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"Fahrerlaubnis"


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0940/1/04
0270/04
0238/04
0305/04B
0455/04B
0774/03
0774/03B
Drucksache 574/19

... /EG /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 �ber den F�hrerschein (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18) erm�glicht es den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union, das F�hren von Kraftr�dern der Klasse A1 auch mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B zu erlauben. Von dieser M�glichkeit soll auch in Deutschland Gebrauch gemacht werden. Au�erdem ist die Liste der Staaten, bei denen beim F�hrerscheinumtausch auf eine Pr�fung zu verzichten ist, zu aktualisieren. Hinzu kommt, dass sich in der praktischen Anwendung der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen �nderungsbedarf gezeigt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

a. Erf�llungsaufwand des Bundes

b. Erf�llungsaufwand der L�nder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 7b
(zu � 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung f�r das F�hren von Kraftr�dern der Klasse A1

1. Allgemeines

2. Qualifikation f�r die Durchf�hrung von Fahrerschulungen

3. Schulungsstoff

3.1 Theoretischer Schulungsstoff

3.2 Praktischer �bungsstoff

4. Schulungsfahrzeuge

5. Abschluss der Schulung

6. Muster einer Best�tigung �ber die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung

Artikel 2
�nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

3.1 F�r B�rgerinnen und B�rger

3.2 F�r die Wirtschaft

3.3 F�r die Verwaltung

a. Erf�llungsaufwand des Bundes

b. Erf�llungsaufwand der L�nder inkl. Kommunen

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 158/19 (Beschluss)

... -Verordnung betr�gt das Mindestalter zum F�hren eines fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugs 15 Jahre. Hiervon wird in Satz 2 eine Ausnahme f�r das F�hren eines motorisierten Krankenfahrstuhls gemacht. Diese Ausnahmevorschrift muss um die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge erweitert werden, da f�r solche Fahrzeuge ebenfalls keine Fahrerlaubnis vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 3 eKFV

� 3
Berechtigung zum F�hren

2. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV

3. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV

4. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV

5. Zu Artikel 1 � 11 Absatz 5 eKFV

6. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV

7. Zu Artikel 1 � 13 Satz 2 und 3 eKFV

8. Zu Artikel 1 � 14 Nummer 5 eKFV

9. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 - neu - � 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a und � 10 Absatz 3 Satz 2 FeV

11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV

12. Zu Artikel 4a - neu - � 5 Absatz 4 Satz 2, � 9 Absatz 3 Satz 1 StVO

�Artikel 4a �nderung der Stra�enverkehrs-Ordnung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:


 
 
 


Drucksache 158/3/19

... -Verordnung betr�gt das Mindestalter zum F�hren eines fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugs 15 Jahre. Hiervon wird in Satz 2 eine Ausnahme f�r das F�hren eines motorisierten Krankenfahrstuhls gemacht. Diese Ausnahmevorschrift muss um die Kategorie der Elektrokleinst-fahrzeuge erweitert werden, da f�r solche Fahrzeuge ebenfalls keine Fahrerlaubnis vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/3/19




Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 572/19

... Es wird eine Regelung geschaffen, die die Besch�ftigung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern aus Drittstaaten erm�glicht, wenn sie in Besitz der f�r die Aus�bung der Besch�ftigung erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Besch�ftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den W�rtern in den F�llen des die Angabe � 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die W�rter der Ausl�nderin oder eingef�gt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Besch�ftigung die W�rter der Ausl�nderin oder eingef�gt.

� 3
Leitende Angestellte, F�hrungskr�fte und Spezialisten

� 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

� 32
Besch�ftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere �nderung der Besch�ftigungsverordnung

Artikel 3
�nderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere �nderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
�nderung der AZRG-Durchf�hrungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

5 Besch�ftigungsverordnung

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

5 Besch�ftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in � 3

Erg�nzung von � 19

4.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5 Besch�ftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in � 3

�nderung von � 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 372/19 (Beschluss)

... Die Begleitung des Fahrsch�lers zur theoretischen Fahrerlaubnispr�fung wird aus dem Musterplan f�r das Lehrpraktikum der Fahrlehreranw�rter gestrichen. Eine Begleitung durch den Fahrlehrer ist weder rechtlich vorgesehen noch notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 4 Satz 4 FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu � 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu � 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a � 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPr�fV , Artikel 6 Nummer 1 � 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - � 6 Absatz 3 Satz 2, � 15a Absatz 3 Satz 1, � 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, � 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten

�Artikel 7a �nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b � 2 Absatz 3 FahrlPr�fV

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 202.5 GebOSt

8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 301.1 GebOSt

9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 574/1/19

... Die Verordnung sieht vor, dass bei einem f�nfj�hrigen Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) und einem Mindestalter von 25 Jahren die Fahrerlaubnisklasse A1 (Leichtkraftrad) zu erleichterten Bedingungen erworben werden kann. Theoretische und praktische Fahrpr�fung entfallen ganz, die theoretische und praktische Fahrschulausbildung wird auf mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 5, Nummer 6 und Artikel 2 Inhaltsverzeichnis, � 6b, Anlage 7b zu � 6b Absatz 3 und 4 , Anlage 9 zu � 25 Absatz 3 FeV, Anlage zu � 1 GebOst

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu -, Nummer 3, Nummer 3a - neu - und Artikel 2a - neu - � 71a Absatz 1 Satz 2, � 76 Nummer 8a und Nummer 17 Satz 2 und 3, Anlage 4a zu � 11 Absatz 5 Satz 1 FeV, � 2 Absatz 3, � 6 Satz 2 und 3 FahrlPr�fV

�Artikel 2a �nderung der Verordnung zur �nderung fahrlehrerrechtlicher und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 182/19 (Beschluss)

... "* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, m�ssen den F�hrerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabh�ngig vom Ausstellungsjahr des F�hrerscheins." �

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/19 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 1a


 
 
 


Drucksache 234/19 (Beschluss)

... Im Ma�nahmenkatalog Stra�enbetriebsdienst M 7 - Teil: Management der Fahrzeug- und Ger�teausstattung f�r den Stra�enbetriebsdienst, Stand 24. Mai 2013, wird im Interesse einer effizienten und leistungsstarken Fahrzeug- und Ger�teausstattung f�r den Stra�enbetriebsdienst der Einsatz von Kraftfahrzeugen mit einer zul�ssigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 Kilogramm und in deren Kombination mit Anh�ngern, deren zul�ssige Gesamtmasse mehr als 750 Kilogramm betr�gt, beschrieben. Das F�hren solcher Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen setzt den Besitz der Fahrerlaubnisklassen C und CE voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - � 10 Absatz 1 Satz 1 Tabelle laufende Nummer 7 Spalte Mindestalter Buchstabe b Doppelbuchstabe bb FeV

2. Zu Artikel 3 Nummer 3 � 57 Nummer 1 FeV


 
 
 


Drucksache 182/1/19

... "* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, m�ssen den F�hrerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabh�ngig vom Ausstellungsjahr des F�hrerscheins." �

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/19




Zu Artikel 1 Nummer 1a


 
 
 


Drucksache 574/19 (Beschluss)

... Fahrerlaubnis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/19 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2a

�Artikel 2a �nderung der Verordnung zur �nderung fahrlehrerrechtlicher und anderer stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 372/1/19

... Die Begleitung des Fahrsch�lers zur theoretischen Fahrerlaubnispr�fung wird aus dem Musterplan f�r das Lehrpraktikum der Fahrlehreranw�rter gestrichen. Eine Begleitung durch den Fahrlehrer ist weder rechtlich vorgesehen noch notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 4 Satz 4 FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Anlage 1a zu � 2a Abschnitt 2.4 FahrlGDV

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Anlage 3 zu � 3 Absatz 1 laufende Nummer 2, 2.1, 2.1.2 und 5 FahrlAusbO

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a � 2 Absatz 2 Satz 1 FahrlPr�fV , Artikel 6 Nummer 1 � 6 Absatz 2 FahrschAusbO , Artikel 7a - neu - � 6 Absatz 3 Satz 2, � 15a Absatz 3 Satz 1, � 15b Absatz 2 Satz 2 und 3, � 15c Absatz 1 Satz 1 FZV und Artikel 8 Inkrafttreten

�Artikel 7a �nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b � 2 Absatz 3 FahrlPr�fV

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 16 Absatz 3 Satz 6 und 8 FeV

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 202.5 GebOSt

8. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 301.1 GebOSt

9. Zu Artikel 5 Nummer 3, 5 und 7 Anlage zu � 1 Geb�hrennummer 302.6, 303.1 und 310 GebOSt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 220/19

... (2) Der Nachweis nach Absatz 1 kann auch durch einen F�hrerschein mit den g�ltigen und nach dem 31. Dezember 1998 erworbenen Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden, sofern diese Fahrerlaubnis vor nicht mehr als f�nf Jahren erworben oder die Geltungsdauer mindestens einer dieser Fahrerlaubnisklassen innerhalb der letzten f�nf Jahre verl�ngert wurde." �

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/19




Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 90/18 (Beschluss)

... Fahrerlaubnis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/18 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 90/1/18

... Fahrerlaubnis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/1/18




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 600/18 (Beschluss)

... "� 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und R�cktausch von F�hrerscheinen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/18 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhalts�bersicht Angabe zu � 30a und Anlage 8e FeV Nummer 2 � 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FeV Nummer 7a - neu - � 24a Absatz 2 FeV Nummer 16a - neu - Anlage 8e zu � 24a Absatz 2 Satz 1 - neu - FeV

Anlage 8e
(zu � 24a Absatz 2 Satz 1)

I. F�hrerscheine, die bis einschlie�lich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

II. F�hrerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - � 12 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 FeV Nummer 15b* - neu - Anlage 6 zu den �� 12, 48 Absatz 4 und 5 FeV Artikel 8 Inkrafttreten

Artikel 8
Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7b** - neu - � 26 Absatz 1 Satz 5 und Satz 5a - neu - FeV Nummer 8 � 27 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 bis 6 - neu - und Absatz 1a - neu - FeV Nummer 15a - neu - Anlage 3 zu � 6 Absatz 6 FeV Nummer 17a - neu - Anlage 10 zu �� 26 und 27 FeV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb � 30a Absatz 2 Satz 3 bis 6 - neu - FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c � 31 Absatz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 76 Nummer 11a, 11b, 11c und 11d FeV

7. Zu Artikel 4 Anlage zu � 1 GebOSt

�Artikel 4 �nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr


 
 
 


Drucksache 379/1/17

... Bisher enth�lt die Verordnung keine Regelung, die eine Befristung des Berufungsverh�ltnisses erm�glicht. Dies wird durch den vorgeschlagenen Absatz 1a - neu - erreicht. Damit kann befristet berufenen Mitgliedern die Entscheidung f�r einen Ausstieg aus der T�tigkeit erleichtert werden. Die zust�ndigen Beh�rden haben im Falle einer Befristung die M�glichkeit, auf ver�nderte Eignungsvoraussetzungen der Ausschussmitglieder zu reagieren. Dies ist insbesondere mit Blick auf die in � 2 Absatz 3 einger�umte Ausnahme zweckm��ig, wonach einem Pr�fungsausschuss auch Fahrlehrer weiterhin angeh�ren k�nnen, die aus gesundheitlichen Gr�nden die erforderliche Fahrerlaubnis nicht mehr besitzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/1/17




1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 3 letzter Satzteil FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 3

3. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 1 Satz 3a - neu - FahrlGDV

4. Zu Artikel 1 � 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e FahrlGDV

5. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 FahrlGDV

6. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlGDV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 � 16 FahrlGDV

8. Zu Artikel 3 � 2 Absatz 4 Satz 01 - neu -, Satz 3a - neu - FahrlPr�fO

9. Zu Artikel 3 � 3 Absatz 1a - neu - FahrlPr�fO

10. Zu Artikel 3 � 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FahrlPr�fO

11. Zu Artikel 3 � 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 6 Satz 1, Satz 2 FahrlPr�fO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 379/17 (Beschluss)

... Bisher enth�lt die Verordnung keine Regelung, die eine Befristung des Berufungsverh�ltnisses erm�glicht. Dies wird durch den vorgeschlagenen Absatz 1a - neu - erreicht. Damit kann befristet berufenen Mitgliedern die Entscheidung f�r einen Ausstieg aus der T�tigkeit erleichtert werden. Die zust�ndigen Beh�rden haben im Falle einer Befristung die M�glichkeit, auf ver�nderte Eignungsvoraussetzungen der Ausschussmitglieder zu reagieren. Dies ist insbesondere mit Blick auf die in � 2 Absatz 3 einger�umte Ausnahme zweckm��ig, wonach einem Pr�fungsausschuss auch Fahrlehrer weiterhin angeh�ren k�nnen, die aus gesundheitlichen Gr�nden die erforderliche Fahrerlaubnis nicht mehr besitzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 3 letzter Satzteil FahrlGDV

2. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 1 Satz 3

3. Zu Artikel 1 � 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe e FahrlGDV

4. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 FahrlGDV

5. Zu Artikel 1 � 16 FahrlGDV

6. Zu Artikel 3 � 2 Absatz 4 Satz 01 - neu -, Satz 3a - neu - FahrlPr�fO

7. Zu Artikel 3 � 3 Absatz 1a - neu - FahrlPr�fO

8. Zu Artikel 3 � 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FahrlPr�fO

9. Zu Artikel 3 � 16 Absatz 1 Satz 2, Absatz 6 Satz 1 FahrlPr�fO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 7 Satz 1 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 206/17

... "(7) Die nach Absatz 2 gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu l�schen, soweit sie f�r die Aufgaben nach Absatz 1 nicht mehr erforderlich sind, sp�testens jedoch, wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis seit mehr als drei Jahren nicht mehr besteht und kein Ruhen einer weiteren Fahrerlaubnis angeordnet wurde."



Drucksache 301/17

... "(2) Die Fahrlehrerlaubnis ruht, wenn der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis nicht innerhalb der in � 11 genannten Frist der nach Landesrecht zust�ndigen Beh�rden die dort genannten Unterlagen vorlegt. Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen CE und DE ruht ferner l�ngstens f�r die Dauer eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugrundliegenden Fahrerlaubnis. Wird die Geltungsdauer der zugrundliegenden Fahrerlaubnis nicht verl�ngert, erlischt die jeweilige Fahrlehrerlaubnis sp�testens nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist."



Drucksache 501/17

... wird festgelegt, dass Triebfahrzeugf�hrer, die ihre Fahrerlaubnis gem�� der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zw�lfte Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften1

Artikel 1
�nderung der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung

Artikel 2
�nderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Erm�chtigungsgrundlagen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

3.1 F�r B�rgerinnen und B�rger

3.2 F�r die Wirtschaft

3.2.1 Erg�nzung der Regelungen zu den sprachlichen Anforderungen f�r Triebfahrzeugf�hrer auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken, Anlage 7 Nummer 6 Satz 5 der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung

3.2.2 Streichung der Regelung, Untersuchungen von Fahrzeugen alle sechs Jahre Frist auf h�chstens acht Jahre verl�ngerbar durchzuf�hren, ex � 32 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

3.3 F�r die Verwaltung

4. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 105/1/17

... 3. Nach Auffassung des Bundesrates f�hrt Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags zu einer Einschr�nkung der bisherigen Privilegierung f�r das Fahren von mit Fahrerlaubnis der Klassen C/C1 bzw. D/D1 zu f�hrenden Fahrzeugen der Streitkr�fte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und der Polizeibeh�rden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/1/17




Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 417/2/17

... Fahrerlaubnis



Drucksache 183/17

... a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort "Sicherung" das Komma und die W�rter "mit Ausnahme der Sperre f�r die Erteilung einer Fahrerlaubnis," gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Bundeszentralregistergesetzes

� 7
Aussetzung zur Bew�hrung; Vorbehalt der Entscheidung �ber die Aussetzung.

� 20a
�nderung von Personendaten.

� 21a
Protokollierungen

� 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzes�nderung

Artikel 2
�nderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
�nderung des Sicherheits�berpr�fungsgesetzes

Artikel 5
�nderung der Zweiten Bundesmeldedaten�bermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur �nderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRG�ndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 607/17

... Fahrerlaubnis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/17




,Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuches

� 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

� 315f
Einziehung

Artikel 2
�nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
�nderung der Bu�geldkatalog-Verordnung

Artikel 4
�nderung der Stra�enverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 417/17 (Beschluss)

... "Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des [Eintragen: Tag vor Inkrafttreten dieser Verordnung] erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in � 76 auf den Umfang der ab dem [Eintragen: Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung] geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsverzeichnis Angabe zu Anlage 15a FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 6 Satz 1 FeV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 25 Absatz 5 Satz 4 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - � 48 Absatz 4 Nummer 7 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 7b* - neu - � 67 Absatz 2 Nummer 2 FeV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 71a Absatz 1 Satz 1 FeV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 71b Satz 01 - neu - FeV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 75 Nummer 4, 9 und 10 FeV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a � 76 Nummer 8a - neu - FeV

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a � 76 Nummer 8d** Satz 1 und Satz 4 Buchstabe a FeV

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a � 76 Nummer 8g FeV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - Anlage 3 zu � 6 Absatz 6 Abschnitt A Unterabschnitt III �berschrift FeV

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 5 zu � 11 Absatz 9, � 48 Absatz 4 und 5 FeV

15. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - Anlage 9 zu � 25 Absatz 3 Abschnitt B Unterabschnitt II Fu�note * FeV

16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Geb�hrennummer 345 GebOSt

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und 2 - neu - � 5 Absatz 1c und � 7 Absatz 1 Satz 2 BKrFQV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 3 Nummer 5* Abschnitt II Nummer 3 Anlage 2a zu � 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a BKrFQV

19. Zu Artikel 3 Nummer 6* Abschnitt II Nummer 1 Anwendungshinweis ** und Nummer 3 Anlage 2b zu � 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b BKrFQV


 
 
 


Drucksache 253/3/16

... "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum F�hren von Fahrzeugen mit einer zul�ssigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Bef�rderung von nicht mehr als acht Personen au�er dem Fahrzeugf�hrer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, f�r die Genehmigung der Fahrzeugtypen ma�geblicher, besonderer Zweckbestimmung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/3/16




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 603/16

... Fahrerlaubnis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
�nderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbst�ndigen Kraftfahrern

Artikel 4
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 5
�nderungen des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

IV. Erf�llungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 72/16

... "soweit sie die Bef�rderungen im G�terkraft- und Personenverkehr auf �ffentlichen Stra�en mit Kraftfahrzeugen durchf�hren, f�r die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist; f�r andere Fahrten als Bef�rderungen gelten Bestimmungen dieses Gesetzes nur, soweit eine Vorschrift dies ausdr�cklich so bestimmt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 B�rgerinnen und B�rger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

L�nder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 7a
Untersagung der T�tigkeit, Widerruf der Anerkennung

� 7b
�berwachung von Ausbildungsst�tten

� 9
Bu�geldvorschriften

� 10
Verk�ndung von Rechtsverordnungen

� 11
�bergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. L�sung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VII. Erf�llungsaufwand

1. B�rgerinnen und B�rger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

L�nder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit � 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

� 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erf�llungsaufwand


 
 
 


Drucksache 801/16 (Beschluss)

... Kooperationsfahrschulen haben bei der Ausbildung neben den angef�hrten Pflichten nach fahrlehrerrechtlichen Bestimmungen auch Vorgaben nach anderen Gesetzen und Rechtsverordnungen, z.B. fahrerlaubnisrechtliche Regelungen zur praktischen Fahrerlaubnispr�fung, wie die Vorgaben zum Pr�fungsfahrzeug oder zur Pr�fortregelung zu beachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

4. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

5. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

6. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

7. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

8. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

10. Zu Artikel 1 � 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 � 52 Satz 1 FahrlG

12. Zu Artikel 1 � 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

13. Zu Artikel 1 � 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 604/16

... 1. zur Feststellung welche von ihr oder einer ihrer nachgeordneten Beh�rden erteilten Fahrerlaubnisse, Patente, Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise in der Binnenschifffahrt eine Person besitzt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

� 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

� 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

� 13
Datei �ber Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszust�ndigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VI. Erf�llungsaufwand

1. B�rgerinnen und B�rger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 3a

Zu � 3c

Zu � 3d

Zu � 3e

Zu � 6

Zu � 6a

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 8

Zu � 11

Zu � 13

Zu � 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 362/16 (Beschluss)

... als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Teilnehmende Kraftfahrzeugführer werden in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstalter mit einer Regelbuße in Höhe von 500 Euro. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten haben sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Sie entfalten kaum durchgreifende Abschreckungswirkung, auch weil bei Ordnungswidrigkeiten lediglich ein kurzfristiges Fahrverbot, nicht jedoch eine länger dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Zudem erfasst die Einstufung illegaler Rennen als verwaltungsakzessorische Ordnungswidrigkeit das erhebliche Gefährdungspotential für höchstwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben nicht adäquat. Diese Defizite gilt es durch Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

� 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

� 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 253/16 (Beschluss)

... "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum F�hren von Fahrzeugen mit einer zul�ssigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Bef�rderung von nicht mehr als acht Personen au�er dem Fahrzeugf�hrer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, f�r die Genehmigung der Fahrzeugtypen ma�geblicher, besonderer Zweckbestimmung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 6 Absatz 4 In Artikel 1 Nummer 5 ist nach Buchstabe c folgender Buchstabe c1 einzuf�gen: 'c1 Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingef�gt:

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a � 24a Absatz 3 Satz 2 Satz 4 - neu - FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 48a Absatz 5 Nummer 2 FeV Artikel 1 Nummer 17 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - � 74 Absatz 1 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 19b - neu - � 75 Nummer 5, Nummer 6 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Anlage 4 FeV Nummer 4.2.2 Spalte 2


 
 
 


Drucksache 126/16

... Im Fahrerlaubnisrecht sind durch zahlreiche �berarbeitungen die Begrifflichkeiten hinsichtlich inl�ndischer und ausl�ndischer Fahrerlaubnisse uneinheitlich. Dies gilt es f�r eine klare und einfache Rechtsanwendung zu bereinigen. Des Weiteren sind die Entgeltvorschriften der Begutachtungsstellen f�r Fahreignung auf eine �berarbeitete Rechtsgrundlage zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
�nderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
�nderung des Kraftfahrsachverst�ndigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Erf�llungsaufwand

a B�rgerinnen und B�rger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb �berwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkst�tten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 552/16

... Die Ist-Werte wurden im Jahr 2012 einer volkswirtschaftlichen Prüfung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unterzogen und für den Zeitpunkt des Antrages bestätigt. Darüber hinaus haben die die Fachaufsicht über die Technischen Prüfstellen führenden Obersten Landesbehörden in den jeweils zuständigen Bund-Länder-Fachausschüssen "Fahrerlaubnis-/ Fahrlehrerrecht" und "Technisches Kraftfahrwesen" die vorliegenden Gebührentatbestände inhaltlich geprüft und auch aus ihrer Sicht die Notwendigkeit der Anpassung der Gebührenhöhe bestätigt.

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Drucksache 552/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Lösung

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 10

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3495: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 801/1/16

... Mit Blick auf die fahrerlaubnisrechtliche Pr�fortregelung werden zudem f�r jeden Fahrsch�ler die r�umliche Entfernung und die damit m�glicherweise verbundenen unterschiedlichen �rtlichen und verkehrlichen Verh�ltnisse zwischen fahrpraktischem Ausbildungsort und fahrpraktischem Pr�fort zu bedenken sein.

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Drucksache 801/1/16




1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 � 12 �berschrift, Absatz 2 S�tze 2 - neu - bis 4 - neu - FahrlG

4. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Absatz 2 - neu - FahrlG

5. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

6. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

7. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

8. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

10. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

12. Zu Artikel 1 � 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

13. Zu Artikel 1 � 52 Satz 1 FahrlG

14. Zu Artikel 1 � 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

15. Zu Artikel 1 � 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 604/16 (Beschluss)

... Nach der Regelung des � 13 Absatz 7 BinSchAufgG-E sind die personenbezogenen Daten sp�testens zu l�schen, wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis nicht mehr besteht. Es werden aber in der Kontrollpraxis F�lle festgestellt, wonach im Anschluss an eine nicht mehr bestehende inl�ndische Fahrerlaubnis ein Schiffsf�hrer sich eine ausl�ndische Fahrerlaubnis besorgt bzw. bereits im Besitz einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis war, aber die deutschen Beh�rden davon keine Kenntnis hatten, um damit weiterhin einer T�tigkeit als Schiffsf�hrer nachzugehen, obwohl eine Eignung nachweisbar nicht mehr gegeben war.

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Drucksache 604/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 �� 8 und 8a BinSchAufgG

� 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (� 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 8a* Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 


Drucksache 604/1/16

... Nach der Regelung des � 13 Absatz 7 BinSchAufgG-E sind die personenbezogenen Daten sp�testens zu l�schen, wenn die zugrunde liegende Fahrerlaubnis nicht mehr besteht. Es werden aber in der Kontrollpraxis F�lle festgestellt, wonach im Anschluss an eine nicht mehr bestehende inl�ndische Fahrerlaubnis ein Schiffsf�hrer sich eine ausl�ndische Fahrerlaubnis besorgt bzw. bereits im Besitz einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis war, aber die deutschen Beh�rden davon keine Kenntnis hatten, um damit weiterhin einer T�tigkeit als Schiffsf�hrer nachzugehen, obwohl eine Eignung nachweisbar nicht mehr gegeben war.

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Drucksache 604/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 �� 8 und 8a BinSchAufgG

� 8a
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr... < weiter wie Vorlage (Artikel 1 Nummer 12 (� 8 des Gesetzentwurfs)) >... '

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 8 Absatz 12 Satz 4 und 5 BinSchAufgG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 13 Absatz 7 BinSchAufgG


 
 
 


Drucksache 362/1/16

... "Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein, der an die Stelle der bisherigen Bußgeldtatbestände tritt. Zugleich sieht er eine qualifizierte Bestrafung für die Fälle vor, in denen ein Rennteilnehmer - vorsätzlich oder fahrlässig - Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Vervollständigt werden die Vorschriften durch einen als Verbrechen ausgestalteten Qualifikationstatbestand für Fälle, in denen wenigstens fahrlässig durch die Tat der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wurde. Um das Sanktionsinstrumentarium zusätzlich wirksam zu erweitern, soll der neue Tatbestand in den Katalog der Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Heraufstufung der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen zur Straftat zielt auch darauf, die Einziehung der Kraftfahrzeuge von Beteiligten zu ermöglichen. Hierfür wird eine entsprechende Verweisungsnorm in das Gesetz eingefügt."

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Drucksache 362/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 315d StGB

� 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

� 315f
Einziehung

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu � 315d

2. Zur Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 4 Absatz 4 - neu -

3. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

4. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor,


 
 
 


Drucksache 467/16

... "r) die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder vorangegangenem Verzicht und die Erteilung des Rechts, nach vorangegangener Entziehung oder vorangegangenem Verzicht von einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, nach � 3 Absatz 7,".

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Drucksache 467/16




� 6f
Entgeltordnung f�r Begutachtungsstellen f�r Fahreignung

� 6g
Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 253/2/16

... a) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit der europarechtskonformen Anpassung der Fahrerlaubnisklassen, um einen gemeinsamen europ�ischen Standard im Fahrerlaubnisrecht herzustellen.



Drucksache 43/1/16

... Zu denken w�re hier beispielsweise an den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem�� � 21 StVG.

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Drucksache 43/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 362/16

... als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Teilnehmende Kraftfahrzeugführer werden in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstalter mit einer Regelbuße in Höhe von 500 Euro. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten haben sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Sie entfalten kaum durchgreifende Abschreckungswirkung, auch weil bei Ordnungswidrigkeiten lediglich ein kurzfristiges Fahrverbot, nicht jedoch eine länger dauernde Entziehung der Fahrerlaubnis möglich ist. Zudem erfasst die Einstufung illegaler Rennen als verwaltungsakzessorische Ordnungswidrigkeit das erhebliche Gefährdungspotential für höchstwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben nicht adäquat. Diese Defizite gilt es durch Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes im

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Drucksache 362/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

� 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

� 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

� 315d Absatz 1 - neu -

� 315d Absatz 2 - neu -

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 792/2/16

... Jedoch bestehen Bedenken im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatz, der es dem Gesetzgeber untersagt, wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln. Anders als Geld- oder Freiheitsstrafe kann eine Nebenstrafe "Fahrverbot" lediglich denjenigen treffen und daher auch nur gegen denjenigen verh�ngt werden, der �ber eine Fahrerlaubnis - und sinnvoller, wenn auch nicht zwingender Weise, �ber ein Fahrzeug - verf�gt. Das Fahrverbot als Nebenstrafe ist also - bereits nach geltender Rechtslage - eine Sonderstrafe f�r Kraftfahrer, f�r deren Ausweitung auf alle Deliktsfelder es - und hierin liegt der Unterschied zum geltenden Recht - keine sachliche Rechtfertigung gibt.

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Drucksache 792/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 338/15 (Beschluss)

... "� 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis" '.

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Drucksache 338/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhalts�bersicht FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 22 Absatz 4 Satz 7 FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 22a FeV

� 22a
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 48a Absatz 3 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b � 68 Absatz 1 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e � 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorl�ufiger Nachweis der Fahrerlaubnis � 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, � 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre


 
 
 


Drucksache 498/15

... f) zus�tzliche Ma�nahmen zur Erleichterung des Eisenbahnverkehrs durch eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Schienenfahrzeugen, der Fahrerlaubnisse f�r Triebfahrzeugf�hrer und der Bef�higungen des sonstigen Eisenbahnpersonals,

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Drucksache 498/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Ziel des Abkommens

Artikel 2
Gegenstand des Abkommens

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zusammenarbeit der Eisenbahnaufsichtsbeh�rden

Artikel 5
Zusammenarbeit im Eisenbahnverkehr �ber die gemeinsame

Artikel 6
Zusammenarbeit der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 7
Zusammenarbeit der Eisenbahnunternehmen

Artikel 8
Eisenbahnverkehr �ber die gemeinsame Staatsgrenze

Artikel 9
Erleichterter Durchgangsverkehr

Artikel 10
Vor�bergehende Wiedereinf�hrung von Grenzkontrollen

Artikel 11
Aufenthalt und R�cknahme von nat�rlichen Personen, die Dienstleistungen im Eisenbahnverkehr erbringen oder von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Betreiber der Infrastruktur

Artikel 12
Datenschutz

Artikel 13
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Artikel 14
L�sung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 15
�nderungen der Anlagen

Artikel 16
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Abkommens

Anlage 1
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen �ber die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs �ber die deutschpolnische Staatsgrenze

Anlage 2
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen �ber die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs �ber die deutschpolnische Staatsgrenze

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 110/15

... Nach der derzeit geltenden Verwaltungsvorschrift k�nnen die Fahrerlaubnisbeh�rden entscheiden, welches Verfahren sie f�r die Auftragserteilung an die Bundesdruckerei GmbH (Bundesdruckerei) w�hlen. Allerdings nutzen derzeit bereits 465 der 571 Fahrerlaubnisbeh�rden das digitale Verfahren. Aufgrund dieser hohen Anzahl bereits teilnehmender Fahrerlaubnisbeh�rden soll ab dem 1. Januar 2016 nur noch das Digitale Antragsverfahren verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

4 Bund

L�nder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur �nderung der F�hrerschein-Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemein

3 Gesetzesfolgen

I. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

II. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

4 Bund

L�nder und Kommunen

III. Weitere Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2782: Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur �nderung der F�hrerschein-Verwaltungsvorschrift

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 431/15

... /EG in Bezug auf allgemeine Fachkenntnisse, medizinische Anforderungen und Anforderungen f�r die Fahrerlaubnis ist bis zum 1. Juli 2015 und die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung

Artikel 2
�nderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 3
�nderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Erm�chtigungsgrundlagen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

aa Wegfall der j�hrlichen Fortbildung f�r �rzte und Psychologen, � 16 Absatz 5 TfV

bb Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren nach Anhang I der Richtlinie 2004/49/EG in der durch die Richtlinie 2014/88/EU ge�nderten Fassung � 3 Absatz 1 ESiV

cc Fremdsprachenkenntnisse der Fahrdienstleiter auf Grenzbetriebs- und Durchgangsstrecken � 3a Absatz 3 EBO

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3252: Entwurf einer Neunten Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung

Eisenbahn -Bau und Betriebsordnung

Eisenbahn -Sicherheitsverordnung

4 Erf�llungsaufwand:

4 Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 80/15

... /EG, soweit es im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gef�hrt werden darf."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/15




� 7
Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 338/1/15

... "� 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis" '.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - Inhalts�bersicht FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 22 Absatz 4 Satz 7 FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 22a FeV

� 22a
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Pr�fauftrag und Vorl�ufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 48a Absatz 3 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b � 68 Absatz 1 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstaben d und e � 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a FeV Vorl�ufiger Nachweis der Fahrerlaubnis � 22a Absatz 2 Nummer 4 - neu -, � 48a Absatz 3 FeV Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

7. Zu Artikel 1 Nummer 22 Anlage 8b zu � 48a FeV Pr�fungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre


 
 
 


Drucksache 507/15

... /EG sind umfasst, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gef�hrt werden d�rfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten

� 4
Anzeige- und Nachweispflichten

� 5
Kompetenzen der Regulierungsbeh�rde

� 6
�bergangsregelung

� 7
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Erm�chtigung, Zielsetzung, zugrunde liegender Sachverhalt und wesentlicher Inhalt

II. Zeitliche Geltung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union

V. Vereinbarkeit mit v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. �nderungen der geltenden Rechtslage

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

d. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Paragraph 1:

Zu Paragraph 2:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Paragraph 3:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Paragraph 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Paragraph 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Paragraph 6

Zu Paragraph 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3233: Verordnung �ber technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von �ffentlich zug�nglichen Ladepunkten f�r Elektromobile

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Wirtschaft

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 432/14

... Keine erste Berufsausbildung im Sinne dieser Regelung sind auch: z.B. ein Kurs zur Berufsorientierung oder -vorbereitung, Kurse zur Erlangung der Fahrerlaubnis f�r Nutzfahrzeuge oder der Berechtigung zum Fahren von Flurf�rderfahrzeugen (Gabelstapler), ein Betriebspraktikum, eine Ma�nahme zur Vermittlung einfachster Berufst�tigkeiten (Anlernt�tigkeiten, kurzfristige Einweisungen) oder die Grundausbildung bei der Bundeswehr. Auch der Abschluss mehrerer unabh�ngiger Kurse stellt keine erste Berufsausbildung dar; dies gilt auch dann, wenn die Kurse inhaltlich aufeinander aufbauen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/14




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Weitere �nderung der Abgabenordnung

Artikel 3
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zur Abgabenordnung

� 10c
Billigkeitsma�nahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

� 13a
�nderung widerstreitender Abrechnungsbescheide und Anrechnungsverf�gungen

� 17a
Kosten der Vollstreckung

Artikel 4
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Weitere �nderung des Einkommensteuergesetzes

� 13a
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen

Anlage 1a
(zu � 13a) Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittss�tzen

Artikel 6
�nderung des K�rperschaftsteuergesetzes

� 26
Steuererm��igung bei ausl�ndischen Eink�nften.

Artikel 7
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 8
�nderung des Au�ensteuergesetzes

Artikel 9
�nderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 10
�nderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 11
�nderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 12
�nderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 13
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand Steuermehr- / -mindereinnahmen - in Mio. E

5. Erf�llungsaufwand

5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

5.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 3

Zu Nummer 2

Zu � 3c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu � 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu � 19

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu � 40

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 52

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Anlage 1a zu � 13a - neu -

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu � 5

Zu Buchstabe b

Zu � 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 26

Zu Buchstabe c

Zu � 26

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu � 34

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu � 3

Zu Buchstabe b

Zu � 3

Zu Nummer 2

Zu � 36

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu � 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu � 6

Zu Buchstabe b

Zu � 6

Zu Nummer 3

Zu � 21

Zu � 21

Zu Nummer 4

Zu � 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu � 3a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu � 4

Zu Buchstabe b

Zu � 4

Zu Nummer 3

Zu � 13b

Zu Nummer 4

Zu � 18

Zu Nummer 5

Zu � 27

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu � 5

Zu Nummer 2

Zu � 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3054: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur �nderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 229/14

... Prim�res Ziel der Neuregelung ist es, sicherzustellen, dass den Fahrerlaubnisbeh�rden f�r die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Erl�schen ggf. auch noch nach Jahren die hierf�r erforderlichen Daten zur Verf�gung stehen. Es hat sich n�mlich gezeigt, dass die Daten, die aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach Erl�schen einer Fahrerlaubnis von den Fahrerlaubnisbeh�rden abgerufen werden k�nnen (vgl. � 61 StVG), nicht ausreichend sind. So wird der Grund des Erl�schens einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnisklasse (Entziehung, Verzicht, Fristablauf bei befristeter Fahrerlaubnis) im Zentralen Fahrerlaubnisregister ben�tigt, damit die Fahrerlaubnisbeh�rde bei Neuerteilung wei�, ob es sich um eine Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht nach � 20

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/14




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 B�rgerinnen und B�rger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 2
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

1. Stra�enverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

II. L�sung und Inhalt der Regelungen

1. Stra�enverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

III. Bez�ge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Stra�enverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand Bund

VII. Erf�llungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit � 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
(�nderungen des Stra�enverkehrsgesetzes)

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 2
(�nderungen der Gewerbeordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2780: Erstes Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 460/14 (Beschluss)

... "11a. �� 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a � 10 Absatz 2 FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 49 Absatz 1 Nummer 17 FeV , Nummer 6 Buchstabe a � 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe o FeV , Nummer 7 � 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n FeV , Nummer 8a - neu - � 76 Nummer 11a FeV , Nummer 11 Anlage 18 zu � 44 Absatz 1 FeV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 475/14

... 1. Entziehung der Fahrerlaubnis nach � 2a Absatz 3,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/14




�Artikel 3 �nderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 238/14

... Lebensjahr vollendet hat, dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Aktualisierung der dort im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister �ber diese Person gespeicherten Daten unverz�glich folgende Daten (KBA-Registermitteilung):

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/14




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

L�nder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Allgemeines

� 2
Verfahren der Daten�bermittlung

� 3
Standards der Daten�bermittlung

� 4
Daten�bermittlung an das Bundesamt f�r das Personalmanagement der Bundeswehr

� 5
Daten�bermittlung an die Familienkassen der Bundesagentur f�r Arbeit

� 6
Daten�bermittlung an die Datenstelle der Tr�ger der Rentenversicherung

� 7
Daten�bermittlung an das Bundeszentralregister

� 8
Daten�bermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt

� 9
Daten�bermittlung an das Bundeszentralamt f�r Steuern

� 10
Daten�bermittlung an das Bundesverwaltungsamt

� 11
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

A Begr�ndung:

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Zust�ndigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Erf�llungsaufwand

a B�rgerinnen und B�rger sowie Wirtschaft

b Erf�llungsaufwand in der Verwaltung:

3. Finanzelle Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

V. Sonstige Auswirkungen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2634: Entwurf einer Verordnung zur Durchf�hrung von regelm��igen Daten�bermittlungen der Meldebeh�rden an Beh�rden oder sonstige �ffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchf�hrung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gem�� � 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europ�ischen B�rgerinitiative

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 460/1/14

... "11a. �� 20 und 24 Absatz 2 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung einer oder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis, erneute Erteilung einer auf Grund des Ablaufs der Geltungsdauer erloschenen Fahrerlaubnis)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a � 10 Absatz 2 FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 49 Absatz 1 Nummer 17 FeV , Nummer 6 Buchstabe a � 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe o FeV , Nummer 7 � 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n FeV , Nummer 8a - neu - � 76 Nummer 11a FeV , Nummer 11 Anlage 18 zu � 44 Absatz 1 FeV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 76 Nummer 11a FeV *


 
 
 


Drucksache 460/14

... Prim�res Ziel der Neuregelung ist es sicherzustellen, dass den Fahrerlaubnisbeh�rden f�r die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Erl�schen ggf. auch noch nach Jahren die erforderlichen Daten zur Verf�gung stehen. Es hat sich n�mlich gezeigt, dass die Daten, die aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach Erl�schen einer Fahrerlaubnis von den Fahrerlaubnisbeh�rden abgerufen werden k�nnen (vgl. � 61

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/14




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 B�rgerinnen und B�rger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

a Bund:

b L�nder:

c Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
�nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. L�sung und Inhalt der Regelungen

III. Bez�ge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VI. Erf�llungsaufwand

1. B�rgerinnen und B�rger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

a Bund

b L�nder

c Kommunen

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit � 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Anlage 18
:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2781: Erste Verordnung zur �nderung Fahrerlaubnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 547/13

... 1. Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung �ber die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den �� 69 und 69b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/13




Anlage Viertes
Gesetz zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

1. Zum Titel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4 Absatz 1 Satz 2 -neu-, Satz 4, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7a Satz 1, 2 und 4, Absatz 8 Satz 1, Absatz 9, Absatz 10, Absatz 11 Satz 4 StVG ,

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Inhalts�bersicht FahrlG

4. Zu Artikel 9 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 387/13

... 1. Entziehung der Fahrerlaubnis nach Absatz 9 Satz 1 oder nach � 2a Absatz 3,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/13




�Artikel 8a �nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 147/13

... 3a. die Anforderungen an die Bef�higung sowie die fachliche und pers�nliche Eignung der Besatzungsmitglieder der in Nummer 3 genannten Fahrzeuge einschlie�lich des Mindestalters der Bewerber, die Voraussetzungen f�r die Erteilung der Nachweise �ber Bef�higungen im Schiffsdienst und der Fahrerlaubnisse f�r das F�hren von Traditionsschiffen und Sportfahrzeugen, f�r die Anerkennung ausl�ndischer Nachweise und die Ma�nahmen zur Bek�mpfung von Betrug und anderer rechtswidriger Praktiken im Zusammenhang mit diesen Nachweisen und die nach den v�lkerrechtlich verbindlichen Vorschriften �ber die Ausbildung und Bef�higung von Seeleuten von den seefahrtbezogenen berufsbildenden Schulen, Fach- und Fachhochschulen zu erf�llenden Qualit�tsnormen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/13




Unterabschnitt 2
Geb�hren, Zurverf�gungstellen und Verk�nden von Rechtsvorschriften.

� 4
Reeder

Unterabschnitt 2
Geb�hren, Zurverf�gungstellen und Verk�nden von Rechtsvorschriften.

� 149
Geb�hren

� 150
Zurverf�gungstellen von Gesetzen und Rechtsverordnungen

� 154
Anwendung der Vorschriften �ber die Hafenstaatkontrolle


 
 
 


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