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"Fahrerlaubnis"
Drucksache 574/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierzehnte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... /EG /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 �ber den F�hrerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18) erm�glicht es den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union, das F�hren von Kraftr�dern der Klasse A1 auch mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B zu erlauben. Von dieser M�glichkeit soll auch in Deutschland Gebrauch gemacht werden. Au�erdem ist die Liste der Staaten, bei denen beim F�hrerscheinumtausch auf eine Pr�fung zu verzichten ist, zu aktualisieren. Hinzu kommt, dass sich in der praktischen Anwendung der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen �nderungsbedarf gezeigt hat.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
a. Erf�llungsaufwand des Bundes
b. Erf�llungsaufwand der L�nder inklusive Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Anlage 7b (zu � 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung f�r das F�hren von Kraftr�dern der Klasse A1
1. Allgemeines
2. Qualifikation f�r die Durchf�hrung von Fahrerschulungen
3. Schulungsstoff
3.1 Theoretischer Schulungsstoff
3.2 Praktischer �bungsstoff
4. Schulungsfahrzeuge
5. Abschluss der Schulung
6. Muster einer Best�tigung �ber die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung
Artikel 2 �nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand
3.1 F�r B�rgerinnen und B�rger
3.2 F�r die Wirtschaft
3.3 F�r die Verwaltung
a. Erf�llungsaufwand des Bundes
b. Erf�llungsaufwand der L�nder inkl. Kommunen
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 158/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung �ber die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Stra�enverkehr und zur �nderung weiterer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung betr�gt das Mindestalter zum F�hren eines fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugs 15 Jahre. Hiervon wird in Satz 2 eine Ausnahme f�r das F�hren eines motorisierten Krankenfahrstuhls gemacht. Diese Ausnahmevorschrift muss um die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge erweitert werden, da f�r solche Fahrzeuge ebenfalls keine Fahrerlaubnis vorgesehen ist.
1. Zu Artikel 1 � 3 eKFV
� 3 Berechtigung zum F�hren
2. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV
3. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV
4. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV
5. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 5 eKFV
6. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV
7. Zu Artikel 1 � 13 Satz 2 und 3 eKFV
8. Zu Artikel 1 � 14 Nummer 5 eKFV
9. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 - neu - � 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a und � 10 Absatz 3 Satz 2 FeV
11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV
12. Zu Artikel 4a - neu - � 5 Absatz 4 Satz 2, � 9 Absatz 3 Satz 1 StVO
�Artikel 4a �nderung der Stra�enverkehrs-Ordnung
Zu Ziffer 1:
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 3:
Drucksache 158/3/19
Antrag des Saarlandes
Verordnung �ber die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Stra�enverkehr und zur �nderung weiterer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Verordnung betr�gt das Mindestalter zum F�hren eines fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugs 15 Jahre. Hiervon wird in Satz 2 eine Ausnahme f�r das F�hren eines motorisierten Krankenfahrstuhls gemacht. Diese Ausnahmevorschrift muss um die Kategorie der Elektrokleinst-fahrzeuge erweitert werden, da f�r solche Fahrzeuge ebenfalls keine Fahrerlaubnis vorgesehen ist.
Drucksache 572/19
... Es wird eine Regelung geschaffen, die die Besch�ftigung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern aus Drittstaaten erm�glicht, wenn sie in Besitz der f�r die Aus�bung der Besch�ftigung erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 �nderung der Besch�ftigungsverordnung
a In Satz 1 werden nach den W�rtern in den F�llen des die Angabe � 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die W�rter der Ausl�nderin oder eingef�gt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Besch�ftigung die W�rter der Ausl�nderin oder eingef�gt.
� 3 Leitende Angestellte, F�hrungskr�fte und Spezialisten
� 24a Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
� 32 Besch�ftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.
Artikel 2 Weitere �nderung der Besch�ftigungsverordnung
Artikel 3 �nderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 4 Weitere �nderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 5 �nderung der AZRG-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
4.1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
5 Besch�ftigungsverordnung
4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
5 Besch�ftigungsverordnung
Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in � 3
Erg�nzung von � 19
4.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
5 Besch�ftigungsverordnung
Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in � 3
�nderung von � 14
5 Aufenthaltsverordnung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Drucksache 372/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur �nderung fahrlehrerrechtlicher und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Verordnungen
... Die Begleitung des Fahrsch�lers zur theoretischen Fahrerlaubnispr�fung wird aus dem Musterplan f�r das Lehrpraktikum der Fahrlehreranw�rter gestrichen. Eine Begleitung durch den Fahrlehrer ist weder rechtlich vorgesehen noch notwendig.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 4 Satz 4 FahrlGDV
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu � 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV
3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu � 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO
4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a � 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPr�fV , Artikel 6 Nummer 1 � 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - � 6 Absatz 3 Satz 2, � 15a Absatz 3 Satz 1, � 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, � 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten
�Artikel 7a �nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b � 2 Absatz 3 FahrlPr�fV
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV
7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 202.5 GebOSt
8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 301.1 GebOSt
9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 574/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Vierzehnte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Verordnung sieht vor, dass bei einem f�nfj�hrigen Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) und einem Mindestalter von 25 Jahren die Fahrerlaubnisklasse A1 (Leichtkraftrad) zu erleichterten Bedingungen erworben werden kann. Theoretische und praktische Fahrpr�fung entfallen ganz, die theoretische und praktische Fahrschulausbildung wird auf mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten reduziert.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 5, Nummer 6 und Artikel 2 Inhaltsverzeichnis, � 6b, Anlage 7b zu � 6b Absatz 3 und 4 , Anlage 9 zu � 25 Absatz 3 FeV, Anlage zu � 1 GebOst
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu -, Nummer 3, Nummer 3a - neu - und Artikel 2a - neu - � 71a Absatz 1 Satz 2, � 76 Nummer 8a und Nummer 17 Satz 2 und 3, Anlage 4a zu � 11 Absatz 5 Satz 1 FeV, � 2 Absatz 3, � 6 Satz 2 und 3 FahrlPr�fV
�Artikel 2a �nderung der Verordnung zur �nderung fahrlehrerrechtlicher und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 182/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... "* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, m�ssen den F�hrerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabh�ngig vom Ausstellungsjahr des F�hrerscheins." �
Drucksache 234/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetz es und weiterer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Im Ma�nahmenkatalog Stra�enbetriebsdienst M 7 - Teil: Management der Fahrzeug- und Ger�teausstattung f�r den Stra�enbetriebsdienst, Stand 24. Mai 2013, wird im Interesse einer effizienten und leistungsstarken Fahrzeug- und Ger�teausstattung f�r den Stra�enbetriebsdienst der Einsatz von Kraftfahrzeugen mit einer zul�ssigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 Kilogramm und in deren Kombination mit Anh�ngern, deren zul�ssige Gesamtmasse mehr als 750 Kilogramm betr�gt, beschrieben. Das F�hren solcher Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen setzt den Besitz der Fahrerlaubnisklassen C und CE voraus.
1. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - � 10 Absatz 1 Satz 1 Tabelle laufende Nummer 7 Spalte Mindestalter Buchstabe b Doppelbuchstabe bb FeV
2. Zu Artikel 3 Nummer 3 � 57 Nummer 1 FeV
Drucksache 182/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Vierte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... "* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, m�ssen den F�hrerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabh�ngig vom Ausstellungsjahr des F�hrerscheins." �
Drucksache 574/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierzehnte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Fahrerlaubnis
Zu Artikel 1 Nummer 2a
�Artikel 2a �nderung der Verordnung zur �nderung fahrlehrerrechtlicher und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 372/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur �nderung fahrlehrerrechtlicher und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Verordnungen
... Die Begleitung des Fahrsch�lers zur theoretischen Fahrerlaubnispr�fung wird aus dem Musterplan f�r das Lehrpraktikum der Fahrlehreranw�rter gestrichen. Eine Begleitung durch den Fahrlehrer ist weder rechtlich vorgesehen noch notwendig.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 4 Satz 4 FahrlGDV
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu � 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV
3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu � 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO
4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a � 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPr�fV , Artikel 6 Nummer 1 � 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - � 6 Absatz 3 Satz 2, � 15a Absatz 3 Satz 1, � 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, � 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten
�Artikel 7a �nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b � 2 Absatz 3 FahrlPr�fV
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV
7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 202.5 GebOSt
8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 301.1 GebOSt
9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 220/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur �nderung des Fahrlehrergesetz es
... (2) Der Nachweis nach Absatz 1 kann auch durch einen F�hrerschein mit den g�ltigen und nach dem 31. Dezember 1998 erworbenen Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden, sofern diese Fahrerlaubnis vor nicht mehr als f�nf Jahren erworben oder die Geltungsdauer mindestens einer dieser Fahrerlaubnisklassen innerhalb der letzten f�nf Jahre verl�ngert wurde." �
Drucksache 90/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Fahrerlaubnis
Drucksache 90/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Dritte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Fahrerlaubnis
Drucksache 600/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dreizehnte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "� 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und R�cktausch von F�hrerscheinen".
1. Zur Eingangsformel und Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhalts�bersicht Angabe zu � 30a und Anlage 8e FeV Nummer 2 � 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FeV Nummer 7a - neu - � 24a Absatz 2 FeV Nummer 16a - neu - Anlage 8e zu � 24a Absatz 2 Satz 1 - neu - FeV
Anlage 8e (zu � 24a Absatz 2 Satz 1)
I. F�hrerscheine, die bis einschlie�lich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
II. F�hrerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - � 12 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 FeV Nummer 15b* - neu - Anlage 6 zu den �� 12, 48 Absatz 4 und 5 FeV Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 8 Inkrafttreten
3. Zu Artikel 1 Nummer 7b** - neu - � 26 Absatz 1 Satz 5 und Satz 5a - neu - FeV Nummer 8 � 27 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 bis 6 - neu - und Absatz 1a - neu - FeV Nummer 15a - neu - Anlage 3 zu � 6 Absatz 6 FeV Nummer 17a - neu - Anlage 10 zu �� 26 und 27 FeV
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb � 30a Absatz 2 Satz 3 bis 6 - neu - FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c � 31 Absatz 4 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 76 Nummer 11a, 11b, 11c und 11d FeV
7. Zu Artikel 4 Anlage zu � 1 GebOSt
�Artikel 4 �nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr
Drucksache 379/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur �nderung anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Bisher enth�lt die Verordnung keine Regelung, die eine Befristung des Berufungsverh�ltnisses erm�glicht. Dies wird durch den vorgeschlagenen Absatz 1a - neu - erreicht. Damit kann befristet berufenen Mitgliedern die Entscheidung f�r einen Ausstieg aus der T�tigkeit erleichtert werden. Die zust�ndigen Beh�rden haben im Falle einer Befristung die M�glichkeit, auf ver�nderte Eignungsvoraussetzungen der Ausschussmitglieder zu reagieren. Dies ist insbesondere mit Blick auf die in � 2 Absatz 3 einger�umte Ausnahme zweckm��ig, wonach einem Pr�fungsausschuss auch Fahrlehrer weiterhin angeh�ren k�nnen, die aus gesundheitlichen Gr�nden die erforderliche Fahrerlaubnis nicht mehr besitzen.
1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 3 letzter Satzteil FahrlGDV
2. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 3
3. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 1 Satz 3a - neu - FahrlGDV
4. Zu Artikel 1 � 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e FahrlGDV
5. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 FahrlGDV
6. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlGDV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 � 16 FahrlGDV
8. Zu Artikel 3 � 2 Absatz 4 Satz 01 - neu -, Satz 3a - neu - FahrlPr�fO
9. Zu Artikel 3 � 3 Absatz 1a - neu - FahrlPr�fO
10. Zu Artikel 3 � 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FahrlPr�fO
11. Zu Artikel 3 � 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 6 Satz 1, Satz 2 FahrlPr�fO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 379/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur �nderung anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Bisher enth�lt die Verordnung keine Regelung, die eine Befristung des Berufungsverh�ltnisses erm�glicht. Dies wird durch den vorgeschlagenen Absatz 1a - neu - erreicht. Damit kann befristet berufenen Mitgliedern die Entscheidung f�r einen Ausstieg aus der T�tigkeit erleichtert werden. Die zust�ndigen Beh�rden haben im Falle einer Befristung die M�glichkeit, auf ver�nderte Eignungsvoraussetzungen der Ausschussmitglieder zu reagieren. Dies ist insbesondere mit Blick auf die in � 2 Absatz 3 einger�umte Ausnahme zweckm��ig, wonach einem Pr�fungsausschuss auch Fahrlehrer weiterhin angeh�ren k�nnen, die aus gesundheitlichen Gr�nden die erforderliche Fahrerlaubnis nicht mehr besitzen.
1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 3 letzter Satzteil FahrlGDV
2. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 1 Satz 3
3. Zu Artikel 1 � 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e FahrlGDV
4. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 FahrlGDV
5. Zu Artikel 1 � 16 FahrlGDV
6. Zu Artikel 3 � 2 Absatz 4 Satz 01 - neu -, Satz 3a - neu - FahrlPr�fO
7. Zu Artikel 3 � 3 Absatz 1a - neu - FahrlPr�fO
8. Zu Artikel 3 � 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FahrlPr�fO
9. Zu Artikel 3 � 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 6 Satz 1 FahrlPr�fO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 7 Satz 1 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Drucksache 206/17
... "(7) Die nach Absatz 2 gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu l�schen, soweit sie f�r die Aufgaben nach Absatz 1 nicht mehr erforderlich sind, sp�testens jedoch, wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis seit mehr als drei Jahren nicht mehr besteht und kein Ruhen einer weiteren Fahrerlaubnis angeordnet wurde."
Drucksache 301/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz �ber das Fahrlehrerwesen und zur �nderung anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "(2) Die Fahrlehrerlaubnis ruht, wenn der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis nicht innerhalb der in � 11 genannten Frist der nach Landesrecht zust�ndigen Beh�rden die dort genannten Unterlagen vorlegt. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen CE und DE ruht ferner l�ngstens f�r die Dauer eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugrundliegenden Fahrerlaubnis. Wird die Geltungsdauer der zugrundliegenden Fahrerlaubnis nicht verl�ngert, erlischt die jeweilige Fahrlehrerlaubnis sp�testens nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist."
Drucksache 501/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Zw�lfte Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... wird festgelegt, dass Triebfahrzeugf�hrer, die ihre Fahrerlaubnis gem�� der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zw�lfte Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften1
Artikel 1 �nderung der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung
Artikel 2 �nderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Erm�chtigungsgrundlagen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Regelungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand
3.1 F�r B�rgerinnen und B�rger
3.2 F�r die Wirtschaft
3.2.1 Erg�nzung der Regelungen zu den sprachlichen Anforderungen f�r Triebfahrzeugf�hrer auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken, Anlage 7 Nummer 6 Satz 5 der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung
3.2.2 Streichung der Regelung, Untersuchungen von Fahrzeugen alle sechs Jahre Frist auf h�chstens acht Jahre verl�ngerbar durchzuf�hren, ex � 32 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
3.3 F�r die Verwaltung
4. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 105/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2003/59 /EG �ber die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge f�r den G�ter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126 /EG �ber den F�hrerschein - COM(2017) 47 final; Ratsdok. 5671/17
... 3. Nach Auffassung des Bundesrates f�hrt Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags zu einer Einschr�nkung der bisherigen Privilegierung f�r das Fahren von mit Fahrerlaubnis der Klassen C/C1 bzw. D/D1 zu f�hrenden Fahrzeugen der Streitkr�fte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und der Polizeibeh�rden.
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
3 Weiteres
Drucksache 417/2/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Zw�lfte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Fahrerlaubnis
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur �nderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRG�ndG)
... a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort "Sicherung" das Komma und die W�rter "mit Ausnahme der Sperre f�r die Erteilung einer Fahrerlaubnis," gestrichen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Bundeszentralregistergesetzes
� 7 Aussetzung zur Bew�hrung; Vorbehalt der Entscheidung �ber die Aussetzung.
� 20a �nderung von Personendaten.
� 21a Protokollierungen
� 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzes�nderung
Artikel 2 �nderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Artikel 3 �nderung der Gewerbeordnung
Artikel 4 �nderung des Sicherheits�berpr�fungsgesetzes
Artikel 5 �nderung der Zweiten Bundesmeldedaten�bermittlungsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 54
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur �nderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRG�ndG)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
II.4 1:1 Umsetzung gold plating
III. Votum
Drucksache 607/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
... Strafrechts�nderungsgesetz | - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Stra�enverkehr
... Fahrerlaubnis
,Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuches
� 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
� 315f Einziehung
Artikel 2 �nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 3 �nderung der Bu�geldkatalog-Verordnung
Artikel 4 �nderung der Stra�enverkehrs-Ordnung
Drucksache 417/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zw�lfte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des [Eintragen: Tag vor Inkrafttreten dieser Verordnung] erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in � 76 auf den Umfang der ab dem [Eintragen: Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung] geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1." '
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsverzeichnis Angabe zu Anlage 15a FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 6 Satz 1 FeV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 25 Absatz 5 Satz 4 FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - � 48 Absatz 4 Nummer 7 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 7b* - neu - � 67 Absatz 2 Nummer 2 FeV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 71a Absatz 1 Satz 1 FeV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 71b Satz 01 - neu - FeV
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 75 Nummer 4, 9 und 10 FeV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a � 76 Nummer 8a - neu - FeV
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a � 76 Nummer 8d** Satz 1 und Satz 4 Buchstabe a FeV
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a � 76 Nummer 8g FeV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - Anlage 3 zu � 6 Absatz 6 Abschnitt A Unterabschnitt III �berschrift FeV
14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 5 zu � 11 Absatz 9, � 48 Absatz 4 und 5 FeV
15. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - Anlage 9 zu � 25 Absatz 3 Abschnitt B Unterabschnitt II Fu�note * FeV
16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Geb�hrennummer 345 GebOSt
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und 2 - neu - � 5 Absatz 1c und � 7 Absatz 1 Satz 2 BKrFQV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
18. Zu Artikel 3 Nummer 5* Abschnitt II Nummer 3 Anlage 2a zu � 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a BKrFQV
19. Zu Artikel 3 Nummer 6* Abschnitt II Nummer 1 Anwendungshinweis ** und Nummer 3 Anlage 2b zu � 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b BKrFQV
Drucksache 253/3/16
Antrag der L�nder Brandenburg, Bayern
Elfte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum F�hren von Fahrzeugen mit einer zul�ssigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Bef�rderung von nicht mehr als acht Personen au�er dem Fahrzeugf�hrer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, f�r die Genehmigung der Fahrzeugtypen ma�geblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Drucksache 603/16
... Fahrerlaubnis
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 �nderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 �nderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbst�ndigen Kraftfahrern
Artikel 4 �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes
Artikel 5 �nderungen des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
IV. Erf�llungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... "soweit sie die Bef�rderungen im G�terkraft- und Personenverkehr auf �ffentlichen Stra�en mit Kraftfahrzeugen durchf�hren, f�r die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist; f�r andere Fahrten als Bef�rderungen gelten Bestimmungen dieses Gesetzes nur, soweit eine Vorschrift dies ausdr�cklich so bestimmt."
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 B�rgerinnen und B�rger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund:
L�nder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
� 7a Untersagung der T�tigkeit, Widerruf der Anerkennung
� 7b �berwachung von Ausbildungsst�tten
� 9 Bu�geldvorschriften
� 10 Verk�ndung von Rechtsverordnungen
� 11 �bergangsvorschriften
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. L�sung und Inhalt der Regelungen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VII. Erf�llungsaufwand
1. B�rgerinnen und B�rger:
2. Wirtschaft:
3. Verwaltung:
5 Bund:
L�nder und Kommunen:
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit � 44 Absatz 2 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
� 11 :
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erf�llungsaufwand
Drucksache 801/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes �ber das Fahrlehrerwesen und zur �nderung anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Kooperationsfahrschulen haben bei der Ausbildung neben den angef�hrten Pflichten nach fahrlehrerrechtlichen Bestimmungen auch Vorgaben nach anderen Gesetzen und Rechtsverordnungen, z.B. fahrerlaubnisrechtliche Regelungen zur praktischen Fahrerlaubnispr�fung, wie die Vorgaben zum Pr�fungsfahrzeug oder zur Pr�fortregelung zu beachten.
1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG
2. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 3 FahrlG
3. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8
4. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG
5. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG
6. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG
7. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG
8. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG
9. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG
10. Zu Artikel 1 � 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG
11. Zu Artikel 1 � 52 Satz 1 FahrlG
12. Zu Artikel 1 � 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG
13. Zu Artikel 1 � 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 604/16
... 1. zur Feststellung welche von ihr oder einer ihrer nachgeordneten Beh�rden erteilten Fahrerlaubnisse, Patente, Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise in der Binnenschifffahrt eine Person besitzt,
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
� 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
� 3d Berufszulassung von Unternehmern.
� 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
� 13 Datei �ber Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszust�ndigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VI. Erf�llungsaufwand
1. B�rgerinnen und B�rger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 3a
Zu � 3c
Zu � 3d
Zu � 3e
Zu � 6
Zu � 6a
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 8
Zu � 11
Zu � 13
Zu � 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
Drucksache 362/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
... als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Teilnehmende Kraftfahrzeugführer werden in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstalter mit einer Regelbuße in Höhe von 500 Euro. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten haben sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Sie entfalten kaum durchgreifende Abschreckungswirkung, auch weil bei Ordnungswidrigkeiten lediglich ein kurzfristiges Fahrverbot, nicht jedoch eine länger dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Zudem erfasst die Einstufung illegaler Rennen als verwaltungsakzessorische Ordnungswidrigkeit das erhebliche Gefährdungspotential für höchstwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben nicht adäquat. Diese Defizite gilt es durch Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
� 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
� 315f Einziehung
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu � 315d
Zu � 315d
Zu � 315d
Zu � 315d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 253/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elfte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum F�hren von Fahrzeugen mit einer zul�ssigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Bef�rderung von nicht mehr als acht Personen au�er dem Fahrzeugf�hrer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, f�r die Genehmigung der Fahrzeugtypen ma�geblicher, besonderer Zweckbestimmung:
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 6 Absatz 4 In Artikel 1 Nummer 5 ist nach Buchstabe c folgender Buchstabe c1 einzuf�gen: 'c1 Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingef�gt:
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a � 24a Absatz 3 Satz 2 Satz 4 - neu - FeV
3. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 48a Absatz 5 Nummer 2 FeV Artikel 1 Nummer 17 ist zu streichen.
4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - � 74 Absatz 1 FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 19b - neu - � 75 Nummer 5, Nummer 6 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Anlage 4 FeV Nummer 4.2.2 Spalte 2
Drucksache 126/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Im Fahrerlaubnisrecht sind durch zahlreiche �berarbeitungen die Begrifflichkeiten hinsichtlich inl�ndischer und ausl�ndischer Fahrerlaubnisse uneinheitlich. Dies gilt es f�r eine klare und einfache Rechtsanwendung zu bereinigen. Des Weiteren sind die Entgeltvorschriften der Begutachtungsstellen f�r Fahreignung auf eine �berarbeitete Rechtsgrundlage zu stellen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes
Artikel 2 �nderung des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 3 �nderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 4 �nderung des Kraftfahrsachverst�ndigengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeines
B. Kosten/Einnahmen
1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
2. Erf�llungsaufwand
a B�rgerinnen und B�rger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa KBA
bb �berwachungsinstitutionen
cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkst�tten
3. Weitere Kosten
4. Evaluierung
C. Sonstige Auswirkungen
D. Nachhaltigkeit
E. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Im Einzelnen
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 14
Zu Artikel 1 Nummer 17
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 552/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Die Ist-Werte wurden im Jahr 2012 einer volkswirtschaftlichen Prüfung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unterzogen und für den Zeitpunkt des Antrages bestätigt. Darüber hinaus haben die die Fachaufsicht über die Technischen Prüfstellen führenden Obersten Landesbehörden in den jeweils zuständigen Bund-Länder-Fachausschüssen "Fahrerlaubnis-/ Fahrlehrerrecht" und "Technisches Kraftfahrwesen" die vorliegenden Gebührentatbestände inhaltlich geprüft und auch aus ihrer Sicht die Notwendigkeit der Anpassung der Gebührenhöhe bestätigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Lösung
II. Alternativen
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Belange
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 10
Zu Nummer 19
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3495: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Weitere Kosten:
Drucksache 801/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes �ber das Fahrlehrerwesen und zur �nderung anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Mit Blick auf die fahrerlaubnisrechtliche Pr�fortregelung werden zudem f�r jeden Fahrsch�ler die r�umliche Entfernung und die damit m�glicherweise verbundenen unterschiedlichen �rtlichen und verkehrlichen Verh�ltnisse zwischen fahrpraktischem Ausbildungsort und fahrpraktischem Pr�fort zu bedenken sein.
1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG
2. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 3 FahrlG
3. Zu Artikel 1 � 12 �berschrift, Absatz 2 S�tze 2 - neu - bis 4 - neu - FahrlG
4. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Absatz 2 - neu - FahrlG
5. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8
6. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG
7. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG
8. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG
9. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG
10. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG
11. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG
12. Zu Artikel 1 � 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG
13. Zu Artikel 1 � 52 Satz 1 FahrlG
14. Zu Artikel 1 � 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG
15. Zu Artikel 1 � 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 604/16 (Beschluss)
... Nach der Regelung des � 13 Absatz 7 BinSchAufgG-E sind die personenbezogenen Daten sp�testens zu l�schen, wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis nicht mehr besteht. Es werden aber in der Kontrollpraxis F�lle festgestellt, wonach im Anschluss an eine nicht mehr bestehende inl�ndische Fahrerlaubnis ein Schiffsf�hrer sich eine ausl�ndische Fahrerlaubnis besorgt bzw. bereits im Besitz einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis war, aber die deutschen Beh�rden davon keine Kenntnis hatten, um damit weiterhin einer T�tigkeit als Schiffsf�hrer nachzugehen, obwohl eine Eignung nachweisbar nicht mehr gegeben war.
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 �� 8 und 8a BinSchAufgG
� 8a Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (� 8 des Gesetzentwurfs)) >... '
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 8a* Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 13 Absatz 7 BinSchAufgG
Drucksache 604/1/16
... Nach der Regelung des � 13 Absatz 7 BinSchAufgG-E sind die personenbezogenen Daten sp�testens zu l�schen, wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis nicht mehr besteht. Es werden aber in der Kontrollpraxis F�lle festgestellt, wonach im Anschluss an eine nicht mehr bestehende inl�ndische Fahrerlaubnis ein Schiffsf�hrer sich eine ausl�ndische Fahrerlaubnis besorgt bzw. bereits im Besitz einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis war, aber die deutschen Beh�rden davon keine Kenntnis hatten, um damit weiterhin einer T�tigkeit als Schiffsf�hrer nachzugehen, obwohl eine Eignung nachweisbar nicht mehr gegeben war.
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 �� 8 und 8a BinSchAufgG
� 8a Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (� 8 des Gesetzentwurfs)) >... '
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 8 Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG *
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 13 Absatz 7 BinSchAufgG
Drucksache 362/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen -
... "Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein, der an die Stelle der bisherigen Bußgeldtatbestände tritt. Zugleich sieht er eine qualifizierte Bestrafung für die Fälle vor, in denen ein Rennteilnehmer - vorsätzlich oder fahrlässig - Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Vervollständigt werden die Vorschriften durch einen als Verbrechen ausgestalteten Qualifikationstatbestand für Fälle, in denen wenigstens fahrlässig durch die Tat der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wurde. Um das Sanktionsinstrumentarium zusätzlich wirksam zu erweitern, soll der neue Tatbestand in den Katalog der Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Heraufstufung der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen zur Straftat zielt auch darauf, die Einziehung der Kraftfahrzeuge von Beteiligten zu ermöglichen. Hierfür wird eine entsprechende Verweisungsnorm in das Gesetz eingefügt."
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 315d StGB
� 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
� 315f Einziehung
Zu � 315d
Zu � 315d
Zu � 315d
Zu � 315d
2. Zur Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 4 Absatz 4 - neu -
3. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
4. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor,
Drucksache 467/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... "r) die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder vorangegangenem Verzicht und die Erteilung des Rechts, nach vorangegangener Entziehung oder vorangegangenem Verzicht von einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, nach � 3 Absatz 7,".
� 6f Entgeltordnung f�r Begutachtungsstellen f�r Fahreignung
� 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
Drucksache 253/2/16
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Elfte Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit der europarechtskonformen Anpassung der Fahrerlaubnisklassen, um einen gemeinsamen europ�ischen Standard im Fahrerlaubnisrecht herzustellen.
Drucksache 43/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straff�lligen Ausl�ndern und zum erweiterten Ausschluss der Fl�chtlingsanerkennung bei straff�lligen Asylbewerbern
... Zu denken w�re hier beispielsweise an den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem�� � 21 StVG.
Drucksache 362/16
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
... als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Teilnehmende Kraftfahrzeugführer werden in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstalter mit einer Regelbuße in Höhe von 500 Euro. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten haben sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Sie entfalten kaum durchgreifende Abschreckungswirkung, auch weil bei Ordnungswidrigkeiten lediglich ein kurzfristiges Fahrverbot, nicht jedoch eine länger dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Zudem erfasst die Einstufung illegaler Rennen als verwaltungsakzessorische Ordnungswidrigkeit das erhebliche Gefährdungspotential für höchstwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben nicht adäquat. Diese Defizite gilt es durch Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
� 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
� 315f Einziehung
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
� 315d Absatz 1 - neu -
� 315d Absatz 2 - neu -
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 792/2/16
... Jedoch bestehen Bedenken im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatz, der es dem Gesetzgeber untersagt, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln. Anders als Geld- oder Freiheitsstrafe kann eine Nebenstrafe "Fahrverbot" lediglich denjenigen treffen und daher auch nur gegen denjenigen verh�ngt werden, der �ber eine Fahrerlaubnis - und sinnvoller, wenn auch nicht zwingender Weise, �ber ein Fahrzeug - verf�gt. Das Fahrverbot als Nebenstrafe ist also - bereits nach geltender Rechtslage - eine Sonderstrafe f�r Kraftfahrer, f�r deren Ausweitung auf alle Deliktsfelder es - und hierin liegt der Unterschied zum geltenden Recht - keine sachliche Rechtfertigung gibt.
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 338/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... "� 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis" '.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhalts�bersicht FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 22 Absatz 4 Satz 7 FeV
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 22a FeV
� 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 48a Absatz 3 FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b � 68 Absatz 1 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e � 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorl�ufiger Nachweis der Fahrerlaubnis � 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, � 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Drucksache 498/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen �ber die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs �ber die deutschpolnische Staatsgrenze
... f) zus�tzliche Ma�nahmen zur Erleichterung des Eisenbahnverkehrs durch eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Schienenfahrzeugen, der Fahrerlaubnisse f�r Triebfahrzeugf�hrer und der Bef�higungen des sonstigen Eisenbahnpersonals,
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Artikel 1 Ziel des Abkommens
Artikel 2 Gegenstand des Abkommens
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zusammenarbeit der Eisenbahnaufsichtsbeh�rden
Artikel 5 Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr �ber die gemeinsame
Artikel 6 Zusammenarbeit der Betreiber der Infrastruktur
Artikel 7 Zusammenarbeit der Eisenbahnunternehmen
Artikel 8 Eisenbahnverkehr �ber die gemeinsame Staatsgrenze
Artikel 9 Erleichterter Durchgangsverkehr
Artikel 10 Vor�bergehende Wiedereinf�hrung von Grenzkontrollen
Artikel 11 Aufenthalt und R�cknahme von nat�rlichen Personen, die Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr erbringen oder von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Betreiber der Infrastruktur
Artikel 12 Datenschutz
Artikel 13 Gemeinsame Arbeitsgruppe
Artikel 14 L�sung von Meinungsverschiedenheiten
Artikel 15 �nderungen der Anlagen
Artikel 16 Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens
Anlage 1 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen �ber die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs �ber die deutschpolnische Staatsgrenze
Anlage 2 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen �ber die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs �ber die deutschpolnische Staatsgrenze
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 110/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Nach der derzeit geltenden Verwaltungsvorschrift k�nnen die Fahrerlaubnisbeh�rden entscheiden, welches Verfahren sie f�r die Auftragserteilung an die Bundesdruckerei GmbH (Bundesdruckerei) w�hlen. Allerdings nutzen derzeit bereits 465 der 571 Fahrerlaubnisbeh�rden das digitale Verfahren. Aufgrund dieser hohen Anzahl bereits teilnehmender Fahrerlaubnisbeh�rden soll ab dem 1. Januar 2016 nur noch das Digitale Antragsverfahren verwendet werden.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
4 Bund
L�nder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur �nderung der F�hrerschein-Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemein
3 Gesetzesfolgen
I. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
II. Erf�llungsaufwand
1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
3. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
4 Bund
L�nder und Kommunen
III. Weitere Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2782: Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur �nderung der F�hrerschein-Verwaltungsvorschrift
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 431/15
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Neunte Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... /EG in Bezug auf allgemeine Fachkenntnisse, medizinische Anforderungen und Anforderungen f�r die Fahrerlaubnis ist bis zum 1. Juli 2015 und die Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung
Artikel 2 �nderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 3 �nderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Erm�chtigungsgrundlagen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen
VI. Regelungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
aa Wegfall der j�hrlichen Fortbildung f�r �rzte und Psychologen, � 16 Absatz 5 TfV
bb Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren nach Anhang I der Richtlinie 2004/49/EG in der durch die Richtlinie 2014/88/EU ge�nderten Fassung � 3 Absatz 1 ESiV
cc Fremdsprachenkenntnisse der Fahrdienstleiter auf Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecken � 3a Absatz 3 EBO
c Erf�llungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3252: Entwurf einer Neunten Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung
Eisenbahn -Bau und Betriebsordnung
Eisenbahn -Sicherheitsverordnung
4 Erf�llungsaufwand:
4 Wirtschaft:
Drucksache 80/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilit�tsgesetz - EmoG )
... /EG, soweit es im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gef�hrt werden darf."
Drucksache 338/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Zweite Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... "� 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis" '.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhalts�bersicht FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 22 Absatz 4 Satz 7 FeV
3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 22a FeV
� 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 48a Absatz 3 FeV
5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b � 68 Absatz 1 FeV
6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e � 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorl�ufiger Nachweis der Fahrerlaubnis � 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, � 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Drucksache 507/15
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Verordnung �ber technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von �ffentlich zug�nglichen Ladepunkten f�r Elektromobile (Lades�ulenverordnung - LSV )
... /EG sind umfasst, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gef�hrt werden d�rfen;
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
� 1 Anwendungsbereich
� 2 Begriffsbestimmungen
� 3 Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten
� 4 Anzeige- und Nachweispflichten
� 5 Kompetenzen der Regulierungsbeh�rde
� 6 �bergangsregelung
� 7 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Erm�chtigung, Zielsetzung, zugrunde liegender Sachverhalt und wesentlicher Inhalt
II. Zeitliche Geltung
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union
V. Vereinbarkeit mit v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. �nderungen der geltenden Rechtslage
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c. Erf�llungsaufwand der Verwaltung
d. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Paragraph 1:
Zu Paragraph 2:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Paragraph 3:
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Paragraph 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Paragraph 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Paragraph 6
Zu Paragraph 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3233: Verordnung �ber technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von �ffentlich zug�nglichen Ladepunkten f�r Elektromobile
2 Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Wirtschaft
3 Verwaltung
Drucksache 432/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur �nderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Keine erste Berufsausbildung im Sinne dieser Regelung sind auch: z.B. ein Kurs zur Berufsorientierung oder -vorbereitung, Kurse zur Erlangung der Fahrerlaubnis f�r Nutzfahrzeuge oder der Berechtigung zum Fahren von Flurf�rderfahrzeugen (Gabelstapler), ein Betriebspraktikum, eine Ma�nahme zur Vermittlung einfachster Berufst�tigkeiten (Anlernt�tigkeiten, kurzfristige Einweisungen) oder die Grundausbildung bei der Bundeswehr. Auch der Abschluss mehrerer unabh�ngiger Kurse stellt keine erste Berufsausbildung dar; dies gilt auch dann, wenn die Kurse inhaltlich aufeinander aufbauen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung der Abgabenordnung
Artikel 2 Weitere �nderung der Abgabenordnung
Artikel 3 �nderung des Einf�hrungsgesetzes zur Abgabenordnung
� 10c Billigkeitsma�nahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
� 13a �nderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverf�gungen
� 17a Kosten der Vollstreckung
Artikel 4 �nderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 5 Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes
� 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen
Anlage 1a (zu � 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen
Artikel 6 �nderung des K�rperschaftsteuergesetzes
� 26 Steuererm��igung bei ausl�ndischen Eink�nften.
Artikel 7 �nderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 8 �nderung des Au�ensteuergesetzes
Artikel 9 �nderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 10 �nderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 11 �nderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 12 �nderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E
5. Erf�llungsaufwand
5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
5.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu � 3
Zu Nummer 2
Zu � 3c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu � 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu � 19
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu � 40
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu � 52
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Anlage 1a zu � 13a - neu -
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu � 5
Zu Buchstabe b
Zu � 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu � 26
Zu Buchstabe c
Zu � 26
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu � 34
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu � 3
Zu Buchstabe b
Zu � 3
Zu Nummer 2
Zu � 36
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu � 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu � 6
Zu Buchstabe b
Zu � 6
Zu Nummer 3
Zu � 21
Zu � 21
Zu Nummer 4
Zu � 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu � 3a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu � 4
Zu Buchstabe b
Zu � 4
Zu Nummer 3
Zu � 13b
Zu Nummer 4
Zu � 18
Zu Nummer 5
Zu � 27
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu � 5
Zu Nummer 2
Zu � 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur �nderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 229/14
... Prim�res Ziel der Neuregelung ist es, sicherzustellen, dass den Fahrerlaubnisbeh�rden f�r die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Erl�schen ggf. auch noch nach Jahren die hierf�r erforderlichen Daten zur Verf�gung stehen. Es hat sich n�mlich gezeigt, dass die Daten, die aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach Erl�schen einer Fahrerlaubnis von den Fahrerlaubnisbeh�rden abgerufen werden k�nnen (vgl. � 61 StVG), nicht ausreichend sind. So wird der Grund des Erl�schens einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnisklasse (Entziehung, Verzicht, Fristablauf bei befristeter Fahrerlaubnis) im Zentralen Fahrerlaubnisregister ben�tigt, damit die Fahrerlaubnisbeh�rde bei Neuerteilung wei�, ob es sich um eine Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht nach � 20
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 B�rgerinnen und B�rger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes
Artikel 2 �nderung der Gewerbeordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
1. Stra�enverkehrsgesetz:
2. Gewerbeordnung:
II. L�sung und Inhalt der Regelungen
1. Stra�enverkehrsgesetz:
2. Gewerbeordnung:
III. Bez�ge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Stra�enverkehrsgesetz:
2. Gewerbeordnung:
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand Bund
VII. Erf�llungsaufwand
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit � 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1 (�nderungen des Stra�enverkehrsgesetzes)
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 2 (�nderungen der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 3 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2780: Erstes Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 460/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... "11a. �� 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis)
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a � 10 Absatz 2 FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 49 Absatz 1 Nummer 17 FeV , Nummer 6 Buchstabe a � 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe o FeV , Nummer 7 � 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n FeV , Nummer 8a - neu - � 76 Nummer 11a FeV , Nummer 11 Anlage 18 zu � 44 Absatz 1 FeV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Drucksache 475/14
... 1. Entziehung der Fahrerlaubnis nach � 2a Absatz 3,
Drucksache 238/14
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Durchf�hrung von regelm��igen Daten�bermittlungen der Meldebeh�rden an Beh�rden oder sonstige �ffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchf�hrung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gem�� � 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europ�ischen B�rgerinitiative (Zweite Bundesmeldedaten�bermittlungsverordnung - 2. BMeldD�V)
... Lebensjahr vollendet hat, dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Aktualisierung der dort im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister �ber diese Person gespeicherten Daten unverz�glich folgende Daten (KBA-Registermitteilung):
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
L�nder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
� 1 Allgemeines
� 2 Verfahren der Daten�bermittlung
� 3 Standards der Daten�bermittlung
� 4 Daten�bermittlung an das Bundesamt f�r das Personalmanagement der Bundeswehr
� 5 Daten�bermittlung an die Familienkassen der Bundesagentur f�r Arbeit
� 6 Daten�bermittlung an die Datenstelle der Tr�ger der Rentenversicherung
� 7 Daten�bermittlung an das Bundeszentralregister
� 8 Daten�bermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
� 9 Daten�bermittlung an das Bundeszentralamt f�r Steuern
� 10 Daten�bermittlung an das Bundesverwaltungsamt
� 11 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
A Begr�ndung:
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
III. Zust�ndigkeit des Bundes
IV. Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
2. Erf�llungsaufwand
a B�rgerinnen und B�rger sowie Wirtschaft
b Erf�llungsaufwand in der Verwaltung:
3. Finanzelle Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
V. Sonstige Auswirkungen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu � 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2634: Entwurf einer Verordnung zur Durchf�hrung von regelm��igen Daten�bermittlungen der Meldebeh�rden an Beh�rden oder sonstige �ffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchf�hrung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gem�� � 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europ�ischen B�rgerinitiative
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 460/1/14
Empfehlungen der Aussch�sse
Erste Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... "11a. �� 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis)
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a � 10 Absatz 2 FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 49 Absatz 1 Nummer 17 FeV , Nummer 6 Buchstabe a � 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe o FeV , Nummer 7 � 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n FeV , Nummer 8a - neu - � 76 Nummer 11a FeV , Nummer 11 Anlage 18 zu � 44 Absatz 1 FeV
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 76 Nummer 11a FeV *
Drucksache 460/14
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Prim�res Ziel der Neuregelung ist es sicherzustellen, dass den Fahrerlaubnisbeh�rden f�r die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Erl�schen ggf. auch noch nach Jahren die erforderlichen Daten zur Verf�gung stehen. Es hat sich n�mlich gezeigt, dass die Daten, die aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach Erl�schen einer Fahrerlaubnis von den Fahrerlaubnisbeh�rden abgerufen werden k�nnen (vgl. � 61
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 B�rgerinnen und B�rger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
a Bund:
b L�nder:
c Kommunen:
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 �nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. L�sung und Inhalt der Regelungen
III. Bez�ge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union
IV. Alternativen
V. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VI. Erf�llungsaufwand
1. B�rgerinnen und B�rger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
a Bund
b L�nder
c Kommunen
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit � 44 Absatz 2 Satz 4 GGO
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Anlage 18 :
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2781: Erste Verordnung zur �nderung Fahrerlaubnis-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 547/13
Beschluss des Deutschen Bundestages
F�nftes Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... 1. Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung �ber die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den �� 69 und 69b des
Anlage Viertes Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
1. Zum Titel des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4 Absatz 1 Satz 2 -neu-, Satz 4, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7a Satz 1, 2 und 4, Absatz 8 Satz 1, Absatz 9, Absatz 10, Absatz 11 Satz 4 StVG ,
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Inhalts�bersicht FahrlG
4. Zu Artikel 9 Absatz 1 Inkrafttreten
Drucksache 387/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... 1. Entziehung der Fahrerlaubnis nach Absatz 9 Satz 1 oder nach � 2a Absatz 3,
�Artikel 8a �nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes
Drucksache 147/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Seearbeits�bereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... 3a. die Anforderungen an die Bef�higung sowie die fachliche und pers�nliche Eignung der Besatzungsmitglieder der in Nummer 3 genannten Fahrzeuge einschlie�lich des Mindestalters der Bewerber, die Voraussetzungen f�r die Erteilung der Nachweise �ber Bef�higungen im Schiffsdienst und der Fahrerlaubnisse f�r das F�hren von Traditionsschiffen und Sportfahrzeugen, f�r die Anerkennung ausl�ndischer Nachweise und die Ma�nahmen zur Bek�mpfung von Betrug und anderer rechtswidriger Praktiken im Zusammenhang mit diesen Nachweisen und die nach den v�lkerrechtlich verbindlichen Vorschriften �ber die Ausbildung und Bef�higung von Seeleuten von den seefahrtbezogenen berufsbildenden Schulen, Fach- und Fachhochschulen zu erf�llenden Qualit�tsnormen;
Unterabschnitt 2 Geb�hren, Zurverf�gungstellen und Verk�nden von Rechtsvorschriften.
� 4 Reeder
Unterabschnitt 2 Geb�hren, Zurverf�gungstellen und Verk�nden von Rechtsvorschriften.
� 149 Geb�hren
� 150 Zurverf�gungstellen von Gesetzen und Rechtsverordnungen
� 154 Anwendung der Vorschriften �ber die Hafenstaatkontrolle
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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