Spalte 8 | Oberflächenwasserentnahme |
20 | für die öffentliche Wasserversorgung |
21 | Zwecke der betrieblichen Kühlwasserversorgung |
22 | zum Zwecke der Beregnung in der Land- und Forstwirtschaft |
23 | zum Zwecke der Beregnung gärtnerischer und Sonderkulturen |
24 | sonstige Zwecke |
25 | Zwecke der Fischerei |
26 | Zwecke der Wasserkraftnutzung |
27 | zum Zwecke der Vernässung von Feuchtbiotopen als Naturschutzmaßnahme |